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Beiträge von mringhoff

  • Der richtige Schritt in die Selbstständigkeit

    • mringhoff
    • 8. November 2009 um 19:31
    Zitat von "DirkB"

    Rechnungen schreiben kannst Du auch so, dazu mußt Du nicht selbständig sein


    Vorsicht: Man kann zwar bei marginalen Dingen eine Rechnung schreiben, aber wer das häufiger macht, betreibt ein Gewerbe und muss dieses auch anmelden. Man kann sich das also nicht raussuchen oder selber entscheiden.
    Und: selbst diese Kleinbetragsrechnungen müssen aber als Einnahme in der Steuererklärung angegeben werden.

  • Damit keine lange Weile aufkommt ...

    • mringhoff
    • 8. November 2009 um 13:10

    ...der Steuerberater hängt natürlich auch an Elster & Co. aber deswegen kann er die Gebühren nicht anheben, selbst wenn Haufe monatlich kostenpflichtige Updates macht. :) Also sind einem dann solche Softwareprobleme realtiv wurscht, wenns die Steuerkanzlei ausbügeln muss...

  • Spiegelkugel im Freien

    • mringhoff
    • 8. November 2009 um 12:20
    Zitat von "smitty"


    Eine neue Eventidee ist es nun wirklich nicht.


    hab ja auch nicht "neue", sondern "nette" Eventidee geschrieben :)
    (Und im Vergleich, was sonst so bei Outdoorevents im mittelgroßen Besucherrahmen rumhängt, ist halt eine Spiegelkugel auch nicht überall anzutreffen, insofern eine nette Idee....)

  • Spiegelkugel im Freien

    • mringhoff
    • 8. November 2009 um 08:51
    Zitat von "Tobias Zw."

    Die Frage ist: Wie schaffst Du es, konstant ausreichend Dunst um die Kugel zu haben, auf dass man den Effekt sieht? Das ist hier die deutlich anspruchsvollere Aufgabe.


    hängt halt stark vom Wetter ab, beim Skybeamer ist das auch nichts anderes. Im Normalfall sind die einzelnen Strahlen zumindest so einigermaßen sichtbar.
    Und das mit der Spiegelkugel draußen ist ja an sich schon eine nette Eventidee, da wird es einem sicherlich verziehen, wenn die Strahlen mal nicht so ganz optimal sind.

    Ansonsten einfach mal ausprobieren, zwecks der Einfachheit mal mit einer kleineren Kugel, am Boden liegend oder mit Stativ+Alubar aufgehängt. Ist ja schnell mal aufgebaut...

  • DJ M 3000

    • mringhoff
    • 8. November 2009 um 08:32
    Zitat von "frankmann"

    wenn ich CD Player 1 vorhöre dann hab ich das Signal auch auf dem rechten Ausgang trotz gedrückter Cue Taste...


    Ob die Cue Taste gedrückt ist, interessiert den Masterfader sprich Ausgang nicht wirklich, der jeweilige Kanalfader muss unten sein...

  • Truss an Balken anschlagen

    • mringhoff
    • 8. November 2009 um 01:55

    Eine Fachfirma würde Euch das Truss zum gleichen Preis verkaufen, wie der Onlinehändler (und dafür selber noch etwas verdienen), das nötige Riggingmaterial (gebraucht oder neu) auch noch gleich mitbringen und dürfte in einer Stunde fertig sein.
    Neben dem Verkaufspreis der Ware sollte da außer den Anfahrtskosten nur wenige Euros hinzukommen.

    Sag der Firma noch, daß Du beim Aufhängen mithilfst, so daß die nicht zu zweit kommen müssen.

    Dann freut sich die Fachfirma, weil nicht der Onlinehändler verdient, sondern sie und weil wieder ein potentieller Neukunde dazu gekommen ist (wer weiß, vielleicht braucht Ihr in Zukunft ja auch noch andere Dinge?).
    Da hängt man doch gerne mal ein Truss für einen Stundenlohn mit auf.

