Beschreib es doch als Pauschalbetrag für
technische Betreuung Licht/Tonanlage während Veranstaltung xyz am soundsovielten von bis in Musterstadt.
Im Angebots/Rechnungsbetrag sind alle Nebenleistungen wie Fahrtkosten bis hastenich gesehen Kilometer und Verpflegungspauschale enthalten. Die Betreuungspauschale umfasst maximal soundsoviel Stunden Betreuung vor Ort. Mehraufwand wird gemäß Angebot /vorheriger Absprache mit Herrn /Frau/Divers Auftraggebende/r/s mit Betrag X je Zeiteinheit Y wie folgt in Rechnung gestellt. Zusatzkilometer copy/ paste gleicher Spruch.
"LJ" würde ich mir als Mitarbeiter der Rentenversicherung genauer erklären lassen, bzw. solltest Du entsprechend im Hinterkopf haben wie es um das Thema Scheinselbständigkeit so steht, solange Du kein eigenes Lichtpult am Start hast.
Diese Klippe könnte man vielleicht durch irgendeine käuflich erworbene und damit in den Büchern vorhandene Lichtsteuerapparatur mit etwas größerem Abstand umschiffen, die separat auf der Rechnung als Gerätemiete ausgewiesen wird. Dann haste formell schon mal einen Schritt in Richtung unternehmerisches Risiko getan. Nur laut gedacht, nicht in der Praxis erprobt oder juristisch auf seetauglichkeit geprüft.. .