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  2. christian_thomas

Beiträge von christian_thomas

  • Der Foren-Knigge

    • christian_thomas
    • 17. Oktober 2006 um 14:53
    Zitat von "mringhoff"

    Sorry, aber wir sind hier ein Fachforum für professionelle Veranstaltungstechniker und keine allgemeine Anlaufstation für "Ahnungslose". Man kann doch nicht einfach irgendwo eine Frage einstellen, nur weil das Wort Lautsprecher drin vorkommt.

    Richtig! Aber man kann freundlich schreiben, daß es ein Fachforum ist, daß man bitte zuerst suchen möchte, und dann auf das Party-PA-Forum hinweisen.

    Im Zusammenhang mit den beiden vorherigen Threads kommt die Sache einem Rauswurf gleich.

    Allerdings finde ich auch, man sollte Neuusern bis zu einer bestimmten Beitragszahl beim Aufrufen des Post-Buttons eine 15-Sekunden-Vorschaltseite mit wichtigen Regeln zeigen.

  • Material- / Ersatzteilekoffer

    • christian_thomas
    • 17. Oktober 2006 um 14:39
    Zitat von "Mechwerkandi"

    Hmmmmm.
    Jetzt werd' ich aber nachdenklich.

    In meiner Werkzeugtasche (Bw oliv, aussm MTW) finden sich:
    >> Mehrere Schraubendreher, grösstenteils von Aldi, teilweise Spuren vom Meisseleinsatz.
    >> Eine Kombizange, rostig, unklarer Herkunft.
    >> Ein Phasenprüfer, Clip abgebrochen
    >> Ein Hammer, mittlere Grösse, etwas wacklig
    >> Ein 2m-Gliedermasstab, 1,80 lang
    >> Eine Rolle "Vorwerk" Isolierband in der dazugehörigen gelben Blechdose
    >> Etwas Draht und ein Stückchen Schnur
    >> Zwei HSS Bohrer, stumpf, 1x ca. 5mm Durchmesser, 1x etwas dicker.
    >> Ein Konvolut an Schrauben, Muttern, Dübeln etc., lose, z.T. gebraucht, z.T. neu, aber immer einzeln.
    >> Ferner jede Menge Bauschutt, Kronkorken und andere Bestände fragwürdiger Natur.

    Muss ich mich jetzt schämen? :cry:

    Alles anzeigen

    Eindeutig: Nein! Die Werkzeugtaschen aus dem MTW M113 waren klasse - alles drin, was man zum Instandsetzen der Standheizung braucht... ;)

  • Material- / Ersatzteilekoffer

    • christian_thomas
    • 17. Oktober 2006 um 09:00
    Zitat von "BLMusiker"

    Also ich frag mcih ehrlich gesagt auch wozu man all das zeugs braucht ... auf veranstaltungen habe ich benefalls kaum zeit zum reparieren und löten, von daher lieber 2-3 ersatzkabel mitnehmen und im lager reparieren ... von daher kopfhörer, adapterkiste, talk-back mikro, nen paar sicherungen, tool ne XLR-Lampe und ne normale taschenlampe sowie kopflampe, nen eding, weißes isolierband und nen schreibklemmbrett und natürlcih mein firmausweis ;)

    alles weiter ist für nen ton´ler glaube sinnlos ... für lcihtleute aber lebensnotwenidig ;)

    Ich habe mal während ner Veranstaltung die Bedienungseinheit des einzig verfügbaren DoppelCD-Players repariert - dazu braucht man Werkzeug... - und man demonstriert dem Kunden auch, daß man Profi sit.

  • Habt Ihr auch Live-GesangsKünstler, die nicht live singen?

    • christian_thomas
    • 17. Oktober 2006 um 08:24
    Zitat von "KalleDingDong"

    Fällt etwas auf?

    Gruß
    Kalle

    Ja, der Roady der Dame hatte Mangel an Kaltgerätekabeln... :D

  • Der Foren-Knigge

    • christian_thomas
    • 17. Oktober 2006 um 08:20
    Zitat von "Clyde"

    Unrecht hat Manu sicher nicht, aber man kann auch genauso verlangen, wenn jemand Neu in einem Forum ist, das er sich umschaut und liest.
    Sich also erstmal vertraut macht bevor er mit irgendwas ankommt, was, wie in diesem Fall, vollkommen neben dem Forenthema liegt.
    Gerade bei den Neuankömmlingen merkt man, das einfach drauf losgeschrieben wird, ohne Kopf und Verstand. Hätten diese nur ein bisschen gelesen und sich umgeguckt und ausnahmsweise mal den Verstand eingeschaltet, dann wäre das sicherlich anders ausgegangen.

    Richtig - auch wenns schwerfällt - ein etwas anderer Hinweis im Schließungsthread bei gleichzeitiger Löschung der vorherigen O.T.- Feuerwehr - und Ferien-Beiträge wäre es gewesen.

    Kracky, nichts gegen Dich, ich weiß, Mod sein ist ein Schei*** Job - aber damit hast Du ein Feingefühl wie ein Elefant im Porzellanladen bewiesen.

