Als Nebenerwerb wird das FA genau hinschauen ob auch die richtigen Unternehmerischen Entscheidungen getroffen wurden. Es wird Verluste die im Nebenerwerb entstehen nicht anerkennen.
Der Markt muss sich zwangsweise bereinigen und nicht jene durchzuschleppen die eigentlich sowie so schon vor der Pandemie insolvent waren.Das ist insofern nachvollziehbar das man hier die Formulierungen so wählt das die meisten herausfallen. Der als Nebenerwerb geführte Betrieb fällt du absichtlich hinten runter.
...Ich wüsste keinen Grund, warum das FA Verluste im Nebenerwerb nicht anerkennen sollte. Schliesslich ist das rein rechtlich immer noch ein Gewerbe. Und Verluste macht quasi jeder Betrieb mal irgendwo, ohne gleich insolvent zu sein. Ein guter Steuerberater warnt ja quasi eher vor Gewinnen, als vor Verlusten...
Für mich bedeutet das Nebengewerbe aktuell einen Verdienstausfall überschlägig knapp 5stellig in 2020 aus der Festivalsaison. Die Fixkosten laufen weiter, ebenso die bis dato erfolge Vorarbeit, weil ja die Veranstaltungen nicht "en Bloc", sondern Scheibchenweise abgesagt werden - weitere Dauer unbekannt. Als Kleinstunternehmer hafte ich für die Zahlungsausfälle zu 100% mit meinem Privatvermögen. Das eingelagerte Material ist z.Zt. nicht kurzfristig ohne totalen Wertverlust veräusserbar, die Fix- & Lagerungskosten sind überschaubar (monatlich ~€150,-).
Soll ich jetzt die Technik kostenpflichtig entsorgen, den Laden abschließen, weil ich keinen Verlust machen darf - den ich mit den nächsten zwei stattfindenden Festivals sofort kompensiere??
Klar, das wird nicht ver Ende der ersten Jahreshälfte 2021 sein und ob dann der Rahmen ausreicht, um entsprechende Festivals stattfinden zu lassen, ist mehr als offen...
...und für Nebenerwerb stehe ich noch deutlich gut da.