Interessanter Ansatz (die par Euro Berechnung sind eh wurst, darum gehts nicht..)
Jetzt mal rein juristisch:
liegt doch die Überprüfungspflicht beim Unternehmer, sprich bei meinem Kunden, weil der die Sachen ja gewerblich einsetzt.
Stell ich nun ein Prüfprotokoll aus, also ne fertige A3, dann hab ich dem das ja abgenommen, defakto tut ders nun nichtmehr, und passiert was kann er sich auf meine ! Prüfung berufen. Daraus folgert der Wegfall einer Kontrolle die sonst stattfindet weil sie vorgeschrieben ist, und die eventuelle Möglichkeit einer Schuldzuweisung.
Hab ich das Gerät nun ordentlich repariert und auch 701 geprüft, jedoch kein Papier ausgestellt, dann verbleibt die Prüfpflicht beim Kunde, somit muß er notgedrungen das Gerät prüfen und stellt Schäden fest die ich theoretisch übersehen haben könnte, woraus man wieder folgern könnte: Schuldzuweisung ist nicht weil Überprüfungspflicht.
Läßt er das Gerät jedoch separat prüfen, sprich diese Prüfpapiere ausstellen, dann ist das was völlig anderes. ![]()
Wie seht ihr das bitte ?