Ich sehe das eigentliche Problem auch im eigenmächtigen Öffnen des Gerätes während der Garantiezeit. Der Grund ist mir klar: Ehe du den
Händler bemühst, hast du dir selbst erst einmal Überblick verschafft.
Klingt logisch - ist aber innerhalb der Garantiezeit die Ursache für die meisten Ablehnungen von Ansprüchen.
Grund: Händler und Hersteller müssen das so konkret ausschließen, da sie ansonsten keine Sicherheit mehr haben, das der Fehler nicht doch vom Kunden verursacht wurde. Ein Beispiel zur Erklärung:
Kunde öffnet Gerät, um zu schauen, wie es denn so verarbeitet ist.
(by the way: wer hat das nicht schon mal mit einem Neugerät gemacht...)
Nun fällt irgend etwas unter Spannung hinein. (Schraubendreher aus der Westentasche) Kurzschluss erfolgt - Amp kaputt.
So etwas kommt vor. Deshalb (und aus weiteren Gründen) schließen Hersteller und Verkäufer Garantieansprüche bei eigenmächtigem Öffnen
des Gerätes aus. Der Nachweis, dass es anders passiert ist, bedeutet Aufwand, und damit Kosten. Das mögen die verständlicherweise nicht.
Fazit: Bitte keine Geräte aufschrauben, sofern diese sich noch im Gerantiezeitraum befinden. Schickt das Ding zurück. Sollen die selbst schauen, was damit ist. Fehlerbeschreibung beilegen und losschicken.
Vorher Rücksprache mit dem Händler nehmen.
Manchmal klappt es aber trotz aufgeschraubten Gerät mit der Garantie.
Ich wünsche, dass es bei dir auch so wird.
Grüße, Annette.