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  1. PA-Forum
  2. Felix Z

Beiträge von Felix Z

  • Empfänger für Funkmikros (E-Band) und IEM-Sender (B-Band) im gleichen Rack?

    • Felix Z
    • 4. März 2025 um 13:25
    Zitat von MatzeRockt

    Das Problem bei zu nah aneinander platzierten Sende- und Empfangsantennen kann sein, dass die Eingangsstufen der Empfänger durch die Energie des Senders einfach "zugestopft" oder "überfahren" werden. Da spielt dann der Frequenzbereich auch keine Rolle mehr.

    Ah interessant, danke.

    Das erklärt auch warum ich nie Probleme hatte, immer abgesetzte Antennen mit ausreichend Abstand.

  • Empfänger für Funkmikros (E-Band) und IEM-Sender (B-Band) im gleichen Rack?

    • Felix Z
    • 4. März 2025 um 12:26
    Zitat von audiobo

    Nimm abgesetzte, entsprechend verteilte Antennen und achte darauf, dass deine HF-Kabel in Ordnung sind - dann sollte das problemlos spielen.


    Einfach keine Stummelantennen im Pulk.

    Ah ja das kann natürlich ein Problem sein.

    Zitat von audiobo

    Btw. spielt die Sendeleistung der IEM-Strecker natürlich noch eine Rolle.

    Inwiefern? Ist das bei IEM nicht auch 50mW?

    Habe bisher nur mit Shure gearbeitet und da nie Probleme gehabt.

  • Empfänger für Funkmikros (E-Band) und IEM-Sender (B-Band) im gleichen Rack?

    • Felix Z
    • 4. März 2025 um 12:20

    Hab ich noch nichts von gehört und auch noch nie Probleme gehabt, auch im selben Frequenzband. Man muss halt ein gutes Frequenzmanagement machen (z.B. mit Wireless Workbench oder einem RF-Explorer) und auch mal schauen was sonst noch so wortwörtlich "dazwischenfunkt". Die räumliche Entfernung der Geräte zueinander ist ja wurscht wenn die Frequenzen sich gegenseitig stören.

    B- und E-Band sind Bereiche die Sennheiser definiert hat, wobei man beim E-Band aufpassen muss da man scheinbar auch in den LTE Uplink Bereich kommen kann? Das rauscht dann kräftig. Aber ansonsten sehe ich nichts was dagegen spricht die beiden Geräte in eine Kiste zu schrauben.

  • Umfrage Errichterprüfung 2025

    • Felix Z
    • 20. Februar 2025 um 17:23
    Zitat von audiobo

    https://www.bghm.de/fileadmin/user…orschrift-3.pdf

    Das ist eine kombinierte Schrift aus Vorschrift UND Durchführungsanweisung. Der Text der Vorschrift ist Grau hinterlegt, der rest ist die Durchführungsanweisung.

  • Umfrage Errichterprüfung 2025

    • Felix Z
    • 20. Februar 2025 um 17:11
    Zitat von audiobo

    Wenn etwas quasi alle angeht, dann sollte es auch so formuliert werden, dass es alle auf Anhieb unmissverständlich verstehen und jedem, auch ohne spezifisches Fachwissen, eine realistische, praxisorientierte Entscheidungsgrundlage bietet.

    Ja das verstehe ich.

    Es liegt leider in der Natur das Gesetze und Vorschriften von Bürokraten geschaffen werden die Vokabeln benutzen die Normale Menschen wie wir nur schwer nachvollziehen zu können.

    Dafür allerdings gibt es z.B. die Informationsschriften der DGUV oder andere Handlungshilfen.

    Zitat von audiobo

    Nach 5 mal lesen bin ich jetzt zu dem Schluss gelangt, dass man NEUE oder GEPRÜFTE ANSCHLUSSFERTIGE Geräte eigenständig in einer einfachen Umgebung (wie z.B. einem Büro) unter Beachtung der herstellerspezifischen Sicherheitsmassnahmen ohne zusätzliche Prüfung aufbauen darf.


    Korrigiere mich bitte wenn ich da falsch liege, aber gerne mit nachvollziehbarer Begründung.

