Ich würde da mal behaupten das dies nötig ist sobald Zahnstangen, Seilwinden, Kurbel, Getriebe o.ä. Verbaut ist. Da verlässt man die Kategorie „einfache Hilfsmittel“ und wechselst zu den „Maschinentrechnische Einrichtungen“.
Normale Lautsprecherstative die man von Hand auszieht sind meiner Meinung nach nur einer Sichtprüfung vor jeder benutzung zu unterziehen.
Vielleicht kann man das dann nochmal abgrenzen wenn die Stative keine Lasten über Personen heben (z.B. Windup im abgesperrten Bereich für eine Lichtbar/Lautsprecher). Das sieht man ja doch relativ häufig. Oder wenn die Lifte nur als Aufbauhilfe genutzt werden, dann könnte man da auch nochmal differenzieren. Aber das alles verorte ich eher in den Graubereich.