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Beiträge von dienervt

  • Welche "untere Mittelklasse" Dimmerpacks?

    • dienervt
    • 3. Februar 2007 um 17:00
    Zitat von "Funzelpit"

    Das dumme an den Botex Dimmern ist nur, daß der Lüfter immer auf Volldampf steht und ziemlich laut ist

    Da diese Dinger vornehmlich auf Teeniediscos eingesetzt werden, wo eh´nur furchtbarer Techno und Gangsta- Rap viel zu laut (lauter als es die Omnitronic- LSP vertragen) gespielt wird, sind die Lüfter das kleinste Problem :twisted:

  • Licht pule im Vergleich?!

    • dienervt
    • 3. Februar 2007 um 16:55

    Da Du ein großes "Professionalitätsgefälle" angegeben hast
    (Licon <==> Futurelight), solltest Du mal genauer Dein Einsatzgebiet beschreiben:

    Disco oder Live
    genaue Zahl der gesteuertn Lampen und wieviele
    welche Lampen
    wieviele PAR- Lampen
    Vermietung oder Selberbenutzung
    Wie "professionell" ist Dein Kundenkreis ?
    Soll das Pult eher ein "Scancontroler" (z.B. für Disco) oder ein "richtiges" Arbeitsgerät sein ?
    Max. Budget

    Ich werfe noch ins Rennen:

    SGM Studio12 (24) Scan Control
    Zero 88 (Frog- Serie)

  • "Fußleistenpflicht" bei geschäftlichen E-Mails bea

    • dienervt
    • 1. Februar 2007 um 21:44
    Zitat von &quot;Partymucke&quot;


    Gewagte Theorie, ich denke ganz im Gegenteil, dass von netten Anwälten Schein-Anfragen kommen werden, die nur zur Prüfung der Fußleiste dienen.

    Stimmt da kann was dran sein.
    Eine Fußleiste habe ich schon seit Langem freiwillig eingefügt, denn es arbeitet sich für beide Seiten einfacher, wenn man alle nötigen Daten immer griffbereit hat.
    Die meisten e- Mailprogramme können die Signatur automatisch einfügen.

  • "Fußleistenpflicht" bei geschäftlichen E-Mails bea

    • dienervt
    • 1. Februar 2007 um 18:01
    Zitat von &quot;mringhoff&quot;


    Danke für den Hinweis.
    Das sind genau solche Verpflichtungen, die wieder den ein oder andern Abmahnanwalt auf den Plan rufen, wenn die Angaben wieder fehlen....

    Dann weißt Du wenigstens, daß das "schwarze Schaf" bei Deinen E- Mail Partnern (Kunden, Lieferanten,...) zu finden ist. :evil:
    Aber eine Abmahnwelle wird es durch die E- Mail- Fußleiste nicht kommen, da die Mails ja nicht öffentlich einsehbar sind und nur an einen überschaubaren Personenkreis gehen.

  • ordnungsamt am wochenende????? *WiCHTIG*

    • dienervt
    • 1. Februar 2007 um 17:41
    Zitat von &quot;Elektrikus&quot;


    Wenn er sich absichern möchte, kann er die Mängel schriftlich festhalten und sein Verlassen der VA gegenzeichnen lassen. Dann kann er ruhig schlafen.

    Also ich als Veranstalter / Techniker wäre nicht so dämlich, ein Schriftstück, welches mir eine fremde Person unter die Nase hält, zu unterschreiben.
    Falls nämlich wirklich was passiert, so ist dies mE ein Geständnis für den Tatbestand "bedingter Vorsatz"

    @ DR. Nexo:
    Hat Dir der "Pfuscher" villeicht diesen Auftrag weggeschnappt ?

    Nur so kann ich mir Dein Engangement in dieser Sache erklären- hinsichtlich der Tatsache, daß wir in einer Gesellschaft leben, in der viele Menschen wegschauen, wenn sie Zeuge einer Straftat werden (Gewalt auf offener Straße, Sachbeschädigung,...) anstatt mit dem Handy die Polizei rufen.
    (damit meine ich niemand persönlich- nur mal so allgemein gesagt)

  • ordnungsamt am wochenende????? *WiCHTIG*

    • dienervt
    • 31. Januar 2007 um 17:13
    Zitat von &quot;BlackVictory&quot;

    das problem ist ja nicht nur, das du dann das schlechte gewissen hast, das du es hättest verhinden können, sondern der punkt ist ja dabei, das du eine mitschuld daran hast, falls was passiert, und dir nachgewiesen werden kann, das du es bemerkt hast, und wärend der veranstaltung nicht dazwischen gegriffen hast...

