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  2. mringhoff

Beiträge von mringhoff

  • Gregorian Rigg in München zusammengestürzt

    • mringhoff
    • 30. Juli 2009 um 16:55
    Zitat von "markus sorger"


    Zusammenfassend kann man aber schon mal sagen, daß es nicht ausreichend sein muß, wenn man als Tourverantwortlicher dem örtlichen Veranstalter einen exakten Plan der Lasten schickt, die man in das örtlich zu stellende GroundSupport einzuhängen gedenkt und der dann ein Fachunternehmen mit dem Bau beauftragt. Es könnte sein, daß man auch Statiken im Detail überprüfen muß, bevor man überhaupt die erste Lampe in eine Konstruktion hängt.

    Kann ich (rein juristisch gesehen) nachvollziehen. Im Strombereich gilt ja ähnliches. Hier hat mal (als Gewerbetreibender) auch die Pflicht, erstmal selbst zu prüfen, bevor man seine Geräte anschliesst, auch wenn die Stromversorgungsinfrastruktur kurz zuvor von einer Fachfirma gelegt und geprüft wurde. Und auch dann, wenn man in seinen Vetragsbedingungen/Ridern etc. eine Passus drinstehen hat, daß eine ordungsgemäße Stromversorgung von Seiten des Veranstalters zu stellen ist...

  • Lärmbeschränkungsauflagen einer Behörde...

    • mringhoff
    • 30. Juli 2009 um 10:55
    Zitat von "TomyN"

    Und wenn der Verwaltungsakt nichtig ist (was er hier meiner Meinung nach durchaus ist), dann ist ja auch die Genehmigung der Veranstaltung hinfällig.


    Welcher Veranstalter lässt sich denn auf einen Streit VOR der Veranstaltung ein?
    Erst wenn es hinterher Probleme mit Ordnungwidrigkeiten und deren Strafen gibt, kann man die Nichtigkeit ins Spiel bringen...
    aber ob es dann für eine zukünftige gute Zusammenarbeit mit der Ordnungsbehörde so zielführend ist?

  • Lärmbeschränkungsauflagen einer Behörde...

    • mringhoff
    • 30. Juli 2009 um 08:49

    Und wohin führen dann solche Auflagen? Daß sie dann einfach keiner mehr beachtet?
    Ok. - wir legen noch eine Gummimatte unter die Bassboxen :)

    Zitat von "yamaha4711"

    Was helfen würde, wäre eine entsprechend gedämpfte und entkoppelte Masse. Aber das ist ja wieder Physik. Zudem: es ist ein OA, oder?!


    Richtig. Das würde höchstens einen Hausbewohner betreffen, wenn die Veranstaltung in einem geschlossenem Raum wäre. Und selbst in diesem Fall wäre das wieder ziemlich nutzlos, wenn lauter gedreht wird... Hier wären dann bauliche Maßnahmen gefordert wie bei Diskotheken etc.

  • Lärmbeschränkungsauflagen einer Behörde...

    • mringhoff
    • 29. Juli 2009 um 16:53

    Ob hier immer Fachleute am Werk sind, die solche Auflagen schreiben?
    Ein Zitat aus einer kommunalen Auflage für ein kleines Open-Air-Event eines Gastrobetriebs:

    Bei der Musikauswahl ist darauf zu achten, daß diese wenig basslastig ist. Die Lautsprecher sind so zu positionieren, daß die Musik Richtung Haus abgestrahlt wird, damit eine unnötige Lärmbelastung der Anwohner vermieden wird. Die Lautsprecher sind auf einer isolierenden Unterlage (z.B. Gummimatten oder Styropor) zu stellen. So wird eine bodenseitige Ausbreitung der Schallwellen vermieden.
    An der Bühne wird ein dB-Ausgangswert von 90dB festgelegt, damit am Wohngebiet der entsprechend zulässige Wert ankommt. Die Einhaltung ist mit einem verplombbaren dB-Zahl-Begrenzer sicherzustellen.


    allein schon die "Fachworte", da stellts einem doch die Haare auf.
    (nichts gegen eine Lärmbeschränkung an sich, das sollte auch nicht das Thema sein)

    übrigens: die Veranstaltung geht von 15.00 bis 3.00 Uhr, aber die "dB-Zahlen" gelten unabhängig von Uhrzeiten...