    Und Du bist aus der Verantwortung. Du müsstest nur noch den Statiker vorab um eine Beurteilung bitten und es auch gleich der Fachfirma mitteilen. So wie die Balken aussehen und die geplante Belastungssituation ist, dürfte die Stellungnahme vom Statiker auch recht schnell gehen...

  • Der richtige Schritt in die Selbstständigkeit

    • mringhoff
    • 8. November 2009 um 01:45

    Wenn sich das mal eingependelt hat mit den Vorauszahlungen, dann läufts schon. Aber bei den Existenzgründern ist das halt besonders gefährlich, weil diese anfangs mit dem Steuerkram wenig am Hut haben, meist ja noch keine Vorauszahlungen leisten und in den ersten Jahren auch noch viele andere Investitionen tätigen.
    Oft starten die Tilgungszahlungen bei manchen Förderprogrammen ja auch erst 1-2 Jahre später, also genau in der Zeit, wo man mit der verzögerten Steuererklärung hinkommt. Währenddessen hat man sich vom laufenden Kontostand blenden lassen und viele Einnahmen wieder anderweitig investiert oder als Privatentnahme entnommen...
    Und genau dann kommt der Knall...

  • Funkfrequenzen / Frequenzzuteilungen

    • mringhoff
    • 7. November 2009 um 19:09

    Ich zitiere mal aus dem Amtsblatt der Bundesnetzagentur vom 21.10.09
    Ein weiteres Ziel ist die Ermöglichung der Weiternutzung des Frequenzbereichs 790 - 862 MHz durch Funkmikrofone sowie die zusätzliche Bereitstellung alternativer Frequenzen zur Nutzung durch Funkmikrofone in den Frequenzteilbereichen 1452 - 1477,5 MHz und 1800 - 1805 MHz.

    also auf gut deutsch: wir können bleiben, wo wir sind, solange da nichts anderes kommt. Wenn sich die Mobilfunkunternehmen einig sind, die Frequenzen ersteigert haben und mit dem Ausbau beginnen, ist es aber vorbei. Also keine wirklich tolle Aussicht.

    Die neuen Frequenzen im 1,4 und 1,8 GHz-Bereich dürften Reichweitenprobleme haben. Auch Abschattungen, Absorbtion durch Publikum oder Künstler (Taschensender) wird ein großes Thema sein...
    Das kann doch nicht im Ernst der Ersatzbereich sein?

    Die mal ursprünglich angedachten Bereiche im UHF-Bereich unter 790 MHz stehen nicht mehr zur Debatte?
    Neuentwicklungen wie z.B. das neue AGK DMS700, die eben diese Bereich im Visier haben, sind wohl doch nichts für den Normalanwender...

  • Der richtige Schritt in die Selbstständigkeit

    • mringhoff
    • 7. November 2009 um 18:06
    Zitat von "MaO"


    Prinzipiell schön erklärt und durchaus richtig, nur bin ich der Meinung wer in der heutigen Informationsgesellschaft schon einen Kurs braucht für die Gründung eines Einzelunternehmens sollte vielleicht lieber generell ein Angestelltenverhältniss anstreben.


    Nun kann natürlich jeder sich so vorbereiten und informieren, wie er es gerade für richtig hält. Das Web ist voll von Informationen und kann sicher gut weiterhelfen.
    Doch wer nicht weiß, wonach er suchen soll, der findet auch nur das, wozu er gerade eine Frage hat. Und genau das ist das Problem bei vielen Existenzgründern. In einem Kurs kann man zudem noch nachfragen, wenn man Fragen hat.
    Und: nicht alles, was irgendwo im www steht ist richtig oder noch aktuell.

