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Beiträge von falcocgn

  • LKW-fahren nach 50. Geburtstag - Aufgepasst!

    • falcocgn
    • 14. April 2014 um 21:57

    EG 561/2006, Artikel 10; EWG 3821/85 Art. 14, Abs. 2; FPersG §4, Abs. 3; FPersV §2, Abs. 4 und 5; FPersV § 20; Aber eigentlich generell EG 561/2006 (ab 3,5t), FPersV (2,8t bis 3,5t). Noch Fragen?

  • LKW-fahren nach 50. Geburtstag - Aufgepasst!

    • falcocgn
    • 14. April 2014 um 10:12

    Na ja, die zwei Freelancer, die einen LKW fahren, dürfen das eigentlich und auch un-eigentlich nicht. Ich kann es nicht oft genug wiederholen: Ein Unternehmer darf im Werkverkehr nicht für einen anderen Unternehmer dessen LKW fahren. Punkt.

    JA, auch wenn der alles hat, also Sachkunde Güterverkehr, Liqiditätsnachweis, Transportversicherung und EU-Lizenz, dann braucht der immer noch ein eigenes Fahrzeug, mit dem er die Transporte durchführen kann. Laufende Rechtsprechung. Punkt.

  • LKW-fahren nach 50. Geburtstag - Aufgepasst!

    • falcocgn
    • 14. April 2014 um 09:47

    Guten Tag, die Herren. Interessante Diskussion hier, zu der ich auch gerne beitrage ;)

    Die LKW-Fahrerei bietet immer wieder spannenden Gesprächsstoff beim Kaffee und führt oft in die Irre der verschiedenen Rechtsquellen. Der Inhaber eines Führerscheins mit LKW-Berechtigung wird in der Regel ab dem 50. Geburtstag zum Arzt und zum Augenarzt müssen, um seine Eignung feststellen zu lassen. Beim Augenarzt wurde dann bei mir festgestellt, dass ich eine Brille tragen muss, was ich eh schon tue. Ohne Untersuchung kein LKW-fahren. Danach dann alle 5 Jahre eine erneute Untersuchung.

    Die Aussagen von madmax, dass ja nur große Speditionen die Hard- und Software zum Auslesen und Archivieren brauchen, ist definitv falsch. Jeder Unternehmer (achte auf das Wort...) der "Fahrzeuge zur Güterbeförderung" ab 2,8t besitzt und/oder bewegt, muss aufzeichnen, auswerten und archivieren. Bis 3,5t auf Tageskontrollblättern, ab 3,5t digital. Das betrifft auch nicht nur eigene Fahrzeuge, sondern ausdrücklich auch gemietete Fahrzeuge. Und dann stehst Du nachts an der Autovermietung, willst das Auto abgeben und dummerweise hat grad keine Werkstatt auf, die diesen Ausleseservice anbietet, denn Du musst ja och die Daten aus dem Gerät auslesen... Wie ärgerlich... Das Bußgeld für das Mietfahrzeug nicht ausgelesen ist übrigens teurer, als eine Schulung bei mir...(SCNR)

    Die "anderen Regeln" für selbstfahrende UN und/oder unsere (ach so tolle) Branche kann ich leider nicht so unterschreiben.

    Beim BKrFQG wird es wieder etwas komplizierter. Grundsatz ist, dass wir tatsächlich von der genannten Ausnahme profitieren. Dabei finde ich die Module allerdings schon sehr gut und preiswert. Wo bekommt man schon eine Schulung LaSi für unter 100€ sonst? Ansonsten wirtschaftliches Fahren und anderes. ABER, großes ABER: die Regelung im deutschen BKrFQG gilt so nur in Deutschland. Die zuständigen Stellen hierzulande warnen davor, ab dem 10.09. ohne nachgewiesene Quali ins Ausland zu fahren (Österreich ist Ausland, Schweiz auch). Dort gibt es diese Ausnahme theoretisch auch, doch WIE die ausgestaltet ist und ob die an bestimmte Papiere geknüpft ist, vermag hier niemand zu sagen (Klaus?)

    Viele Grüße, Falco

  • Regeln des Güterverkehrs am Do. 16.01.

    • falcocgn
    • 12. April 2014 um 22:58

    Hallo Rico. Schreib doch mal den Andy006 an. Vielleicht könnt ihr euch zusammentun...

    Viele Grüße,
    Falco

  • OLDIE-Site?

    • falcocgn
    • 1. April 2014 um 20:20

    Die Geschichte des blauen Holzes gibts hier: http://www.turbosound.com/docs2/static_p…d_History.shtml

  • Anschlägerschein vs. Fachkraft

    • falcocgn
    • 23. März 2014 um 16:50

    Julian, so ist es. Leider oft kompliziert auf den ersten Blick. Ich schreib die Tage was kurzes für Dich.

    Zum "mitbekommen was läuft" empfehle ich, die Newsletter von DTHG und EVVC zu abonnieren und beim VPLT die FB-Seite zu liken.

    Die TRBS 1203 ist nicht ausgesetzt. Für alles aus der staatlichen Ecke: http://www.baua.de

  • Anschlägerschein vs. Fachkraft

    • falcocgn
    • 23. März 2014 um 14:21

    andi.bt: Die Antwort auf die Frage hast Du dir ja schon selber gegeben. Nach der Tabelle aus dem SQQ2!

    Was natürlich nicht bedeutet, dass ich das auch verstehen oder gutheissen muss. Der Widerspruch ist erkannt und wird bearbeitet...

    Die DEA hat auch den Anschlägerschein im Angebot und hätte Dich entsprechend beraten können, ob SQQ2 oder Anschläger für Dich passender wäre. Die Kursgebühren liegen im Mittelfeld und die DEA ist nicht die einzige Bildungseinrichtung in D...

    Die von Dir verlinkte Version ist übrigens veraltet. Nimm dieses: http://www.igvw.de/page6/page10/page10.html

    Da ich mich ja eh schon geoutet habe, lege ich noch was böses nach. Die jeweils anzuwendenden Gesetze, Vorschriften und den aktuellen Stand der Technik sollte jeder in dieser Branche schon halbwegs aktuell auf der Pfanne, bzw. dem Rechner haben...

  • Anschlägerschein vs. Fachkraft

    • falcocgn
    • 23. März 2014 um 14:10

    Ah ja. Das alte Verbandsbashing geht wieder los... Der erste Satz vin Aluatze war super! Sag ich doch die ganze Zeit. Es gibt Regeln und Vorschriften, die in allen anderen Berufen und funktionieren. Nur leider ist es mit der Umsetzung nicht weit her. Auf der PLS habe ich in meinem Vortrag mal die Runde gefragt, wer denn eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hat, wer Gefährdungsbeurteilungen hat und Unterweisungen und alle andere, was ein Firma mit Angestellten so haben sollte. Ergebnis: ein drittel! Es ist ja leichter, sich im Netz über fragwürdige Konstruktionen lustig zu machen, als nur das ganz, ganz kleine 1x1 des Arbeitsschutzes umzusetzen. Kost zu viel, ist zu viel Aufwand, bla, bla bla...

    Zurück zum Verbändebashing. Da gibt es dummerweise Vorschriften, die unsere Arbeit teilweise unmöglich machen würden (Lasten über Personen z.B.) oder in anderen Ländern herrschen abweichende, weichere Regeln, die keiner gut finden würde. Zum Glück gibt es Verbände, in denen Kollegen mit den BGen und anderen zusammenarbeiten, um eigene Regeln zu schaffen oder bestehende Regeln im Sinne unserer Branche anwendbar zu machen, in dem z.B. ein SQ oder eine BGI erarbeitet wird. Oder dieser Verband besetzt den DIN mit sechs Kollegen, um dort schlimmeres zu verhindern. Aktuell hat dieser eine Verband, der hier wohl gemeint ist, es erreicht, das das TC/CEN das technische Komitee der europäischen Normung nach Deutschland kommt und nicht in weich-Regel-Länder. Das kostet alles tausende Euro im Jahr nur für das dabei sein.

