Zitat von "kater"
hmm..angenommen, man hat 24 punkte zu brideln, macht 48 anschlagpunkte....
stolzer preis *fg*
btw: meinst du vielleicht sowas:
http://www.singingrock.cz/article.asp?nArticleID=526&nLanguageID=2 ???
Zitat von "kater"
hmm..angenommen, man hat 24 punkte zu brideln, macht 48 anschlagpunkte....
stolzer preis *fg*
btw: meinst du vielleicht sowas:
http://www.singingrock.cz/article.asp?nArticleID=526&nLanguageID=2 ???
Zitat von "Markus Verza"Was ein Wort so aus macht
*grins*
na, dann hab ich nichts gesagt ![]()
ich versteh dich grundsätzlich auch schon - und persönlich nehm ich schon gleich gar nichts. ich treib mich lang genug in foren (wenn auch nicht diesem) rum, um zu wissen, wie schnell in diesem medium mißverständnisse aufkommen.
habe jedenfalls meine schelte zur kentniss genommen und gelobe besserung ![]()
Zitat von "GETEC"doofe frage c1rigging
naja...immerhin gerechtfertigt ![]()
Zitatdein nick klingt ja sehr kompetent
*grins*, man tut, was mann kann, wenngleich natürlich keiner vor (in nem forum zudem meisstens flüchtigkeits-) fehlern gefeit ist.
Zitatwas hast du alles an ausbildung um den nick gerechtfertigt zu tragen
*räusper*..nundenn: in der branche seit ca. 13-15 jahren (kann man ja immer nie so genau sagen *fg*) mit erstmal "klassischer" karriere.
riggingjobs seit ca. 6 jahren, im letzten jahr an der DEA den sachkundigen für veranstaltungsrigging nach sr 3.0 absolviert (und nachdem ich momentan auch fleissig berichtsheft für meine tagewerke schreibe, sollte auch das ihk-zertifikat bald in meinen händen sein ![]()
ansonsten hab ich - ebenso letztes jahr - noch den höhenarbeiter szt I gemacht.
Zitataber trotzdem nicht immer sattelfest, gerade wenns um deutsche normen geht
na....zeig mir einen menschen (ausser hartmut h. starke vielleicht
), der hier niemals nachlesen und -recherchieren muss ![]()
Zitat von "Markus Verza"Die Ordnungsämter haben mit dem Theme Rigging GAR NICHTS zu tun
:roll: :roll: :roll:
nun gut, lass uns haare spalten. wäre "vertreter der ordnungs- und sicherheitsbehörden" eine "fundierte" antwort????
ZitatIch und auch die zitierten Normen sprechen hier immer von Motorkettenzügen. Ich kann keinen Grund erkennen diese Arbeitsweisen auch auf Handkettenzüge anzuwenden.
das ist nicht dein ernst, oder????
nun gut:
- die sr 2.0. bezieht sich natürlich nur auf motorkettenzüge, weil sie sich explizit mit diesem thema beschäftigt. selbstverständlich wird aber in der sr 2.0 auf vorschriften aus der
- bgv c1, welche übergeordnet und somit sehr allgemein gehalten ist und somit lediglich von "ortsveränderlichen [..] geräten" bzw. "beweglichen einrichtungen der ober[..]maschinerie" spricht,
sowie
- der bgv d8, welche sehr spezifisch "winden, hub- und zuggeräte" behandelt,
eingegangen.
du willst mir jetzt hoffentlich nicht erzählen, daß ein handkettenzug nicht in den bereich "winden, hub und zuggeräte" und somit auch nicht in den geltungsbereich der bgv d8 fällt, hm?
insofern:
Zitatwer einen solchen Nic wählt sollte etwas fundiertere Antworten geben
...und auch (oder GERADE) ein moderator sollte imho besser recherchieren, bevor er soche aussagen vom stapel lässt.
*handreich*??? ![]()
Zitat von "elch"und dass extra der kabel-pick c1 ist glaub ich nicht :wink:
nachdem die VBG-C1 (so heisst das werk komplett
) eine vorschrift ist und keine eigenschaft, ist halt schlicht und einfach ALLES, was du auf/über ner bühne baust, nach c1 zu bauen. so auch der kabelpick ![]()
Zitat von "elch"kettenzug mit c1?
wo gibts denn sowas?
afaik hat yale sowas in vorbereitung. soll wohl auf basis des yalelift 360 sein. leider isses schon ne weile her, daß ich das musterstück gesehen habe und ich weiss auch nicht, ob sich da noch was getan hat.
fands jedenfalls sehr faszinierend, daß man hier nen handkettenzug dann auch als selbstkletterer verwenden kann.
kurz zu punkt 2:
zulässig ist es definitiv nicht. tatsache ist aber, daß auch die ordnungsämter einsehen, daß es ein ziemlich hoher aufwand ist, alle safetys so zu dimensionieren, daß die motoren aus der last gefahren werden können und das rigg dann trotzdem noch korrekt hängt. daher wird es in der regel nicht kritisiert, WENN der safety dafür korrekt angeschlagen ist (d.h. mit möglichst wenig bis gar keinem fallweg. im besten fall mit verkürzerkette)
*grins*...ich glaube wir reden grad bissl aneinander vorbei. aber letztendlich meinen wir wohl ziemlich dasselbe ![]()
Zitat von "CGVS"Natürlich geht es auch darum Unfälle zu verhindern
naja...eigentlich geht es sogar vor allem darum, unfälle zu verhindern...
ZitatDas man als selbstständiger jeden Unfall vermeiden sollte ist auch klar
das sollte man aber auch als unternehmer und arbeitgeber ![]()
ZitatAber wie gesagt wenn ich für mich selbst verantwortlich bin, dann MUSS ich auch wissen was ich verantworten kann
genau das habe ich auch gesagt
klar wird sich keine bg oder versicherung hinter dich stellen und dich nach 10 stunden heimschicken. genauso, wie sie dir - als selbständiger - niemals nen helm auf den kopf schnallen werden.
!!!! aber das risiko, deine schöne und mit beiträgen teuer bezahlte unfallrente zu verlieren, weil du nach 16 stunden von der leiter kippst (oder noch schlimmer: jemand anderen verletzt und dafür dann blechen darfst), gehört eben auch zu den dingen, die du selbst einschätzen musst. !!!!
und ich glaube, da überschätzen sich einige doch sehr!
die arbeitszeitgesetze hat sich ja keiner aus den fingern gesaugt. da wurde schon sehr genau untersucht, wie lange und in welchem umfang der menschliche körper mit arbeit belastbar ist und ab wann man (spätestens) anfängt, definitiv nachzulassen (und somit automatisch ein höheres unfallrisiko einzugehen). und nachdem selbständige auch keine anderen menschen sind als angestellte, gelten diese untersuchungsergebnisse natürlich auch für die!
btw muss man glaube ich mittlerweile auch ziemlich aufpassen, wenn man als veranstalter/produktionsleiter andere selbständige subunternehmer/freelancer für länger als 10 stunden bucht. da hat sich im haftungsrecht afaik nochmal einiges geändert. müsst ich aber auch selber nochmal genau nachlesen.
ZitatOb es besser ist sich als selbstständiger bei einer BG zu versichern oder privat vorzusorgen weiss ich nicht. Hier wäre mal eine Umfrage interessant...
ich bin momentan privat versichert. noch aus ner zeit, wo ich nichtmal wusste, was ne BG ist ;-). möchte aber versuchen, so bald wie möglich zu ner bg zu wechseln. die haben allein durch ihre struktur nen wesentlich besseren leistungsumfang. wird dir wohl auch jeder, der sich in der thematik auskennt (und keine vermittlungsverträge mit privaten versicherungen hat
) bestätigen können.
Zitat von "Oliver"Ab 50m² bis 200m² Szenefläche muss man dann nämlich Fachkraft für Veranstaltungstechnik sein
naja...die standard-8x6-bühne (die für viele veranstaltungen eh schon relativ gross ist) hat halt trotzdem "nur" 48 qm. leider!