    Solche Kurse bieten sozusagen einen Grundstock, kompakt zusammengefasst. Darauf aufbauend lässt sich die "heutige Informationsgesellschaft" wesentlich effektiver nutzen.
    Aber egal ob Kurs, Literatur oder Online-Recherche. Die Vorbereitung ist wichtig. Einfach nur eine Gewerbeanmeldung abgeben kann jeder.

    Zitat von "dienervt"

    Da viele Anfänger die erste Steuererklärung nach ca. 2 Jahren machen (für mich unverständlich), vergessen nicht wenige, für eine fällige Steuerzahlung Geld zurückzulegen und stehen dann richtig dumm da- also Vorsicht.


    Richtig. Das ist genau das, was vielen Existenzgründern nach kurzer Zeit das Genick bricht!

    Ein kleines Beispiel:
    Ein Gewerbetreibender eröffnet 2007 seinen Betrieb und weiß, daß er die MWSt, die er auf seinen Rechnungen ausweist, dem Finanzamt gehören und passt monatlich gut auf, daß er nicht zuviel ausgibt, obwohl sein Konto gefüllt ist, weil er ja die Umsatzsteuer wieder dem Finanzamt überweisen muss.
    Das läuft so monatlich vor sich so hin, das tägliche Business hat ihn fest im Griff, an seine Steuererklärung denkt er erstmal nicht. Im Jahr 2008 gehts genauso weiter. Das Finanzamt hat sich noch nicht gemeldet, der Gewerbetreibende hat immer mehr zu tun, kauft sich neue Maschinen, da es das Konto ja hergibt. Ein Teil wird finanziert und das neue Firmenauto steht vor der Türe.

    Doch auf einmal - wir schreiben Juni 2009 - bekommt er Post vom Finanzamt.
    Dort wird er aufgefordert, die Einkommenssteuererklärung für 2007 abzugeben, andernfalls wird er geschätzt.
    Brav gibt er die Steuererklärung ab und bekommt auch bald den Bescheid und fällt aus den Socken. Daß er Steuern zahlen musste, wusste er schon, aber daß es soviel sind, war überraschend.
    Für 2007 muss er bereits 8.000, EUR Steuern nachzahlen. Ein Teil davon sind Zinsen, weil er die Steuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben hat. Doch nun kommt es. Für 2008 muss er vorsorglich schon mal die gleiche Summe vorauszahlen und für das Jahr 2009 sind es 4.000,- EUR plus monatlich 666,- EUR ab Juli
    Macht auf einen Schlag satte 20.000,- EUR innerhalb 30 Tage. Das gibt meistens das Konto eines Existengründers nicht her. Das finanzielle Schlingern fängt an. Evtl. muss ein Kredit aufgenommen werden.

    Aus dieser Geschichte gelernt, gibt er nun seine Steuererklärung für 2008 ab. Da es in diesem Jahr besser gelaufen ist, als im Gründungsjahr, muss er wieder Steuern nachzahlen und die Vorausszahlungen für 2009 entsprechend erhöhen. Vielleicht sinds dann nochmal 5.000-10.000,- EUR....
    Doch jetzt hat die Bank Lust mehr, da nochmal nachzulegen, weil das Konto wegen den anderen Verpflichtungen (Maschinenfinanzierung, neues Firmenauto etc.) und den sich so langsam nach oben gewandelten Lebensstil des Gewerbetreibenden, das Girokonto bereits seit Monaten böse im Soll befindet.

    Der Gewerbetreibende hofft darauf, die Steuerschuld bald zu bezahlen, schliesslich arbeitet er ja viel und hat noch viele offene Rechnungen. Doch da fällt mal eine Forderung aus, hier streitet man sich noch wegen Kleinigkeiten und bis man sich umsieht, steht der Gerichtsvollzieher vor der Türe, der einen Vollstreckungsbescheid vom Finanzamt in der Hand hält und die restlichen 10.000,- EUR nebst Zinsen haben möchte. Das Finanzamt muss nämlich keinen Mahnbescheid beantragen.
    Und schon steht man in der Schuldnerliste, Schufa etc. Und dann kündigt die Bank ihren Kredit und auch der Lieferant, der die Maschine auf Pump geliefert hat, will diese wieder haben. Bei der Leasinggesellschaft vom Auto siehts nicht anders aus....
    Dann ist es vorbei mit der Selbständigeit. Dabei hat er fachlich eigentlich eine gute Arbeit abgegeben...
    Es bleiben die Schulden.

