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Beiträge von korschi

  • "Doppelte Sicherung"-Frage

    • korschi
    • 30. November 2005 um 00:55

    Ich bevorzuge das Motto: Lieber zuviel, als zuwenig.

    Sicherlich kann man mit den jeweiligen Regelungen, Richtlinien, Normen etc. haarspalterei betreiben, auslegen lässt sich da immer etwas.

    Es geht doch grundsätzlich darum, das beim Versagen der ersten Aufhängung eine Zweite greift. Ob dat Teil nun abschmiert weils aus Unfähigkeit nicht richtig gehangen wurde, oder z.B. Materialermüdung der Grund ist, spielt keine Rolle mehr wenn erst mal einer drunter liegt...

    Man könnte sich auch darüber unterhalten, was das Safety für einen Sinn macht, wenn es nur um den Haltebügel und z.B. die Traverse angebracht wird.

    Versagt die erste Aufhängung (und ist jetzt auch egal wie wahrscheinlich das ist oder nicht) liegt der 50kg Scheinwerfer im Puplikum und oben in 15m Höhe hängt der Haltebügel, natürlich gesichert.

    Gibt im Netz ne schöne Frage:
    Wackellampe, z.B. MAC600 - 2x Halbschelle (kennt ja jeder) = 1. und 2. Aufhängung?

    Gilt im Zweifelsfall immer noch das Benutzer-Handbuch, und darüber hinaus der gesunde (VT) Menschenverstand.

  • 32A verfügbar - wieviel Par64- 1000W

    • korschi
    • 27. November 2005 um 22:14
    Zitat von "GETEC"

    und die herstellervorschrift:

    lt mennekes homepage MUSS ein 16 A Stecker dauerhaft 22 A führen können OHNE warm zu werden! dh. man kann OHNE bedenken 16 A drüber laufen lassen...

    getec

    Sag ich ja. Die Theorie bzw. gelebte Praxis, Steckvorrichtungen oder Steckverbinder unterhalb der (Nenn) Strombelastbarkeit zu betreiben ist zwar nicht verkehrt, nur stelle ich mir das praktisch eher schwierig vor.

    Soll dann der Vertragspartner die doppelte Anzahl an Übergabpunkten bereitstellen?

    Abgesehen davon gibt es in der Industrie zahlreiche Anwendungsfälle, bei denen diese Anschlüsse unter Volllast laufen, und das über Jahre hinweg.

    [nachdenk]Wenn diese Steckvorrichtung natürlich das Ende einer 200m langen Leitung darstellt, wunderts mich nicht, das da was warm wird, bzw. wegschrumpelt[/nachdenk]

  • 32A verfügbar - wieviel Par64- 1000W

    • korschi
    • 27. November 2005 um 01:07

    Ist schon lustig, wenn einer eine simple Frage stellt, wie schön das ausufern kann. Scheinleistung, Blindleistung, Raylight hin Pressglas her. :)

    Vielleicht kommt noch einer mit seinen [sorry] schwachsinnigen [/sorry] 3% Spannungsfall daher, möglicherweise stands schon irgendwo und ich habs gelangweilt überlesen... :P

    Wenn es jetzt bei der Strombelastbarkeit von Steckverbindungen angekommen ist, schreib ich auch mal was dazu.

    Sicherheitsreserven sind konstruktionsbedingt schon vorgesehen. Der Anwender braucht nicht abzuschätzen wieviel Ampere er über welchen Zeitraum der Steckverbindung abverlangen kann.

    32A sind 32A und diese kann man von der Steckverbindung auch abverlangen.

    Im übrigen kenne ich eine Veranstaltungsstätte, wo seit Jahren ein 5kW Scheinwerfer an einer 16A CEE Steckvorrichtung betrieben wird, auch stundenlang. Und diese Steckverbindung wird noch nicht mal fühlbar warm dabei.

    Soll nicht heißen das das legitim ist.
    Aber es fackelt nicht gleich was ab, wenn man mal etwas über die Norm belastet.

    und 21 Parkannen an 32A ist ok.

  • Schukodosen mit Kinderschutz- Ärger

    • korschi
    • 5. November 2005 um 13:20

    Wenn man spitzfindig ist, kann man den Schutzkontakt als berührbares leitfähiges Teil werten :P

    Wir haben z.B. auch Indu Verteiler von Multicore auf Schuko. Auch hier Als SKII deklariert, nur stellt hier das Harting Anbaugehäuse definitiv ein leitfähiges Teil dar.

    Was ich damit sagen will:
    Man sollte nicht über die lästern die 1,-€ PVC-Verteiler nutzen, das professionelle Pendant ist auch keine 100%, obwohl mechanisch besser, weil stabiler.

  • Schukodosen mit Kinderschutz- Ärger

    • korschi
    • 5. November 2005 um 00:39

    Und ne kleine Notiz am Rande von mir:

    Die 3-fach Schuko-Stromverteiler von Indu, sind auf dem Typenschild mit dem Symbol für Schutzklasse II versehen.

    Das muss mir mal einer erklären.

  • 32A auf schuko

    • korschi
    • 5. November 2005 um 00:27
    Zitat von "nichtskönner"

    habn problem denn ich hab hier ne 32 ampere buchse und möchts in schuko verteilen ich müsste da doch 6 schukostecker mit je 3600 watt haben oderßreicht da so ein verteilerß

    Willst du von 3x32A auf 6x Schuko oder von 6x Schuko auf 3x32A??
    Letzteres geht garnicht und erstes nur mit dazwischen geschalteten Schutzorganen.

