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  1. PA-Forum
  2. christian_thomas

Beiträge von christian_thomas

  • Abmahnungen wegen "DJ-Notdienst" - "DJ-Vermittlung"

    • christian_thomas
    • 25. Mai 2011 um 18:42

    Hallo Kollegen,

    ich wurde gebeten, Euch folgendes mitzuteilen:

    Zitat von "Joachim van Haselen"


    -----Ursprüngliche Nachricht-----
    Von: DJ Charlie [mailto:dj-charlie @xxx mail.de]
    Gesendet: Mittwoch, 25. Mai 2011 11:56
    An: Herr Thomas
    Betreff: Info Abmahnungen

    Hallo Herr Thomas,
    heute sprach ich mit meinem neuen Rechtsanwalt , er gab mir viele gute Tips und steht mir in Beratung zur Seite.

    Danach konnte ich meinen ehemaligen Rechtsanwalt davon überzeugen allen geschädigten eine Verzichtserklärung und Entschuldigung zuzusenden.

    Ausserdem bekomme ich heute die Daten der abgemahnten DJ und werde mich dort persönlich Entschuldigen....

    Viel mehr steht nicht in meiner Macht ...
    sobald mein Homepageadmnistrator Zeit hat werde ich noch eine Entschuldigung auf meiner Webseite hinterlassen.

    Ansonsten werde ich mich erstmal zurückziehen um die ganze Sache zu verdauen..... und eventuell schlaf nachzuholen...

    Ich würde es begrüßen wenn Sie auch diesen Text in Ihrem Forum veröffentlchen würden. Danke im vorraus !

    An alle DJs die es betrifft:

    Diese Art der Abmahnung war von mir nicht beabsichtigt.
    Ich erkläre hiermit dass alle verschickten Abmahnungen Gegenstandslos sind.
    Ich entschuldige mich hiermit nochmals persönlich bei allen Betroffenen!!!
    Mein Rechtsanwalt hat auf meine Aufforderung an alle betroffenen einen Aufhebungsschreiben versendet und sich nochmals entschuldigt.

    Es tut mir unsagbar leid! Aber ich weiß auch dass dies nicht wieder gut zu machen ist.

    Joachim van Haselen

    Alles anzeigen
  • Abmahnungen "DJ-Notdienst" und "DJ-Vermittlung"

    • christian_thomas
    • 25. Mai 2011 um 18:33

    Hallo Kollegen,

    ich wurde gebeten, Euch folgendes mitzuteilen:

    Zitat von "Joachim van Haselen"


    -----Ursprüngliche Nachricht-----
    Von: DJ Charlie [mailto:dj-charlie @xxx mail.de]
    Gesendet: Mittwoch, 25. Mai 2011 11:56
    An: Herr Thomas
    Betreff: Info Abmahnungen

    Hallo Herr Thomas,
    heute sprach ich mit meinem neuen Rechtsanwalt , er gab mir viele gute Tips und steht mir in Beratung zur Seite.

    Danach konnte ich meinen ehemaligen Rechtsanwalt davon überzeugen allen geschädigten eine Verzichtserklärung und Entschuldigung zuzusenden.

    Ausserdem bekomme ich heute die Daten der abgemahnten DJ und werde mich dort persönlich Entschuldigen....

    Viel mehr steht nicht in meiner Macht ...
    sobald mein Homepageadmnistrator Zeit hat werde ich noch eine Entschuldigung auf meiner Webseite hinterlassen.

    Ansonsten werde ich mich erstmal zurückziehen um die ganze Sache zu verdauen..... und eventuell schlaf nachzuholen...

    Ich würde es begrüßen wenn Sie auch diesen Text in Ihrem Forum veröffentlchen würden. Danke im vorraus !

    An alle DJs die es betrifft:

    Diese Art der Abmahnung war von mir nicht beabsichtigt.
    Ich erkläre hiermit dass alle verschickten Abmahnungen Gegenstandslos sind.
    Ich entschuldige mich hiermit nochmals persönlich bei allen Betroffenen!!!
    Mein Rechtsanwalt hat auf meine Aufforderung an alle betroffenen einen Aufhebungsschreiben versendet und sich nochmals entschuldigt.

    Es tut mir unsagbar leid! Aber ich weiß auch dass dies nicht wieder gut zu machen ist.

    Joachim van Haselen

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  • Warnung vor Abmahnungen "DJ-Notdienst" und "DJ-Vermittlung"

    • christian_thomas
    • 25. Mai 2011 um 18:32

    Hallo Kollegen,

    ich wurde gebeten, Euch folgendes mitzuteilen:

    Zitat von "Joachim van Haselen"


    -----Ursprüngliche Nachricht-----
    Von: DJ Charlie [mailto:dj-charlie @xxx mail.de]
    Gesendet: Mittwoch, 25. Mai 2011 11:56
    An: Herr Thomas
    Betreff: Info Abmahnungen

    Hallo Herr Thomas,
    heute sprach ich mit meinem neuen Rechtsanwalt , er gab mir viele gute Tips und steht mir in Beratung zur Seite.

    Danach konnte ich meinen ehemaligen Rechtsanwalt davon überzeugen allen geschädigten eine Verzichtserklärung und Entschuldigung zuzusenden.

    Ausserdem bekomme ich heute die Daten der abgemahnten DJ und werde mich dort persönlich Entschuldigen....

    Viel mehr steht nicht in meiner Macht ...
    sobald mein Homepageadmnistrator Zeit hat werde ich noch eine Entschuldigung auf meiner Webseite hinterlassen.

