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  2. mringhoff

Beiträge von mringhoff

  • was zum nachdenken

    • mringhoff
    • 14. April 2009 um 09:37

    andererseits tut man es sich auch recht leicht, manche Dinge dann einfach als Verschwörungstheorie abzuqualifizieren...

  • Wurst Werners "Tag der Schande"!

    • mringhoff
    • 13. April 2009 um 23:43

    ...das war ja auch nicht so ernst von mir gemeint... :)

  • was zum nachdenken

    • mringhoff
    • 13. April 2009 um 23:05

    Beim Thema 911 bleiben halt einfach noch zu viele Fragen offen, als daß man es einfach als abgehakt bezeichnen könnte, da hat der Abschlussbericht leider auch nicht dazu beitragen können.

    Ein netter Artikel darüber:
    http://www.heise.de/tp/r4/artikel/17/17964/1.html

    Und ein paar "offene Fragen" - ein Teil der sog. "Verschwörungstheorie":
    http://www.arbeiterfotografie.de/galerie/kein-k…aeter-0029.html

  • Vermietung für Festinstallation

    • mringhoff
    • 13. April 2009 um 22:27

    Es ist halt immer eine Abwägung. Eine Ertragsmaximierung ohne Risikoerhöhung kannten auch nur die Banker vor der Krise :)

    Wie ja erwähnt, kannst Du Dein Risiko auch durch diverse Maßnahmen verringern (Bürgschaft etc.) oder auf andere umwälzen (Leasinggeschäft).
    Alternativ kannst Du es Deinem Kunden ja auch sukzessiv immer das ein oder andere Teil verkaufen.


    Natürlich ist ein Besucherrückgang oft ein Indiz für kommende wirtschaftliche Probleme, aber auch ein immer recht voller Schuppen ist kein Garant für betriebswirtschaftlichen Erfolg.
    Oftmals hat man gar keinen Einblick, wie es hinter den Kulissen aussieht. Z.B. ein Streit zwischen den Gesellschaftern oder mit dem Verpächter, oder ein Veruntreuung, hoher Eigenbedarf des Geschäftsführers, Probleme mit der Polizei oder dem Drogendezernat, Schlamperei in der Buchhaltung und bei den Steuererklärungen, falsche Finanzierungsform des Fremdkapitals bei zu hohem Fremdkapitalanteil, Probleme mit der Brauerei, Absprung von fest einkalkulierten Sponsoren, Unfälle oder andere unvorhergesehene Ereignisse, plötzliche schlechte Presse, mangelnde betriebswirtschaftliche Kompetenz, ein neuer Konkurrent in der Gegend usw.

    Die Pachtgastronomie und vor allem der Diskothekensektor ist schon ein hartes Business...

  • Wurst Werners "Tag der Schande"!

    • mringhoff
    • 13. April 2009 um 21:57
    Zitat von "Beffel"


    Wo bitte schön steht geschrieben, dass man an den wichtigsten christlichen Feiertagen nicht feiern, respektive grillen darf?


    Es handelt sich ja lediglich um den Karfreitag - das ist in der christlichen Kultur DER Fastentag und Fleisch wäre an diesem Tag dann tabu (es geht also nicht ums Grillen oder Feiern). Das ist ein Teil der christlichen Fastenzeit, die von Aschermittwoch bis zum Beginn des Osterfestes gehalten wird. Die Osterfesttage selber ist dann wieder freudige, feierliche Tage - da darf dann wieder ordentlich geschmaust/gefeiert werden.

    Aber heutzutage findet man diese "Tradition" nur noch in ganz ausgewählten, katholischen Ecken wie hier in Bayern wieder....
    http://de.wikipedia.org/wiki/Fastenzeit

  • Vermietung für Festinstallation

    • mringhoff
    • 13. April 2009 um 15:25
    Zitat von "djwildboy"


    Wie ist den die rechtliche Lage, wenn beispielsweise dem Laden eine Pfändung ins Haus stünde, und die gemietete Technik noch installiert ist?

    Ein Bekannter hatte diesen Fall vor einigen Jahren und da wurde gesagt, die Anlage ist fest mit dem Objekt verbunden, also gehört diese mit zu dem zu verpfändenden Inventar, also Kuckuck darauf, trotz gültigen "dauermietvertrages" Ist dem wirklich so.