    Das habe ich vergessen und auch vergessen noch einmal nachzufragen wie genau das gemeint war. Für mich ist die Aussage der Durchführungsanweisung sehr verständlich formuliert.

    Ja das stimmt, wenn du z.B. bei einem Großhändler eine Kabeltrommel kaufst und der dir diese mit Prüfprotokoll liefert und du diese bestimmungsgemäß einsetzt dann musst du keine weiteren Prüfungen durchführen. Wenn du ein neues Gerät kaufst und bestimmungsgemäß einsetzt aber ohne ein Prüfprotokoll musst du es dennoch prüfen.

    Zitat von audiobo

    Was ich mir verbitte, sind weitere infame Unterstellungen...

    Ich habe niemandem irgendetwas unterstellt, das verbitte ich mir!

    Ich habe lediglich in einfacher Form versucht den Sinn der hier diskutierten Vorschriften darzustellen. Zu diesem Zweck nutze ich auch die "unsinnigen Scheinvergleiche".

    Möglich das vielleicht falsch aufgenommen wurde, da kann ich nur sagen das es mir leid tut.

    Allerding ist dieses Thema einfach sehr komplex und für mich schwierig in knappen Posts in einfache Worte zu fassen.

    Zitat von audiobo

    Und wenn du in deiner noch übrig bleibenden Freizeit gerne neue Bestimmungen aufarbeitest, bitte. Andere Menschen haben auch noch Familie. (Die von dir auf Seite 1 verlinkte DGUV Vo 3 in der Fassung von 1997 (also zu meiner Gewerbeanmeldung gültige) hat noch 12 Seiten, in der aktuellen (Stand April 2020) sind das 44, also das 3.5fache. Und in anderen Bereichen sieht das bestimmt ähnlich aus.)

    Ich habe im übrigen auch eine Familie mit der ich sehr gerne Zeit verbringe, finde ich jetzt auch etwas fehl am Platz mich hier so persönlich anzugehen.

    Auf welche DGUV V3 von April 2020 beziehst du dich? Die 12 seitige von 1997 ist die aktuell Gültige. Die Durchführungsanweisung mit den Erläuterungen und die Informationen sind wesentlich länger ja.

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    • Felix Z
    • 20. Februar 2025 um 16:21

    Moin,

    Wie wäre es mit diesem?

    Ich weiß passt nur bedingt ins Lastenheft weil RGB, aber immerhin auch W.

  • Umfrage Errichterprüfung 2025

    • Felix Z
    • 20. Februar 2025 um 16:01
    Zitat von test

    was ich allerdings nur rein optisch prüfe ist das power lock kabel

    Gehe ich voll mit, was willst du auch da Prüfen außer den Leiterwiderstand? ^^

    Bei solchen Anlagen prüfe ich persönlich aber gerne noch mal beim Aufbau den Isolationswiderstand der einzelnen Leiter zueinander wenn verlegt.

  • Umfrage Errichterprüfung 2025

    • Felix Z
    • 20. Februar 2025 um 15:57
    Zitat von floger

    Ich bewege meine Geräte jedenfalls nicht während sie angeschlossen sind.

    Zitat von Durchführungsanweisung zur DGUV V3

    Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind (siehe auch Abschnitte 2.7.4 und 2.7.5 DIN VDE 0100 Teil 200).

    im Gegensatz dazu:

    Zitat von Durchführungsanweisung zur DGUV V3

    Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden (siehe auch Abschnitte 2.7.6 und 2.7.7 DIN VDE 0100 Teil 200).

    Und ja, du kannst jetzt sagen das z.B. Leuchten ja nach dieser Definition Ortsfest sind. Dann musst du allerdings nach jedem Aufbau das Gerät Prüfen und dann trotzdem nach einem Jahr. (Siehe Tabelle 1A DGUV V3 DA) Der Prüfablauf unterscheidet sich im Übrigen nur geringfügig.

