Ich bevorzuge das Motto: Lieber zuviel, als zuwenig.
Sicherlich kann man mit den jeweiligen Regelungen, Richtlinien, Normen etc. haarspalterei betreiben, auslegen lässt sich da immer etwas.
Es geht doch grundsätzlich darum, das beim Versagen der ersten Aufhängung eine Zweite greift. Ob dat Teil nun abschmiert weils aus Unfähigkeit nicht richtig gehangen wurde, oder z.B. Materialermüdung der Grund ist, spielt keine Rolle mehr wenn erst mal einer drunter liegt...
Man könnte sich auch darüber unterhalten, was das Safety für einen Sinn macht, wenn es nur um den Haltebügel und z.B. die Traverse angebracht wird.
Versagt die erste Aufhängung (und ist jetzt auch egal wie wahrscheinlich das ist oder nicht) liegt der 50kg Scheinwerfer im Puplikum und oben in 15m Höhe hängt der Haltebügel, natürlich gesichert.
Gibt im Netz ne schöne Frage:
Wackellampe, z.B. MAC600 - 2x Halbschelle (kennt ja jeder) = 1. und 2. Aufhängung?
Gilt im Zweifelsfall immer noch das Benutzer-Handbuch, und darüber hinaus der gesunde (VT) Menschenverstand.