    Im Prinzip kann nur das Eigentum des Schuldner gepfändet werden, allerdings gibt es hier diverse Ausnahmen.
    Ein Gerichtsvollzieher prüft bei der Pfändung nicht die Eigentumslage. Falls etwas gepfändet wurde, was dem Schuldner nicht gehört, kann der rechtmäßige Eigentümer eine sog. Drittwiderspruchsklage erheben. Allerdings nur, solange die Verwertung im Gange ist. Ist das Ding bereits versteigert, kann er nur seinen Anspruch gegen den Schuldner stellen, der vermutlich aber kein Geld hat (sonst wäre ja nicht der Gerichtsvollzieher gekommen)

    Neben dem Gerichtsvollzieher hat auch der Verpächter der Disco ein sog. "Vermieterpfandrecht". Von dieser Seite besteht also auch die Gefahr, daß Dein Eigentum mitverpfändet wird. Der Vermieter hat sogar das Recht, die Entfernung der Sachen zu verhindert. Dies gilt natürlich nur für das Eigentum des Schuldners, aber im ersten Moment ist Dein Material auch erstmal geblockt, z.B. wenn der Verpächter inzwischen dem Pächter (fristlos) gekündigt hat und die Schlösser ausgewechselt hat, so daß keiner mehr Zutritt hat. Bis Du dann Dein Equipment wieder zurück hast, kann es lange dauern.

    Fest verbaute Gegenstände gehören außerdem nach dem Einbau in einer Immobilie zu derselben, bzw. zum Grundstück. Als fest eingebaut versteht man aber eher baulich eingebaut. Eine Licht- und Tonanlage ist oft aber eher nur hineingestellt, bzw. aufgehängt. Aber auch hier gibts unterschiedliche Ansichtsweisen und selbst wenn man Dir hinterher Deine Sachen wieder herausgibt, kann es teilweise 1-2 Jahre dauern, je nach Streitbarkeit der Parteien.

    Interessant dürfte auch in solchen Fällen eher der "plötzliche Untergang" oder auch das spurlose Verschwinden diverser Einrichtungssachen sein. Beim Geld hören Freundschaften und sicher auch die Geschäftspartnerschaften auf. Gerade in zugespitzten Situationen wie dem sich anbahnenden Konkurs passieren oft viele Dinge, die nicht rechtens sind.

    Aus diesen genannten Gründen würde ich bei einer Dauermiete immer eine gewisse Sicherheit einbauen:
    - Informiere den Verpächter über Dein Eigentum (schriftlich mit Liste)
    - beklebe sämtliches Eigentum mit Hinweisen "Von XY gemietet bei VT-Firma sowieso"
    - Notiere auch sämtliche Seriennummern
    - Mache Fotos nach erfolgtem Einbau
    - Vermiete nur das Equipment, worauf Du auch notfalls 1-2 Jahre ohne Ertrag verzichten kannst
    - Verlange eine Elektronik- und Diebstahlversicherung von ihm oder (noch besser) schliesse selber eine ab und rechne sie der Miete hinzu. (Nicht bezahlte Versicherungsbeiträge lassen den Versicherungsschutz erlöschen)

    Das alles kann aber bei gewisser krimineller Energie nichts wert sein. Als Sicherheit würde ich mir hier noch eine Kaution (3 Monatsmieten) geben lassen. Am Anfang einer Gastromenkarriere ist da vielleicht noch das Kapital eher dafür da, als später. Alternativ oder in Ergänzung kannst Du Dir eine Bankbürgschaft von Deinem Kunden geben lassen. Das schon seine Kasse und kostet nur wenige Euros an Avalgebühr.
    Wenn die Bürgschaft die Höhe Deines Materialwerts entspricht, kannst Du natürlich am ruhigsten schlafen...
    Bei der Bürgschaft sollte man darauf achten, daß sie einmal "auf erstes Anfordern" ohne Einrede der Vorausklage und natürlich von einer deutschen Bank ausgestellt wurde.

  • Wurst Werners "Tag der Schande"!

    • mringhoff
    • 13. April 2009 um 14:01
    Zitat von "klauston"

    Ein Echter Mann MUSS einen Griller zu Hause haben. !!!!!!!!!


    und die, die keinen (richtigen, ridertauglichen) Grill haben, sind keine echten Männer...
    ...armer Werner Wurst....

    Zitat von "klauston"


    ( Und am Sonntag den Grill beheizt )


    da darf man ja auch wieder... :)

  • Tontechnikerstolz

    • mringhoff
    • 11. April 2009 um 21:53
    Zitat von "Beffel"

    Gott sei Dank kann ich dann meine beiden Söhne am FOH Licht und Ton weiter fahren lassen! Wenn es geht schicke ich dann meine Frau auf die Bühne, weil Sie auch immer die Technikassistenz an der Bühne macht.


