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Beiträge von mringhoff

  • Defekt durch Kunde

    • mringhoff
    • 12. Oktober 2009 um 15:17

    Halten wir mal fest:
    Du hast also eine Lautsprecherbox aus dem mittleren Preis/Qualitätssegment, die zwar schon ein paar Jahre auf dem Buckel hat und bis auf ein paar Sofitten noch keinen merklichen Reparaturbedarf hatte.

    Nun kommt ein Kunde, der offenbar einen Schalter auf der Box betätigt hat, mit einem Schaden zurück.
    Der Schalter bewirkt, daß das Fullrangesignal, lediglich mit einer Sofitte geschützt, auf den Hochtontreiber trifft. Auch der Schaden (verschmorte Sofitte und defekter HT-Treiber) passt in die Logik.
    Alles andere, also wie gebraucht das Material sein könnte oder ob das schon alles abgeschrieben ist oder nicht, spielt keine Rolle, denn denn die Ursache des aktuellen Defekts ist klar: Fullrange auf HT-Treiber.
    Es lag also auch nicht daran, daß der Kunde unverhältnismässig laut gedreht hat, sondern am Schalter für den Aktivbetrieb.

    Herausgehört habe ich aber auch aus der Diskussion, daß Du das mit dem Schalter dem Kunden wohl nicht erklärt hast, sondern davon ausgegangen bist, daß Kunden an sich nicht rumschalten dürfen.
    Bleibt also lediglich die Frage, ob das man den Kunden dann wirklich anlasten kann, auch wenn er sich "Profi" nennt. So nennen sich viele. Alleine die Tatsache, daß er diesen Schalter betätigt hat, belegt doch, daß er von einem Aktivbetrieb weniger Ahnung hatte.

    In Zukunft würde ich dann einfach einen Streifen Gaffa über diese Schalter kleben. Das ist dann eindeutig.

    Dieser Schalter ist nicht optimal für einen Dryhirebetrieb, ich wundere mich, daß das nicht schon mal viel früher passiert ist. Meiner Meinung nach musste dieser Schaden irgendwann mal kommen. Insofern ist das vom Hersteller auch nicht wirklich geschickt gelöst. - Das sagst Du ja auch selber. Aber ob man das dann dem Kunden anlasten sollte?


    Zitat von "yamaha4711"

    Mittlerweile habe ich mich mit dem Kunden ja auch schon geeinigt.


    Und wie?

  • Defekt durch Kunde

    • mringhoff
    • 9. Oktober 2009 um 14:08

    billbo: ich meine ja auch nicht Aktivboxen, sondern (passive) Boxen im Aktivbetrieb. Und nur letztere finde ich für den Dryhirekunden einfach nicht sinnvoll...

  • Defekt durch Kunde

    • mringhoff
    • 9. Oktober 2009 um 09:32
    Zitat von "billbo"

    ...So was (und ähnliches) betreibe, verwalte und vermiete ich auch seit gut zwanzig Jahren; derzeitiger Bestand so an die 1000 Chassis.


    Respekt.

    Zitat von "yamaha4711"

    gegen mutwillige Fehlbedienung ist kein Kraut gewachsen.


    das war sicherlich nicht mutwillig, der Kunde dachte wohl, daß er durch den Schalter vielleicht mehr Power rausholen hätte können. "Aktiv" klingt so ähnlich wie "Power"...
    Mutwillig wäre gewesen, wenn er das gewusst hätte (also wenn Du ihn vorher daraufhingewiesen hättest)

    Wer ahnt schon, daß eine Box einen Selbstzerstörungsschalter eingebaut hat?

    Also für die Zukunft würde ich entweder diesen Schalter abklemmen (um dann im Bedarfsfall vielleicht dann doch mal aktiv fahren zu können, Heißkleber fände ich jetzt nur sinnvoll, wenn man ganz sicher nie den Aktivbetrieb haben wird), oder einen Streifen Gaffa drüber (und gleich noch einen Streifen über das Wort "Aktivbetrieb", wer weiß, welcher vermeintlicher "Profi" das wieder falsch interpretiert.)