  • Der Foren-Knigge

    • christian_thomas
    • 17. Oktober 2006 um 08:04

    Hallo Manuela,

    da muss ich Dir Recht geben, zumal der TE auch noch schrieb:

    Zitat

    ... kann mir vielleicht irgenjemand nen guten tip geben, denn ich bin wirklich recht ahnungslos...

    Benutzer Fischback und hell&dunkel haben da wirklich ganze Arbeit geleistet, und "Kracky" hat diese Arbeit auch noch "abschliessend" geprüft.

  • Röhrenendstufe selbst bauen

    • christian_thomas
    • 17. Oktober 2006 um 07:48
    Zitat von "Manuela"

    Darin war / ist aber nicht die Gefahr im Sinne von Elektrikern zu sehen sondern in der simplen Tatsache daß bei diesen Geräten ein Kabel der Netzleitung fest mit dem Chassis verbunden wird, und das darf auch die Phase sein. :?

    ...
    Und bist du jetzt wieder Röhrenliebhaber geworden?
    ...

    O.T. Hmm, der Ausspruch Höllenmaschine des oben zitierten Funkamateurs kam nicht von ungefähr, denn diese Sendeendstufe besitzt kein isoliert verbautes Chassis, und wer damit im 80-Meter-Band sendete, konnte auch im 40- und 20-Meter-Band problemlos gehört werden...

    Einige Funkamateure hatten sowas auch mobil im PKW verbaut und haben damit im SSB-Betrieb die Rotlicht-Überwachungskameras ausgelöst, welche dann eine leere Kreuzung fotografierten...

    Aus meiner Fernsehtechnikerzeit weiss ich, daß hin und wieder auch mal ein Brückengleichrichter verbaut wurde und somit ständig Phase am Chassis anlag... bei denen Geräten stand dann auch "Brückengleichrichter" auf dem Warnschild.

    Ich besitze noch einen 250 VA-Schnittbandkern-Trenntrafo, der mir bei der Reparatur von Lichtendstufen wertvolle Dienste leistet, und ein Röhrenbestücktes Oszilloskop.

    Nee - ich glaube nicht, daß ich jetzt zum Röhrenfan mutiere, noch ärgere ich mich über die weggeschmissenen Flaschen und das irgendwann entsorgte Bildröhrenprüf- und Regeneriergerät Müter BMR 7...

    Aber baut Ihr mal schön - vielleicht fange ich damit an, eine Röhren-Hifi-PA zu bauen, wenn eine meiner Töchter mich zum Opa gemacht hat...

  • Verkehrssicherungspflicht beim Bühnenbau?

    • christian_thomas
    • 16. Oktober 2006 um 23:55
    Zitat von "ADMIN"

    Wir reden hier über Bürgerpflichten.

    Die Gefahr, dass jemand, der nicht explizit in der Garantenstellung ist, bei so einer Sache wegen unterlassener Hilfeleistung (oder was einem da noch so an Konstruktionen einfallen könnte...) belangt wird, gibt es nicht.

    OK. Aber - wenn ich nun sowas sehe und nicht unter dem Gesichtspunkt "Auftragloser Geschäftsführung" tätig werden will - wer ist zuständig?

    Ich denke, wenn ich der Polizei die Bühne auf dem Foto zeige, wird sie einschreiten, das ist keine Frage. Was aber, wenn das Truss nicht korrekt versplintet, Lichteffekte mit Gaffa angetaped, keine Safetys oder die Bühne nicht ballastiert ist?

    Ich glaube nicht, daß der Polizist die einschlägigen Vorschriften im Kopf hat und das sich ergebende Gefahrenpotential immer sofort korrekt einschätzen kann.

  • Zu was zählt ein Gottesdienstraum ?

    • christian_thomas
    • 16. Oktober 2006 um 23:33

    Äh, sorry für die blöde Frage:

    Unter welche Verordnungen fällt die http://www.event-kirche.de/ ?

    Wir hatten da letztes Jahr eine House-Party!

    Steht in den Vermietbedingungen der Eventkirche:

    Zitat

    Die bau- und feuerpolizeilichen Bestimmungen sowie die allgemeinen Sicherheitsbestimmungen des VDE (Verband Deutscher Elektrotechniker), der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) usw. sind vom Mieter zu beachten und zwar auch während der Auf- und Abbautage. Der Mieter bestellt auf eigene Rechnung das gesetzlich vorgeschriebene Personal an Feuerwachen und Sanitätskräften und haftet bei Fehlbesetzung.

  • Computer werden gebührenpflichtig.

    • christian_thomas
    • 16. Oktober 2006 um 22:59
    Zitat von "DJ Detto"

    Hallo zusammen,

    ... ... ... Mails an GEZ ... ... ...

    ich finde das GNAZE ein ABZOCKE und es wird Zeit, das man sich in diesem LAND mal wehrt!!! :twisted: :twisted: :twisted: :twisted:

    Detto

    Blödsinn! Warum? Erklär ich Dir! Bitte genau lesen, der folgende Text ist (zumindest für die Manager der GEZ) zu kompliziert, um ihn zu begreifen. Ich hoffe, ich überfordere nun nicht die Leser hier:

    Ich besitze im Personalausweis 2 Namen:

    Meine beiden Vornamen Christian Thomas nebst Nachnamen xxx = bürgerlicher Name (stehen auf der Vorderseite), im Folgenden Christian Thomas + Nachname genannt.