    Ansonsten werde ich mich erstmal zurückziehen um die ganze Sache zu verdauen..... und eventuell schlaf nachzuholen...

    Ich würde es begrüßen wenn Sie auch diesen Text in Ihrem Forum veröffentlchen würden. Danke im vorraus !

    An alle DJs die es betrifft:

    Diese Art der Abmahnung war von mir nicht beabsichtigt.
    Ich erkläre hiermit dass alle verschickten Abmahnungen Gegenstandslos sind.
    Ich entschuldige mich hiermit nochmals persönlich bei allen Betroffenen!!!
    Mein Rechtsanwalt hat auf meine Aufforderung an alle betroffenen einen Aufhebungsschreiben versendet und sich nochmals entschuldigt.

    Es tut mir unsagbar leid! Aber ich weiß auch dass dies nicht wieder gut zu machen ist.

    Joachim van Haselen

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    Christian Thomas
    Kuhstr.8

    45701 Herten

    Edith: Adresse fehlt

  • Abmahnungen "DJ-Notdienst" und "DJ-Vermittlung"

    • christian_thomas
    • 24. Mai 2011 um 21:11

    Tja,

    dass ein Bericht von mir im Warnungsbrett gleich solche Kreise zieht, hätte ich nicht gedacht.

    Hier mal ein Link zu einem PDF der Seite www. dj-notdienst.de, da könnt ihr selbst nachlesen, was der DJ Herr Joachim van Haaselen dazu schreibt. Ich habe den wichtigsten Teil seiner Seiten - seine "Patente" und die Seite mit der Lizenzgebühr... gesichert

    Im Party-PA ist das selbe natürlich auch veröffentlicht - nebst weiterer Links auf Veröffentlichungen dazu in anderen Foren.

    Mfg,

    Christian Thomas
    Kuhstr.8
    45701 Herten

    Urheberrechtshinweis: Meine Beiträge dürfen gegen eine geringe Gebühr, zu zahlen an das PA-Forum, überall hin verlinkt, veröffentlicht oder kopiert werden Ich selbst nehme keine Patent-oder Markengebühren :D

  • Abmahnungen wegen "DJ-Notdienst" - "DJ-Vermittlung"

    • christian_thomas
    • 24. Mai 2011 um 20:53
    Zitat von "Jonnytrance"

    Es ging aber nicht nur um Gelb abzocken, sondern auch anderen DJ´s die Geschäfte zu "ruinieren".
    Eine Unterlassungserklärung hat er doch verlangt. Wie sollen dann diejenige werben?

    Das ist die Frage der Fragen.

    Ich hatte eben ein sehr nettes Telefonat mit einem Kollegen in Berlin - und habe ihm Kopien der Webseite des Herrn van Haaselen gemailt. Insbesondere folgenden Text:

    Zitat von "www.dj-notdienst.de - Joachim van Haaselen"


    Noch etwas für meine Kollegen
    Die Begriffe „ DJ Notdienst „ und „ DJ Vermittlung „ sind patentrechtlich geschützt
    Ich bin in Besitz des Patentrechts auf diese Namen
    Sollten Sie Interesse haben diese Begriffe zukünftig auf Ihrer Webseite oder Ihren
    Flyern, Geschäftpapieren usw. zu nutzen,
    können sie mich telefonisch oder per E Mail kontaktieren.
    E-Mail dj-charlie @ hotmail.de oder 0172 / 1532038
    Sie können dann diese Begriffe „ DJ Notdienst „ & „ DJ Vermittlung „ gegen eine
    Jahresgebühr in all Ihren Geschäftspapieren nutzen.

    Kein Titel http://dj-notdienst.de/djnotdienst.htm 1 von 2 22.05.2011 20:30

    Zuwiderhandlungen ( Nutzug meiner Patente ohne meine Einwilligung ) werden von
    meinem Rechtsanwalt juristisch verfolgt und ziehen hohe Kosten für Sie nach sich.

    Alles anzeigen

    Mit dem Text kündigt van Haaselen bereits den Kollegen juristische Schritte an, wenn sie nicht an ihn zahlen!

    Ich glaube, van Haaselen hat sich mit seiner Aktion die Goldene Kugel gegeben - er hat es nur noch nicht gemerkt.

    Ich hoffe, dass der DJ-Markt zukünftig von solchen "netten" Kollegen verschont wird.

  • Abmahnungen wegen "DJ-Notdienst" - "DJ-Vermittlung"

    • christian_thomas
    • 24. Mai 2011 um 19:23
    Zitat von "Jonnytrance"


    Also, er wollte trotzdem Geld abzocken, nur angeblich nicht so viel :grin:

    Der hat absichtlich Marken eingetragen um absichtlich abzuzocken!
    Ich glaube nicht dass die Abmahnungen ohne sein Einverständis rausgingen sind.

    Solche gehören hinter Gittern!!!

    Du meinst, er wollte nicht absichtlich andere Leute abzocken, sondern andere Leute nur absichtlich ein bischen abzocken?

  • Abmahnungen wegen "DJ-Notdienst" - "DJ-Vermittlung"

    • christian_thomas
    • 24. Mai 2011 um 18:40

    Jogiberlin aus einem anderen Forum schreibt:

    Zitat von "http://www.backus-online.de/vb/showpost.php?p=156891&postcount=18"


    AW: Abmahnwelle Serienabmahnung

    Die Sache hat eine unerwartete Wendung genommen. Ich hatte diversen DJs im Raum Oldenburg, die man ja leicht durch Googlen herausfindet, von dem Beitrag im PA-Forum berichtet und angeregt, dass diese DJs die Zusammenarbeit mit DJ van Haselen einstellen.


