Zitat von "J3004"Du meinst sicher A8.
Ja, war ein Tippfehler.
Zitat von "J3004"Du meinst sicher A8.
Ja, war ein Tippfehler.
Zitat von "klauston"
Wie funktioniert das mit handelsüblichen Billigaggregaten, wenn ich die Leistung auf 3 Verschiedene Aggregate aufteile, die KEINE GALVANISCHE Trennung haben.
Ich würde auf jedenfall einen Aggregat mit der geforderten Leistungsabgabe verwenden und nicht mit mehreren Geräten rumbasteln, dann bist Du auf der sicheren Seite.
Zudem würde ich einen Dieselaggregat bevozugen, da dieser unempfindlich gegen Verunreinigungen im Kraftstoff ist. Bei Benzinern ist mitunter der Vergaser dicht und er fällt dann während der VA irreversibel aus. Hatte ich schon mal ![]()
Magentschilder sind die erste Wahl für Nebenberufler.
Man muß dann nicht mit seinem beschrifteten (auch privat genutzen) VW Bus bei seinem Hauptarbeitgeber auf dem Firmenparkplatz erscheinen.
Idealerweise hat man eine so prägnate Web- Adresse, daß auf einem Schild / Banner nur die Web Adresse draufsteht und sonst gar nichts.
(in meinem Falle http://www.show-technik.info)
Dann braucht man keine weiteren Schlagworte mehr.
Auch hinterlassen Klebebeschriftungen nach dem Entfernen immer Spuren auf dem Fahrzeug. (frischer <-> ausgeblicherner Lack).
4x Acoustic Line- Seeburg A1 (15", 1" Multifunktionsbox)
inkl. 2 Haubencases die jeweils 2 Stück dieser Boxen beherbergen
Ich würde mir an deiner Stelle besser zwei 4- er Bars mit PAR 64 auf Stativen und einer Kompaktlichtsteuerung zulegen. Diese sind gut transportabel und (bei richtiger Aufstellung) auch sicher.
(vernünftige) Lifte und Traversen lohnen sich für einen Mobil- DJ meiner Erfahrung fast nie
3 m Traverse auf 2 Stativen sehen auch sehr unprofessionell aus
Wenn Du Dir "richtige" Lifte und Traversen willst, solltes Du auch bedenken, daß Du entsprechende Transportkapazität brauchtst (Sprinter).
Jeder Lift hat auch ein gutes Gewicht (ein Fantek T105B wiegt fast 100 Kg)
Zitat von "DJheini"
Lifte, die auf Veranstaltungen benutzt werden, müssen (sollten?) eine Zulassung nach
BGV C1 haben, das beeinhaltet unter anderem, das ein Prüfbuch dabei ist,
der Lift einmal jährlich durch eine Fachkraft (z.B. TÜV) geprüft werden MUß usw.
fast richtig:
- 1x Jährlich durch einen Sachkundigen (Fachkraft)
- alle 4 Jahre durch einen Sachverständigen (TÜV)
Stimmt habe ich auch gesehen, direkt bei den Silvesterknallern.
Ich habe das Ding ausgepackt, auf den Boden gelegt, am äußersten Ende der "Zündschnur" entzündet und mich rasch entfernt. Jetz weiß ich endlich, warum es nicht geknallt hat :grin:
diese Nebelmaschine ist mal ein Blick wert:
Arbeiten mit solchen Material und "FOH- Plätzen"
(Material vom Kunden gestellt)
http://www.dienervt.de/bilder/gruselfoh1.jpg
Beim Lichtmischer (rechts) waren fast alle Regler abgebrochen
links das "Ton- Mischpult"
Hatte zufälligerweise noch einen eigenen CD Player dabei, so daß ich zumindest die Tracks gut starten und stoppen konnt
http://www.dienervt.de/bilder/gruselfoh2.jpg
Hatte keine Zeit mehr, bei mir richtiges Material zu holen.
Die Lautstärke der beiden eingesetzen Funkmikrofone (VHF) und der Handmikros war nicht regelbar, da der Mischvertärker unzugänglich war
--> Standartlautstärke mit leichten Rückkopplungen.
Ich halte Google grundsätzlich für seriös. Aber vorsichtshalber Nutzugsbedingungen ausdrucken und sorgfältig abheften...
Ist aber bei Inanspruchnahme von allen "kostenlosen" Web- Dienstleistungen ratsam.
Also bei machchen Discotheken habe ich schon ein solches Plugin in deren Homepage gesehen. Ob dafür eine Lizenz fällig wird, weiß ich nicht- kann ich mir aber nicht vorstellen.
zu:
Die Rechtslage ist ja nicht wirklich eindeutig...
