Zitat von "Markus Verza"Hier kommen aber jetzt einige Dinge durcheinander. SP sind Vorschriften der BG, also der Unfallversicherer. Diese haben recht wenig mit dem BGB oder StGB zu tun. Die Richter oder Versicherer können sich hier ggf. am Stand der Technik richten. Bis hier mal grobe Fahrlässigkeit ins Spiel kommt ist ein weiter Weg...
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Korrekt. Korrekt. Korrekt.