Halten wir mal fest:
Du hast also eine Lautsprecherbox aus dem mittleren Preis/Qualitätssegment, die zwar schon ein paar Jahre auf dem Buckel hat und bis auf ein paar Sofitten noch keinen merklichen Reparaturbedarf hatte.
Nun kommt ein Kunde, der offenbar einen Schalter auf der Box betätigt hat, mit einem Schaden zurück.
Der Schalter bewirkt, daß das Fullrangesignal, lediglich mit einer Sofitte geschützt, auf den Hochtontreiber trifft. Auch der Schaden (verschmorte Sofitte und defekter HT-Treiber) passt in die Logik.
Alles andere, also wie gebraucht das Material sein könnte oder ob das schon alles abgeschrieben ist oder nicht, spielt keine Rolle, denn denn die Ursache des aktuellen Defekts ist klar: Fullrange auf HT-Treiber.
Es lag also auch nicht daran, daß der Kunde unverhältnismässig laut gedreht hat, sondern am Schalter für den Aktivbetrieb.
Herausgehört habe ich aber auch aus der Diskussion, daß Du das mit dem Schalter dem Kunden wohl nicht erklärt hast, sondern davon ausgegangen bist, daß Kunden an sich nicht rumschalten dürfen.
Bleibt also lediglich die Frage, ob das man den Kunden dann wirklich anlasten kann, auch wenn er sich "Profi" nennt. So nennen sich viele. Alleine die Tatsache, daß er diesen Schalter betätigt hat, belegt doch, daß er von einem Aktivbetrieb weniger Ahnung hatte.
In Zukunft würde ich dann einfach einen Streifen Gaffa über diese Schalter kleben. Das ist dann eindeutig.
Dieser Schalter ist nicht optimal für einen Dryhirebetrieb, ich wundere mich, daß das nicht schon mal viel früher passiert ist. Meiner Meinung nach musste dieser Schaden irgendwann mal kommen. Insofern ist das vom Hersteller auch nicht wirklich geschickt gelöst. - Das sagst Du ja auch selber. Aber ob man das dann dem Kunden anlasten sollte?
Zitat von "yamaha4711"Mittlerweile habe ich mich mit dem Kunden ja auch schon geeinigt.
Und wie?