Zitat von "Mechwerkandi"Es fällt aber keinem was auf den Kopf.
kurz nach dem atlanta-vorfall hab ich in einem amerikanischen forum mal gelesen: "leider!"
klar will keiner, daß jemandem ernsthaft was zustösst. ich sicher auch nicht (und der amerikanische kollege auch nicht!!!). aber wenn man es mal so sieht, dann muss doch erstmal wirklich was schlimmes passieren, bis die behörden (und vor allem auch manche kollegen) aufwachen und mal nachdenken.
"verordnungen" sind ja schön und gut, aber solange sie keiner kontrolliert (und sich keiner dran hält - WEIL sie keiner kontrolliert), helfen sie ja auch nix.
klar, wir können ja auch nur für unsere branche reden. aber letztendlich haben sich messebauer und kaufhausdekoheinzen auch an die BGV C1 (und andere werke) zu halten. nur: wer sagt ihnen das? und wer kontrolliert das?
ich kann die wut schon verstehen, daß in anderen bereichen amtsseitig noch weniger passiert als bei uns.
aber sind wir doch andersherum froh, daß - langsam, aber sicher - wenigstens den pfeiffen und schwarzen schafen unserer branche der garaus gemacht wird.
ein anfang is besser als nix.
Zitat von "Mechwerkandi"Es fällt aber keinem was auf den Kopf.
kurz nach dem atlanta-vorfall hab ich in einem amerikanischen forum mal gelesen: "leider!"
klar will keiner, daß jemandem ernsthaft was zustösst. ich sicher auch nicht (und der amerikanische kollege auch nicht!!!). aber wenn man es mal so sieht, dann muss doch erstmal wirklich was schlimmes passieren, bis die behörden (und vor allem auch manche kollegen) aufwachen und mal nachdenken.
"verordnungen" sind ja schön und gut, aber solange sie keiner kontrolliert (und sich keiner dran hält - WEIL sie keiner kontrolliert), helfen sie ja auch nix.
klar, wir können ja auch nur für unsere branche reden. aber letztendlich haben sich messebauer und kaufhausdekoheinzen auch an die BGV C1 (und andere werke) zu halten. nur: wer sagt ihnen das? und wer kontrolliert das?
ich kann die wut schon verstehen, daß in anderen bereichen amtsseitig noch weniger passiert als bei uns.
aber sind wir doch andersherum froh, daß - langsam, aber sicher - wenigstens den pfeiffen und schwarzen schafen unserer branche der garaus gemacht wird.
ein anfang is besser als nix.
Zitat von "CGVS"Soweit ich weiss ist das immer noch die Berufgenossenschaft der Banken, Versicherungen, Verwaltungen, freien Berufe und besonderer Unternehmen - hier in Fachkreisen auch Verwaltungs BG oder VBG genannt
leider nicht ganz richtig. "zuständig" ist für uns per definition keine BG. in die VBG, in die jeder reinsollte ;-), kommen aber leider nur die kollegen, die vorwiegend in der planung tätig sind. erzählst du denen, daß du viel auf jobs dabei bist und körperlich arbeitest, schicken sie dich automatisch zur feinmechaniker-bg
ZitatArbeitsschutz gibt es auch bei dieser BG, allerdings nehme ich mal an das die meisten Hands und Techs hier als Freiberufler oder Kleinunternehmer unterwegs sind, daher gelten Tarifverträge hier nicht.
Einen Selbstständigen kann man nicht verbieten zu viel zu arbeiten, da er auf seine eigene Kappe nimmt, wie es ihm im alter gehen wird.
stimmt so auch wieder nicht ganz. es geht den bg's nicht darum, wie es dir mal im alter gehen wird, sondern darum, unfälle zu verhindern. und tatsächlich wird keiner fragen, wie lange du arbeitest, solange nichts passiert. bist du aber freiwillig als selbständiger bei der bg versichert (und achtung: auch andere private unfallversicherungen hängen sich hier durchaus an diese richtlinien dran), verlierst du zum einen den versicherungsschutz, wenn dir nach 14 stunden was passiert, zum anderen kannst du ggf. auch sogar in regress genommen werden, wenn einem versicherten was passiert und der unfall lt. gutachten auf deine zu lange arbeitszeit zurückzuführen ist.
ist letztendlich genauso wie mit der helmpflicht. wenn dir was auf den schädel fällt und du keinen helm aufhattest, hast du deine beiträge halt umsonst gezahlt. muss jeder für sich entscheiden, ob er sich das leisten kann ![]()
aber klar: es ist natürlich schwer, das alles wirklich korrekt einzuhalten. und ich werfe sicher keinen stein :? ...aber ich denke, man sollte zumindest langsm mal anfangen umzudenken und zu versuchen, veranstaltungen zumindest mal so zu planen, daß die vorgeschriebenen arbeitszeiten halbwegs eingehalten werden - anstatt vorauszusetzen, daß man eh 16 oder 18 stunden schuftet.
wenn man hier in der planungsphase mit der richtigen einstellung rangeht, klappt das nach meinen erfahrungen auch immer relativ gut.
Zitat von "RA-CG"Aber ob's den Tote gibt bzw die Leute sich wie die Sardinen pressen und nicht auf ne freie Tanzfläche ausweichen, das wag ich mal stark bezweifeln.
da magst du recht haben ![]()
aber (leider?) sind deine zweifel vollkommen unrelevant, wenn die VStättVO bzw. die kolleschen, welche die einhaltung dieser zu überprüfen haben, festlegen, daß eine tanzfläche kein jederzeit für das publikum frei zugänglicher bereich ist.
im zweifel einfach mal bei solchen ungewissen punkten die zuständige örtliche behörde anrufen. wenn die das abnicken, hat man erstens ein ofizielles statement und ist zum zweiten aus der verantwortung raus.
ich hab im "praxisleitfaden versammlungsstättenverordnung" von hartmut h. starke nochmal genau nachgelesen. in seinem beispiel zieht er die tanzfläche definitiv ab, allerdings hat er in seiner versammlungsstätte auch tische und stühle.
bin darüber nun auch etwas ins grübeln geraten, da ich mich zumindest nicht mehr an eine aussage im unterricht diesbezüglich erinnern kann.
nach meiner freien auslegung würde ich aber sagen, daß eine tanzfläche in vielen fällen auch für szenische darbietungen verwendet wird und zu diesem zweck in diesem zeitraum dementsprechend leergeräumt werden muss. von daher (und auch, weil man im vorfeld nie garantieren kann, daß soetwas nicht stattfindet) würde ich sie in jedem fall trotzdem abziehen.
btw: es soll ja auhc so grottenschlechte DJ's geben, daß sowieso keiner freiwillig einen fuß auf die tanzfläche setzt ![]()
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in schleswig holstein gilt imho schon die neue vstättvo.
schau doch einfach mal, was du von deiner zeltgrundfläche alles abziehen kannst:
- bühne: eh klar, 50 qm abziehen
- is vor der bühne ein graben? abziehen!
- soll es eine tanzfläche geben? grösse definieren und abziehen!
- getränketheken, buffetbereiche, catering? alles abziehen!
- sanitäre einrichtungen, backstagebereich, garderobe? ebenfalls abziehen...
die so verbleibende quadratmeterzahl * 2 darf nun nicht kleiner sein als die max. (!!!!!!) anzahl der zu erwartenden besucher (können es nicht vielleicht doch 800 werden? will der veranstalter tatsächlich 100 leute im regen stehen lassen??? -> wenn er mehr reinlässt, macht er sich ggf. strafbar!)
viel glück ![]()
Zitat von "Clyde"Ist das nicht total Praxisfremd?
klar ist es das. in unserem bereich zumindest.
aber wir arbeiten halt auch "nur" mit der statik und da ist es eben üblich, die streckenlasten anzugeben - in anderen bereichen (dachkonstruktionen z.b.) sind strecken- und flächenlasten halt von sehr grosser bedeutung.
