Da geht es aber um Baustromverteiler, und dann wird plötzlich auch ein RCD Typ B Pflicht, den die meisten in ihren Verteilungen aktuell auch nicht haben*. Wir sollten in der VT tunlichst vermeiden, von Baustellen zu reden, habe ich zumindest im Meister mal gelernt... Wir machen Einrichtungsbetrieb, kein Baustellenbetrieb.
*da haben mich selbst die Mitarbeiter der Gemeindewerke ungläubig angeschaut, als ich den von denen gelieferten Baustromanschluss für die Hausbaustelle von Verwandten angeschaut habe. Wussten sie nicht, nach einem kurzen Telefonat haben sie mir aber Recht gegeben und tags drauf einen umgebauten Verteiler geliefert.
Weiter unten steht eine Erklärung zur Veranstaltungstechnik, welche die Typ B - Problematik erstmal für uns etwas entscharft:
Merke: In der Veranstaltungstechnik sind nach DIN VDE 0100-530 RCD´s Typ A für allgemeine Anwendungen und für den überwiegenden Teil der eingesetzten Geräte ausreichend. Ob ein RCD vom Typ B vorgeschaltet werden muss, hängt immer vom anzuschließenden Verbraucher ab. Dies kann zum Beispiel bei frequenzgesteuerten Motoren von Bühnen oder Pumpen von Wasservorhängen der Fall sein.