  • 16A Cee mit 0,5mm²Kabl anschließen !?

    • korschi
    • 5. November 2005 um 00:19

    Habe bis jetzt nirgends in diesem Beitrag gelesen das es sich um 5-pol Stecker handelt. Kann auch ein 3-poliger sein, die Frage ist, wozu man einen, wie Musikmaker schreibt, "Verpolungsschutz" braucht. :?

    Zudem ist ein Mindestquerschnitt zwar gefordert, man darf aber nicht die DIN VDE als die allein selig machende Norm betrachten.

    Man kann auch ohne die DIN VDE als Grundlage zu wählen ein elektrisches Betriebsmittel herstellen / betreiben, solange die elektrische Sicherheit erhalten bleibt, egal wie diese erzielt wird.

    Die DIN-VDE ist als Norm zunächst i.d.R. als EMPFEHLUNG zu betrachten und erlangt erst durch den Verweis durch Gesetzte und Verordungen einen rechtlichen Status.

    Teilweise bewegt sich die DIN VDE auch Jahre hinter dem aktuellem Stand der Technik, obwohl es schon bessere und vor allem sicherere Lösungen gibt - siehe Eberle Stecker.

    Wenn es sich nicht um eine in einer Wald- und Wiesenschmiede zusammengezimmerte Endstufe handelt, kann man als Anwender davon ausgehen, das das Gerät den Anforderungen an die elektrische Sicherheit gerecht wird.

  • Rigging im Theater?

    • korschi
    • 27. Oktober 2005 um 20:51

    Wie wäre es mit:

    -Unwissenheit
    -Gleichgültigkeit
    -Arroganz
    -Ignoranz

    Ohne das ich jetzt zu einem überlangem Vortrag zum Thema "Sicherheit an deutschen Theatern" aushole, kann ich sagen, das sich ein Großteil der kleineren Theater im Tiefschlaf befinden, was Ausstattung im Bezug auf Sicherheit und Einhaltung der einschlägigen Regelwerke angeht.

    Zwar genügen diese Häuser in der Regel den geltenden Baubestimmungen, die Praxis auf der Bühne geht aber andere Wege.

    Gedeckt wird das ganze von der Tatsache das teilweise von Seiten der Behörden davon ausgegangen wird, das die Beschäftigten am Theater wissen was sie tun.

    Somit sind diese "Veranstaltungsstätten" teilweise dem Selbstlauf überlassen, während "on the Road" bei Abnahmen jede Kleinigkeit inspiziert wird.

    Wenn das Butget dann entprechend klein ist, bzw. die Prioritäten von jemand gesetzt werden dessen Kompetenzen nicht im technischen Bereich liegen, wird auf solche "Nebensächlichkeiten" wie Sicherungsseile einfach verzichtet.


    Was das Sichern mit einer 2. Aufhängung angeht, treffen verschiedene Vorschriften, Normen und Regelwerke zusammen. Die DIN VDE z.B. spricht in diesem Zusammenhang von Gewichten von Geräten ab 5kg.

    Eine gewöhnliche Parkanne braucht also demnach nicht extra gesichert zu werden. Die Frage ist wie man damit umgeht wenn der Alu-Farbfilterrahmen aus 20m Höhe runterpfeift und anschließend bei einem Darsteller im Kopf steckt.

    Die Folge ist den Farbrahmen mit nem Safety an der Kanne zu sichern... die Kanne selbst aber nicht??

  • Was verdient ein Geselle im 1. j. als Fachkraft für Veransta

    • korschi
    • 28. Mai 2005 um 20:33

    Tach auch.
    Hab mich extra mal angemeldet um eine halbwegs aussagekräftige Antwort zu geben.

    Das empfohlene Einstiegsgehalt liegt bei 1805,-€ brutto.

    Sicherlich in der Praxis (gerade Verleihbranche) so einfach nicht Umsetzbar,
    da hier oft der selbe Job von Freelancern (ungelernt) für weniger Geld ausgeführt wird. Auch hat die Fachkraft für VAT nicht wirklich eine überragend große Kompetenz (aus rechtlicher Sicht gesehen)die deren Einsatz erforderlich machen würde. Oft mangelt es bei Veranstaltungen sogar an den entsprechenden Führungskräften (Meister für VA, Bühnenmeister, Beleuchtungsmeister) die bei einem Großteil der VA´s eigentlich anwesend sein müssten.

    Somit brauch man auch keine Fachkraft für VT, da deren Entscheidungsgewalt eh gegen null geht. Also beschäftigt man lieber Freelancer und zeigt dem VT was man von seiner Gehaltsforderung hält.

    Trotdem sollte man sich nicht unter Wert verkaufen, obwohl dies aufgrund der Überflutung des Marktes mit VT´s nicht ganz einfach ist

    Zum Thema Festgehalt:
    Es gibt ja auch außerhalb der Freelancer Branchen (wie Verleihfirmen etc.)auch Institutionen die ihre Mitarbeiter fest antellen, z.B. Theater, Messe- und Kongresshallen sowie Stadthallen und ähnliches Gedöns.
    Hier werden teilweise sogar noch Tariflöne bezahlt.

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