tatsächlich ist es auch so, daß wir eigentlich nur mit verteilten punktlasten arbeiten. eine 6erbar an 2 clamps sind so eben 2 punktlasten, die an die traverse angreifen. aber immerhin kannst du ja noch deinen kabelstrang als streckenlast einrechnen ![]()
however. nachdem du deine last ja gleichmässig verteilst, kannst du schon bedenkenlos auf die 20% zurückgreifen. und bei einer max. punktbelastung von 120 kg würde ich mir mit 140 kg mal noch keine sorgen machen
Zitat von "Fossi123"Wenn ich mich nicht irre, hat PENN aber keine Zulassung in Deutschland.
stimmt wohl, bin mir aber auch ned sicher.
in jedem fall lass einfach die finger von penn!!!!
zeig jemandem, der ausreichend ahnung von statik hat, ein paar fotos dieser "traversen" und er wird dir auch ohne wertetabellen einiges darüber erzählen können ![]()
für mich nach wie vor ein wunder, daß mit diesen dinger noch nix schlimmes passiert ist.........
Zitat von "Clyde"(160Kg : 6m =26,67 (richtig oder falsch?))
das ist mal definitiv falsch. du kannst nicht einfach eine verteilte last auf eine streckenlast "umrechnen". streckenlast bedeutet wirklich eine absolut gleichmässig vereilte last über die ganze strecke (z.b. eine schneedecke oder auch ein sauber und gerade verlegtes kabel).
wenn du auf der absolut sicheren seite sein willst, nimmst du die maximale punktlast für deine 6-m strecke (sollte ja in der tabelle sein) und guckst, daß du hier drunter bleibst. in der praxis kannst du aber durchaus nochmal 20% draufrechnen (wenn du nicht grad alle scanner direkt nebeneinander in die mitte hängst
)
Zitatdie 6er BAR´s möchte ich an dem hinteren Gurtrohr befestigen und die Farbwechsler am vorderen Gurtrohr. Die Scanner möcht ich auf Grund des Platzmangels an das Obere Gurtrohr (Dreiecksspitze) befestigen.
sofern die scanner sicher am oberen gurtrohr sitzen und nicht abrutschen können, sollte die traverse (in jedem fall bei dieser relat. geringen belastung) kein problem damit haben. der schwachpunkt ist hier also die verbindung traverse - lift. und darüber hast du leider nix geschrieben ![]()
EDIT: äääh...ne schneedecke ist natürlich ne flächen- und keine streckenlast :oops: ...aber ich hoffe mal, vom verständnis is trotzdem rübergekommen, was ich meine ![]()
klar lebt er noch ![]()
hab nur die letzten wochen hardcore gearbeitet :?
und das drücken habe ich auch damals schon als lediglich "gewöhnungsbedürftig" eingestuft. haben wollt ich ihn ja schon immer...nur eben mit 5 materialschaulfen und quicklocks an den beinen. und die sind jetzt eben da ![]()
mit thomas hab ich grad wegen neuem kurs telefoniert. ich richts ihm das nächste mal dann aus ![]()
Zitat von "Carm"da meint man, man kennt die "üblichen verdächtigen" die sowas vertreiben... kannte ich gar nicht die firma.
sollte kein problem sein. EKN ist eigentlich noch recht neu in dem bereich. haben bis jetzt eher für feuerwehr etc. hergestellt und wagen sich erst neuerdings in den veranstaltungs-/höhenarbeiterbereich. mit sehr guten ansätzen, wie ich meine ![]()
Zitat von "kater86"Der recht beliebte Combiworker von Singing-Rock hat keine sternale Öse
aber der profi-worker hat sie ![]()
ZitatLediglich einer ( etwas dünner ) hat bei kurzem antesten eine Profilierung im Hüftpolster etwas drückend empfunden
na danke! *tret* ![]()
btw. ich hab den evolution mittlerweile auch nochmal unter "realen bedingungen in der allianz-arena getestet und hab ihn mittlerweile auch bestellt ![]()
ZitatAnsonsten such ich noch ne Bruststeigklemme, Empfehlungen?
na die croll, was sonst?! ![]()