  • Funkfrequenzen / Frequenzzuteilungen

    • mringhoff
    • 7. November 2009 um 16:54

    aufgeschoben ist nicht aufgehoben....

    Und wie siehts eigentlich mit unserem Ersatzspektrum aus? Gibts irgendwelche Neuigkeiten?

  • Betreiberpflichten

    • mringhoff
    • 7. November 2009 um 15:57

    Je allgemeiner so ein Wisch verfasst wurde, desto nutzloser ist er im Zweifelsfalle.
    Wenn jemand rückwärts von der Bühne fällt, weil kein Geländer dran war, dann kann das bedeuten:
    - es war von vornherein kein Geländer dran (und die Fachkraft hats nicht bemerkt)
    - es war eins vorhanden, aber der Künstler hats abgeschraubt.

    Im Schadensfall wird der Künstler behaupten, daß kein Geländer da war und die Fachkraft das Gegenteil.

    Wenn Du jetzt einen Zettel hast, wo drauf steht "§§ alles gut... Unterschrift & Datum..." dann hilft das nicht weiter.

    Hast Du eine ausführliche Dokumentation, wo auch erwähnt wird, daß hinten das Geländer ordnungsgemäß montiert wurde, dann hilft das vor Gericht enorm weiter.

    Solche Dokumentationen / Checklisten, sowie was man alles auf den Veranstaltungen in Sachen Sicherheit beachten sollte, findet man hier:
    http://www.paforum.de/buecher/buecher_mvstaettv.html#siv
    (dort gibts auch ein Muster von so einer Checkliste...)

  • Techniker-Organisation (Verband?) ... Ja, Nein, vielleicht?

    • mringhoff
    • 7. November 2009 um 09:23

    Das ganze Hin- und Her der Technikergagen beginnt ja auch schon einen Schritt früher: Es gibt nicht nur viele Freelancer/Techniker, sondern auch ebenso viele "Unternehmen".
    Gerade in unserer Branche tummeln sich viele Ein-Mann-Gewerbebetriebe neben Teilzeit-Garagenverleiher (ich vermeide hier bewusst das Wort Vermieter). Da fängts doch auch schon an.

    Der Kunde sucht sich im Wust der Angebotsvielfalt einen Anbieter aus. Und viele machen das nicht aufgrund von Empfehlungen oder weil eine VT-Firma in einem Verband tätig ist etc., sondern sie suchen und finden ihre Anbieter im Internet. Wer die schönste Seite mit den besten Versprechungen und den coolsten Fotos hat, der hat gute Chancen, ein Angebot abgeben zu dürfen.

    Dann kommt der nächste Schritt: Die allermeisten Kunden (in den Brot-und-Butter-Jobs - also jetzt keine Großevents etc.) haben relativ wenig Ahnung von der Materie. Folglich bleibt oft nur der Angebotspreis. Wenn dann die Mitarbeiterin in einer Firma nicht den günstigsten nimmt, dann muss sie das mal erst begründen. Nimmt sie den günstigsten, fragt keiner danach. Nur wenns dann später nicht gut gelaufen ist, dann wird dieser Anbieter beim nächsten Mal halt nicht mehr genommen, aber das Spielchen wird fortgesetzt, nur mit anderen Firmen.

