Hallo
Im "Marken-Quick-Check"
http://www.schutzrechte-online.de/quickCheck.do;…56E94391EE3787A
finden sich leider 2 Einträge, 1 x mit Bindestrich, 1 x ohne
Das ist sicherlich grenzwertig. Allein den Notdienst in Verbindung mit einer Branche bzw. Berufsbezeichnung eintragen zu lassen, grenzt schon bei der Behörde auch an Nötigung.
Es gibt auch einen "Schlüssel-Notdienst", einen "ärztlichen Notdienst"
Wenn es die gleiche www ist, die mit prxxx-.dj.de anfängt & dort auch mit dem Notdienst geworben wird, gibt es auch dort einen User, der seinen Namen angeblich schützen ließ, dabei handelt es sich um ein "DJ Team [in] NRW", ist aber definitiv nicht eingetragen :roll: :wink:
Hier ging es um eine Abmahnung an ein Forenmitglied dort. Meine Recherche, o. g. genannt, hat aber keine Einträge ergeben, höchstens Ähnliche in den USA. Hier evtl. mehr per PN.
Ebenfalls fragwürdig, daß sich Anwälte auf solche Sachen einlassen oder auch Notare, die eine Kassiererin der Freiheit berauben, sie nötigen, die Tür abschließen & zu Unterschriften zwingen, Geld unterschlagen zu haben
Klagefähige Anschrift siehe Verifizierung oder:
Kai Richter
Reinholdstr. 15
33649 Bielefeld