  • Warnung vor meinestadt.de / alles-klar.de

    • mringhoff
    • 28. Juli 2009 um 17:26
    Zitat von "ukw"


    Die IP Adresse ist null komma nix wert, denn ein Anschluss hat keine Augen. Vielleicht war's ein Internetkafee? oder das ungeschützte WWW-lan aus der Siedlung im Nachbarstädtchen? Oder mein ungeschütztes W-lan?


    Wenn halt ein ein paar Dinge zusammenkommen, wie z.B. nicht zurückgewiesene Rechnungen, korrekt ausgefüllte Onlineformulare etc. dann ist doch eine IP-Adresse, die zu Deinem Anschluss geführt hat nur ein weiteres Indiz für den Richter, daß der Spruch mit dem ungeschütztem W-Lan nur eine Ausrede ist.
    (die gegnerischen Anwälte bzw. die Richter sind ja auch nicht blöd...)


    Zitat von "ukw"


    Dein(e) Posting(Z) verursacht *grusel* => weil => Inhaltliche Zusammenfassung: bitte lauft zum Anwalt - ohne Anwalt läuft nichts - oder:
    er hat die Kraft und wir san klein und dumm ... und dieser Frust macht uns stumm...

    Muss jeder selber wissen, inwieweit er sich im Gesetzesjungel zurechtfinden möchte. Wenn Du meine anderen "Posting(Z)" kennst, dann wirst Du sicher bemerkt haben, daß ich bei Kleinigkeiten eher einen Lösungsansatz biete, als gleich auf den Anwalt hinzuweisen.

    Anwälte sind halt Fachleute. In der Veranstaltungstechnik schreit gleich immer jeder, daß wichtige und komplizierte Jobs unbedingt von guten Technikern ausgeführt werden sollten und es wird abgeraten, dafür die Schülertruppe vom Nachbardorf zu nehmen. Hier soll man sich auch auf Fachleute verlassen. Klar die kosten mehr als die Schüler, aber dafür fällt die Bühne nicht zusammen oder pfeift und rauscht es nicht.
    Das ist nichts anderes.

    Und wenns nach einem (ungerecht empfundenen) Urteil dann auch pfeift und rauscht im Geldbeutel, dann passt der Spruch von den Gelben Seiten: "hätte er einen genommen, der sich damit auskennt..."

  • Nebel richt seifig

    • mringhoff
    • 27. Juli 2009 um 18:14

    So schnell geht Nebelfluid auch nicht kaputt, vor allem wenn der Deckel noch zu ist.
    Wir haben noch Bestände, die sind mind. 5-6 Jahre alt und hier merkt man keinen Unterschied zu den frisch gekauften Sorten. (Zumindest nicht sensorisch und optisch).

  • Erfahrung mit Rentino Rio vs. Erento ?

    • mringhoff
    • 27. Juli 2009 um 09:33

    ...ich habe das eigentlich als reine Verkaufsprovision verstanden...

    Habe jetzt auch mal die AGB gelesen: http://www.rentinorio.de/A10114.jsp

    und siehe da: die Provision wird fällig beim "Zusammenführen der Parteien" - also für die Freischaltung der Kontaktdaten. Das ist doch ein himmelweiter Unterschied zu einer "Verkaufsprovision"...

    Hinzu kommt noch, daß wohl die FAQ-Seite mit den AGBs abweicht. Find ich nicht gerade seriös...

  • was machen bei drohender gmbH Beerdigung / zahlt nicht

    • mringhoff
    • 24. Juli 2009 um 12:24
    Zitat von "blubbkompensator"


    mittlerweile weiss ich dass der vermeintliche Geschäftsführer gar nicht der Geschäftsführer ist sondern irgend ein ausländischer Name, wobei bei der GmbH die Geschäftsführer teilweise so alle 3 Wochen wechseln
    (...)
    jedoch ist die GmbH äusserst unerreichbar (kein Telefon, kein Handy kein Fax es geht nur Einwurfeinschreiben und email) und der vermeintliche Geschäftsführer der die Delas macht ist für mich auch total unerreichbar.
    (...)
    Die Leute haben(zumindest privat) imho genügendst Geld, das ist ja nicht deren einziger Laden
    (...)
    Der Verpächter des ladens ist leider auch eine gmbh welche dem Personenkreis der anderen Gmbh zugeordnet werden kann zumindest wenn man sich da ein paar sachen zusammenreimt, der erst geschäftsführer war der der bei der anderen Gmbh auch der erst war aber nur 2 wochen lang, die Adresse ist dieselbe, der der das ganze an die andere gmbH vermietet muss ich noch kontaktieren, was auch nicht ganz einfach ist
    (...)