    ...na, Ihr seid ja ein richtiges Familienunternehmen :)
    (eigentlich eine nette Sache, da fragt keiner mehr "wann kommst denn heut nacht heim?...")

  • Wurst Werners "Tag der Schande"!

    • mringhoff
    • 11. April 2009 um 21:44

    Ein Grill ist doch für gut gebuchte VTler herausgeworfenes Geld.
    Ein Großteil der sommerlichen Wochenenden ist man sowieso nicht da, an den paar freien Tagen, die auf Feiertage fallen, da regnets zu 60%
    Werktags grillt man alleine, das ist auch fad...
    Bei den anderen 40% wird man entweder von seinen Kumpels zum Grillen eingeladen oder trifft sich im Biergarten

    Also: Für das eine Mal im Jahr, an dem man es schafft zu Grillen, kann man auch einen Caterer engagieren, das kommt preiswerter :)

  • Wurst Werners "Tag der Schande"!

    • mringhoff
    • 10. April 2009 um 21:07
    Zitat von "Wurst Werner"

    Karfreitag und zudem gutes Wetter, das bedeutet: Kein Job und Hunger auf Grillgut.


    Das ist ja wirklich eine Schande. Im katholischen Bayern würde hier keiner auf den Gedanken zu kommen am Karfreitag zu Grillen...
    Da herrscht Fastenruhe und Fleisch ist tabu!

    Amen!

  • Nebelmaschine Lautstärke

    • mringhoff
    • 10. April 2009 um 20:59

    Trockeneis ist aber mit einem Nebel nicht vergleichbar, der bleibt nur am Boden und verschwindet wieder. Natürlich ist das ein ganz netter Effekt, sicher auch für eine Acapellagruppe, aber neblig macht er eben nicht.
    Außerdem ist das mit den gängigen Maschinen ein recht nerviges Geplansche...

  • MA gibt Scan und Lightcommander auf?

    • mringhoff
    • 10. April 2009 um 20:55

    Außerdem gibts ja noch die Liconfamilie. Die dürfte dem Scanco in den letzten Jahren auch viele Käufer gekostet haben...

  • Dumme Frage zu AGB

    • mringhoff
    • 9. April 2009 um 15:16
    Zitat von "DJ Detto"

    Das ist nicht ganz richtig. So gelten z.B. einige Regelungen bzgl. des Rücktrittsrecht bei Internetgeschäften nicht, wenn beide Parteien "gewerbliche" sind.

    Im Grunde ist das schon richtig. Das BGB ist die Grundlage, das HGB gilt hier darüber hinaus zwischen Kaufleuten in Ergänzung.

  • Dumme Frage zu AGB

    • mringhoff
    • 9. April 2009 um 15:07
    Zitat von "smitty"

    Konkludentes Handeln ist in diesem Fall eine reine Annahme, eher Unterstellung.
    Laut des Ausgangsthreads weist jeder erneut auf seine eigenen AGB hin und dies stellt daher keine deckungsgleichen Anträge bzw. Annahmen dar.


    Richtig - diese weiterführende Information fehlt genau genommen noch.
    Da detto aber nichts mehr dazu geschrieben hat, bin ich mal davon ausgegangen, daß V auch nichts mehr unternommen hat.

    Das gegenseitige Hinweisen auf die eigenen AGBs geschieht ja nicht zeitgleich (ob im Angebot oder in der AB ist ja dann egal), sondern nacheinander. Es gibt also keine Patt-Situation, sondern eine Reihenfolge:
    Angebot 1: V an K
    Angebot 2: K an V (Bestätigung, aber mit geänderten Bedingungen), Angebot 1 wird somit nicht von K angenommen
    Angebot 3: V an K in Form einer AB - Angebot 2 wird somit nicht von V angenommen
    Angebot 4: K an V (abgeänderte AB) - Angebot 3 wird somit nicht von K angenommen

    Da es sich um eine Auftragsbestätigung handelt, geht man unter Kaufleuten davon aus, daß es sich hier um eine Bestätigung einer Einigung handelt, die vorab u.U. mündlich vereinbart worden ist. Stimmt hierin etwas nicht, hat der Empfänger dies ohne Verzögerung anzumerken. Tut er es nicht, geht man von einer Zustimmung aus, vor allem, wenn dies durch konkludentes Handeln (z.B. weitere Besprechungen zum Ablauf etc.) unterstrichen wird. In diesem Fall gilt Angebot 4 als angenommen.
    Wäre V also mit Angebot 4 nicht einverstanden gewesen, hätte er das unbedingt anmerken müssen. Er kann nicht so tun, als hätte es diese Änderung nicht gegeben.

