bei der angesprochenen sachlage "eigenes, mitgebrachtes system ist defekt" kommen wir zu einer wichtigen frage:
wer haftet bei ausfall dieses pultes?
ok, im ersten moment denkt man: klar, natürlich die band.
aber steht das auch so in den verträgen? bzw. welcher techniker hat schonmal die verträge der künstler wirklich zu gesicht bekommen? einen technikausfall könnte man ja auch als höhere gewalt einstufen, oder nicht?
ich frage das, weil ich selbst noch nie einen vertrag zwischen künstler und veranstalter gesehen habe (denn da stehen ja auch die Gagen drin...)