    Zitat von floger

    Aber grundsätzlich kann man die Fristen ja schon verlängern, wenn die Geräte selten eingesetzt werden, oder? Ist ja schon was anderes ob ein Teil 24/7 und sechs Tage die Woche auf einer Baustelle im Einsatz ist, ob es 15 mal im Jahr in ner beheizten Mehrzweckhalle steht.

    Grundsätzlich kannst du als Unternehmer machen was du willst, ob das richtig und Rechtssicher oder überhaupt zielführend ist steht auf einem anderen Blatt.

    Die Verlängerung der maximale Prüffrist von einem Jahr auf zwei Jahre ist mMn nur zulässig wenn die Geräte in einer büroähnlichen Umgebung eingesetzt werden. Und das ist auch in einer beheizten Mehrzweckhalle nicht der Fall. Siehe meine Ausführung oben und streiche die LKW Fahrten.

    Und auch wenn du verlängerst geht das nur wenn du unter 2% Fehlerquote hast.

    Außerdem verstehe ich nicht was an dieser Prüfung für dich so schlimm ist. Mal Hand aufs Herz: wenn es nicht viel Material ist das wenig benutzt und gut gepflegt wird dürfte die Prüfung doch relativ schnell durch sein, mit einem erfreulichen Ergebnis. Es kann doch auch nur von Vorteil sein wenn ich weiß das mein Material in einem einwandfreiem Zustand ist oder?


    Siehe zu diesem Thema auch die DGUV Information 203-070: Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Fachwissen für Prüfpersonen.

  • Umfrage Errichterprüfung 2025

    • Felix Z
    • 20. Februar 2025 um 14:42
    Zitat von floger

    Gelten Geräte in der Veranstaltungstechnik als ortsveränderlich?

    Zitat von Durchführungsanweisung zur DGUV V3

    Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind (siehe auch Abschnitte 2.7.4 und 2.7.5 DIN VDE 0100 Teil 200).

    Zitat von floger

    Und kann man die Frist auch über das genannte Maximum von einem Jahr für ortsveränderliche Betriebsmittel auf Baustellen verlängern, wenn man das Zeug im Schnitt nur jedes dritte WE nutzt? Meinem Verständnis nach geht es ja um die zu erwartende Beanspruchung des Materials, weshalb die verlängerte Frist auch in der Gefährdungsbeurteilung glaubhaft dargestellt werden kann. Eine Sichtprüfung geschieht ja quais sowieso bei jedem Einsatz.

    1 Jahr ist ja schon die Verlängerte Prüffrist die angewendet werden kann wenn die Fehlerquote der Betriebsmittel bei der letzten Prüfung unter 2% liegt.

    Es geht ja auch nicht nur um die Häufigkeit der Nutzung sondern auch um die Umgebungsbedingungen und die sind in der Veranstaltungstechnik für elektrische Betriebsmittel nun mal denkbar schlecht.

    Im Lager vielleicht gehegt und gepflegt aber dann geht es los: rein in das Case, durchgeschüttelt auf dem Ladeweg zum Truck, im Truck quer durch die Republik gerüttelt und vielleicht Temperaturschwankungen von 5 bis 10 Grad ausgesetzt, angekommen raus aus dem Truck, auf der Bühne auch mal nicht so sorgsam behandelt weil Zeitdruck, Geräte sich nicht langsam an die Raumtemperatur anpassen lassen, dann Vollgas Betrieb, der Dimmer schickt im Sekundentakt wechselnde Ströme durch die Leitungen, die Lüfter der Amps geben vollgas, dann Abbau aber zackzack, alles aus, Leitungen die sich unter Volllast vielleicht auf 70 oder 80 Grad erwärmt haben sich akklimatisieren lassen? NEIN, Abbau die Zeit drängt, auch mal nicht so ordentlich zusammengepackt und bisschen gequetscht, Rein ins Case, in den Truck geruckelt, dann wieder auf die Bahn und das ganze beginnt von vorn...

  • Umfrage Errichterprüfung 2025

    • Felix Z
    • 19. Februar 2025 um 00:07
    Zitat von wora

    verantwortung kann auch getragen werden, wenn es gerade keine DIN norm dafür gibt.