Ist das erlaubt?! Ja?! Nein?! Wenn muss ich fragen damit?!
Kommt auf das Amtsgericht an. Aufgrund des fliegenden Gerichtsstandes finden solche Verhandlungen gerne vor den einschlägig bekannten "Gerichten" statt, bei denen der Rechteinhaber grundsätzlich Recht hat. :cry:
villeicht können die helfen:
Und ich hätte gerne die Behauptung (Lift als "stehenbleibende Stütze" verboten) unter Angabe der entsprechenden Verordnung / Gesetzestext belegt.
Zitat von "Arno"die Schwellenländer (Indien, China &
China ist kein Schwellenland mehr, sondern ein Industrieland, welches mittlerweile besser dasteht wie wir. (auf Kosten seiner Bevölkerung und Umwelt und im zunehmendem Maße auch Afrika)
Diese Idee hätte ich ja meiner Kundschaft (Theater, Vorstellungsbeginn 19:45 uhr) unterbreiten können :grin:
ich werfe mal Universal Effect in den Raum:
http://www.universal-effects.com/site/distrib2.php?lang=de&country=7
Solche Leuchtmittel werden im "Discobetrieb" richtigerweise über einen großen Sammeltrafo betrieben (die Triacs schalten dann 6 oder 12 V). Daher kann man bei manchen Dimmern / Steuerungen die Stromkreise für den Lastteil und für den Steuerteil trennen. Der Lastteil läuft dann nicht mit 230, sondern eben mit 6 oder 12 V Betriebsspannung.
Durch diese Trennung kann die Betriebspannung für die Lampen beliebig (im Bereich zwischen 6 bis 230 V) gewählt werden.
Soweit ich weiß, haben die Billig Lichtsteruerungen diese Trennung nicht- es sei denn, ein geschickter Elektroniker legt Hand an.
Bei Deiner Benutzungart werden die Strahler nicht lange leben...
Zitat von "Markus Verza"
Zu den Flugösen. Erst mal handelt es sich dabei ja um Produkte zur Ladungssicherung. Ob und in wie weit man diese auch zum Fliegen von Lautsprechen nutzen kann / darf muss dir der Hersteller sagen.
Das überrascht mich aber, denn erstens sind die Dinger "millionenfach" im Einsatz und sie werden immernoch von als Flugösen verkauft.
Soweit mir bekannt ist, sind die Traversenständer keine "Lifte" im eigentlichen Sinne
Sondern sie werden aufgestellt und das Dach anschließend (wie beim Groundsupport) daren hochgefahren- ich war bei Aufbau aber nicht dabei. Bei dem Hersteller ist die Ausführung der Traversenständer als "Rohr" üblich- habe ich nirgens anderswo gesehen.
Von mir war nur der Front- Ton als Dryhire vermietet.
Da der Admin erst vom Marce darauf aufmerksam gemacht werden mußte, daß es sich bei der Dachkonstuktion nicht um normale Traversenlifte handelt, zeigt, daß bei dieser Diskussion mit mindestens so wenig Sachverstand gearbeitet wird wie beim Aufstellen von den kritisierten Konstruktionen.
Kai Pirinja stellt "höchtwahrscheinliche" Vermutungen über fehlende Baubücher an- zeugt nicht von guten Markt und Produktkenntnissen.
zu:
"Oder verstand man es hier durch geschicktes Aufstellen der Bühnenteile, die "überdachte Szenenfläche" minimal zu halten?"
Wenn so ein Dach wirklich runterkommt ist es für die Haftungsfrage ohnehin irrelevant wie groß die Szenenfläche ist.
Zitat von "Kai Pirinja"
Die Konstruktion war nicht von mir, soll meines Wissens nach von einer als rennomiert bekannten Firma (nähe Stuttgart) sein, die selber Rigg- Konstrukionen herstellt. Nenne aber, da nur Vermutung, keine Namen wg. Abmahnrisiko.
Ich gehe also mal davon aus, daß die Konstruktion geprüft und OK ist.
Ob auch der Aufbau von dieser Firma gemacht wurde kann ich nicht sagen.
Aber ihr habt wirklich recht- die Ballastierung fehlt. Und die seitlichen Bühnengeländer.
Die "Lifte" vom Bühnendach müssen offenbar Sonderkonstruktionen sein, ich habe solche bisher noch nirgendwo gesehen.
Von mir war nur der Front- Ton als Dryhire vermietet.