Ob unschuldig oder nicht, das kann man als Außenstehender gar nicht so beurteilen, aber hier gabs schon des öfteren diverse "Diskussionen" wegen Warnungen. Manche Warnungen stehen hier ja auch gar nicht mehr drinnen, weil sie eben unberechtigt waren oder zumindest eine noch nicht geklärte Streiterei.
Ich kann mich gut an ein paar Sachen erinnern....
Und ein Mahnverfahren ist übrigens ja noch nicht wirklich "vor Gericht ziehen". Ein Mahnverfahren geht einfach und ist preiswert. Und solange der Schuldner noch zahlungsfähig ist, ist es auch nicht mein Geld.
Die Story, daß man kein gutes Geld hinter dem Schlechten her werfen soll, ist zwar richtig, aber dieser Spruch passt aber nicht immer auf jedes gerichtliche Mahnverfahren.
Warum muss ich eine Forderung dann gleich ganz aufgeben, nur weil ich keine 30,- EUR mehr für die Gerichtsgebühren übrig habe?
Höchstens, wenn ich eine juristische Person (GmbH etc.) habe, die in der Insolvenz steht und bei der abzusehen ist, daß nichts mehr zu holen ist, dann spare ich mir die Sache. Bei Privatpersonen weiß ich doch vorher nie, was noch geht. Der Titel ist 30 Jahre (!) gültig. Da sich die meisten dieser Helden oft auch strafbar gemacht haben, ist da eine Restschuldbefreiung nach 7 Jahren auch hinfällig... Und in 30 Jahren kann viel passieren...