    Stimme ich zu, allerdings funktioniert das auch genau anders herum. Ich persönlich sehe die Normen gar nicht als Belastung, was allerdings auch daran liegen könnte das ich nichts anderes kenne als die "genormte Veranstaltungswelt", sondern als Werkzugkasten für meine Entscheidungen. Die Normen definieren, bzw. bauen in der Regal ja auf Schutzzielen auf die durch die Einhaltung der entsprechenden Norm auf jeden fall erreicht werden. Eine Musterkösung Quasi. Interessant wird es wenn man aus z.B. szenisch/künstlerischen Gründen hiervon abweichen muss/möchte. Das ist selbstverständlich möglich es muss eben nur das Schutzziel erreicht werden. Der Gesetzgeber hat uns hier das Mittel der Gefährdungsbeuurteilung an die Hand gegeben es wird nur zu wenig genutzt und sich lieber über die doofen Normen aufgeregt. Finde ich jedenfalls.

  • Umfrage Errichterprüfung 2025

    • Felix Z
    • 18. Februar 2025 um 23:51
    Zitat von audiobo

    In diesem Faden geht es doch immer noch um das "Errichten von elektrischen Anlagen", oder nicht?

    Tut es das? iron


    Zitat von audiobo

    aber was, wenn ich mir noch eine (womöglich ungeprüfte) Steckdosenleiste ausleihen muss?

    Gilt in dem Moment wieder das hier?

    Dann gilt wie immer das du als Unternehmer für deine genutzen Arbeitsmittel eine Gefährdungsbeuurteilung erstellen musst. Genau so wenn du dir z.B. eine Leiter leihst. Das ist ja aber Theorie und Praxis.

    Zitat von audiobo

    Bist du selbstständig bzw. selber Unternehmer? Weisst du abschliessend über wie viele Themen du dich als solcher informieren musst? Ich nicht, ich mach das jetzt seit >20Jahren und es kommt immer wieder was hinzu, nicht alles davon ist neu.

    Ich bin neben meinem Hauptjob als Festangestellter Techniker in einer kleinen 5000er Mehrzweckhalle noch als Kleinunternehmer unterwegs, ja. Ich bin mir also der Herausforderungen durchaus bewusst und habe mich z.B. zuletzt mit dem Thema E-Rechnung auseinandergesetzt.

    Und ich kann für mich behaupten das ich ganz gut über die mich betreffenden Themen Bescheid weiß. Zum Teil tatsächlich durch die Fachkraft-, bzw. Meisterausbildung (beides VT, der "neue" Meister) aber auch durch meine IHK, die hat sehr gute Infomaterialien und bietet auch teils Kostenfreie Seminare an. Außerdem Newsletter von denen und von der DGUV um auf dem neusten Stand zu bleiben. Kann ich wirklich nur empfehlen. Was ich nicht selber kann wie die E-Rechnung vergebe ich halt fremd, sprich ein Programm kaufen das das kann. Diese Betriebskosten muss man halt entsprechend umlegen, ist doch kein Hexenwerk.

    Ich kann deine Ausführungen sehr wohl nachvollziehen, teile, bzw. Verstehe diese Unternehmer-Opferolle aber absolut nicht. Wenn ich in Deutschland und Europa Unternehmer sein will habe ich Rechte und vor allem Pflichten. Im Zweifel kosten die Pflichten halt immer Geld. Wem das nicht passt und das ändern möchte muss sich eben selber politisch engagieren, in Verbände eintreten oder im Ausland seine Geschäfte verrichten (Pun intended) .

    Zitat von audiobo

    Als ich angefangen habe, wurde man z.B. noch an allen Ecken gefragt, ob man mal eben den 7.5tonner auf die andere Seite der Stadt fahren kann. Klar, der Führerschein dafür ist ja da, warum sollte ich das nicht dürfen...? usw. Der (auch selbstständige) Kollege, der den Job schon seit 15 Jahren macht, macht das ja ebenfalls... (In beiden Fällen weder eigener LKW, noch eigenes Material). Ist dann erst bei Einführung der digitalen Fahrtenschreiber bei allen angekommen, dass das gar keine so tolle Idee ist.