    Ist auch immer toll, wenn sich hier aufgeregt wird und Sprüche fallen wie "die sollten mal", "jemand müsste mal", "warum machen die nicht" usw. Meine Standardantwort: Dann macht doch mit! Egal ob in VPLT, DTHG, FISAT. So läuft es nunmal in der Welt und nicht nur hier in D. Jemand möchte etwas ändern und dazu muss er sich mit gleichgesinnten zusammentun. Ich habe das für mich so umgesetzt und bin aktiv im VPLT tätig, ohne Scheuklappen zu haben.

    Das Argument, manche Regeln würden geschaffen, um damit die eigene Bildungseinrichtung zu pushen? Laaangweilig und es wird auch nicht wahrer dadurch. Wenn nur diese eine Bildungseinrichtung bekannt ist, gibt es da wohl ein großes Informationsdefizit...

    Die EFK-Fortbildung (richtigerweise EFK für festgelegte Tätigkeiten) dauert auch mittlerweile sechs Wochen nachdem das E-Handwerk diese Regel beinahe gekippt hätte. Wäre der VPLT mit den anderen Verbänden da nicht reingegrätscht, hätten wir ein Problem in der Branche.

    Doc_Frankenstein: die Befähigung ergibt sich aus Berufsausbildung UND Berufserfahrung UND zeitnaher beruflicher Tätigkeit gemäß TRBS 1203.

  • Anschlägerschein vs. Fachkraft

    • falcocgn
    • 22. März 2014 um 18:44

    Worum geht es denn nun? Um den "Anschlagschein"? Siehe BGI 556. Oder um eine Riggingausbildung? Der FISAT schreibt selber bei sich auf der Homepage, dass mit den FISAT-Ausbildungen ausdrücklich NICHT das Veranstaltungsrigging gemeint ist. Die Fragen, die Du auf der PLS gestellt zu haben schienst, scheinen mir auf nicht zielführend gewesen zu sein. Jednfalls nicht für die ursprüngliche Fragestellung. Hattest Du nicht die DEA gefragt? Die waren am selben Stand.

    Ein Rigger ist natürlich erst mal für sein Handeln selbst verantwortlich. Allerdings riggt er nicht auf einer Insel. Jeder Auftraggeber hat Auswahl- und Kontrollverantwortung. Im VT-Rigging darf ich danach nur einen Rigger mit Ausbildung nach SQ beauftragen, eigentlich. Wenn der Fisat-Höhenarbeiter beim VT-Rigging runterfällt, kann es sein, dass Fragen gestellt werden. Unangenehme Fragen.

  • Anschlägerschein vs. Fachkraft

    • falcocgn
    • 21. März 2014 um 12:08

    Hallo Doc, frag doch bei deiner IHK nach, ob in DEINER Ausbildung die Inhalte enthalten waren. Das möchte ich nämlich bezweifeln, wenn ich mir so die Inhalte der BGI 556 ansehe. Das ist ein bisschen mehr, als nur einen Schäkel richtig auszusuchen...

  • Wann wirkt ein Raum leer oder voll

    • falcocgn
    • 20. März 2014 um 16:48

    Den Hintergrund der Frage hätte ich gerne gewusst. Die Rechtsgrundlagen für die Befüllung eines Raumes sollten klar sein...

  • Veranstaltungen politischer Natur....

    • falcocgn
    • 10. März 2014 um 18:48

    Muster-AGB hat der VPLT für seine Mitglieder erarbeiten lassen. Ebenso auch Muster-Werk- und Dienstvertrag.

  • Suche Meisterschulen / -Kurse in Deutschland

    • falcocgn
    • 25. Februar 2014 um 23:00

    Hallo 2fanatic, in MS gibts nichts. Im Ruhrpott auch nicht. Fahr nach Hannover-Langenhagen zur http://www.deaplus.org/kurse/veransta…ngstechnik.html

  • Was 1982 noch kein Thema war.....