    Eine sehr gute Idee!

    Zitat von "http://www.backus-online.de/vb/showpost.php?p=156891&postcount=18"


    Der DJ-Kollege Joachim van Haselen hat mich daraufhin vorhin mobil angerufen und mir mitgeteilt, dass der Rechtsanwalt Rosenhagen ohne sein Einverständnis diese Abmahnungen an DJs versandt hat. Er habe sich inzwischen von diesem Rechtsanwalt getrennt. Es sei niemals seine Absicht gewesen, DJ-Kollegen so zu bedrängen und so viel Geld von ihnen zu fordern. Es sei ihm nur darum gegangen, kleine Beträge für die Verwendung der in Frage kommenden Begriffe zu erhalten, da andere Leute dies in ähnlicher Form mit anderen Begriffen auch gemacht hätten.


    Das glaube ich dem Herrn van Haaselen nicht!

    Zitat von "http://www.backus-online.de/vb/showpost.php?p=156891&postcount=18"


    Die ganze Sache sei böse aus dem Ruder gelaufen.


    Das glaube ich gerne!

    Zitat von "http://www.backus-online.de/vb/showpost.php?p=156891&postcount=18"


    Wegen des Echos auf den Beitrag und meine Mails sah er sich sogar gezwungen, seine Internetseite still zu legen.


    OK, über ne professionelle Internetseite und deren Inhalt kann man streiten. Ich fand die Seite grottenschlecht, ist also kein Verlust fürs WWW.

    Davon ab - juristisch nennt man das Beenden einer Veröffentlichung wohl eher "Schadenbegrenzung".

    Es gibt genug DJs, die sich wie Dumme Jungens aufführen - jagt sie aus der Branche!

    Zitat von "http://www.backus-online.de/vb/showpost.php?p=156891&postcount=18"


    Soweit der ungefähre Inhalt des Telefonats.

    Den von mir angeschriebenen DJs habe ich auch von dem Telefonat berichtet und sie gebeten, meine Mail von heute vormittag als gegenstandslos zu betrachten.


    Von der Internetseite des Rechtsanwalts Rosenhagen ist übrigens nur noch die Hauptseite zu erreichen, alle weiteren Seiten sind angeblich in der Wartung...

    Also - es fehlen genau die Seiten, auf denen der Anwalt für sein Tätigkeitsfeld "gewerblicher Markenrechtsschutz" geworben haben könnte?

    Zitat von "http://www.backus-online.de/vb/showpost.php?p=156891&postcount=18"


    __________________
    Mit musikalischen Grüßen

    Jogiberlin

    http://www.multikulti-dj.de
    Es lebe die Vielfalt!

    Also, dass ein Rechtsanwalt ohne Einverständnis des Mandanten tätig wird, halte ich für ein Gerücht.

    Aber, wenn es denn so wäre wie geschrieben, scheint jemandem ein Licht aufgegangen zu sein. Gut, wenn der Herr RA den angerichteten Schaden dadurch begrenzen will, dass er seine eigene Webseite abschaltet...

    Joachim van Haselen - Du hast offensichtlich gemerkt, was mit solchem Spiel passieren kann. Wenn Du magst, kannste mich ja auch mal anrufen - ich erzähle Dir dann, was mit einem anderen Abmahnanwalt aus Deutschland und seinem Mandanten passiert ist... Du findest mich über Google... in Herten-Westerholt!

    Noch was aus https://www.xing.com/net/nordwesten…69713/36869713/

    Zitat

    Möchte mich kurz vorstellen 19.05.2011, 10:25
    Hallo,
    auch ich möchte mich kurz dieser Gruppe vorstellen..

    Ich komme aus Oldenburg, bin 46 Jahre alt und habe in vielen Berufsbereichen gearbeitet.

    Seit 1998 arbeitete ich nebenberuflich als DJ und Moderator, was ich im Jahre 2007 zu meinem Hauptberuf gemacht habe.

    Seid 2010 habe ich ein Patent und möchte nun mein Produkt ( Getränkekartonhalter ) als Unternehmer auf den europäischen Markt bringen.

    Ab Juni 2011 wird der " Samih " produziert und vertrieben. http://www.samih.de

    Durch meine Tätigkeit als DJ und Moderator habe ich viel Erfahrung im " Verkauf " einer Ware ( meine Dienstleistung ) gesammelt und auch vorher war ich oft im Verkauf tätig.

    Der Grund meines Beitritts in diese Gruppe ist : Gleichgesinnte kennen zu lernen und mit Ihnen Erfahrungen und Probleme zu besprechen und sich auszutauschen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Joachim van Haselen

    Alles anzeigen

    Noch ne Seite von dem Herrn van Haaselen: http://www.dj2010.de/ , http://www.dj2011.de/ , http://www.dj2012.de/ , http://www.dj2013.de/ , http://www.charlies-hits.de/

    Warum nur glaube ich Herrn van Haaselen KEIN WORT?

  • Abmahnungen wegen "DJ-Notdienst" - "DJ-Vermittlung"

    • christian_thomas
    • 24. Mai 2011 um 18:13

    Ähem,

    die Webseite des abmahnenden Kollegen Joachim van Haselen aus Oldenburg, http://www.DJ-notdienst.de , ist soeben offline gegangen. Der neue Text seiner Seite ist:

    This is a blank page.