    Achtung Polemik:

    Und wenn alle von der Brücke springen springst du hinterher?

    Sorry aber das Beispiel ist genau das was ich mit Verantwortung meine, nicht nur einfach tun weil das machen alle so sondern eigene Entscheidungen treffen aufgrund von Wissen und Erfahrung, abgestimmt auf die eigene Situation und das Arbeitsumfeld.

    Für "das machen alle so", also Entscheidungen von anderen deren Einflussfaktoren ich nicht kenne, kann ich als Mensch, bzw. Unternehmer mit gesundem Verstand doch nicht ernsthaft Verantwortung übernehmen? Womöglich noch zu Lasten von Mitarbeitenden die auf mich angewiesen sind. Also ja kann ich schon machen, ist halt nur scheiße und nicht wirklich Verantwortubgsbewusst.

    Meine Meinung.

    Zitat von audiobo

    Mit polemischen Kommentaren kommen wir nicht weiter.

    Doch, die sind super um Reaktionen zu provozieren. :P

    Zitat von audiobo

    Nochmal, es geht nicht nur um Geschäftsfelder welche direkt mit Elektrik (so viel zum Thema Berufsausbildung) zu haben aber grundsätzlich von solchen Bestimmungen/Normen etc. in dieser Formulierung ebenfalls betroffen sind.

    Das Geräte nach DGUV V3 geprüft werden müssen ist durchaus auch in anderen Branchen bekannt.

  • Umfrage Errichterprüfung 2025

    • Felix Z
    • 18. Februar 2025 um 20:32
    Zitat von audiobo

    1) Nicht jeder Gewerbetreibende hat so viel mit E-Technik zu tun wie wir VAT-Heinis. „Geräte“ hat aber jeder.

    Dafür gibt es ja Dienstleister die die Prüfungen für dich Übernehmen?

    Absetzbare Betriebsausgaben.

    Zitat von audiobo

    2) Solche Infos bekommt man ja nicht gerade bei der Gewerbeanmeldung frei Haus geliefert, sondern wird - wenn man Glück hat - irgendwo mal vermittelt oder man muss es sich proaktiv erarbeiten.

    Wilkommen in der Welt der Verantwortung. Natürlich muss man sich selbst mit den Themen auseinandersetzen die einen betreffen. Man kann sich aber natürlich entsprechend Hilfe holen, z.b. bei der IHK, den Berufsgenossenschaften, Vereinen, e.t.c. .

    Oder man hat gewisse Dinge in seiner Berufsausbildung oder einer Weiterbildung gelernt. Was erwartest du denn? Das jemand kommt und dich an die Hand nimmt?

    Kaufst du dir auch ein Handy und beschwerst dich das keiner kommt und dir die Funkionen und wie man es lädt erklärt?

    Zitat von audiobo

    Und solange jeder Dubbel schlechte CEE-Verteiler und Schuko-Verlängerungskabel, die ohne Aderendhülsen konfektioniert wurden, im Baumarkt kaufen kann wirkt das alles eher scheinheilig.

    Verstehe die Aussage nicht?

    Diese Fehler würden ja bei einer Prüfung auffallen? Und außerdem sind diese Baumarktartikel selten für den gewerblichen Einsatz geeignet, was dann ebenfalls bei der Prüfung auffallen würde.

    Zitat von audiobo

    die wichtigen Klopper*

    Zitat von audiobo

    die ich im übrigen vor allem von folgenden 3 Nutzergruppen kenne: grosse Rentalcompanys , Vereine/Private und Elektriker

    Was meinst du damit?

  • Umfrage Errichterprüfung 2025

    • Felix Z
    • 18. Februar 2025 um 18:35

    Ich verstehe auch ehrlich gesagt gar nicht warum das hier eine Grundsatzdiskussion angestoßen hat?!

    Also ich finds interessant keine Frage, hab damit aber nicht gerechnet. corn*

  • Umfrage Errichterprüfung 2025

    • Felix Z
    • 18. Februar 2025 um 18:34
    Zitat von HenrySalayne

    Mitarbeitende und Unbeteiligte vor Stromunfällen zu schützen ist ja durchaus richtig. Ob die Maßnahmen und Vorgaben, die dafür teilweise herangezogen werden, aber zu einer signifikanten Erhöhung der Sicherheit führen, ist fraglich. Hier sind ganz viele Interessen im Spiel, die über die reine Sicherheit hinausgehen.

