Zitat von "wora"wenn der arbeitgeber (hier die VT firma) einen wirklich guten mann einstellen möchte, muss er die möglichkeit haben zuvor mit ihm zu arbeiten um herauszufinden, ob er den anforderungen gerecht wird bzw. ob er ins team passt.
und der arbeitnehmer möchte wissen, ob der job das ist was er möchte.
in sofern ist das also alles schonmal in ordnung.
Nö.
Zitat von "das BGB"§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
[...]
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Wenn 6 Monate nicht reichen, um sich gegenseitig zu beschnuppern, werden es Praktika auch nicht tun. Von daher sind solche Praktiken zu Recht sehr in Verruf, schliesslich unterwandern sie den Kündigungsschutz, selbst wenn es ein bezahltes Praktikum ist. Praktisch für den Arbeitgeber... :wink:
Mal ganz ehrlich: die meissten der Jobs in unserem business werden doch nach wie vor "unter der Hand" vermittelt. Ohne Beziehungen und ohne Referenzen wird man kaum etwas.