    Ei - wo isser denn hin mit seinen "Patenten"?

    Ich habe den wichtigsten Teil seiner Seiten - seine "Patente" und die Seite mit der Lizenzgebühr... gesichert und stelle sie gleich wieder hier ein - auch das fehlende "Patent" geht gleich über http://www.disco-post.de wieder online.

    Hier Kopien:

    und hier die 2.

    Haben andere Kollegen vielleicht ein Backup von der Seite "http://www.dj-notdienst.de" gemacht?

    Das Internet vergisst nichts...

  • Warnung vor Abmahnungen "DJ-Notdienst" und "DJ-Vermittlung"

    • christian_thomas
    • 23. Mai 2011 um 18:02
    Zitat von "test"

    das eigentlich nervige ist, das man damit wieder sinnlos zeit seines lebens verdaddelt.

    So ist es, leider.

    Aber - wenn man auf solche Vorkommnisse nicht deutlich hinweist, geschieht es, dass nicht wenige, unbedarfte Leute einfach unterschreiben und zahlen, um ihre Ruhe vor dem Abmahner zu haben.

    Menschen, die andere Menschen abzocken wollen, gibt es leider mehr als genug auf dieser Welt.

    Die Deutsche Discjockey-Organisation DDO, in der ich Ehrenmitglied bin, hat ihre Mitglieder bereits über diese Abmahnwelle gewarnt und wird über ihre Verbandsanwälte tätig werden, wenn ihre Mitglieder abgemahnt werden.

    Der Berufsverband Discjockey e.V. ist ebenfalls im Sinne seiner (offensichtlich bereits mehrfach abgemahnten) Mitglieder tätig geworden.

    Der Abmahner selbst rühmt sich auf seiner Webseite, ein Mitglied des BVD e.V. gewesen zu sein - vielleicht erfährt man ja aus diesen Kreisen näheres zum Abmahner?

    Ich finde das ganze irgendwie amüsant - durfte ich doch in den 90er Jahren die erste Abmahnwelle einer Fa. Symicron GmbH, vertreten durch einen Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth miterleben, wegen der Marke "Explorer"

    Symicron ist pleite, RA Gravenreuth nahm sich das Leben...

    ...und die welt ist schön.

    Christian Thomas
    Kuhstr.8
    45701 Herten

  • Abmahnungen wegen "DJ-Notdienst" - "DJ-Vermittlung"

    • christian_thomas
    • 23. Mai 2011 um 16:59
    Zitat von "Michael Fuchsgruber"

    ich zitiere mal aus dem deejayforum:

    Hallo Michael,

    Danke für diese Veröffentlichung. Die kann man nämlich nicht groß genug zeigen!

    OK, aus meiner damaligen BVD-Mitgliedschaft habe ich ein sehr gespaltenes Verhältnis zu diesem DJ-Verein.
    Waren es doch auch "meine" Verbandserlebnisse, die damals den Ex-Präsi Siggi Arden (Siegfried Ornot)
    aus seinem Präsidentensessel katapultierten.

    Ich muss lobend anerkennen, dass Dirk Wöhler als BVD-Präsident wohl doch einiges richtig macht.

  • Abmahnungen wegen "DJ-Notdienst" - "DJ-Vermittlung"

    • christian_thomas
    • 22. Mai 2011 um 22:27
    Zitat von "toadie"

    Also ich sehe die Punkte 1, 3 und 10 erfüllt... und würde erst mal pauschal die Löschung der Marke beantragen. Ich denke bei 377.000 spontan gefundenen Ergebnissen bei google kann von allgemeinem Sprachgebrauch ausgehen...

    Gruß
    toadie

    Der Antrag auf Löschung einer Marke beim DPMA kostet 300 Euro. Sollen das die bezahlen, die dieser DJ-Kollege nun abzocken will?

    Ich denke, mit der Aktion wird er eh bald Probleme bekommen, er ließ schon reichlich Leute abmahnen.

    Rechnen wir mal: 377.000 mal 1.379,80€ = 520.184.600 € - Wer wird Millionär auf wessen Kosten?

    Zitat von "http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=309320&ccheck=1"

    Beim Deutschen PAten- und MArkenamt ist seit dem 21.12.2006 das Wortzeichen

    DJ-NOTDIENST

    für die Waren "elektrische und wissenschaftliche Instrumente, elektrotechnische, elektrothermische und elektronische Apparate und Instrumente, belichtete Filme" eingetragen, sowie für die Dienstleistungen

    Erziehung;
    Ausbildung;
    sportliche Aktivitäten,
    Produktion von Filmen;
    Filmvorführungen;
    Veranstaltung sportlicher Wettbewerbe;
    Dienstleistungen eines Bildstudios.

    Sobald diese Waren und Dienstleistungen mit der Erbringung von Notfall-Dienstleistungen im Bereich Musik/Schallplatten-Auflegen/Disk-Jockey usw. zu tun hätten, wäre die Marke entgegen dem Eintragunsghindernis einer "beschreibenden Marke" eingetragen worden, und insoweit( teilweise ) löschungsreif.

    Dagegen dürfte die Marke "DJ-Notdienst" ohne weiteres für z.B. Mikrometer-Schrauben, Balkenwaagen, Unterwasser-Lautsprecher usw. benutzt werden, sowie für das Angebot von pädagogischen Kursen für Kunstradfahrer-Jugendtrainer, Schulungsfilme im Bereich Fallschirmspringen usw.