    Meinen Ordens/Künstlernamen Christian Thomas (steht auf der Rückseite)

    Beide Namen sind zu Vertragsabschlüssen oder für Klagen "fähig" (heisst es im Amtsdeutsch)

    Da Christian Thomas in der Branche bekannt ist, nennt er sich hier im Forum auch so - der Admin hat auf Anfrage ne Personalausweiskopie bekommen.

    Christian Thomas + Nachname ist bei der GEZ als Gebührenzahler registriert.

    Seit Christian Thomas seinen Künstlernamen im Personalausweis stehen hat, bekommt Christian Thomas von der GEZ regelmäßig Drohbriefe: Christian Thomas sei ein Schwarzseher; er solle seine TVs endlich anmelden, usw, teilweise richtig heftige Formulierungen, die denen eines Staatsanwaltes im Strafprozess ähneln.

    Einen freundlichen GEZ-Mitarbeiter, der den Christian Thomas + Nachname mal zuhause besuchte, hat der Christian Thomas + Nachname Hausverbot gegeben und diesen rausgeschmissen - dieser wollte nämlich im Jahre 1999!, daß der Christian Thomas + Nachname seinen Computer bei der GEZ anmeldet. Das war rechtswidrig, deswegen war der Christian Thomas + Nachname richtig sauer auf diesen GEZ-Mann.

    Ihr kommt doch noch mit?

    Christian Thomas + Nachname hat der GEZ bereits mehrfach schriftlich mitgeteilt, daß Christian Thomas + Nachname den eingetragenen Künstlernamen Christian Thomas besitzt, und daß die beiden eigentlich ein und dieselbe Person sind, und daß der Christian Thomas + Nachname Gebühren zahlt, und das der Christian Thomas nur auf der Bühne so heisst, da aber keinen Fernseher und kein Radio hat.

    Lediglich die GEZ begreift das ganze nicht, sie ist weder in der Lage gewesen, postalischen Schriftverkehr, noch E-Mails zu beantworten.

    Nachdem die geschiedene Frau des Christian Thomas + Nachname umgezogen ist, bekommt diese regelmässig Post der GEZ an Christian Thomas + Nachname an ihre Wohnanschrift: Der Christian Thomas + Nachname soll endlich seine TV-Geräte anmelden...

    Hier unterbreche ich die interessante Geschichte mit meiner Frage:

    Sind die bei der GEZ eigentlich blöd?

    Ich will weder die 6 Radioprogramme des WDR haben, noch das ZDF, noch die ARD als TV-Programme, muss aber dafür Zwangsbeiträge zahlen.

    Der Christian Thomas + Nachname hat eine Petition beim Deutschen Bundestag gegen die GEZ-Gebühren eingelegt - diese wurde abgelehnt mit der Begründung, der Christian Thomas + Nachname sei laut Auskunft der GEZ bis weit in das Jahr 2007 !!! gebührenbefreit!!! ???

    Sind die bei der GEZ doof?

    Der Christian Thomas + Nachname zahlt also derzeit nix, und wartet, ob die GEZ mal irgendwann Gebühren einklagen will. Dann legt er dem Richter den ganzen Aktenordner mit GEZ-Sysiphusbriefen auf den Tisch und hofft, daß der Richter den gleichen Lachkrampf bekommt wie der Christian Thomas + Nachname, der Christian Thomas, und die geschiedene Ehefrau des Christian Thomas + Nachname.

    Fazit: Bei denen in Köln weiss wirklich keiner, was er vor lauter Langeweile noch so alles tun soll - deswegen ist die Idee "Rundfunk über Wasserleitung übertragen und für jeden Wasserkran Gebühren kassieren" gar nicht so abwegig.

    Ich wäre dafür, daß die öffentlich-rechtlichen ihre Programme mit einem Decoder verschlüsseln - so wie Premiere oder ArenaTV - denn dann würde sich der ganze Quatsch innerhalb eines Jahres von selbst erledigen. Oder glaubt Ihr, daß auch nur ein einziger Mensch für die Programmqualität der öffentlich-rechtlichen einen Decoder oder eine Chipkarte kauft?

    Warum überhaupt das Gebührenfernsehen?

    Gut - die öffentlich-rechtlichen erfüllen einen Grundversorgungsauftrag. Aha, jede Landesrundfunkanstalt muss also den Bürger mit mehreren Radio- und TV-Programmen grundversorgen - dazu noch dann das ZDF...

    Jeder dieser Sender erzeugt zusätzlich noch etwa 10 digitale Spartenkanäle, die mangels erschwinglicher Technik bis vor nem knappen Jahr niemand zu sehen bekam - schon gar nicht die Teilnehmer, die nur über Antenne empfingen.

    Ich denke, wir sollten hier mal darüber diskutieren, ob wir Gründe für eine neue Petition dagegen finden, diese Petition dann online einreichen und soviele wie möglich dazu bringen, diese Petition mit zu unterzeichen - damit dieser Wahnsinn mal ein Ende hat.

    Denn wer finanziert letztendlich die Gebühren, die jeder Gewerbetreibende nun entrichten darf?