    Aktivbetrieb im Dryhirebereich (Brot und Butter...) ist ein Schmarrn, das braucht keiner. Und auch sonst finde ich den Aktivbetrieb bei 15/2er Boxen in dieser Qualitätsklasse etwas übertrieben. Da würde ich eher in (noch) hochwertigere Boxen statt zweiter Endstufe, Controller/Frequenzweiche etc. investieren.


    Also mein Fazit aus der Cash & Co Sicht:
    repariere es und lass es gut sein.
    Der Ärger, die vergeudete Zeit und das negative Image, das Du ungewollt verbreitest (Der Kunde urteilt anders als Du und wird das sicher weitererzählen...) ist das einfach nicht wert.

    Wenn Du es einfach mal wissen willst, den Kunde sowieso doof findest und Dir auch für eine Handvoll Euros nicht zu schade bist zu streiten, dann kannst das ja mal ausprobieren: Rechnung schreiben, Mahnung etc.
    Aber spätestens wenn er beim Mahnbescheid Einspruch erhebt, würde ich aufgeben... Denn das wird Dich mehr kosten als es bringt. (Wie der Richter das sehen wird, haben wir ja schon weiter oben diskutiert)

  • Frage zu Floorspot Problem

    • mringhoff
    • 8. Oktober 2009 um 23:05

    Bei Raylight als Floorspot ist es auch so, daß zum ungünstigen Brennpunkt auch der Hitzefluss zu beachten ist. Der steigt natürlich auch noch relativ gebündelt, mittig nach oben.
    Wenn Du jetzt eine CP86 oder CP87, also eine Pressglaslampe hast, dann gibt die ihre Hitze wesentlich gleichmässiger verteilt ab. Der Glaskolben gibt sogar noch Hitze nach hinten ab, der Raylightreflektor so gut wie nicht...

  • Defekt durch Kunde

    • mringhoff
    • 8. Oktober 2009 um 21:13
    Zitat von "yamaha4711"

    Damit wird die Weiche, aber nicht die Sofitte umgangen und die gesamte Leistung liegt am HT an.


    Ja, dann hab ich gleich noch mehr Fragen: wozu ist dann die Sofitte da, wenn sie nicht zuverlässig gegen diesen Überlastfall absichert? Wenn die Weiche umgangen wird, warum sind dann Bauteile auf der Weiche defekt? Ist die Sofitte falsch dimensioniert oder fehlt eine Feinsicherung als letzte Absicherung?

    Und wenn ich auf der Produktinfoseite nachsehe, steht da:
    "Jedes Lautsprecherchassis ist in beiden Betriebsarten durch Thermoschalter bzw. Halogen Lampenschutz gegen kritische Leistungspegel und kurzzeitige thermische Überlast zuverlässig gesichert."

    Es kann ja wohl nicht sein, daß man allein mit einem kleinen Schalter - der ja auch für andere Gäste zugänglich ist - versehentlich mal den Hochtöner schrottet. Da müssen wir uns schon mal fragen, ob da der Hersteller nicht etwas praxisfern gebaut hat...
    Wenn das so ist, dann ist diese Box definitiv nichts für Dryhirekunden....

    (nein ich kenne die Box nicht und die letzte von mir verwendete passiv auf aktiv umschaltbare Box hatte zwei verschiedene Eingänge und einen Schalter, bei dem nichts passiert ist, wenn man den mal im Passivbetrieb auf aktiv geschaltet hat...)

  • B1 Teppich?

