Es findet sich leider immer eine Möglichkeit, Nachträge zu begründen, man muss nur danach suchen - keine Ausschreibung ist so genau, dass sich nach Abschluss der VA mit Kreativität nicht noch das eigene Dumpingangebot aufpolieren lässt. Da helfen dann auch die 10% Obergrenze mMn nichts, wenn der Anbieter "beweisen" kann, dass er für die Kostensteigerung nicht verantwortlich ist bzw. das aufgrund der vorliegenden Ausschreibung nicht absehbar war.
Interessant finde ich eine Idee aus der Baubranche (öffentliche Aufträge in der Schweiz, glaube ich; aber nagelt mich nicht auf das Land fest), nicht dem günstigsten Anbieter den Zuschlag zu erteilen, sondern dem zweitgünstigsten Bieter. Vorausgesetzt es finden keine Bieterabsprachen statt, muss jeder Bieter jetzt seriös rechnen, da es nichts mehr bringt, den Preis runterzurechnen auf Dumpingniveau - denn dann erhält er den AUftrag auch nicht. :wink:
Gruß FF