Nu erleidest du eine finanzielle Einbuße, die du nicht zu vertreten hast. Ob dein Auftraggeber Privatperson oder Großindustrieller ist, ändert an dem Sachverhalt genau gar nichts. Ohne Regelung im Vertrag kommst du auch nicht weiter.
Viele Veranstalter versuchen auch, sich in Fällen von höherer Gewalt (das ist übrigens Unwetter, nicht etwa Regen) freizustellen - was gerade bei real existierenden Kosten immer wieder gerne diskutiert wird. Sobald Zeit, Arbeit, Material investiert wurde, ist die Sache kostenpflichtig.
Klartext: du musst eine Regelung finden, wie du Ausfallhonorare geltend machst. Dieser Modus muss in den Vertrag oder die AGB und ist damit - wenn der Kunde das Angebot abnimmt - bindend. Privat- oder Geschäftsmann ist egal. Wie hart oder weich du dabei mit deinen Kunden umgehst und was deine Kunden vertragen musst du selbst ausloten.
SKY