Hallo,
wenn du moderierst oder gar singst, bist du quasi Musiker (=freiberuflicher Künstler).
Und diese müssen kein Gewerbe anmelden und auch keine Gewerbesteuer zahlen.
Du kannst Quittungen ausstellen, musst diese Einnahmen bei der Einkommenssteuererklärung natürlich angeben ("Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit").
Das hat mir mein Steuerberater so empfohlen und es funktioniert seit Jahren ohne Probleme.
siehe auch:
https://qonto.com/de/blog/selbst…-selbststaendig
Hi und danke. So in der Art wurde es mir in einem Workshop erklärt, nur ging es da um GBR bei einer Band. Da war ein Steuerberater und Musiker vor Ort. Nur war das nicht ganz mein Thema. Aber ich wollte einfach sicher gehen ob ich das einfach als Einnahme bei der St.erkl. mit angebe. Ach was der Solist meinte ich sagte, da er ja auch nur so klekcergigs hat, er hat sich nur ne sep. Steuernummer geben lassen? Ich hätte aufpassen sollen ![]()
Kleingewerbe hatte ich vor Jahren mal aber da ging mir FA und Steuerberater aufn Kecks.. du MUSST gewinne erzielen!! Und da hatte ich dann jahrelang kein Bock drauf, weil es NICHT meine Intetion ist.