    Zitat von "smitty"

    Wenn die Lieferung ausgeführt wird, das wäre etwas anderes, soweit aber nicht die Beschreibung von Detto.


    Wenn kein Vertrag zustande gekommen wäre, dann interessiert auch keinen die Frage, wessen AGB nun gelten.
    Ich bin daher davon ausgegangen, daß hier eine Leistung stattgefunden hat.

  • Dumme Frage zu AGB

    • mringhoff
    • 9. April 2009 um 12:13

    in dem Fall wurde die AB vom K noch abgeändert und dem V zurückgeschickt. Im Prinzip ist das wieder ein neues Angebot, das erst mit einer Annahme durch V zum Vertrag wird.
    Wenn die Annahme durch den V aber durch "konkludentes Handeln" erfolgt, wenn er also einmal hier keinen Einwand anmeldet und im weiteren Verlauf so tut, als ob er den Auftrag hat, dann gilt der Vertrag als angenommen.

  • Der obligatorische PLS-Threat - das ist uns aufgefallen

    • mringhoff
    • 9. April 2009 um 10:25
    Zitat von "Jim"

    Infos über neue Produkte hol ich aus dem Internet


    Um das nochmal ernsthafter aufzugreifen:
    Kontakte sind mir auf der Messe auch relativ egal. Neue knüpft man nicht wirklich ("lassen Sie mal Ihre Visitenkarte da, wir schicken Ihnen was zu"), man trifft höchstens die Kontakte, die man über das ganze Jahr nur vom Telefon oder von Vertreterbesuchen her kennt. Aber das ist ja auch ganz nett.
    Neue Kontakte entstehen dann erst nach getätigten Umsätzen. Ja ja, im Businessbereich sind alle Freundschaften bestechlich... :)

    Infos zu neuen Produkte holt man sich natürlich oft und gerne aus dem www. Aber es ist ganz etwas anderes, das Produkt mal live anzufassen, von allen Seiten anzusehen und sich mit dem Verkäufer nochmal darüber auszutauschen. Ich erlebe hier immer wieder große Unterschiede zur Darstellung im Internet.

    Außerdem musst Du dich proaktiv verhalten, wenn Du deine Infos im Web einholst. Du musst erstmal wissen, ob und vor allem was es Neues gibt, dann musst Du Dir Deine Infos holen.
    Auf der Messe ist es andersrum: Hier ziehst Du von Stand zu Stand und schaust, was es da so gibt. Und bisher sind mir noch jedes Jahr interessante Neuigkeiten aufgefallen.
    Das liegt daran, daß manche Firmen weniger PR-/Werbebudget haben, das an die große Glocke zu hängen, aber auch daran, daß ich eine Neuigkeit einfach auch nicht mitbekommen habe, weil man einfach einen gewissen Stamm an guten Lieferanten hat und irgendwann sich nicht mehr um die anderen kümmert.
    Insofern dient der jährliche Messebesuch für mich auch immer wieder mal dazu, über den eigenen Tellerrand zu sehen.

  • Der obligatorische PLS-Threat - das ist uns aufgefallen

    • mringhoff
    • 9. April 2009 um 10:14

    Na dann Prost!
    (Wir sehen uns dann nächstes Jahr wieder auf der großen PLS-Partyarea... :)

  • Dumme Frage zu AGB

    • mringhoff
    • 9. April 2009 um 10:10

    Ich sehe das mal so:

    V bietet K einen Vertrag an.
    K nimmt diesen nur an, wenn andere Bedingungen gelten. Das ist im Prinzip wiederum ein Vertragsangebot, diesesmal nur eben von K an V.

    nun liegt es an V, ob er die (neuen) Bedingungen akzeptiert, also das Angebot von K annimmt. Wenn ja, dann ist der Vertrag geschlossen.
    Dies kann unter Kaufleuten auch durch Stillschweigen erfolgen, wenn sich V so verhält, als würde er den Job machen.

    Wenn V nicht mit den neuen Bedingungen einverstanden ist, dann muss er das entsprechend kundtun.