    Es könnte "einfach" beim Markenamt beantragt werden, daß bezüglich der Marke Nr. 30613660 "DJ Notdienst" alle solchen Waren/Dienstleistungen aus dem Verzeichnis der eingetragenen Waren/Dienstleistungen gelöscht werden, für die "DJ Notdienst" gemäß § 8 Absatz 2 Nr. 1,2 oder 3 MarkenG eingetragen wäre:

    § 50 MarkenG
    "Die Eintragung einer Marke wird auf Antrag wegen Nichtigkeit gelöscht, wenn sie entgegen ... § 8 MarkenG eingetragen worden ist.

    (2) Ist die Marke entgegen § 8 Abs. 2 Nr. 1 [2, 3] eingetragen worden, so kann die Eintragung nur gelöscht werden, wenn das Schutzhindernis auch noch im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Löschung besteht. Ist die Marke entgegen § 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 oder 3 eingetragen worden, so kann die Eintragung außerdem nur dann gelöscht werden, wenn der Antrag auf Löschung innerhalb von zehn Jahren seit dem Tag der Eintragung gestellt wird."

    § 8 Absatz 2 Nr. 1, 2, 3 MarkenG
    Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken,

    1.denen für die Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt,

    2.die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geographischen Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können,

    3.die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind,

    --------------

    Dem Wortzeichen "DJ Notdienst" fehlt nicht jegliche Unterscheidungskraft; man könnte sich gut vorstellen, daß dieses Wortzeichen geeignet sein könnte, z.B. Waren wie etwa Ankerketten von Ankerketten anderer Unternehmen unterscheidbar zu machen.

    Das Wortzeichen "DJ Notdienst" dürfte jedoch ausschließlich aus Angaben über die Art, Zeit und Bestimmung solcher Dienstleistungen bestehen, die sich auf Dienstleistungen in Notfällen im Diskjockey-Musikgewerbe beziehen.

    Das Wortzeichen "DJ Notdienst" könnte vielleicht auch deswegen nicht für "typische" DJ-Notdienste eintragbar/löschungsreif sein, weil es für diese Dienste jedenfalls eine sprachübliche Bezeichnung darstellen würde, unabhängig davon, ob die Angabe "DJ Notdienst" die betreffenden Dienste ihrer Art, Bestimmung, Zeit usw. glatt beschreiben würde.

    Die Marke "DJ Notdienst" ist noch keine 10 Jahre eingetragen, und außerdem hat es ihr Inhaber auch noch nicht geschafft, in den betreffenden Verkehrskreisen dafür zu sorgen, daß jedermann "DJ Notdienst" nur noch als Kennzeichen für die vom Markeninhaber unter der Marke "DJ Notdienst" angebotenen Waren/Dienstleistungen versteht, vor allem nicht insoweit, als es um Waren/Dienstleistungen geht, für die "DJ Notdienst" im allgemeinen Sprachgebrauch eine typische Bezeichnung darstellt, bzw. deren Eigenschaften mit "DJ Notdienst" beschrieben würden.

    Alles anzeigen

    Ich habe auf meiner Webseite radiounterwegs.de seit heute auch ne Seite "DJ-Notdienst"!

    Siehe hierzu auch http://www.heise.de/newsticker/mel…scht-66632.html

  • Warnung vor Abmahnungen "DJ-Notdienst" und "DJ-Vermittlung"

    • christian_thomas
    • 22. Mai 2011 um 21:34
    Zitat von "http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=309320&ccheck=1"

    Beim Deutschen PAten- und MArkenamt ist seit dem 21.12.2006 das Wortzeichen

    DJ-NOTDIENST

    für die Waren "elektrische und wissenschaftliche Instrumente, elektrotechnische, elektrothermische und elektronische Apparate und Instrumente, belichtete Filme" eingetragen, sowie für die Dienstleistungen

    Erziehung;
    Ausbildung;
    sportliche Aktivitäten,
    Produktion von Filmen;
    Filmvorführungen;
    Veranstaltung sportlicher Wettbewerbe;
    Dienstleistungen eines Bildstudios.

    Sobald diese Waren und Dienstleistungen mit der Erbringung von Notfall-Dienstleistungen im Bereich Musik/Schallplatten-Auflegen/Disk-Jockey usw. zu tun hätten, wäre die Marke entgegen dem Eintragunsghindernis einer "beschreibenden Marke" eingetragen worden, und insoweit( teilweise ) löschungsreif.

    Dagegen dürfte die Marke "DJ-Notdienst" ohne weiteres für z.B. Mikrometer-Schrauben, Balkenwaagen, Unterwasser-Lautsprecher usw. benutzt werden, sowie für das Angebot von pädagogischen Kursen für Kunstradfahrer-Jugendtrainer, Schulungsfilme im Bereich Fallschirmspringen usw.

    Es könnte "einfach" beim Markenamt beantragt werden, daß bezüglich der Marke Nr. 30613660 "DJ Notdienst" alle solchen Waren/Dienstleistungen aus dem Verzeichnis der eingetragenen Waren/Dienstleistungen gelöscht werden, für die "DJ Notdienst" gemäß § 8 Absatz 2 Nr. 1,2 oder 3 MarkenG eingetragen wäre:

    § 50 MarkenG
    "Die Eintragung einer Marke wird auf Antrag wegen Nichtigkeit gelöscht, wenn sie entgegen ... § 8 MarkenG eingetragen worden ist.