    In diesem Umfeld ist es natürlich wahnsinnig schwer, "richtige" Technikerpreise durchzusetzen. Das gelingt nur dem, der schon jahrelang auf dem Markt agiert, einen guten Ruf hat und vor allem viele Stammkunden, die das zu schätzen wissen. Und dennoch darf man hier nicht zu hoch gehen, denn wenn im Folgejahr beim Kunden ein anderer Ansprechpartner da ist, der fragt sich natürlich: warum sind die so "teuer"? Und weil das manchmal auch karrierebestrebte Mitarbeiter sind, die was für ihren Arbeitgeber rausholen wollen, geht das Spielchen mit den Angeboten wieder los...

    Die kleine VT-Bude oder auch der große Dienstleister, dessen Auftragbücher nicht mehr so voll sind wie früher (dafür aber immer noch dieselben Fixkosten hat wie früher), werden sich bei jedem Angebot überlegen: Wieviel kann ich verlangen, daß wir noch gut verdienen, aber so daß der Job nicht an den Konkurrenten geht?

    Niedrige Technikergagen sind das eine, niedrige Vermietpreise das andere. Was muss man oft hören, zu welchen "Dumpingpreisen" Geräte vermietet werden. Im Prinzip gehört das ja alles zusammen.

    Solange die gesamte Angebotsseite nicht mehr lukrativ ist, solange wird das mit den Technikergagen auch nicht besser werden.

    Bleibt die Frage: Was kann man auf der Angebotsseite ändern? Warum gibt es soviele Anbieter, die sich gegenseitig unterbieten? Würde es etwas bringen, hier auf welche Art und Weise auch immer, Qualität zu erzwingen und nicht immer nur zu fordern?

    Solange die BGVs und andere Verordnungen nicht zwingend sind (sondern "nur" Stand der Technik), solange kann im Prinzip jeder machen, was er will. Keine Veranstaltung wird eingestellt, weil ein VT-Dienstleister haarsträubende Konstruktionen gebastelt hat.
    Wenn die Verordnungen zu Gesetzen werden, dann können die Behörden deren Einhaltung auch im Vorfeld kontrollieren und entsprechende Veranstaltungen auch beenden.

    Und erst dann kommt das große Erwachen: Die Kunden bekommen kalte Füsse, es wird nicht mehr der Günstigste gesucht, sondern auch derjenige, wo man sich sicher sein kann, daß man behördlicherseits keine Probleme bekommen wird.
    Das gibt einen enormen Schub in Richtung Qualität, den viele VT-Firmen ja heute schon bieten, aber immer in Konkurrenz stehen zu denjenigen, die Murks bauen, aber billiger sind....

    Naja, aber im Zeitalter der sogenannten Deregulierung bleibt das vermutlich erstmal ein Wunschdenken.

  • Der Nachwuchs schläft nicht...zieht euch warm an

    • mringhoff
    • 5. November 2009 um 09:34

    vielleicht hat er soviele Jobs inzwischen, da kommt man zu sowas nicht mehr...

  • Der richtige Schritt in die Selbstständigkeit

    • mringhoff
    • 5. November 2009 um 09:29

    Hallo Patrick,

    zuerstmal ein Herzliches Willkommen hier im Forum. Den ersten Schritt zur Selbständigkeit hast Du ja schon mal getan, indem daß Du erstmal fragst, auf was man alles so aufpassen sollte.

    Der verwaltungstechnische Schritt zum Gewerbe ist eigentlich ziemlich einfach. Du gehst zu Deiner Gemeinde oder Stadtverwaltung und sagst, daß Du ein Gewerbe eröffnen willst. Das ist ein einfaches Formular, das schnell ausgefüllt ist.
    Hier allerdings sollte man sich schon überlegen, was man alles dort angibt/ausfüllt.

    Die Gewerbeanmeldung initiiert noch diverse andere Behördenaktivitäten. Das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die IHK etc. wollen alle wissen, was Du so machst oder machen wirst. Hier bekommt man dann ebenfalls ein paar Formulare zugeschickt.