    Richtig, all die, die bereits Gebühren bezahlt haben und dem gewerbetreibenden nen Auftrag erteilen, in den ja auch die GEZ-Gebühren kalkulatorisch einfließen.

  • Röhrenendstufe selbst bauen

    • christian_thomas
    • 16. Oktober 2006 um 21:37
    Zitat von "Manuela"

    ok ich fang an, aber tu mich nicht gleich ins Warnungen-Brett dafür
    also lieber Thomas, viel spaß, und schön langsam lesen .... http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=56276

    Boah, Weiber können gemein sein...

    Zitat von "Manuela"

    Das wär eh zuwenig Saft, die brauchen so 500-600V damit die Vitamine auch freiwerden.

    Na klar! Schon mal was von Spannungsvervielfachung mittels Dioden und Kondensatoren gehört? Ein Kilovolt geht problemlos - und in Farb-TVs war es mal ne Zeit lang für die Beschleunigungsspannung gang und gäbe, ne Kaskade zu benutzen... und da sind bis zu 27,5 KV...

  • Röhrenendstufe selbst bauen

    • christian_thomas
    • 16. Oktober 2006 um 16:20
    Zitat von "Manuela"

    Beim recyclen meiner defekten Microwelle fiel mir vor kurzem in die Hände: primär 230V, sekundär 2100V, 1100 Watt, brummfrei verschweiß und nichtmal sackschwer. Das paßt ja wie Maßarbeit, den Netztrafo gibts somit beim städtischen Bauhof (Elektrosperrmüll)
    ein 1uF 2100V MP und ein Gleichrichter dazu sind auch gleich dabei, das EMV und die Sicherungen...

    Das Thema ist einfach nur Geil!

    Ich Idiot habe vor etwa 15 Jahren alle gesammelten Röhrenbestände weggeschmissen - ich habe eigentlich Prügel verdient!

    Off Topic: In den frühen 80ern habe ich mal eine Kurzwellen-Sende-Endstufe nach DL9AH zu bauen begonnen: 5 * PL 519 parallel, Heizspannung aus dem Netz, Anodenspannung durch Spannungsvervielfachung aus dem Netz...

    DL9AH - Arno Weidemann war unser Werkstattlehrer in der Berufsschule - schon die Dinger sahen geil aus, weil alle Bleche in den PL519-TV-Zeilenendröhren weißglühend wurden...

    Ein anderer Funkamateur schreibt zu seiner Version: "On the right You see my homemade PA with 5xPL519. It runs with 900 volts and 2,5 A input. There are max 1000 watts available. But it is a "Hell-Machine" ;) "

    Bitte wegen der Sicherheit aber sowas wie Anodenspannung aus dem Netz ohne Trenntrafo nicht nachbauen.

  • Habt Ihr auch Live-GesangsKünstler, die nicht live singen?

    • christian_thomas
    • 16. Oktober 2006 um 01:12
    Zitat von "Waldschrad99"

    *bitte-Ton-einschalten*
    Zum Thema Playback im TV:...

    Na ja, die Zeiten, in denen die Künstler im TV ein SM 58 mit eingestecktem XLR-Stecker mit nach 10 cm abgeschnittenem Kabel als Funkmikro-Atrappe in der Hand haben, sind ja vorbei. Derzeit werden dafür schon aktuelle Funkmikros rausgegeben - auch wenn man bei Großaufnahmen sieht, daß diese nicht eingeschaltet sind (Stichwort LED)

  • Verkehrssicherungspflicht beim Bühnenbau?

    • christian_thomas
    • 16. Oktober 2006 um 00:50

    Um noch was zur Diskussion zu stellen:

    Gefahr für Leib oder Leben = wenn eine nicht nur leichte Körperverletzung oder der Tod droht.

    Gefahrenabwehr --> Technische Sicherheit

    Die Gefahrenabwehr zur Gewährleistung der Technischen Sicherheit umfasst alle Maßnahmen zur Verhinderung der Bedrohung von Menschen, Tieren und Sachgütern durch technische Fehlfunktionen. So ist ein Brand das technische Nichtvorhandensein von lebenswichtigen Voraussetzungen, wie dem ausgeglichenen Sauerstoffhaushalt oder der mit dem Leben vereinbaren Umgebungstemperatur zu sehen.

    Ist derartig gepfuschter Bühnenbau eine technische Fehlfunktion?

    Arbeitssicherheitsgesetz


    Das Arbeitssicherheitsgesetz bestimmt, dass der Geschäftsführer für die Sicherheit und Gesundheit seiner Arbeitnehmer umfassend verantwortlich ist.

    Der Geschäftsführer kann diese Aufgabe zwar an Mitarbeiter der deligieren, er bleibt aber trotzdem in der Pflicht. In größeren Betrieben ist es üblich, dass der Geschäftsführer seine Arbeitsschutzpflichten auf untergebene Abteilungsleiter überträgt. Zusätzlich wird er einen Mitarbeiter zum Sicherheitsbeauftragten ernennen, der die Abteilungsleiter berät. Die Übertragung der Arbeitsschutzpflichten muss schriftlich erfolgen und sollte festlegen, welche einzelnen Arbeitsschutzpflichten der Geschäftsführer auf den Mitarbeiter überträgt.
    Damit dieser die Arbeitsschutzpflichten auch durchsetzen kann, sollte der Geschäftsführer in dieser Vereinbarung zugleich die erforderlichen Weisungsbefugnisse übertragen. Trotz Übertragung der Arbeitsschutzaufgaben bleibt der Geschäftsführer in der Pflicht. Nach dem Arbeitsschutzgesetz muss er stets für eine Sicherung und Verbesserung des Gesundheitsschutzes sorgen. Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen hat er unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen.