    • mringhoff
    • 8. Oktober 2009 um 17:50

    Gerriets - die haben auch Teppiche (mit B1-Zertifizierung versteht sich):

    http://www.gerriets.de/de/produkte/collection/produktliste.php?prodKat=107201000&pdf0=444&docID=3949&BZH=_3&BZU=_1&BZPDFU0=_1&BZUU=1

  • Defekt durch Kunde

    • mringhoff
    • 8. Oktober 2009 um 14:30
    Zitat von "yamaha4711"


    Für die eine Box gibt es Entwarnung, (...)
    Die andere Box ist aber definitiv vergewaltigt worden bzw. es lag eine Fehlbedienung vor. Die Weiche ist zu 1/4 in rauch aufgegangen. Da drin muss es gebrannt haben, denn sogar das Lot ist davongeflossen und findet sich in kleinen Zinnkugeln in der Box wieder. Die Sofitte ist mehr oder weniger explodiert und der 2" Treiber hat auch das zeitliche gesegnet.

    Also der Schaden besteht nun nicht mehr aus 1xBasstöner und 1xSofitte sondern aus 1xFrequenzweiche...
    Hoffentlich hast nicht schon die Rechnung gestellt... :)

    Warum aber explodiert eine Sofitte und warum löst sich bei Überlast die halbe Weiche auf? Also jetzt mal nicht elektronisch gesehen, sondern von der Logik her? Gerade so ein Schaden sollte durch Schutzschaltungen / Sofitte vermieden werden.


    Zitat von "yamaha4711"

    Bei der genaueren Betrachtung stellt ich nun fest, dass ein Schalter umgelegt auf Aktivbetieb umgestellt war. Da der Schalter sich nicht von alleine Bewegt denke ich dass da jemand rumgespielt, mit der Vermutung mehr Power zu bekommen.


    Was genau hätte der Schalter denn bewirken sollen?


    Ansonsten kann ich Dich beruhigen: Jeder hat schon mal den ein oder anderen Schaden von einem Dryhirekunden übernommen, einfach, weil es nicht eindeutig war.

    Einige Schäden wären in den letzten Jahren sicher vermeidbar gewesen, wenn ein Techniker von uns dabei gewesen wäre, aber so muss man halt mal ein paar Euros in die Hand nehmen, nur weil man eine Anlage nicht so konfiguriert hat, daß es auch der DAU nicht kaputt bekommt...
    Das Leben ist nicht immer gerecht.

  • An alle, die gecrackte (Audio) Software benutzten!

    • mringhoff
    • 8. Oktober 2009 um 12:01
    Zitat von "Wurst Werner"

    Lasst es Euch eine Warnung sein-->
    http://www.youtube.com/watch?v=zOBroA2NPNY


    drum:
    http://wiki.piratenpartei.de/Urheberrecht

  • Defekt durch Kunde

    • mringhoff
    • 7. Oktober 2009 um 14:55

    Wenn es vor Gericht kommt, zieht man sicherlich irgendwie den Kürzeren weil:

    - die Gerichte oft eher verbraucherfreundlich entscheiden
    Ein Verbraucher kann fachlichliche Dinge weniger überblicken als ein Profi, evtl. geht man davon aus, daß eigentlich
    Schutzschaltungen eine Fehlbedienung durch fachlich nicht versierte Personen ausschliessen hätten sollen o.ä.
    Oder daß man den Anwender auf die Möglichkeit dieses Schadens hätte hinweisen müssen etc.
    Gerichte kommen öfters auf solche Gedanken...

    - die Vorschäden / der Verschleiß nicht ausgeschlossen werden kann
    zumindest kann der Vermieter nicht beweisen, daß hier KEIN Verschleiß/Vorschaden vorlag. (Vermutlich lediglich, daß die Box beim letzten Mal noch ging...)

    - die ein oder anderen Passagen aus den AGB sich als nichtig herausstellen

    - man durch neue ersetzte Verschleißteile einen ungerechtfertigten Vorteil im Vergleich zum Vorzustand hat. Hier reduziert die Rechtssprechung gerne den Betrag.

    etc.