    Das wars im Prinzip. Aber ab hier fangen dann die Probleme an. Denn als Gewerbetreibender bist Du nicht mehr so wohlbehütet wie ein Privatmann/Verbraucher, sondern für Dein Handeln komplett verantwortlich, auch wenn man von manchen Dingen gar nichts weiß. Das fängt schon mit den entsprechenden Steuererklärungen / Vorauszahlungen an und geht über diverse Versicherungen bishin zur Altersvorsorge etc.

    Da das ganze Feld doch relativ unübersichtlich ist, zumindest für einen, der damit anfängt, sollte man sich mal einen entsprechenden Kurs zur Firmengründung bei der IHK o.ä. gönnen. Das sind meistens 1 oder 2 Tage und kostet auch nicht die Welt, bringt aber sehr viel und man kann kompetente Personen fragen, wenn was unklar ist.

    Natürlich kann man sich auch die Infos über Literatur oder das PA-Forum holen, aber wer weiß, welche Ratschläge nicht vielleicht schon veraltet sind oder unvollständig.

    Zum Thema Kleingewerbe:
    Hier hat sich Vater Staat mal was einfallen lassen, wie man den bürokratischen Aufwand von Kleingewerbetreibenden etwas einschränkt. Im Prinzip betrifft das hauptsächlich die Umsatzsteuer. Wer wenig Umsatz macht, der ist von einigen Dingen befreit. Diese Umsatzgrenze liegt bei 17.500,- EUR im Vorjahr und bei 50.000,- im jeweils laufenden Jahr.
    Siehe dazu auch §19 UStG: http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
    Wenn Du also vorhast, viel zu verdienen - also Umsatz zu machen - dann trifft die Kleinunternehmerregel vermutlich nächstes Jahr oder spätestens im darauffolgenden Jahr nicht mehr zu. Dann würde ich das gleich lassen.
    Als Kleinunternehmer ist man nämlich nicht umsatzsteuerpflichtig. Das heißt aber wiederrum, daß Du auch keine gezahlte MWSt. damit verrechnen kannst (sog. Vorsteuerabzug). Bei Firmengründungen mit Investitionen in die ein oder andere Technik ist das vielleicht sogar ungeschickt.

    Außerdem spart man sich - außer etwas Bürokram - nichts.
    Wenn Du zum Beispiel 200,- EUR netto in Rechnung stellen darfst, dann schreibt man als Kleingewerbetreibender 200,- EUR in die Rechnung mit den Zusatz, daß hier keine MWSt. enthalten ist, da man Kleinunternehmer ist.
    Wenn man normaler Gewerbetreibender ist, dann stellt man 200,- EUR + 38,- EUR MWSt. = 238,- EUR in Rechnung und muss dann die 38,- EUR dem Finanzamt geben. Deinem Kunden ist das auch egal, denn er kann sich die gezahlte 38,- EUR MWSt. - die ja nur für Endverbraucher gedacht ist - wieder vom Finanzamt holen. Also ein Nullsummenspiel für alle Beteiligten. Das ganze läuft natürlich über die jeweilgen USt.-Erklärungen.

    Nachteil bei Kleinunternehmer ist allerdings auch, daß er von Kunden oder Lieferanten eben auch als "klein" angesehen wird. Wer also hier auch ein besseres Image haben möchte (und bei manchen Lieferanten vielleicht bessere Einkaufspreise), der sollte sich das Kleinunternehmertum sparen.