    Betriebssicherheitsverordnung

    Die BetrSichV hat der Gesetzgeber Ende 2002 eingeführt. Im Gegenzug wurden ca. 70 bisher gültige Unfallverhütungsvorschriften aufgehoben.
    Im wesentlichen geht es in der BetrSichV darum, dass alle Arbeitsmittel und Einrichtungen dieser Verordnung entsprechen müssen. Beispielsweise mussten bis 31.12.2003 alle Altanlagen auf den geforderten Stand nachgerüstet werden. Bis 31.12.2005 sind für alle Arbeitsmittel und Arbeitsabläufe in explosionsgefährlichen Bereichen sog. Explosionsschutzdokumente zu erstellen.


    Arbeitsstättenverordnung

    Die Arbeitsstättenverordnung beschäftigt sich mit allen Arten von Arbeitsstätten, also nicht nur der eigentliche Arbeitsplatz, sondern darüber hinaus alle anderen von Arbeitnehmern genutzte Räumlichkeiten oder der Arbeitsplatz auf der Baustelle.

    Die Gestaltung der Arbeitsstätten ist in der Arbeitsstättenverordnung bis ins kleinste Detail geregelt - von der Raumlüftung über Raumtemperatur bis zum Toilettenpapier.


    Baustellenverordnung


    Setzt der Bauherr auf der Baustelle zugleich mehrere Unternehmen ein, muss er einen SIGE-Koordinator bestellen.

    Seine Aufgebe ist es, die Arbeitsschutzmaßnahmen zu koordinieren. Hierzu verfasst er den „SIGE-Plan“ und ggf. eine Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage.

    Die Bestellung des SIGE-Koordinators entbindet die ausführenden Betriebe aber nicht von der Pflicht, selbst für das Einhalten der Arbeitsschutzbestimmungen zu sorgen.

    Der SIGE-Koordinator ist lediglich als Ergänzung gedacht, der das reibungslose Zusammenwirken der einzelnen Gewerke sicherstellt.

    Insbesondere ist es die Aufgabe des SIGE-Koordinators alle sicherheitstechnischen Vorgaben zusammenzutragen, diese zu übermitteln und sicherheitsrelevante Arbeiten zu koordinieren.
    Hierzu führt der SIGE-Koordinator regelmäßige Begehungen und Kontrollen durch und sorgt für die Einhaltung der Vorschriften.

    Persönliche Schutzausrüstung-Benutzerverordnung


    Persönliche Schutzausrüstung i. S. dieser Verordnung ist jede Ausrüstung, welche Mitarbeiter nutzen oder tragen, um sich vor einer Gefahr für Leib und Leben zu schützen.

    Der Arbeitgeber darf nur solche Schutzausrüstungen bereitstellen, die das Verletzungsrisiko des Mitarbeiters wirklich mindern und aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht selbst eine Gefahr darstellen.
    Persönliche Schutzausrüstungen müssen den Beschäftigten individuell passen. Sie sind grundsätzlich für den Gebrauch von nur einer Person bestimmt.
    Erfordern die Umstände, dass mehrere Personen die Schutzausrüstung benutzen, muss der Arbeitgeber besonders intensiv für Hygiene sorgen.
    Durch Wartung- Reparatur- und Ersatzmaßnahmen trägt der Arbeitgeber dafür Sorge, dass die Schutzausrüstung einwandfrei funktioniert.

    Lasthandhabungsverordnung


    Diese Verordnung regelt, wie Lasten zu handhaben sind. Bevor ein Mitarbeiter einen schweren Gegenstand bewegt, muss sich der Arbeitgeber über folgendes Gedanken machen:

    ­ Sind körperlich geeignete oder zu alte Personen damit beauftragt, die Lasten zu bewegen?

    ­ Erfolgt eine medizinisch richtige Personalauswahl?

    ­ Gibt es ein breites, akzeptiertes Angebot zum Betriebssport?

    ­ Gibt es Vorsorgeuntersuchungen in regelmäßigen Abständen?
    ­ Sind die zu bewegenden Lasten schwerer als 20 Kilo?

    ­ Gibt es Anweisungen, dass schwere Gegenstände nicht allein zu bewegen sind?
    ­ Halten die Mitarbeiter die empfohlenen Ruhezeiten ein?

    Gerätesicherheitsgesetz


    Dieses Gesetz beschäftigt sich mit dem Inverkehrbringen und Bereitstellen von Werkzeugen, Arbeitsgeräten, und Transportmaschinen.

    Viele Unfälle entstehen, weil Arbeitsmittel nicht bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Beispielsweise beinhaltet die Verwendung von defekten Geräten oder der Einsatz selbst hergestellter Hilfsgeräte ein erhöhtes Unfallrisiko.
    Technische Arbeitsmittel dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie das CE-Zeichen aufweisen.

