Zitat von "Diverse Mietverträge"DIE GERÄTE SIND NICHT VERSICHERT,
DER MIETER TRÄGT DIE VOLLE VERANTWORTUNG!DER MIETPREIS WIRD IN BAR BEI ÜBERNAHME DER GERÄTE FÄLLIG!
Sofern durch den Mieter oder eine an der Veranstaltung teilnehmende Person Schaden oder Verlust an den angemieteten Geräten entsteht, so gehen die Kosten hierfür voll zu Lasten des Mieters, zahlbar in Bar sofort nach Erhalt einer Ersatz- oder Reparaturrechnung.
So steht das bei unseren örtlichen verleihern drin....Das kann auch der Privatmensch in seinen Mietvertrag reinschreiben.
Greez Marcel