Der Kette ist das solange egal, wie sie den Anspruch "kurzgliedrig" erfüllt - also das der Außendurchmesser in Längsrichtung 5x der Wandstärke, und der Innendurchmesser 3x der Wandstärke entspricht. Dann gibt es keinen Fall, in dem ein Kettenglied geknickt werden kann.
(Irgendwo hier im Forum wurde mal die Aussage getätigt, dass bei rechtwinkligem Abknicken eine Ablastung auf 80% erfolgen muß.)
Das gilt aber nicht bei den für unsere Anwendungen nicht vorgesehenen/zugelassenen langgliedrigen Ketten -> Baumarktware. Diese haben im Regelfall nix in der Veranstaltungstechnik verloren.
Bei entsprechenden Anschlagketten sehe ich keinerlei Probleme.