Die (novellierte, neu ist sie ja nicht) BetrSichV wird noch für reichlich böse Überraschungen sorgen. Obwohl ich ja eher von Fach bin, brauchte ich auch mehrere Anläufe. Und da ist echt was drin. Hinten angefangen sind die "maschinentechnischen Einrichtungen der VT" jetzt in der VO. Also staatlicher und damit strafbewehrter Arbeitsschutz.
Und auch das "dann mache ich eine kurze GBU"... Ich lache dann mal kurz auf... Kann man machen, wird im Ernstfall aber böse, siehe oben. WIE die GBU laufen muss und was da rein gehört steht in der VO. WER die GBU machen DARF, steht auch drin und das ist neu: "...darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden..." Fachkunde ist in der TRBS 1203 und jetzt auch in der VO definiert. Guckst Du §2, Abs. 5. Ach ja, der Fachkundige muss sein Wissen "durch Schulungen oder Unterweisungen auf aktuellem Stand halten..."!!!
Und dann noch die Sache mit der Anschnallpflicht: "...Falls beim Überschlagen oder Kippen des Arbeitsmittels ein mitfahrender Beschäftigter zwischen
Teilen des Arbeitsmittels und dem Boden eingequetscht werden kann, muss ein Rückhaltesystem für den mitfahrenden Beschäftigten vorhanden sein."
Und noch einiges mehr...