    Wenns gut läuft, wird es irgendwie auf so einen salomonischen Halbe-Halbe Richterspruch rauslaufen.
    Das heißt, Du bekommst vielleicht 80,- EUR und darfst dann rund 200,- EUR für Anwalt und Gericht löhnen.
    Zudem kostet es Zeit und Nerven. Und den Kunden sowieso...

    (aber das sind hier ja wohl eher nur Gedankenspiele, wer zieht denn als Gewerbetreibender wg. 170,- EUR vors Gericht?)

  • Das Handy für den Veranstaltungstechniker

    • mringhoff
    • 7. Oktober 2009 um 09:11
    Zitat von "cheesy"

    OK, wasserdicht brauch man in der Regel nicht wirklich auf dem Job.


    na, wer weiß... Neulich erzählte mir ein Kollege, daß sein Handy (vor dem Spülen und nach Verrichtung eines größeren Geschäfts) versehentlich in die Toilette gefallen ist...

  • Defekt durch Kunde

    • mringhoff
    • 6. Oktober 2009 um 16:40

    Eine Haftpflicht zahlt nicht bei gemieteten Geräten, so mal nebenbei.

    Aber grundsätzlich kann Dir das ja vollkommen egal sein, ob, wieviel und wann eine eventuelle Versicherung zahlt. Der Kunde hat Dir einen Schaden zugefügt und den muss er Dir nun begleichen.

    Also reparieren und in Rechnung stellen. Hör nicht hin, was der Kunde so erzählt. Beruhige ihn vielmehr damit, daß man das alles wieder reparieren kann und auch gar nicht sooo teuer kommt. Kann ja mal passieren.
    Diskutiere nicht lange darüber, wer den Schaden übernimmt. Es ist alles eindeutig (Mietvertrag, Zeugen etc.).

    Wenn dann die Rechnung beim Kunden im Briefkasten eingetroffen ist, dann hat er sich vermutlich wieder etwas beruhigt und wenn er merkt, daß es grad mal 170,- EUR kostet, dann wird er vielleicht doch nicht mehr weiterstreiten.

    Ansonsten zeitnahes Mahnen, Mahnbescheid (kostet bei diesem Betrag nur ein paar Euro und kannst selber online machen).
    Mit dem selben Argument, mit dem hier geraten wird, wegen 170,- EUR keinen Aufwand zu betreiben, wird eventuell auch Dein Kunde weich, weil er wegen 170,- EUR keine Gerichtsverhandlung anfangen will...

    Diese harte Vorgehensweise ist natürlich nichts, wenn man den Kunden weiterhin behalten möchte. Wenn er beim nächsten Mal wieder für 200,- EUR mietet, dann ist der Schaden wieder bezahlt.
    Und ein unzufriedener Kunde wird vielleicht noch - wenn auch ungerechtfertigt - unliebsame Mundpropaganda betreiben.

    Es gilt also geschickt abzuwägen....

  • DPVT

    • mringhoff
    • 6. Oktober 2009 um 13:30
    Zitat von "klauston"

    Im Normalfall kommt mal als Erstes der Statiker (...)meist ist auch ein Elektrosachverständiger dabei(...)


    Ab welcher Veranstaltungsgröße ist denn das Pflicht?
    Kommen die automatisch oder ist das eher so eine freiwillige Selbstkontrolle durch den Veranstalter?

  • DPVT

    • mringhoff
    • 5. Oktober 2009 um 22:12
    Zitat von "ADMIN"


    Im Moment hat ja ein Veranstalter, der ja (ggf. neben dem baurechtlichen Betreiber) erst mal in der Verkehrssicherungspflicht ist, kaum eine Chance, die Qualität seiner Erfüllungsgehilfen zu beurteilen. Wenn immer wieder moniert wird, dass die Veranstalter und die Agenturen immer nur auf den Preis schauen: Worauf sollen sie denn sonst schauen, der Preis ist doch in der Regel das Einzige, was sie noch verstehen.
    Woher soll ein Auftraggeber wissen, ob denn nun Firma A, B oder C sicherer arbeitet?