    Alles anzeigen


    Ich glaube, da hast Du wirklich ein Problem. Sieht so aus, als ob das alles ganz normal ist, wie das so abläuft, vermutlich ist es auch nicht das erste Mal, daß mit Discoteken eröffnen, Geld rausziehen und wieder schliessen so verdient wird oder?

    Zitat von "blubbkompensator"

    Mittlerweile wiess ich aber dass aus meinem Premiumkunden kreis jemand den Laden wohl gemietet hat und ich da zufällig als Gast auftauchen kann, vermutlich wird da weder der echte (kenn ich nicht persönlich) noch der vermeintliche Geschäftsführer Vor Ort sein aber vermutlich eine Art Hausmeister welcher imho keinerlei Entscheidungsbefugnis hat. Ich werde berichten.


    Na optimal, das ist ja DIE Gelegenheit!
    Rette also, was noch zu retten ist.
    Bau Dein Zeug raus und lass es gut sein. (Am besten nach der Veranstaltung, damit Dein Premiumkunde nicht sauer ist und mit möglichst vielen Helfern, daß das ganz schnell geht, bevor irgendwer was unternehmen kann) Daß die noch offenen Rechnungen bezahlt werden, wird wohl eher unwahrscheinlich sein...

  • Warnung vor meinestadt.de / alles-klar.de

    • mringhoff
    • 24. Juli 2009 um 11:26

    Dass man zwar bestellt hat, aber keine AGB vorgefunden oder nicht akzeptiert hat, halte ich auch für abwegig. Die Shopsoftware lässt so etwas ja nicht zu und einen zufälligen Fehler im System - bei tausenden anderen Normalfällen - beweisen zu können, ist wohl ziemlich unwahrscheinlich.

  • Warnung vor meinestadt.de / alles-klar.de

    • mringhoff
    • 24. Juli 2009 um 10:39

    Wenn man natürlich die Schiene fährt, daß man gar nichts bestellt hat bzw. daß die Bestellung wohl ein übler Scherz von einem Dritten war, könnte das eventuell klappen, weil die Hürde über die Identifizierung über die hinterlassene IP-Adresse meist zu hoch ist.

    Wenn man aber - aus Anbietersicht - kongruent weiterhandelt, indem daß man als Kaufmann erhaltene Rechnungen nicht ablehnt etc (oder bei Onlineshops die Bestellung annimmt), dann wirds mit den Argumenten auch dünn, daß man davon nichts mitbekommen hat.
    Auch zwei längere Telefongespräche mit einem Anzeigenverkäufer würden eher die Tatsache belegen, daß man daran interessiert war, bestehende Anzeigen zu optimieren. Zumindest war es kein Anruf um sich zu beschweren.

    Ich möchte hier jetzt keinem die Hoffnung auf Gegenwehr nehmen, sondern vielmehr aufzeigen, daß es sich hier doch etwas um eine verzwicktere Angelegenheit handelt und sich eventuell Hilfe von juristischer Seite holen sollte.
    Denn ein "richtiges" Handeln im Vorfeld erspart vielleicht Zahlungsverpflichtungen oder sogar eine eventuelle Gerichtsverhandlung. Ist das Kind durch falsche Handlungen dann in den Brunnen gefallen, wirds schwierig ohne Schaden wieder herauszukommen...

  • Warnung vor meinestadt.de / alles-klar.de

    • mringhoff
    • 24. Juli 2009 um 09:35
    Zitat von "ADMIN"


    Und wie will man beweisen, dass ein "Kunde" die Seite mit den AGB gesehen hat?


    Der Kunde selbst klickt aktiv das "AGB-Kästchen" an: "Ich habe die AGBs gelesen und verstanden und kenne sie hiermit an"
    Das muss man doch schon bei jedem Onlinekauf machen.
    Wer dieses Kästchen nicht anklickt, der kommt bei der Bestellung auch nicht weiter. Wer also eine Bestellung aufgegeben hat, der wird auch dieses Kästchen angeklickt und somit die AGB gelesen/anerkannt haben. Ich denke, das ist inzwischen/derzeit soweit rechtssicher oder irre ich mich da?

    Kaufleuten muss man übrigens nicht beweisen, daß sie die AGBs gelesen haben, sondern nur, daß diese von ihnen anerkannt wurden. Und das passiert ja mit dem Häckchen beim AGB-Kästchen in Verbindung mit der dazugehörigen Bestellung. Von Kaufleuten geht man davon aus, daß sie sich genau informieren, welchen Vertrag sie eingehen. Dazu gehört auch, daß man die AGB durchliest, bevor man sie anderenorts akzeptiert.


