Hallo,
also pauschal gesagt, solltest du alle ortsveränderlichen Betriebsmittel prüfen lassen die einen Schuko/CEE/PowerCon/usw Stecker haben , weiterhin gehören natürlich auch Stromverteiler, Dimmer Schränke und nicht zu vergessen alle Verlängerungskabel (CEE,Schuko,PowerCon,Harting,etc) dazu...
Zur Wiederholungsprüfung pauschal 6 Monate nach BGV A3 wurde aber ersetzt durch TRBS 2131, du kannst die Prüffristen aber verlängern wenn bei der Prüfung eine Fehlerquote <2% erreicht wird. Dies gilt für ortsveränderliche Betriebsmittel..
Verplombt werden muss gar nichts (ausser HAK) und der Aufkleber ist auch keine Pflicht, er dient lediglich dazu, zu erkennen das Gerät ist geprüft und erleichtert bei einem pingeligen Hausmeister lange Fragereien.....
Alle Geräte müssen eindeutig gekenntzeichnet sein, damit das Prüfprotokoll zum Objekt eindeutig zugeordnet werden kann. Bsp. Inventarnummer auf Dimmer Schrank und die natürlich auch im Prüfprotokoll... Du musst sie nicht immer dabei haben, es empfiehlt sich aber diese griffbereit zu lagern, also nicht irgendwo im letzten Keller....
MfG
Flaky
Edith sagt:
ups... überlesen das er es prüfen lassen möchte....
siehe auch BGV A3 bzw. TRBS 2131, DIN VDE 0701/0702, DIN VDE 0100 Teil 600 und natürlich nicht zu vergessen BGV A1