Ich habe da eine Frage an die Veranstaltungstechniker, denn ich kenne es leider nur als SFX-Pyrotechniker, und nach dem SprengG ist eine Genehmigung des Ordnungsamts und des Zuständigen für den vorbeugenden Brandschutz erforderlich, um einen Spezialeffekt mit Sprengstoff auf der Bühne oder Veranstaltung durchzuführen. Der Effekt muss auch vorher erprobt worden sein.
Wie ist das als Veranstaltungstechniker?
Müsstet ihr ebenso diese Genehmigungen einholen, um Feuer bzw. Flamer auf der Bühne zu verwenden, diese fallen ja nicht unter das SprengG?
Welche Genehmigung benötigt ihr?
Vielen Dank im Voraus