    (2) Ist die Marke entgegen § 8 Abs. 2 Nr. 1 [2, 3] eingetragen worden, so kann die Eintragung nur gelöscht werden, wenn das Schutzhindernis auch noch im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Löschung besteht. Ist die Marke entgegen § 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 oder 3 eingetragen worden, so kann die Eintragung außerdem nur dann gelöscht werden, wenn der Antrag auf Löschung innerhalb von zehn Jahren seit dem Tag der Eintragung gestellt wird."

    § 8 Absatz 2 Nr. 1, 2, 3 MarkenG
    Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken,

    1.denen für die Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt,

    2.die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geographischen Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können,

    3.die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind,

    --------------

    Dem Wortzeichen "DJ Notdienst" fehlt nicht jegliche Unterscheidungskraft; man könnte sich gut vorstellen, daß dieses Wortzeichen geeignet sein könnte, z.B. Waren wie etwa Ankerketten von Ankerketten anderer Unternehmen unterscheidbar zu machen.

    Das Wortzeichen "DJ Notdienst" dürfte jedoch ausschließlich aus Angaben über die Art, Zeit und Bestimmung solcher Dienstleistungen bestehen, die sich auf Dienstleistungen in Notfällen im Diskjockey-Musikgewerbe beziehen.

    Das Wortzeichen "DJ Notdienst" könnte vielleicht auch deswegen nicht für "typische" DJ-Notdienste eintragbar/löschungsreif sein, weil es für diese Dienste jedenfalls eine sprachübliche Bezeichnung darstellen würde, unabhängig davon, ob die Angabe "DJ Notdienst" die betreffenden Dienste ihrer Art, Bestimmung, Zeit usw. glatt beschreiben würde.

    Die Marke "DJ Notdienst" ist noch keine 10 Jahre eingetragen, und außerdem hat es ihr Inhaber auch noch nicht geschafft, in den betreffenden Verkehrskreisen dafür zu sorgen, daß jedermann "DJ Notdienst" nur noch als Kennzeichen für die vom Markeninhaber unter der Marke "DJ Notdienst" angebotenen Waren/Dienstleistungen versteht, vor allem nicht insoweit, als es um Waren/Dienstleistungen geht, für die "DJ Notdienst" im allgemeinen Sprachgebrauch eine typische Bezeichnung darstellt, bzw. deren Eigenschaften mit "DJ Notdienst" beschrieben würden.

    Alles anzeigen

    Christian Thomas
    Kuhstr.8
    45701 Herten

  • Abmahnungen wegen "DJ-Notdienst" - "DJ-Vermittlung"

    • christian_thomas
    • 22. Mai 2011 um 21:10
    Zitat von "Jan Horick"

    Bezüglich Abmahnungen und Markenrecht etc stell ich mir gerade auch die Frage, darf man auf seiner Webseite eigentlich eine Auflistung der Marken an Technik die man einsetzt (und selber besitzt) stehen haben ohne Gefahr zu laufen da irgendwann mal abgemahnt zu werden oder so?

    Also keine Logos sondern nur der Markenname...

    Weiß da zufällig jemand etwas zu?

    Neee. Aber - was soll Visato*, äh, Visakrach dagegen haben, dass Du deren Lautsprecher im Equipmentpark hast und Werbung dafür machst? :grin:

    Ich kenne so viele, die z.B. die kompletten Namen und Typenbezeichnungen Ihrer Mikros, Mixer, Cases, Amps usw. in ihren Webseiten und Vermietlisten stehen haben...

  • Warnung vor Abmahnungen "DJ-Notdienst" und "DJ-Vermittlung"

    • christian_thomas
    • 22. Mai 2011 um 20:55
    Zitat von "leopold hollerith"

    Ich könnte mir höchstens Vorstellen dass jemand da geschickt einen "Künstlernamen" als Markennamen hat eintragen lassen.
    Also anstatt DJ Schlagmichtot, halt DJ Notdienst.

    Aber selbst das dürfte garantiert auf wackligen Beinen stehen, so wie sich der Wisch liest weiss das der Anwalt auch.

    Hmm, ich weiss nichts Genaues über die DJ-Qualität dieses abmahnenden Kollegen zu sagen.

    Ich habe aber meinen Namen "Christian Thomas" als Künstlernamen im BPA stehen - und das war schwer, den eingetragen zu bekommen, ich musste gegenüber der Behörde nachweisen, wie bekannt ich unter dem Künstlernamen bin...

    Ich würde mir aber nicht die Blöße geben wollen, laut Ausweis "DJ-Notdienst" zu heissen. :D

    Nein, mittlerweile haben sich mehrere Kollegen gemeldet, die derartige Post bekamen. Der Kollege scheint damit (also mit den Abmahnungen) reich werden zu wollen.

    Rechnen wir mal: 377.000 mal 1.379,80€ = 520.184.600 € - Wer wird Millionär auf wessen Kosten?

    Dabei gibt es Leute, die die Bezeichnung nachweislich schon Jahre länger im Verkehr haben als das Antragsdatum auf die Marke. Und darunter sind Kollegen, die durchaus Ernst machen und den Abmahnverursacher in Grund und Boden klagen. Ich hoffe, der Initiator der Abmahnungen hat genug Geld für die Anwalts- und Gerichtskosten der Abgemahnten.

    OK, das DJ-Geschäft ist schwer. Aber dass es so schwer ist, dass man mit Abmahnungen versucht Geld zu verdienen, habe ich bisher nicht für möglich gehalten.

    Wie gut, dass ich damit (edit: dem Djing) kein Geld mehr verdienen muss!

    Christian Thomas
    Kuhstr.8
    45701 Herten

    PS: Bitte die Forenregeln beachten und Adressen nachtragen.

  • Abmahnungen wegen "DJ-Notdienst" - "DJ-Vermittlung"

    • christian_thomas
    • 22. Mai 2011 um 19:35

    Also,

    der Kollege MUSIKMANN Gunnar Hampel in Wismar, Internet: http://www.musikmann.com, Mailadresse unter Kontaktdaten auf seiner Seite, interessiert sich brennend dafür.

    Die Kollegen, die auch so eine Abmahnung bekommen haben, werden gebeten, mit Gunnar Hampel Kontakt aufzunehmen. Der gibt dann nähere Infos.

    @ Skyworker: Ich kann Dich verstehen, vor allem das was Du schreibst.

    Ich würde, wäre ich betroffen, mit dem *#~+><|²³}{][ machen.

    Die Idee mit Sony, besser mit der IFPI oder deren Hamburger Urheberrechts-Anwaltskanzlei ist eigentlich der heisseste Tip.

  • Warnung vor Abmahnungen "DJ-Notdienst" und "DJ-Vermittlung"

    • christian_thomas
    • 22. Mai 2011 um 17:11

    Hallo Freunde der Nacht und des Auflegesports,

    da verteilt ein netter Kollege, nennen wir ihn mal Joachim van Haselen aus Oldenburg, fleissig Abmahnungen an andere DJ-Kollegen, die auf Ihrer Webseite DJ-Notdienst anbieten.

    Der nette Kollege hat sich nämlich die Begriffe "DJ-Notdienst" und "DJ-Vermittlung" beim Deutschen Patent- und Markenamt schützen lassen.

    Offensichtlich hat dieser nette Kollege Joachim van Haaselen den Rechtsanwalt Dirk Rosenhagen beauftragt, alle ungefähr 377.000 Google-Ergebnisse zu "DJ-Notdienst" auf Markenrechtsverstöße zu prüfen und in Anspruch nehmen zu lassen.

    Nur so kann ich mir erklären, dass es bisher Kollegen aus NRW und aus Sachsen traf...

    Was haltet Ihr denn davon als Betroffene?
    Ich selbst bin zwar nicht betroffen, aber ich finde es schon recht heftig, was der Kollege da macht.

    Ich werde mir nun die Begriffe "Beschallungstechnik", "Lichttechnik","Discjockey", "Discothek", "Notruf", "Unfall-Notruf" und "Abwasserrohr-Notdienst" schützen lassen, und werde dann, weil ich auf anderen Gebieten vielleicht erfolglos bin, mit Lizenzen und Abmahnungen mein Geld machen!? :grin:

    Ich finde, die Betroffenen sollten sich zusammentun und gegen die Eintragung dieser beiden Begriffe "DJ-Notdienst" und "DJ-Vermittlung" vorgehen, da die Marken meiner Meinung keine besonders schützenswerten, sondern eher freizuhaltende Begriffe sind.

    Habe Euch unten mal die Abmahnungen an Kollegen im anonymisierten Zustand eingestellt.

    Euer Christian Thomas,
    Kuhstr. 8
    45701 Herten

    PS: Bitte an die Admins: Falls kein Thema fürs Warnungsbrett, bitte ins offene Brett verschieben.

    Edith: Tippfehler...

    Und die Urkunde zu DJ-Vermittlung:

    Edith 2: Link zur Urkunde der zwischenzeitlich offline gestellten Original-Webpräsenz bearbeitet, um die Urkunde weiter anzuzeigen

  • Abmahnungen wegen "DJ-Notdienst" - "DJ-Vermittlung"

    • christian_thomas
    • 22. Mai 2011 um 17:00

    Hallo Freunde der Nacht und des Auflegesports,

    da verteilt ein netter Kollege, nennen wir ihn mal Joachim van Haselen aus Oldenburg, fleissig Abmahnungen an andere DJ-Kollegen, die auf Ihrer Webseite DJ-Notdienst anbieten.

    Der nette Kollege hat sich nämlich die Begriffe "DJ-Notdienst" und "DJ-Vermittlung" beim Deutschen Patent- und Markenamt schützen lassen.

    Offensichtlich hat dieser nette Kollege Joachim van Haaselen den Rechtsanwalt Dirk Rosenhagen beauftragt, alle ungefähr 377.000 Google-Ergebnisse zu "DJ-Notdienst" auf Markenrechtsverstöße zu prüfen und in Anspruch nehmen zu lassen.

    Nur so kann ich mir erklären, dass es bisher Kollegen aus NRW und aus Sachsen traf...

    Was haltet Ihr denn davon als Betroffene? Ich bin zwar nicht betroffen, aber ich finde es schon recht heftig, was der Kollege da macht.

    Ich werde mir nun die Begriffe "Discjockey", "Discothek", "Notruf", "Unfall-Notruf" und "Abwasserrohr-Notdienst" schützen lassen, und werde dann, weil ich auf anderen Gebieten vielleicht erfolglos bin, mit Lizenzen und Abmahnungen mein Geld machen!? :grin:

    Ich finde, die Betroffenen sollten sich zusammentun und gegen die Eintragung dieser beiden Begriffe "DJ-Notdienst" und "DJ-Vermittlung" vorgehen, da die Marken meiner Meinung keine besonders schützenswerten, sondern eher freizuhaltende Begriffe sind.

    Habe Euch unten mal die Abmahnungen an Kollegen im anonymisierten Zustand eingestellt.

    Euer Christian Thomas,
    Kuhstr. 8
    45701 Herten

    Und die Urkunde zu DJ-Vermittlung:

  • Lastberechnung: Gewicht von Konusverbindersätzen!?

    • christian_thomas
    • 25. Dezember 2010 um 08:56
    Zitat von &quot;Hamster&quot;

    Hej.
    ...

    Es ergibt überhaupt keinen Sinn, ... auch keinen Grund, in einer Statik etwas anderes als Eigengewicht anzusetzen als einen Mittelwert aus Traverse und Verbindern. ...

    Das ist korrekt. Und um einen Mittelwert aus Eigengewicht einer Traverse und Verbindern zu errechnen, muss man 2 Dinge wissen:

    1.) was wiegt ein jeweiliges Traversenstück
    2.) was wiegt der Verbindersatz

    Beide Ergebnisse ergeben den Mittelwert, rechne ich die Mittelwerte aller verwendeten Traversenstücke zusammen, erhalte ich das Gesamtgewicht der Traverse und kann dann weiterrechnen.

    Das alles macht schon Sinn, wenn ich z.B. 4 Hängepunkte zu je 250 Kilogramm habe und mein Gesamtgewicht der Traversenkonstruktion incl. Lampen und Kabel auf maximal 1 Tonne begrenzt ist.

    Hier gehts um reine Theorie - also um beispielsweise rechnerisch an für 250 Kilo zugelassenen Punkt 300 drangehängt = fehlerhaft gerechnet und gearbeitet.

    Es geht ausdrücklich nicht um einen Worst Case, in dem Menschen oder Material geschädigt wurden.

    Und daher ist auch völlig uninteressant, ob man Verbinder vernachlässigen kann oder nicht, oder ob ein vereidigter Sachverständiger rechnet - Fakt ist hier, dass ein Traversenstück ohne Verbinder meinetwegen 4 Kilo wiegt, und mit Verbindern 5 Kilo - also bereits knappe 20% mehr.

    Klar ist mir auch, dass Ihr, da nicht komplett in die Vorgänge involviert, den Sinn oder Unsinn nicht versteht.

    Zitat von &quot;Hamster&quot;

    Bitte berichte, wie es gelaufen ist.

    Es läuft seit 2007... und ein Ende ist nicht in Sicht, denn der Prozessgegner ist leicht verwirrt, denn er will seine eigenen Vorschriften nicht kennen, die allerdings andere, vergleichbare Institutionen kennen und auch anwenden.

  • Notfall-Durchsage

    • christian_thomas
    • 2. August 2010 um 19:14
    Zitat von &quot;Mechwerkandi&quot;


    Der Einsatz setzt eine Führung von vorne zwingend voraus, ....

    Gab es die?

    Nö.

  • Kommunikation der Ordnungskräfte

    • christian_thomas
    • 2. August 2010 um 18:32
    Zitat von &quot;klauston&quot;

    Zustimmung.
    ...
    Wenn eine Situation einmal beginnt aus dem >Ruder zu laufen, dann ist es ja fast schon zu spät.
    Wenn es soweit kommt, dann hat man viel früher schon was falsch gemacht

    Auf dieser Veranstaltung wurde von mehreren Verantwortlichen vieles falsch gemacht. Ich hoffe, der Staatsanwalt listet das alles auf, und diese Auflistung wird dann auch veröffentlicht.

    Die Grundaussagen der städt. Verantwortlichen lauten ja "wir wollten das so nicht genehmigen, aber unser Chef wollte das unbedingt..."

    Der "Chef" ist ein Oberstudienrat mit Parteibuch, von Veranstaltungstechnik und -Sicherheit hat der sicher keinen blassen Schimmer.

    Zitat von &quot;madmax&quot;

    Ich weiß nicht, aber vielleicht ist ein rhetorisch und stimmlich beschlagener Durchsager in der Lage, sowas schon im Entstehen soweit zu Beruhigen, das es "bloß" zu Verletzten kommt.

    Durchsagetechnisch hatte man in Duisburg wohl nur Polizeiwagen mit Tröten drauf.

    Eine ruhige, besonnene, aber bestimmt klingende Stimme hätte sicher etwas bewirken können. Aber in der Regel sind Durchsagen im Panikgeschreie und bei lauter Musik schlecht bis gar nicht zu verstehen.

    Hinzu kommt, dass ja offenbar bereits Personen übereinander standen und durch nachströmende Besucher der zum geordnet stehen erforderliche Platz nicht mehr vorhanden war.

    Ich denke: Ein gezielter Funkspruch der Polizei a la "Stau im Zugangsbereich - keine Besucher mehr in den/die Zugangstunnel lassen und Besucher wieder rausholen" hätte sicher etwas Entspannung bringen können. Trotzdem: Die Verkehrswege waren einfach viel zu klein bemessen, dort hätte man niemals so etwas veranstalten dürfen.

Anstehende Termine

  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Mittwoch, 23. September 2026 – Freitag, 25. September 2026
  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Sachkunde für Fliegende Bauten

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Virtueller Stammtisch im Chat

    Dienstag, 29. September 2026, 21:00 – 23:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00

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