    Vorschriften und Regeln der Berufsgenossenschaften

    Das Einhalten dieser Vorschriften ist Pflicht. Es soll Hunderte davon geben. Grob zusammengefasst wollen diese Vorschriften verhindern, dass betriebliche Aktivitäten keine Gefahr für Leib und Leben der Mitarbeiter darstellen.
    Weitere Vorschriften beschäftigen sich mit Büroausstattung, Erster Hilfe oder Handfeuerlöschern.

    Landesbauordnungen


    Jedes Bundesland verfügt über eine eigene Bauordnung, insgesamt also 16 Stück. Glücklicherweise weichen die sicherheitstechnischen Vorgaben nur kaum voneinander ab.

    Die Landesbauordnungen enthalten insbesondere Vorschriften zur Vermeidung von Gefahren gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die von Gebäuden ausgehen.
    Typischer Fall wären Vorschriften über Abstandsflächen zwischen Gebäuden zur Verminderung von Brandrisiken.

    Vorschriften der Versicherungen


    Auch die Versicherungen der Betriebe haben sich eine Menge Vorschriften einfallen lassen, die eingehalten werden müssen. Sonst gibt es im Schadensfall keinen Ersatz.

    Erwartungsgemäß haben die Versicherungen vor allem zur Sparte „Feuer“ ein derart komplexes Regelwerk erlassen, dass man leicht darin verfängt.

    So fordern die meisten Versicherer, dass der Arbeitgeber dem Sicherheitsbeauftragten die Versicherungs-Vorschriften ausdrücklich übergibt und zusätzlich zur Kenntnis aller Mitarbeiter am schwarzen Brett aushängt.


    Vorschrift zur Verhütung von Bränden


    <>Auch hierzu besitzt jedes Bundesland eine eigene Verordnung. Gegenstand der Verordnung sind eher allgemeine Vorschriften wie beispielsweise: „Wer einen Brand wahrnimmt, muss ihn sofort löschen. Kann er den Brand nicht löschen, muss er Hilfe holen“. Oder: "Brennende Zigaretten dürfen nicht in leicht entzündliche Stoffe geworfen werden."

    Organisation der betrieblichen Arbeit


    Die Pflicht des Arbeitgebers, seine Mitarbeiter vor Gefahren für Leib und Leben zu schützen, hat zur Folge, dass er die Betriebsabläufe besonders organisieren muss.

    Aus Sicht des Gesetzgebers muss der Arbeitsschutz neben der Wirtschaftlichkeit, Qualität und Umweltschutz ein gleichrangiges Unternehmerziel sein.
    Innerhalb eines so genannten Arbeitsschutzmanagementsystems muss der Arbeitgeber alle Arbeitsschutzmaßnahmen planen, einrichten, eingerichten und als Handlungsanweisung schriftlich zusammenfassen.
    Der Arbeitgeber hat seinen Betrieb so zu organisieren, dass der Arbeitsschutz bei allen betrieblichen Tätigkeiten gewährleistet ist.
    Um dieses Ziel zu erreichen, empfiehlt der Gesetzgeber eine Grundsatzerklärung der Geschäftsführung zum Stellenwert der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb.
    Darin sollte die Geschäftsführung außerdem zusichern, alle erforderlichen Mittel bereitzustellen.

    Aufgaben und Verantwortung der Entscheidungsträger

    Der Unternehmer ist verpflichtet, die Arbeitssicherheit zu gestalten. In einer schriftlichen „Pflichtenübertragung für die Arbeitssicherheit“ regelt er, in welchem Umfang die Verantwortung für die Arbeitssicherheit auf Vorgesetzte übergeht. Die Übertragung darf der Vorgesetzte nicht ablehnen.
    Die Übertragung der Arbeitssicherheit beinhaltet in der Regel die Befugnis, Anweisungen für eine sichere Arbeit zu erteilen, Kontrollen während der Arbeit und die Meldungen von Sicherheitsmängeln.

    Unterstützung durch Fachberater


    Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollen Geschäftsführung und Vorgesetzte beraten, betriebliche Gefahrenquellen aufdecken, sicherheitstechnische Kontrollen durchführen und die Beschäftigten anweisen.
    Ein Sicherheitsbeauftragter hingegen besitzt keine selbstständige Pflicht, Unfälle abzuwenden. Er darf nur Hinweise und Empfehlungen geben und soll durch sein Vorbild auf die Arbeitskollegen wirken.


    Fachkunde und Qualifikation

    Nur Personen mit besonderen Kenntnissen dürfen als Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt werden.

    Genügen die Fachkräfte diesen Anforderungen nicht, muss die Geschäftsführung auf Verlangen der Berufsgenossenschaft selbst einen Fachkundenachweis erbringen.

    Die Fachkräfte müssen fähig sein, technische Aufgaben im mittleren Funktionsbereich zu lösen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass als Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister nur solche Personen eingesetzt werden, die auch ohne eine entsprechende Prüfung abgelegt zu haben, die Qualifikation eines Technikers oder Meisters besitzen.


    Schulungen des Personals

    Entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften soll der Unternehmer seine Arbeitnehmer mindestens einmal im Jahr über Unfallsverhütungsvorschriften schulen.

