Thema:
Erbschafts / Schenkungssteuer Reform, DE, 2008.
Derzeit ist es noch möglich, die Übereignung wahlweise nach altem oder dem kommenden Recht veranlagen zu lassen. Da zeigen sich signifikante Unterschiede auf, man beachte zB die Veranlagung von Wohnimmobilien (alt: 50%, neu: 100% vom Verkehrswert = großer Nachteil), sowie unterschiedliche Freibeträge, neu: deutlich höhere, warme Socken jetzt gleichberechtigt mit Eheleuten usw., und eine Erlaßregelung die die Sicherung vorhandener Arbeitsplätze und eine langfristige Nicht-Verringerung des Betriebsvermögens voraussetzt (Erbschaftvorbereitungsentlassungsmaßnahme oder so, mit Leiharbeiterzuwachs,,, :roll: )
Für Tagelöhner und Dienstleister mag das hier kein Thema sein, ab kleinem Mittelstand umso interessanter. Wer hat schon Lust darauf, seine mühsam gebaute Fa. zu fast 30% dem Staat zu opfern ? Ist eine Wohnimmobilie bei einer zusätzlichen Beleihung von 30% des Verkehrswertes (wie hoch ist der in München Stadtzentrum und wie hoch auf dem Dorf?) überhaupt noch selbsttragend oder wird sie zur Belastung oder zu einem Gewerbegebäude auf das die Regelung ja nicht greift?
Fragen über Fragen !
Jeder Chef mit Kindern sollte darüber nachdenken, und die anstehenden Änderungen der Gesetzgebung sind ein Grund dazu.
Eure Gedanken darüber, bitte keine unsachlichen Kommentare :wink: