Wenn ich alles richtig verstanden habe zählt man zu Werksverkehr, wenn man (als Nebenberufs- Einmann- Gewerbe) mit eigenem VW Bus Kasten und 2 To Anhänger (zusammen ca. 4,7 To) selber mit eigenem Material zu einer mehr wie 50 Km entfernten VA fährt, die VA selber betreut und danach selber wieder mit dem Material nach Hause fährt ??
Oder habe ich die Definition Werksverkehr nicht begriffen.
zur Definition des Schaustellers:
http://www.dsbev.de/das-gewerbe/begriff-des-schaustellers.html</a>