    Ob die das ganze Kleingedruckte im Streitfall auch Bestand hat, ist ja wieder eine andere Sache...
    Genauso, ob der Branchenbuchdienstleister den Streitfall vor Gericht ausfechten möchte oder nicht. Aber wer so etwas gewerbsmässig macht und auch schon länger auf dem Markt ist, der wird sich seine "Chancen" vor Gericht schon irgendwie ausgerechnet haben... Ich erinnere mich an Urteile von früher, da wurden auch denjenigen Recht gegeben, die ebenfalls mit etwas hinterlistigen Methoden Geschäftsleuten für 2 Jahre ein Branchenbucheintrag für teures Geld abgeluchst haben. Damals lief das noch per Brief. Die Geschädigten waren damals auch noch die Verlierer vor Gericht.

    Inzwischen gibt es ja das neue Gesetz zum Unlauteren Wettbewerb, eventuell hat man da ja jetzt je nach Konstellation nun etwas bessere Karten, aus solchen Veträgen wieder herauszukommen...

    Zitat von "ADMIN"


    Darum lassen es solche "Geschäftsleute" nicht auf einen Prozess drauf ankommen, sondern machen "Massengeschäft" mit den Dummen, die sich einschüchtern lassen.


    Da ist sicher etwas wahres dran, aber andererseits spricht sich das auch schnell rum, wenn hier ein zahnloser Tiger agiert. Diverse geschäftliche Eintagsfliegen haben vielleicht dieses "Geschäftsmodell", aber meinestadt.de ist schon länger auf dem Markt.
    Aus der Abmahn-Szene ist das bekannter: Hier mahnt jemand ab, lässt es auf einen Musterprozess herauslaufen (meist an einem OLG, das für entsprechende Rechtsauslegung bekannt ist) und hat dann sogar ein Urteil in der Hand, mit dem es sich noch besser abmahnen lässt.

  • Warnung vor meinestadt.de / alles-klar.de

    • mringhoff
    • 23. Juli 2009 um 17:38

    (ich zitiere jetzt mal lieber nicht, sonst werden die Buchstaben noch größer :)

    Der obige Vertrag mit der Firma muss ja nicht durch das Telefonat entstanden sein, sondern genauso gut online.
    Nun, man kann sich auch hier rausreden, daß man das nicht gewesen ist etc., aber unter dem Strich eher unglaubwürdig.

    Probier das doch mal selber: Such mal Deinen Adressatz raus und korrigiere ihn (mit der "ändern"-Funktion). Irgendwann kommt man auf eine Seite, wo man sich legitimieren muss und auch das berühmte Kästchen, daß man die AGB akzeptiert.
    Wer hier weitermacht, der schließt einen Vertrag ab. Die Bedingungen hierfür kannst Du in deren AGB nachlesen.
    Inwieweit das alles rechtens ist, steht auf einem anderen Blatt.
    Zumindest in deren Augen bist Du ab jetzt Kunde bei denen und hast eine laufende Geschäftsbeziehung, wo auch ein kaufmännisches Schweigen auf (nicht gewünschte) Bestätigungsschreiben eine Zustimmung bedeuten kann.

    Und zur Anwalt-Kritik:
    Recht hat man nicht, Recht muss man bekommen. Im Streitfall also durch eine Gerichtsverhandlung.
    Der zuständige Richter hört die Argumente beider Seiten und entscheidet dann nur aus dieser Grundlage heraus.
    Wenn Du Dir zutraust, die passenden juristischen Argumente zu liefern, dann musst Du zumindest vor dem Amtsgericht keinen Anwalt nehmen. Wenn Du etwas wichtiges vergessen hast dann könnte das Urteil zu Deinen Ungunsten ausfallen. Und dann musst Du auch noch die Anwaltsrechnung Deines Gegners bezahlen.
    In kniffligen Situationen würde ich mich dann allein schon aus Eigennutz nun doch mit den "unanständigen Menschen" abgeben wollen.
    Denn: Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand... und ohne richtigen Skipper erleidet man sicher schneller Schiffbruch als mit einem, der sich damit auskennt.

  • was machen bei drohender gmbH Beerdigung / zahlt nicht

    • mringhoff
    • 23. Juli 2009 um 17:20
    Zitat von "ADMIN"


    b) Der offizielle Weg wäre: Auf Herausgabe klagen und dann mit Hilfe des Gerichtsvollziehers die Sachen abholen.