    Ansonsten ist das Thema Steuern auch sehr breit und unübersichtlich. Und wenn man was falsch gemacht (oder "vergessen" hat), dann kann man sich nicht herausreden, daß man Existenzgründer ist. Den Behörden ist das egal. Zwar sind diese im Vorhinein auch sehr hilfsbereit und auskunftsfreudig, wenn sich aber herausstellt, daß Du zuwenig angegeben hast, hat man (je nach Bagatellgrenze) schon ordentlich Ärger. Da hat schon der ein oder andere Kollege ein böses Erwachen gehabt.
    Aus diesem Grund ist es ratsam, sich gleich auch steuerliche Hilfe zu suchen. Erstens ist das gar nicht so teuer, wie man meint (bei wenig Umsatz ist der Steuerberater auch sehr günstig und wenns mal mehr wird, spielen diese Beträge dann auch keine Rolle mehr, auch wenn sie absolut gesehen steigen). Zweitens wird man dadurch entlastet. Wer nicht gerne im Büro über den Formularen sitzt, sondern lieber auf Job ist, umso mehr. Drittens kann man ruhig schlafen, weil man weiß, daß steuerlich alles korrekt abläuft. Denn wer soviel Umsatz macht, daß er davon leben kann, der wird früher oder später Steuerprüfungen bekommen. Das ist ganz normal. Und wenn in den letzten 3-4 Jahren Murks gebaut wurde, der muss u.U. viele Euros nachzahlen, samt nachträglich berechnete Verzinsung. Und wenn der Murks groß genug war, dann auch noch eine entsprechende Strafe.

    Das weitere Thema sind die Versicherungen. Momentan bis Du als Azubi noch krankenversichert.
    Das musst Du dann nach Deiner Ausbildung auch angehen, genauso wie die Altersvorsorge. Wer nicht von Anfang an etwas "fürs Alter" auf die Seite legt (und da gibts staatlich geförderte Sparformen), der macht das auch später kaum noch.
    Eine Gewerbehaftpflicht ist natürlich auch ganz wichtig. Aber das hört man ja an jeder Ecke...

  • Abschied

    • mringhoff
    • 4. November 2009 um 18:53

    ...also eigentlich wollte sich Sven nur verabschieden...

  • Abschied

    • mringhoff
    • 4. November 2009 um 16:30

    Bluna - nicht bubbles!
    Aber das kennen nur die, für die Twix noch Raider war... (und nicht Rider!)

  • Truss an Balken anschlagen

    • mringhoff
    • 4. November 2009 um 11:45
    Zitat von "matze004"


    Ist nen Schlumpf ne Rundschlinge, oder? Wie würde ich dann wieder deren Enden verbinden? Wäre es besser 4-punkt Truss zu verwenden, dass die Rundschlinge zwei Berühurngspunkte hat? Oder reicht die 3-Punkt Truss da?
    ...
    Jezt habe ich nur folgendes Problem, die Rundschlingen / Steelfelx die ich mir angeschaut hab, sind alle verbunden, so sieht es zumindest auf den Fotos aus. Jetzt muss ja aber irgendwie um den Balken kommen. Gibt es also Rundschlingen / Steelfelx die ich mit einem Schäkel verbinden kann? Oder kann / soll ich lieber Rigging Steel einsetzen? Muss ich, wenn ich für die Truss 3 Befestigungspunkte verwende eine zusätzliche Sekundärsicherung anbrihgen?

    Muss da schimiddy unterstützen. Die Fragen, die da gekommen sind, sind von so grundlegender Natur, daß man hier nur empfehlen kann, einen entsprechenden Techniker oder eine benachbarte VT-Firma kommen zu lassen.
    Beim Aufhängen von Gegenständen über Publikum kann viel passieren und bei einem Schaden wird man Dich in die Haftung ziehen. Schon allein aus diesem Grund würde ich an Deiner Stelle das jemand anderen machen lassen.

    Wir haben hier jetzt ein paar Tipps gegeben, wie es am einfachsten geht. Schau doch einfach mal in Deine Nachbarschaft, ob es hier ausgebildetete Fachkräfte gibt und bitte sie ein Angebot zu machen. Das kommt nicht so teuer, wie man meint. Zudem kann die Fachfirma auch gleich das passende Riggingmatrial wie Rundschlingen, Schäkel, Stahl etc. mitliefern.
    Und Du bist aus der Verantwortung raus.