    Ist ja durchaus verständlich. Und es würde Sinn machen, wenn alle VT-Betriebe eine Art Qualitätsnote bekommen würden. Also etwa so wie der Energieausweis bei Waschmaschinen.
    Nur dann ist das auch vergleichbar. Aber das ist ja utopisch.

    So eine Zertifizierung kostet immer Geld - egal ob von einer VPLT-Tochter oder von unabhängigen Gremien. Und es muss ja regelmässig nachzertifiziert werden, eine 5 Jahre alte Zertifizierung sagt doch nur aus, daß die Firma damals gewisse Standards hatte. Und das kostet wieder. Es wird dann zum Marketingtool. Einige Firmen leisten sich das und einige (vermutlich die meisten) eben nicht. Heißt das, daß die nichtzertifizierten schlechter arbeiten? Nein. nicht grundsätzlich.

    Der Veranstalter weiß dann auch nicht, ob die Firma ohne Zertifikat deswegen schlechter ist.

    Zertifikate gibts ja z.B. auch in der Lebensmittelindustrie. Wer hat früher auf das CMA-Gütesiegel geachtet? Oder wer weiß dann wirklich, welche der vielen runden bunten Abzeichen auch ein gutes Gütesiegel ist und welches nicht mehr als ein Logo?

    Ich finde so etwas die verkehrte Herangehensweise an die Qualitätsproblematik. Eine Handvoll Veranstalter wird das Zertifikat interessieren, eine Handvoll Dienstleister wird sich zertifizieren lassen, aber die Masse wird weitermachen wie bisher....

  • DPVT

    • mringhoff
    • 5. Oktober 2009 um 21:52
    Zitat von "rockline"


    Wer darf überhaupt elektrische Geräte bei öffentlichen Veranstaltungen in Betrieb nehmen?


    Also Stecker in die Steckdose stecken?
    Meines Wissens gibts hier keine Beschränkung für den Bereich Veranstaltungen. Und wenn der Bauer seine Dreschmaschine einstecken darf und die Hausfrau ihren Föhn, warum darf der Bubi von der Garagenfirma nicht seinen Verstärker und sein Mischpult anschliessen? Solange er nicht an den Geräten rumbastelt....

    Zitat von "rockline"

    Darf ein gelernter Bäcker eine Firma für Veranstaltungstechnik eröffnen (ja das darf er), und dann entsprechende Aufbauten in der Öffentlichkeit in Betrieb nehmen?


    Kommt auf die Aufbauten drauf an. Im Bereich der fliegenden Bauten fangen die Gesetze an, davor sind das ja alles "nur" Verordnungen. Wer Verordnungen missachtet kann nicht belangt werden, nur wenn etwas passiert, ist er halt der Schuldige. Aber dann ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Der Krug geht also solange zum Brunnen, bis er bricht....

    Aber egal ob Bäcker oder Fachkraft - mir persönlich gehts hier nicht um Titel, sondern um die Ausführung des Handwerks. Inzwischen wird auch viel Murks von Fachkräften gemacht.

    Wie gesagt, nur stetige Kontrollen helfen gegen Schwarzfahrer in Bus und Bahn.
    Wer aber den Schwarzfahrern nur sagt, daß er im Falle eines Unfalls kein Versicherungsschutz hat und sonst nichts unternimmt, der braucht sich über die Menge der Schwarzfahrer dann nicht wundern....

  • DPVT

    • mringhoff
    • 5. Oktober 2009 um 14:05
    Zitat von "ADMIN"


    Fakt ist doch:
    1.) Die Branche braucht eine solche Zertifizierung.


    (hab ich irgendwie überlesen, aber stelle die gleiche Frage wie fred jung:) warum?

    Meiner Meinung nach braucht die Branche fachliche Qualität bei der Ausführung ihrer Tätigkeiten und zwar bis hinunter in die Nebenerwerbsszene.
    Das schafft kein teures Zertifikat, sondern nur ein gesetzlicher Zwang. Deregulierung in allen Ehren, aber wenn man immer nur "sollte" aber nicht "muss" - dann wird es viele Anbieter geben, die aus Budgetgründen eben viele Dinge missachten.