    Den inoffiziellen Weg haben Volker und test beschrieben.

    Auf alle Fälle erstmal fristlos den Mietvertrag kündigen (wegen mehrerer ausstehender Zahlungen) und die Herausgabe verlangen. Natürlich schriftlich (Einwurfeinschreiben plus evtl. ein Fax vorab)

    Die Gefahr besteht natürlich, daß man sich sonst hier eine Schadensersatzklage (ausgefallene Veranstaltungen) einfängt und wegen Hausfriedensbruch angezeigt wird.
    Die andere Seite ist natürlich die, daß Leute kurz vor der Insolvenz auch noch andere Probleme und meist kein Geld (oder die passende Rechtschutzversicherung) für eine Gerichtsverhandlung haben.

    Das Problem ist eher: wie kommst Du rein und wie schafft man es, daß man noch genügend Zeit hat, das Material fachgerecht, also ohne Schäden auszubauen? (die Idee vom Volker ist hierbei sicher nicht schlecht...)

    Wenn das nicht klappt: Finde den Verpächter des Ladens heraus und informiere ihn (schriftlich) darüber, daß das Equipment Dir gehört und nur vermietet wurde.

  • Warnung vor meinestadt.de / alles-klar.de

    • mringhoff
    • 23. Juli 2009 um 08:52
    Zitat von "ukw"


    Du brauchst gar nichts zu machen. Fütter jetzt bloß nicht noch einen Rechtsverdreher! Schalt lieber Deine Eitelkeit aus und Dein Gehirn ein.
    Schicken die Mahnungen, so hast Du genug Papier, um im Winter Deinen Ofen anzuheizen.

    Gefährliche Einstellung.

    Wir sind Kaufleute und für Kaufleute gelten nicht die strengen Verbraucherschutzregelungen, die uns als Privatpersonen vor solchen Machenschaften schützen.
    Wenn ein Vertrag geschlossen wurde, dann ist der bindend, egal ob man hinterher damit einverstanden ist oder nicht. In der Regel nützt es auch nichts zu behaupten, daß man das alles gar nicht so gewollt oder anders gemeint hat.
    Als Kaufleute müssen wir genau hinsehen, wo wir einen Vertrag eingehen und was das alles für Konsequenzen hat.

    Das ist der Trick an der ganzen Sache. Wer dort auf die Homepage geht und sich seinen Eintrag bastelt, der stimmt dann später auch den AGB zu. Man macht hier extra sein Häckchen hin! Wer das immer so leichtfertig macht und sich nicht die AGB durchliest, der ist also eventuell ein Vertrag eingegangen, den er eigentlich gar nicht so wollte.

    Das mal so als Grundsatz.

    Wenn es aber fast schon auf der Hand liegt, daß Leute getäuscht werden sollen, daß man mit undurchsichtigen und fraglichen Methoden zu einem überteuertem Vertrag gebracht wird, dann kann man eventuell dagegen vorgehen. Das wird aber sicherlich nicht einfach sein, schliesslich kennt der Anbieter sein Geschäft mit den juristischen Hintertüren wesentlich besser als der Inserent, daher der Rat einen Anwalt zu konsultieren.

    Einfach den Kopf in den Sand stecken, die Mahnungen nicht beachten kann auf Dauer nicht zielführend sein, denn irgendwann kommt der Mahnbescheid und wer dann spätestens hier nicht dagegen vorgeht, der hat verloren. Dann hat der Anbieter einen vollstreckbaren Titel und schickt Dir den Gerichtsvollzieher vorbei. In dieser Phase fragt dann keiner mehr, ob das alles mit rechten Dingen zugegangen ist.

    Also frühzeitig/rechtzeitig den vermeintlich ungerechtfertigten Forderungen widersprechen. Nicht, daß Dir dann später aus Deiner Untätigkeit noch eine Zustimmung hineininterpretiert werden kann...

    (und so mal nebenbei, wer den Prozess gewinnt, der kann sich die Anwaltkosten vom Gegner bezahlen lassen, insofern fütterst hoffentlich nicht DU einen Anwalt, sondern der Prozessgegner.)

  • Erfahrung mit Rentino Rio vs. Erento ?