    In Deinem Fall hat K den Vertrag nur angenommen, wenn seine AGB gelten. Da das V scheinbar akzeptiert hat (und auch nicht mehr auf den Hinweis von K in der AB eingegangen ist), dürften die AGB des K gelten.


    In so einem Fall ist es im Vorfeld notwendig, daß man als V sich die AGB des K ansieht und entscheidet, wie man weiter vorgeht. Ist es ein größerer Job, würde ich fachlichen Rat einholen, ist das nur was kleineres, würde ich darüber hinwegsehen. Auch wenn die AGB des K knapp gehalten, fair und problemlos sind, kann es allein durch das Nicht-Gelten der der AGB des V zu Schwierigkeiten beim V kommen, da für einige Bereiche, die er sonst in seinen AGB abgedeckt hat, hier dann nur die normalen gesetzlichen Grundlagen gelten.

  • Die Preisdumper sind unter uns

    • mringhoff
    • 9. April 2009 um 09:49

    Die Jobs aus dem Mobildiskobereich kann man auch schwer miteinander vergleichen. Hier verschmilzt die Technik und die Leistung des DJs zu einer Einheit. Insofern kann man jetzt nicht sagen, daß der eine zu billig ist, weil er soviel Technik auffährt oder zu teuer, nur weil das Material spärlich ist.

    Außerdem spielen Mobildiskotheken vorwiegend im Privatkundenbereich oder in der Gastronomie. Beide sind meist sehr preissensibel, da es ja ihr eigener Geldbeutel ist, der da geleert wird. Und meist haben diese Leute wenig Erfahrungen mit Events. Da gehört es also zur Aufgabe, dem Kunden zu erklären, daß man einen gewissen Wert hat und daß es immer Anbieter gibt, die günstiger sind.

    Außerdem darf es ruhig auch Billiganbieter geben. Die, die gut sind, werden schnell bekannt und ausgebucht, das hebt dann auch gleich den Preis, denn auch der preiswerte DJ möchte sicher gerne mehr Geld haben. Die, die eine schlechte Performance abgeben, werden weiterhin ihre Kunden über den günstigen Preis locken müssen. Und das ist doch genau unsere Chance. Das nächste Mal entscheidet sich der Veranstalter oder auch einer der dort gewesenen Gäste für einen Profi, weil er einfach eine gute Verantaltung haben möchte und ist dafür auch bereit, mehr Geld auszugeben. "Es soll nur ja kein so ein Reinfall werden wie auf der Hochzeit von X und Y"


    Da wir sowohl Industrieveranstaltungen (also keine Parties) ausrüsten, als auch eine Sparte mit der Mobilen Diskothek haben, können wir das Verhalten der unterschiedlichen, potentiellen Kundschaft sehr gut vergleichen.
    In beiden Sparten werden oft Vergleichsangebote eingeholt, doch die Absagequote ist in dem Mobildiskobereich wesentlich größer. In diesem Bereich ist scheinbar das Angebot so groß und gleichzeitig die Risikobereitschaft der Interessenten höher, einen unbekannten aber preiswerten DJ zu buchen. Das ist im Bereich der "normalen" Veranstaltungstechnik nicht so.

    Andererseits gibts für unsere DJs dennoch genügend Jobs im Mobildiskobereich. Es hat sich herauskristallisiert, daß viele unserer Engagements eher kurzfristiger gebucht werden. Ende Januar fängt die Zeit an, wo die ersten Leute schon den DJ für Ihre Hochzeit etc. im Sommer suchen. Zu dieser Zeit sind die Terminkalender der DJ noch relativ leer, es gibt scheinbar viele Kollegen, die schon möglichst jeden Job haben wollen. In dieser Zeit haben wir eine hohe Absagequote, da unsere Preise immer gleich sind, egal wie früh man anfragt. Später ist es dann andersrum, ab März/April sind offenbar die günstigen DJ scheinbar schon alle ausgebucht... :)

  • Funkfrequenzen - Warnung vor der Bundesregierung

    • mringhoff
    • 8. April 2009 um 18:24

    Größere Produktionen erhalten zum Teil (kostenpflichtige) Einzelzuteilungen in anderen Frequenzbereichen, allein mit den allgemeinzugeteilten Frequenzen kann man schlecht 30-50 Funkstrecken parallel betreiben. Dennoch wird auch dort sicher ein Teil der Geräte nach 2015 außer Betrieb gehen müssen.
    Wobei bei diversen größeren Musicals eher das allgemeine Überleben der Produktionsgesellschaft das weitaus größere Risiko darstellt :)

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