    So Funktioniert Normung eben, dort sitzen in den Gremien auch Interessenvertreter der Hersteller.

    Noch ein Punkt für die Fachkraft. Diese kennt alle Einschlägigen Normen, allerdings verbietet niemand von diesem Abzuweichen wenn das Schutzziel auch durch andere Maßnahmen erreicht wird. Deshalb gibt es ja das Mittel der Gefährdungsbeurteilung.

    Aber das wichtigste ist Verantwortung übernehmen für das was man tut und es entsprechend begründen können!

    Das ist was für mich eine Fachkraft ausmacht, sie entscheidet selbst wie sie die ihr übertragenen Aufgaben umsetzt. Dafür muss man aber die Einflussfaktoren kennen und das sind eben auch die anerkannten Regeln der Technik zu denen auch Normen Zählen. Warum wird das so verteufelt? Die Normen geben uns das Grundgerüst zum handeln.

  • Umfrage Errichterprüfung 2025

    • Felix Z
    • 18. Februar 2025 um 17:55
    Zitat von Herr Nink

    Mir fehlt die Option "Ich lasse messen" (mir persönlich fehlt die Qualifikation)

    Aber das sagt ja nichts über die Häufigkeit aus. Ich lasse messen kann ja auch "bei jedem aubau" oder "wenn der Kunde es fordert" sein.

    Inhaltlich ist mir in dieser Umfrage egal wer misst.

  • Umfrage Errichterprüfung 2025

    • Felix Z
    • 18. Februar 2025 um 17:50
    Zitat von audiobo

    Bei euch ist aber halt nicht überall ;)

    Mit "uns" meinte ich die Veranstaltungstechnik , also doch :S

    Zitat von audiobo

    Meine weiteren Gedanken und Kommentare dazu bzgl. Klein(st)unternehmerfreundlichkeit erspare ich euch jetzt mal an der Stelle...

    Ja das ist vielleicht ein neues Thema, allerdings verstehe ich den Ansatz im Sinne von "Kleinstunternehmerfeindlichkeit" nicht. Das was dahinter steht ist ja das Menschen die Lebenszeit gegen Geld tauschen sich während dieser Tauschdauer(aka Arbeitszeit) nicht Verletzten oder gar Sterben nur weil ein Unternehmer zu geizig war sie richtig zu Schützen.

  • Umfrage Errichterprüfung 2025

    • Felix Z
    • 18. Februar 2025 um 16:27
    Zitat von Felix Z

    Dazu sei gesagt das die Deutsche Rechtsprechung, angepasst an die Europäische den Unternehmer in die Plicht nimmt Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen.

    Hierzu sei noch der Vollständigkeit halber das Arbeitsschutzgesetz §§ 3 - 5 angemerkt.

  • Umfrage Errichterprüfung 2025

    • Felix Z
    • 18. Februar 2025 um 16:16
    Zitat von audiobo

    - jeden Kleinstaufbau wie oben genannt zu prüfen wäre hingegen organisatorischer Blödsinn und völlig praxisfremd.

    Da stimme ich dir vollkommen zu und das habe ich ja auch nie behauptet!


    Zitat von audiobo

    Du schreibst hier von der „Errichtung einer elektrischen Anlage“, das andere ist die „Betriebsmittelprüfung“, wenn ich mich nicht irre.

    Naja das spielt sich bei uns in die Hände: Deshalb sagte ich ja Schutzzielorientiert.

    Wenn alle Betriebsmittel geprüft sind kann ich bei der Errichterprüfung z.B. auf die Messung des Isolationswiderstands verzichten und erreiche das Schutzziel genau so gut wie wenn ich den noch mals prüfen würde.