  • Informationen über Mods

    • mringhoff
    • 4. November 2009 um 11:35

    Wäre mir eher nicht so wichtig, für mich zählt eher der Inhalt der Beiträge...
    Interessant wäre es natürlich...

  • Monitoring von Top DJs

    • mringhoff
    • 31. Oktober 2009 um 12:09
    Zitat von "djgolle"

    OT: Wer ist denn eigentlich verantwortlich für die Einhaltung der Lärmschutzbestimmungen?


    Immission: Der Verursacher
    Publikumsschutz: Der Hallenbetreiber bzw. der Veranstalter
    Beschäftigtenschutz: Der Arbeitgeber

    Von welchen Lärmschutzbestimmungen reden wir den eigentlich?

    Ansonsten: Wenn der Veranstalter für das Publikum und seine Mitarbeiter verantwortlich ist, wird er die entsprechenden Auflagen an den VT-Dienstleister übertragen, der dann für die passende Lautstärke zu sorgen hat.
    Aber nicht anderstrum.
    Wobei man sich schon fragen muss, inwieweit sich ein verantwortlicher Tontechniker mitschuldig macht, wenn er unverantwortlich laute Beschallungswünsche des Veranstalters erfüllt. Wenn sozusagen die Gefahr für die Gesundheit des Publikums gegeben ist....

    Der DJ ist ja in der selben Position wie der FOH-Techniker bei Livegruppen. Wenn der Veranstalter sagt, er soll draußen nicht lauter machen, dann hat er sich daran zu halten. (Publikumsschutz)
    Und wenn er mit den Monitoren so laut aufdreht, so daß er sich selber schadet, dann greift je nach "Anstellungscharakter" der Beschäftigtenschutz. Hier ist also der Veranstalter für "seinen" DJ verantwortlich. Theoretisch.


    Zitat von "djgolle"

    Soll heißen, dass der Verleiher, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, keine Diskussion mit dem DJ eingehen muss, soll und darf. Er liefert, was bestellt wird bzw. erfüllt den Rider. Ich persönlich hasse nichts mehr, als wenn mir ein Techniker erzählt, wie ich meinen Job zu machen habe!


    Das sind wieder unterschiedliche Ansätze.
    Wenn der Veranstalter dem VT-Dienstleister sagt, er solle dem DJ hinstellen, was dieser wünscht (also den Rider zu erfüllen), dann ist es die logische Konsequenz, daß er auch die Wünsche des DJs vor Ort erfüllt.
    Wenn der Veranstalter dem VT-Dienstleister sagt, daß er nur weniger zahlen möchte und der DJ mit weniger zufrieden sein muss, dann kann er auch nichts machen. Manche erfüllen dann den Rider trotzdem, um den Frieden auf dem Job nicht zu gefährden, manche eben nicht. Dann aber finde ich eine Kommunikation im Vorfeld mit allen Beteiligten wichtig.

    Das Einmischen des Techniker, wie der DJ seinen Job zu erledigen hat, kann unterschiedliche Gründe haben. Wenn ein DJ mit einer Fehlbedienung (übersteuerter Gain etc.) einen Schaden verursachen kann, dann darf der Techniker nicht wegsehen, sondern ist sogar gezwungen, Schadensbegrenzung zu betreiben, auch wenn der Veranstalter schlussendlich haftet.

  • Umfrage zum Hörvergleich zweier Digitalpulte

    • mringhoff
    • 31. Oktober 2009 um 11:43
    Zitat von "bernd häusler"

    Zudem entscheidet zumindest im Beschallungsgeschäft "allein" der Bediener wie "es" klingt.


    Meine Rede immer... Das sollte man bei aller Klangbetrachtungen und möglichen Feinheiten nicht vergessen....

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