    Ich denke, wenn man die Polizei / Feuerwehr über die Sicherheitsrisiken benachrichtigt hat, hat man seiner Rechtspflicht genüge getan um "aus dem Schneider" zu sein.
    Eingreifen oder auch nicht Eingreifen ist dann Sache der Polizei.
    Denn Du bist ja dann nur Zeige und hast keine Polizeirechte.
    Läßt Du die VA in eigener Regie platzen, so können Schadenersatzforderungen (Verdienstausfall) vom Veranstalter auf Dich zukommen.
    Fazit: die Polizei soll das regeln- wie bei allen anderen Gesetzesverstößen auch- wenn sie nichts macht, ist das nicht mehr Dein Problem.

  • Welche "untere Mittelklasse" Dimmerpacks?

    • dienervt
    • 31. Januar 2007 um 16:59

    Ich habe mir eine 12- Kanal Dimmer von ELECTRON bestellt.
    Sollen ebenfalls gut sein. Näheres werde ich berichten, wenn ich ihn ihn habe.

  • "Fußleistenpflicht" bei geschäftlichen E-Mails bea

    • dienervt
    • 30. Januar 2007 um 23:24

    Ich habe ebenfalls was Neues zum Thema Datenschutzerklärung auf der Homepage gefunden:

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/84500

  • BVG C1 Prüfung Traversenlifte nähe Stuttgart

    • dienervt
    • 27. Januar 2007 um 14:46

    Weiß jemand, eine Adresse, wo ich Traversenlifte den notwendigen Prüfungen rund um BVG C1 unterziehen kann?
    (sollte im Großraum Stuttgart sein, am Besten in der Nähe Stuttgart- Flughafen)

  • Hauptsache alles "gesafed" der Skandalbahnhof in B

    • dienervt
    • 24. Januar 2007 um 21:04
    Zitat von &quot;test&quot;

    der kleine Stahlbaubetrieb. also wird er bluten müssen. schade drum

    Bei Projekten dieser Größenordnung werden nur Anbieter zugelassen, die eine (der Projektgröße entsprechende) Betreibshaftpflichtversicherung und auch eine finanzielle Sicherheit und Größe nachweisen können.
    Und so ein Projekt liegt daher außerhalb der Kragenweite eines Handwerksbetriebes.

    Meine Meinung und Vermutung
    Bald wird Gras über die Sache wachsen und die gestiegenen Baukosten werden auf den Steuerzahler abgewälzt.

  • I don´t need THAT!!!

    • dienervt
    • 24. Januar 2007 um 18:16

    Mit dem Material an die Halle / Räumlichkeit angefahren kommen und dann feststellen, daß der Kunde entgegen der Absprache keine Schneeräumung veranlaßt hat.
    --> Das Material muß mühevoll durch den Schnee "gewühlt" werden.

  • Fronttruss, augespalten

    • dienervt
    • 23. Januar 2007 um 18:10
    Zitat von &quot;ADMIN&quot;


    1.) Muss man solche Traversenlifte grundsätzlich mit Absperrgittern umgeheben? Wird das vom Veranstalter akzeptiert? (von "bezahlt" wollen wir gar nicht erst reden...)

    2.) Wie könnte man solche Sachen "sabotagesicher" machen? Vielleicht den Ring vom Splint mit Stahldraht nach unten, das mit der Zange festziehen, und darüber eine Lage Gaffa. Aber das ist so aufwendig beim Auf- und beim Abbau, setzt sich das durch?

    3.) So ähnlich wie beim Klau-Fix vom Anhänger: Metallvorrichtung, die alle Splinte abdeckt und die mit einem Vorhängeschloss fixiert wird?

    Ich sichere die Kurbeln an den Auslegern und die eingeschnappten Bolzen immer noch mit starken Kabelbindern, so das der Saboteur Werkzeug benutzen muß um diese zu "mißbrauchen".
    Somit liegt eine mutwillige Handlung von und der Vermieter müßte eigentlich aus dem Schneider sein.

    Auf diese Idee bin ich aber auch erst durch diesen Diskussionsbeitrag gekommen :oops:

  • Betriebshaftpflicht!

    • dienervt
    • 23. Januar 2007 um 17:57

    Bei mir steht eine Erneuerung der Betriebshaftpflicht an.
    Welche Verischerungssumen sind so empfehlensewert.
    Eigentlich können die Summen nie hoch genug sein.


    Ein (etwas überzogenes) Beispiel:
    Ich mache Disco für eine Chemiefabrik in der Kantine (Betreibsfest).
    Ein Gerät von mir überhitzt und verursacht einen Brand. Ist dieser in der Kantine löschbar, geht es noch.
    Aber nicht auszudenken, wenn das Feuer auf eine nebenstehendes Chemikalienlager und Reaktorhalle übergreift.
    Der Schaden geht ja dann schnell in die Millionen (den Vermögensschaden durch Produktionsausfall und Giftmüll- Entsorgung noch nicht mitgezählt !!)

  • steuerhinterziehung durch privatverkauf?