    Zitat von audiobo

    WO wird da unterschieden? Oder wurde einfach „jede errichtete Anlage“ in den Normen/Bestimmungen festgehalten und irgendwo letztendlich auf die individuelle Gefährdungsbeurteilung/Entscheidungskompetenz seitens des Betreibers der Anlage verwiesen? Wenn ja, aufgrund welcher Informationsgrundlage soll der denn entscheiden ab wann die Fachkraft ausrücken muss?

    Auch hier kann ich mich nur wiederholen:

    Zitat von Felix Z

    die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV Vorschrift 3

    Dazu sei gesagt das die Deutsche Rechtsprechung, angepasst an die Europäische den Unternehmer in die Plicht nimmt Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen.

    Zitat von BetrSichV § 3 Gefährdungsbeurteilung

    (1) Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung am Arbeitsmittel entbindet nicht von der Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Für Aufzugsanlagen gilt Satz 1 nur, wenn sie von einem Arbeitgeber im Sinne des § 2 Absatz 3 Satz 1 verwendet werden.

    Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung hat für Ihre Versicherten u.A. folgende Bedingung definiert:

    Zitat von DGUV V3

    §3 Grundsätze
    (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.


    Kurze Antwort: Du hast Gerät mit Strom? --> Ja --> Du brauchst Elektrofachkraft!

  • Umfrage Errichterprüfung 2025

    • Felix Z
    • 18. Februar 2025 um 15:44
    Zitat von audiobo

    Bedeutet das, jeder (betriebliche) Aufbau einer Steckdosenleiste mit einem Laptop und einem Drucker daran in einem temporären Backoffice muss mindestens von einer unterwiesenen Person mit entsprechendem Messgerät überprüft werden?

    Das ist doch schon geschehen frech*

    Jedenfalls wenn ich davon ausgehe das alle deine Geräte gemäß DGUV V3 nach DIN EN 50699, ehemals DIN VDE 0702 geprüft sind. Dazu setzte ich voraus das die speisende Steckdose die du als Übergabepunkt nutzt in Ordnung ist (ebenfalls regelmäßige Überprüfung gemäß DGUV V3 nach VDE 0105-100) und einen 30mA RCD vorgeschaltet hat.

    In dem Fall halte ich es für ausreichend einmal "den Duspol reinzuhalten" und die Spannungen zu überprüfen.

    Schutzzielorientiertes arbeiten ist hier wie immer die Devise!

  • Umfrage Errichterprüfung 2025

    • Felix Z
    • 18. Februar 2025 um 15:05
    Zitat von lisa f.

    Andere Länder, andere Sitten - oder andere Gigs?

    Ich prüfe idR nur, dass da die Spannung und Phasenrichtung anliegt, die ich brauche, und daß Null und PE verbunden sind.

    IdR gibt es auf „meinen“ Gigs aber auch eine Strombude die für das Gesamtnetzwerk zuständig und verantwortlich ist.

    müsst Ihr in DE alles messen wenn es eh einen Stromler gibt?

    Also die Grundlage für die Forderung nach der Prüfung ist in DE die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV Vorschrift 3.

    Jede elektrische Anlage, auch wenn diese wie bei uns mobil und Temporär ist muss überprüft werden.

    Wäre ja auch etwas witzlos wenn der RCD doch nicht auslöst obwohl "der hat doch immer Funktioniert"frech* .

    Wenn natürlich bereits eine Firma vom Veranstalter damit Beauftragt ist sollte man sich mit dieser mal kurz besprechen, kommt ja auch drauf an was man einbringt. In der Regel bekommt man ja aber in diesem Fall seine geforderten Übergabepunkte so aufgesplittet das man nur Endverbraucher aufsteckt. Also z.B. einen Verteiler gestellt der alles enthält. Wenn man da noch einen weitern Verteiler ansteckt dann kann man noch mal drüber sprechen ob man für den noch mal ne Prüfung machen sollte, bzw. was da genau drin ist. Wenn da ein RCD drin ist und vorher keiner sollte mMn mindesten diesen messtechnisch überprüfen.

    Eine Pauschale Aussage kann man ehrlicherweise einfach nicht treffen. Deshalb gibt es ja die Elektrofachkraft die:

    Zitat von Felix Z

    die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

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