Zitat von "florian splettstößer"jeder truer Händler der ein wenig Service versteht und dem seine Kunden lieb sind mach tsolche Zicken nicht. habe noch ni eein Gerät welches Defekte zeigte innerhalb von zwei Jahren nicht umgetauscht bekommen gegen ein neuwertiges. ganz im Gegenteil selbst wenn man einen Gerätedefekt hatte wo das Kaufdatum länger als zwei Jahre her war zeigten sich die Händler sehr Kulant.
... denn hier werden ständig die Forenuser von anderen beleidigt. dass hier ist kein Forum sondern eine Spielwiese für Pupertierende
Vorwort:
ich habe nix mit mz zu tun, habe noch nie da bestellt und werde dies vorerst nicht tun. Aber ich bin (gelernter) Händler - wenn auch in einem anderen Sachgebiet.
1. es heisst pubertierende - wenn schon niemand beleidigt werden soll... (meiner einer mit ü30 ist das nichtmehr [zumindest zeitweise])
2. Ich als Händler tausche keine Geräte um - ich sende sie zum Hersteller. Soll der entscheiden und sich ärgern.
Nach 2 Jahren mache ich mir die Mühe aber nicht mehr, höchstens in seltensten Kulanzfällen.
Das BGB gibt die Richtung vor.
Wenn dir nach 2 Jahren nach einem Neugerät ist, hilft eine gekonnte Verschrottung des alten und eine Reklamation rein garnix.
3. Das BGB sieht sogar vor, dass dir bei zeitweiser Nutzung eines funktionierenden Gerätes bei Rückgabe oder Umtausch der Nutzwert dieses Gerätes in Rechnung gestellt werden kann.
4. Wenn andere Hersteller oder Händler mehr als 2 Jahre Garantie geben, so ist das freiwillig. Diese Händler machen das nicht umsonst, sondern um den Kunden zu binden und ihn von der Qualität der eigenen Ware zu überzeugen.
Diese Händler machen das auch nicht kostenlos - sie schlagen die Kosten eben nur auf alle Kaufvorgänge um...
Und glub mal bitte nicht, dass sie dir nach 3 Jahren ein Gerät einfach ersetzen. Auch ein Umtausch in ein Neugerät ist i.d.R. ausgeschlossen, da moderne Produktzyklen deutlich kürzer sind...
5. Auch MZ hat 2 Jahre Garantie. Das ist gesetzlich so geregelt.
Aber nach 2 Monaten hört die Gewährleistung auf bzw. der Kunde ist in der Beweispflicht...
Fazit:
Mein Tipp: nimm dir mal einen Gesetzestext in die Hand. Danach staunst du schon.
Dann denk mal in Ruhe darüber nach, wie ein Händler sein Geld verdient. Und wo er dem Kunden was in Rechniung stellt.
Das sollte alle unterschiede von (Online)shops erklären.