    • dienervt
    • 23. Januar 2007 um 17:47

    Bei Verkäufen dieser Art (vor allem) über Ebay hätte ich weniger Angst vorm Finanzamt (denn der Verkauf läßt sich ja steuermäßig "legaliseren")
    sondern mehr von Abmahungen (welche in solchen Fällen ja auch noch von juristischer Seite oftmals rechtens sind)

    Denn häufige Verkäufe, vor allem wenn sie häufig sind und es sich um "fachspezifische" Gegenstände handelt, können schnell als gewerblicher Verkauf interpretiert werden.
    Somit greifen die Vorschriften des Verbraucherschutzes, das Unlautere Wettbewerbs- Gesetz gilt. Ebenso muß die ganze Litanei wie Imperssum, Wiederufbelehrung, etc. beachtet werden.

    Siehe

    http://www.internetrecht-rostock.de/Ebay_und_Internetauktionen.htm

  • Lichttechnik für 80iger Jahre Party

    • dienervt
    • 21. Dezember 2006 um 23:00
    Zitat von &quot;bemi&quot;

    wohl eher mit der von "Na Sowas" - 1980-F, After the Fire

    Ja stimmt, Du hast recht, ich habe mich vertan :D

  • Lichttechnik für 80iger Jahre Party

    • dienervt
    • 20. Dezember 2006 um 16:47

    Meines Wissens gehören Geräte wie Posispot- also das bewegte Licht doch eher in den Bereich frühe neunziger Jahre.

    Aus dem Zeitraum stammen auch fabelfhafte Fächereffekte wie z.B. der "Butterfly" oder "Coemar Spartan". Diese (amtlichen) Geräte sind den heutigen Gobo- Zappel- Effekten haushoch überlegen.
    Habe selber 4 Spartan im Einsatz
    (für Disco und auch als "ACL- Fächer- Ersatz" bei Live).
    Die 4 Licht- Fächer stehlen fast den Moving Heads die Show!

    Aber die Diskussion ist für die Gestaltung einer Party irrelvant, da die Beschaffung der Geräte für einen Event zu aufwendig bzw. unmöglich ist.
    Besser: Deko und Eintrittskarten im entsprechenden Stil und
    z.B. Musikvideos der damaligen Zeit vorführen.
    Die Disco mit der Kult- Intromusik aus "Wetten- Dass" beginnen.

  • Lichttechnik für 80iger Jahre Party

    • dienervt
    • 19. Dezember 2006 um 22:59

    Wichtig (frühe 80-er) => der Lichtkasten:
    6- 8 bunte Preßglaslampen jeweils in einem offenen flachen Holzkasten montiert, innen weiß, außen schwarz lackiert und so angesteuert, das sich verschiedene "Lauflichtmuster" ergeben.
    Auf den Dorfdiscos damals standen davon ganze Wände auf der Bühne.
    Amtlich damals: eine 8x 8 Matrix mit ca 50 verschiedenen Mustern automatisch durchlaufend.

    Ebenfalls Kult: ein Fernseher so umgebaut, daß er ein Oszillogaramm der laufenden Musik zeigt.

    Das Stoboskop ist meiner Meinung auch ein 80-er Relikt.

    Wenn PAR 64: bitte keine silbernen, sondern die unförmigen schwarzen aus Stahl :D

    Und gaaaanz wichtig: Boxen umbauen: Alukantenprofile, Kugelecken, runde Lautsprechergitter und Akustiklinse vor die Hochtöner :twisted:

  • schleppende Zahlungsmoral der Auftraggeber , wie verhalten ?

    • dienervt
    • 16. Dezember 2006 um 00:01
    Zitat von &quot;attorney&quot;


    1. Rechnungen zeitnah erstellen, so lange die VA noch in naher, positiver Erinnerung ist. Rechnungen haben eine angemessene Zahlungsfrist, z.B. 14 Kalendertage.

    Ich lasse (wenn möglich) den Kunden auf der VA oder bei Materialrückgabe sofort die Rechnung unterschreiben.
    Das Inkasso ist dann einfacher, weil die Sache ja dann rechtlich glasklar
    und schwerlich noch Mängel mehr geltend gemacht werden können.
    ==> bessere Zahlungsmoral, da der Kunde sich dessen bewußt ist.

  • gerichtliche Schritte bei zahlungsunwilligen Kunden??

    • dienervt
    • 15. Dezember 2006 um 18:38

    Ich dachte, der Kunde kommt aufgrund neuer Gesetzgebung nach 30 Tagen automatisch in Verzug- so daß es keiner "dritten Mahnung" bedarf- oder ?

  • gerichtliche Schritte bei zahlungsunwilligen Kunden??

    • dienervt
    • 14. Dezember 2006 um 23:11

    Mal ein etwas anderes Thema:

    Um den "Inkassovorgang" zu "sabotieren", könnte doch ein Kunde den Mahnbescheid einach nicht annehmen und er würde somit nicht wirksam ?

    und was wäre wenn z.B. wenn nach Absenden des Mahnbescheides das Geld auf dem Konto eintrifft ?

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