    Dieser gesetzliche Zwang sollte NICHT nach Scheinen, Zertifikaten, Titeln etc. fragen, sondern die Arbeitsausführung im Mittelpunkt haben.

    In der Praxis heißt das, daß es Kontrollen von speziellen Behörden gibt, die unangemeldet auf Veranstaltungen erscheinen und den technischen Aufbau (und weitere Dinge aus der Versammlungsstättenverordnung etc.) überprüft. Diese Kontrolleure müssen auch die Autorität haben, Veranstaltung schliessen zu lassen, wenn es zu groben Gefährdungen kommt. Bei größeren Veranstaltungen sollte es - ähnlich beim Zeltbau - zu entsprechenden Abnahmen der Technik kommen.

    Nur wenn so ein Druck auf den Veranstalter gemacht wird, daß alles ordnungsgemäß ausgeführt wird, wird dieser sich dreimal überlegen, wen er als Dienstleister engagiert.
    Und die Dienstleister werden sich schnell bemühen, entsprechendes Fachwissen anzueignen oder einzukaufen.

    Zertifikate werden keine höhere Qualität in die breite Branche bringen, höchstens bei den oberen 10%, die aber heute sowieso schon überwiegend ordentlich arbeiten (im Vergleich zu vielen anderen).

    Aber Regelungen ohne Kontrollen bei der Durchführung bewirken in der Masse soviel, als wenn es im Öffentlichen Nahverkehr keine Fahrkartenkontrolle mehr geben würde....

  • Damit keine lange Weile aufkommt ...

    • mringhoff
    • 4. Oktober 2009 um 15:45

    ...und für ein paar Euro mehr macht mir mein Steuerberater die Buchhaltung... Da muss der sich damit rumschlagen... :)

  • KFZ Berechnung für Kundenfahrten

    • mringhoff
    • 3. Oktober 2009 um 09:22
    Zitat von "DJ-JAJA"


    http://www.haufe.de/SID21.fjl_aUrGUT8/steuern/topIssueDetails?view=themeName&objectIds=1252064036.53
    Hier dann auf Seite 3. Ich kam da gar nicht drauf, dass sich daraus ein Wahlrecht ableiten ließe. Ich dachte es folgte analog zum dem, was der Unternehmer steuerlich ansetzen muss.


    Aber der ganze Artikel handelt ja nur von "Unternehmern" - also Selbständigen, Freiberuflern, Personengesellschaften.


    Aber ein nettes Urteil steht in diesem Artikel, das sollte doch allen Selbständigen mit Transportern, Sprintern (mit Ladefläche und Trennwand...) gefallen:
    Ist ein Fahrzeug aufgrund seiner Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich nur zur Beförderung von Gütern bestimmt ist, wird es i. d. R. nicht auch für private Zwecke eingesetzt. Insoweit wird kein Fahrtenbuch benötigt

  • KFZ Berechnung für Kundenfahrten

    • mringhoff
    • 2. Oktober 2009 um 17:42
    Zitat von "DJ-JAJA"

    § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG


    Der §6 handelt von der Bewertung des Betriebsvermögen und Abs 1 Nr. 4 von der Bewertung der Entnahmen.
    Und das EStG ist für natürliche Personen und Personengesellschaften gedacht. Es geht hier also nur um den sog. Selbständigen (und Personengesellschaften...) und nicht um den Arbeitnehmer.Für GmbH und andere Kapitalgesellschaften gilt das KStG.

    Für den Arbeitnehmer ist der Firmenwagen eine Sachzuwendung, die entsprechend versteuert werden muss. Dazu hat er ebenfalls die Wahl, dies mit der 1%-Pauschale wie der Gewerbetreibe/Selbständige zu tun. Aber für ihn gibts keine Beschränkung über die Privatnutzung von steuerlicher Seite...