    Die Unterweisung bedeutet mehr als bloßes Informieren bzw. Belehren. Ziel muss es sein, dass der Arbeitnehmer die Gefahren am Arbeitsplatz nicht nur erkennt, sondern im Ernstfall selbstständig Abhilfe schaffen kann.

    Allgemeine Ermahnungen oder das Aushändigen der Unfallverhütungsvorschriften mit dem Kommentar, diese durchzulesen, reichen nicht aus.
    Mitarbeiter müssen eingewiesen werden, bevor sie eine neue Arbeit aufnehmen. Neu eingestellte Mitarbeiter, ausländische Mitarbeiter und Jugendliche bedürfen einer besonders sorgfältigen Unterweisung.

    Brandschutz im Unternehmen


    Feuer kann vorsätzlich, fahrlässig oder auf Grund eines technischen Defektes in jedem Unternehmen ausbrechen. Manche Betriebe sind auf Grund ihrer Produktionsverfahren besonders gefährdet.
    Ein besonderer und häufig unterschätzter Gefahrenherd stellt der Abfall dar. Abfall ist leicht brennbar und weil er wertlos ist, wird dem Lagerort keine Bedeutung beigemessen. Eine achtlos weggeworfene Zigarette oder Funkenschlag genügt, um einen Brand zu entfachen.

    Hinzukommt, dass die Abfallbehälter zumeist an einen einzigen Ort aufgestellt werden. Beginnt der Abfall in einem Behälter zu brennen, entsteht sofort ein Flächenbrand.
    Ein weiterer Gefahrenherd geht von privaten Elektrogeräten aus, beispielsweise Kaffeemaschinen Heizlüfter oder Kühlschränke.
    Gerade Kühlschränken werden falsch aufgestellt. Rutscht ein Blatt hinter den Kühlschrank auf die Kühlelemente, kann es sich leicht entzünden.


    Und nun? Wer blickt noch durch?

    So wie ich das sehe, gilt das alles nur für Arbeitsmittel und Mitarbeiter usw. - wo ist das spielende Kind oder der Veranstaltungsbesucher erwähnt, den irgend was aus großer Höhe fallendes erschlägt?

  • Verkehrssicherungspflicht beim Bühnenbau?

    • christian_thomas
    • 16. Oktober 2006 um 00:30
    Zitat von &quot;ADMIN&quot;

    Kann mir jemand auch nur einen Präzendenzfall nennen, bei dem jemand
    - ohne dass jemand zu Schaden gekommen ist
    - und ohne dass der Verurteilte explizit in der Garantenpflicht (beispielsweise als Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik) gewesen ist
    wegen unterlassener Hilfeleistung (oder meinetwegen auch einem anderen Delikt dieser Richtung) verurteilt wurde?

    Nö, kann ich nicht. Mein Posting bezog sich auch mehr darauf, daß jemand zu Schaden gekommen ist - wie es ja leider schon oft genug geschah.

    Aber die Diskussion "was wäre wenn wer wie verurteilt würde" dürfte hier auch nicht sonderlich weiterbringen - Sinn dieses Brettes dürfte ja sein, mögliche Gefahren- oder Unfallquellen bekannt zu machen und diese möglichst auszuschließen.

    Konkret angenommen, man kommt auf eine Baustelle und stellt dort gravierende Sicherheitsmängel fest (rausgerissene Schutzleiter, fehlende Bolzen im Truss, sowas wie auf den Fotos) - an wen hat man sich in solchen Fällen dann zu wenden, um eventuellen Bürgerpflichten nachzukommen und ggf. nicht wegen Unterlassung belangt werden zu können? Oder wie in dem Fall dieses Threades? Wen sollte ich ansprechen? Ich weiß ja nicht, wer die Bühne gebaut hat?

    Bei Gasgeruch oder einem Brand ist das ja relativ einfach - Polizei oder Feuerwehr sind für derartige "Späße" zu haben und regeln das dann schon, aber wie siehts aus in einer Veranstaltungshalle oder einem Veranstaltungsgelände, was ja im Regelfalle ein privates Besitztum darstellt?

    In dem von mir beschriebenen zugestellten Notausgang ist die Bauaufsicht + Gewerbeaufsicht wohl zuständig, wenn auch ab Freitags 15 Uhr nicht mehr zu erreichen...

  • Verkehrssicherungspflicht beim Bühnenbau?

    • christian_thomas
    • 15. Oktober 2006 um 19:16
    Zitat von &quot;ADMIN&quot;

    Ich will den Aufbau, der da zu sehen ist, keineswegs verharmlosen, aber unter "konkreter Gefahr für Leib und Leben einer größeren Zahl von Menschen" stellt sich der Gesetzgeber etwas anderes vor.

    Das mag sein - aber im Zweifelsfalle ahndet er das über diesen §.

  • Ausbildung in GE-Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik

    • christian_thomas
    • 15. Oktober 2006 um 12:28
    Zitat von &quot;rockline&quot;

    Lachhaft und albern...

    Wobei: Wenn ein Gawasch-Meister (Gas-Wasser-Schei****) in meine Wohnung kommt und feststellt, daß die von nem anderen Meister verlegte Gasleitung undicht ist, dann bitte ich sogar darum, daß er stillegt.

    Aber nicht bei einer vorschriftsmäßig für unterwiesene Personen aus Bütec-Elementen gebauten 4*3 m-Bühne, 60 cm hoch, wegen fehlenden Geländern. Ich denke, da gibts noch ganz andere Höhen, bei denen auf Geländer verzichtet werden darf, wenn sich auf der Bühne ausschließlich unterwiesene Personen (Musiker, Schauspieler usw.) aufhalten...

  • Verkehrssicherungspflicht beim Bühnenbau?

    • christian_thomas
    • 15. Oktober 2006 um 03:03
    Zitat von &quot;Stephan Graeske&quot;

    So war es auch gemeint. Natürlich muß keine Veranstaltung enden, wenn die Tür aufgeschlossen und das Case weggeschoben werden kann.

    (In meinen konkreten Gedanken versperrte eine Baustelle hinter der Tür den Weg...)

    Wenn ich in der Praxis sehe, daß Notausgänge als Müll /Altglaslager, mit Paletten und sonstigem Zeugs blockiert werden - und das auch noch in Gebäuden, die als "Gute Stube" der jeweiligen Stadt bezeichnet werden, dann... wird mir übel.

    Da ist es oft mit aufschliessen und Case wegräumen nicht getan, sondern 3 Leute müssen ne Stunde ackern, um den Notausgang benutzbar zu machen. Und das ist so wie ne Baustelle vor der Tür...

  • Ausbildung in GE-Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik

    • christian_thomas
    • 14. Oktober 2006 um 21:05
    Zitat von &quot;Tobias Zw.&quot;

    ... lasse mir ja auch gerne meine Vorurteile (s.o.) austreiben.

    Ich denke, deine Vorurteile beruhen auf Erfahrungswerten...

    Ich konnte bereits 2 Meistertypen kennenlernen:

    Meister 1 schleppte 2 Boxen für ne Band in eine Kneipe, (Das war sein Auftrag, 2 Boxen anliefern), fing plötzlich wie wild an zu moppern, er müsse wegen einer 60 cm hohen Bühne (auf der sich nur unterwiesene Personen aufhalten) die Veranstaltung stillegen, denn die Bühne sei zu hoch gebaut, Er habe als Meister die Verantwortung... (Der Gastwirt sagte diesem Meister dann, daß seine Verantwortung draußen vor der Türe sei).

    Meister 2, ein netter, kollegialer Typ, mitarbeitend, fachlich und menschlich sehr gut drauf, schüttelte nur den Kopf über Meister 1...

    Ergo, es gibt solche wie auch solche - wobei hier in Deutschland immer noch dieses "Gib nem Deutschen nen Titel und ne Uniform" mitspielt.

  • Verkehrssicherungspflicht beim Bühnenbau?

    • christian_thomas
    • 14. Oktober 2006 um 15:45

    Guten Tag.

    Auch wenn ich nicht alle zutreffende Vorschriften und Paragraphen aus dem Kopf zitieren könnte:

    Nach meinem gesunden Menschenverstand würde ich mich schämen, eine derartige Baustelle so wie auf den Fotos gezeigt zu hinterlassen.

    Bei uns ist jeder Mitarbeiter, der z.B. eine Lampe ans Truss hängt dafür verantwortlich, daß der Kuppler/C-Haken festgezogen und ein Safety montiert wird - und zwar unmittelbar beim dranhängen der Lampe.

    Wer nen Bolzen in das Truss schlägt, hat diesen sofort zu versplinten...

    Wird festgestellt, daß einer das nicht so handhabt, gibt es unmittelbar sofort einen Anschiß, nachdem der betreffende Mitarbeiter sowas nie wieder vergisst - denn es kann gerade bei der Montage die eigene Rübe sein, auf die die Lampe fällt oder in der der ungesicherte Bolzen stecken bleibt, nachdem er aus dem Truss gefallen ist.

    Für solch eine Baustelle wie auf den Bildern gibt es keine Entschuldigung, da nicht mal die eigene Arbeitssicherheit gewährleistet ist. Für die verwendeten Lifte gibt es übrigens Kuppler, um diese fest mit dem Truss verbinden zu können - geschweige daß diese Lifte nur dann belastet werden dürfen, wenn die Ausleger montiert, die Transportrollen entlastet und die Lifte exakt ausgerichtet worden sind. Zur zulässigen Traglast, die offenbar überschritten ist, sage ich nun mal nichts.

    Normalerweise hätte der Veranstalter zu der Firma sagen müssen: "So nicht, abbauen, ich beauftrage nun eine andere Firma, die sich damit auskennt und genau weiss, was sie tut."

    Würden wir auch nur annähernd so arbeiten wie die Firma, deren Arbeit da fotografiert wurde, hätten wir in Windeseile keine Kunden mehr.

    Leider ist es manchmal problematisch, bei solch offensichtlichen Mängeln Abhilfe durch Behörden schaffen zu lassen - denn bei Behörden findet man im Bereich VA-Technik nur selten Ansprechpartner, die sich wirklich auskennen oder auch nur Lust haben, Abends oder am Wochenende rauszukommen und sowas anzusehen.

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