    • mringhoff
    • 21. Juli 2009 um 19:21

    interessantes Portal, kannte ich bis dato nicht.
    Von der Aufmachung /Rubriken etc. erinnert das doch leicht an E.
    Der einzige Unterschied ist wohl, daß hier keine monatlichen Gebühren anfallen, sondern nur eine Provision. Allerdings hab ich hier gelesen, daß es lediglich 3,5% und nicht 5% sind...
    http://faq.rentinorio.de/index.php?action=artikel&cat=12&id=39&artlang=de

    weitere Kollegen von e und r sind noch : http://www.miet24.de

    Wenn man aber in google nach VT-Equipment zum Mieten (oder vulgär zum Leihen, bzw. einen "Verleih") sucht und das mit einem Suchort verbindet, findet sich kaum noch was von e, r oder m
    Bleibt die Frage, wer alles über die o.g. Portale sucht und wer über die größte Suchmaschine...

    Und als Nichtnutzer von e, r und m frage ich mich, wie der Portalbetreiber mitbekommen soll, daß eine Anfrage tatsächlich ein Auftrag geworden ist. Oder entspricht die Bekanntgabe der Kontaktdaten bereits einem Auftrag?

  • Blinder mit 2 Stromzuführungen

    • mringhoff
    • 19. Juli 2009 um 22:28

    Schrecklich fand ich auch mal die frühere Infos von Microsoft "Update wird gedownloaded"
    Inzwischen hat man gemerkt, daß man dazu auch "heruntergeladen" sagen kann.

    ich würde hier "zugemietet" auch besser finden (ohne dabei ein Feind der Anglizismen sein zu wollen...)

  • Sky Rose "out" ?

    • mringhoff
    • 19. Juli 2009 um 22:20
    Zitat von "Peerless"

    mich wunderte schon dass ich in letzter Zeit so wenig davon sehe, braucht man da mitlerweile extreme Genehmigungen für ?

    In der Tat, die sind wirklich "out"
    Wir hatten früher große und kleine in der Vermietung und das Zeug war in der Anfangszeit oft draußen. In den letzten Jahren hat das immer mehr nachgelassen. Inzwischen kann man die Vermietungen von Skyflowern pro Jahr an einer Hand abzählen...
    Ich glaube nicht, daß das an den behördlichen Einschränkungen liegt. Ich vermute, daß man sich hier einfach sattgesehen hat. In den Anfangszeiten war das noch wirklich ein Magnet. Kaum leuchtete das Ding in den Himmel, schon kamen die Leute vorbei und wollten sehen, was es hier für eine Veranstaltung gab. Dann hatte jede zweite Landdisco so ein Teil auf dem Dach und leuchtete das ganze Wochenende in den Himmel. Das war dann auch einigen Behörden zuviel, die dann die entsprechenden Verbote erlassen hatte.

    Heute ist der Skyflower ein Relikt der 90er Jahre, der in der jetzigen Zeit nur noch in ländlichen Gegenden im Einsatz ist.

  • nebelgeruch wie auf dem jahrmarkt

    • mringhoff
    • 18. Juli 2009 um 21:42

    Ich meinte ja auch nur den Beutel. So etwas hab ich seit den 80ern / Anfang 90er nicht mehr gesehen...
    Hochinteressant, was Leute noch alles so im Nachtkästchen aufheben :)

  • nebelgeruch wie auf dem jahrmarkt

    • mringhoff
    • 18. Juli 2009 um 21:26

    Genau, diese Beutel waren es früher...
    Wie kommst Du zu diesen antiken Hinterlassenschaften?

  • Warnung vor meinestadt.de / alles-klar.de

    • mringhoff
    • 17. Juli 2009 um 12:44
    Zitat von "ADMIN"

    1.) Zum Thema AGB: Da können die viel rein schreiben. Alles, was unerwartet ist oder den Vertragspartner unangemessen benachteiligt, ist ohnehin nicht wirksam.

    Und was "unerwartet" oder "unangemessen" ist, darüber kann man sich dann trefflich streiten, vor allem zwischen Kaufleuten. Bei Verbrauchern/Privatleuten würde so eine Masche auch nicht klappen.
    Da das "Geschäftsmodell" hauptsächlich darin besteht, auf die AGB hereinzufallen, werden die wohl von findigen Anwälten soweit konstruiert worden sein, daß sie auch nicht gleich von jedem als unwirksam hingestellt werden können.

    Eventuell könnten aber solche AGB-Konstruktionen auch zwischen Kaufleuten seit der Novelle des Gesetzes zum Unlauteren Wettbewerb (UWG) Anfang diesen Jahres der Vergangenheit angehören, bzw. inzwischen doch als unwirksam erklärt werden.

    http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/anhang_29.html
    (siehe hier v.a. Nr. 21. und 22)

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