  • KFZ Berechnung für Kundenfahrten

    • mringhoff
    • 2. Oktober 2009 um 14:08
    Zitat von "DJ-JAJA"


    Und soweit ich informiert bin, zieht die 1% Regelung seit 1.1.2006 nur dann, wenn mehr als 50% Betriebliche Nutzung nachweisbar sind. Ergo Fahrtenbuch, denn die Beweislast liegt beim Betrieb. Oder Vertragliche Regelung, nebst Untersagung gewisser Einsatzmöglichkeiten.

    Man muss zwischen Selbständigen und AN unterscheiden.
    Bei den Selbständigen muss die überwiegend betriebliche Nutzung nachgewiesen werden. Danach kann er entweder die Fahrtenbuchlösung oder die 1%-Regelung anwenden. Weitere vertragliche Regelungen gibt es nicht.

    Bei den Angestellten wird das kostenlos zur Verfügung gestellte Fahrzeug als geldwerter Vorteil versteuert. Dabei ist es vollkommen egal, wieviel private Nutzung anfällt. Vertragliche Regelungen zwischen Betrieb und AN dienen meist dazu, ein paar Kosten auf den AN überzuwälzen (z.B. Selbstbeteiligung bei Unfällen, Übernahme der Treibstoffkosten etc.). Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH wird aber wohl kaum vertragliche Beschränkungen vereinbaren.

    Der Selbständige ist im Vergleich zum Kollegen mit einer Einmann-GmbH bei diesem Thema doch recht im Nachteil...

  • KFZ Berechnung für Kundenfahrten

    • mringhoff
    • 2. Oktober 2009 um 09:28
    Zitat von "DJ-JAJA"


    Aber das Finanzamt schaut eben genau nach in welchem Umfang. Der Wageen genutzt wird....das kann dann schon spannend werden, wenn der AN mal in den Urlaub nach Spanien damit gefahren ist


    warum darf denn der AN nicht privat in den Urlaub fahren? Das ist alles mit der 1%-Regelung abgegolten.
    Und selbst wenn der Privatanteil 99% wäre, wäre das egal....

    Und eben genau da fängt das an, richtig interessant zu werden...


    Hier was zum Nachdenken:

    Zitat von "DJ-JAJA"


    ...Der Arbeitslohn des Arbeitnehmers beträgt 50.000 Euro im Kalenderjahr...
    zuzügl. geldwerter Vorteil Firmenwagen ...abzügl. Werbungskosten ...
    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: 57.140 Euro


    Macht also 7.140,- Unterschied - das wären so rund 2.000 bis 3.000,- EUR Steuer, je nach Steuerklasse/Splitting etc.

    Je weiter die Strecke zur Arbeit ist, desto ungünstiger wird das zwar für den AN, aber sei mal ehrlich, selbst für 3.000,- EUR im Jahr nie mehr Treibstoff zahlen (und bei 30km Entfernung zur Arbeit kommt doch einiges zusammen...), auch für die Urlaubsfahrt nach Spanien, keine Versicherung, keine Steuern, kein Selbstbehalt beim Unfall (wenn so vereinbart), keine Reparaturkosten, keine Inspektionskosten, keine Winterreifen, ach ja und das Auto selber natürlich auch noch (Wenn man das z.B. leasen würden, kämen da pro Monat sicherlich 300-400,- EUR zusammen, wenn man es selber kauft, dann verliert man 40.000,- EUR Kapitalverzinsung und muss den Wertverfall pro Jahr rechnen, da kommen wir auf monatlich vielleicht 200-300,- EUR)

    Nochmal zur Erinnerung für die Mitlesenden: wir reden hier immer noch von Arbeitnehmer, also nicht den Selbständigen. Aber der "Selbständige", der eine GmbH gegründet hat, ist als Geschäftsführer angestellt und somit Arbeitnehmer.
    (und eigentlich ist das ja etwas OT)

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