    • falcocgn
    • 20. Februar 2014 um 13:04

    Da gibt es eine App...:http://whamcitylights.com/

  • Was 1982 noch kein Thema war.....

    • falcocgn
    • 20. Februar 2014 um 10:23

    Zum Glück für uns alle ist der Bühnenbauer und Mitveranstalter aus Werchter (dort fand das Festival statt) später auf Layher umgeschwenkt und hat dann angefangen, dort im Dorf schöne Ergänzungsteile zu entwerfen und zu verbauen. Heute ist die Firma StageCo weltweit führend...

    rubicon: Ich fand Turbosound gut. Das erste PA-System, das gecurvt wurde. Ok, war ein bisschen Arbeit, auf der Staplergabel stehend und vor einem ein TS-Bin auf der Gabel und dann die Bin auf die dritte Lage drauf zu schieben... Und die blauen Curve-Hölzchen mussten auch noch drunter...

  • Notfalldurchsage für Festivalbetrieb

    • falcocgn
    • 6. Februar 2014 um 20:54

    Hatte ich ja geschrieben, dass es bei der VDE um SAA mit BMA geht. Wichtig war mir vor falschen Begriffen zu warnen, die bei manchen Behördenvertretern dann zu Begehrlichkeiten führen, die nicht erfüllbar sind. Allerdings bleibt es beim Thema STI.

  • Anwesenheit Meister VT

    • falcocgn
    • 5. Februar 2014 um 20:28

    Ja, Micha. Das ist zwar richtig, doch leider sieht die Praxis komplett anders aus. Auf eigentlich allen Konzertveranstaltungen in den üblichen Hallen hat sich eingebürgert, dass der notwendige zweite VfV vom örtlichen Veranstalter gestellt wird und sich um die Produktionsseite kümmert. Und da haben wir es noch gut. In den Regionen, um die es im Startbeitrag geht, haben wir es mit Gastwirten und Bürgermeistern als Betreiber zu tun. Für sowas wie Meister oder VfV haben die keine Zeit, kein Geld und keine Ahnung und wollen die Kosten auch nicht ihren Vereinen aufs Auge drücken. Die DEHOGA verbreitet sowieso die falsche Aussage, dass Hotels und Gastro raus sind.

    Das ganze Thema VfV und SBAuVO/VStättVO ist leider nach all den Jahren und gewissen Katastrophen immer noch nicht wichtig genug, anscheinend. In Rheinland-Pfalz übrigens, gilt immer noch die ganz alte VStättVO von anno70...

  • Wo liegen die Grenzen?

    • falcocgn
    • 5. Februar 2014 um 10:27

    Danke Matthias. Unterschreibe ich sofort.

    Wie gehen wir vor? Jednefalls nicht so starr und negativ, wie es oft dargestellt wird, wenn es um die Erfüllung von Schutzzielen geht. Ich wehre mich auch gegen eine Kultur der Angst und überzeuge lieber mit Fachgesprächen und praktikablen Anregungen. Gefordert sind alle Seiten. Die Betreiber der Location (Gastwirt, Bürgermeister...) Diese müssen, auch im Rahmen der Bedingungen des Gebäudeversicherers und der Verantwortlichkeiten für Ihre Pflichten sorgen, die da heissen, Prüfungen durchführen in der Hausinstallation, Kontrolle der Einhaltung der Rechtsvorschriften.

    Das kann dann dazu führen, dass der Dorf-DJ/Hobby-VTler beim ersten Mal auf die fehlenden Prüfungen seiner Geräte angesprochen wird mit dem Hinweis, er möge sich bis zu nächsten Mal kümmern. Und dann Konsequenzen.

    Und der Verein als Veranstalter? Ich behaupte mal, dass in jedem Brauchtumsverein die richtigen Fachleute zusammensitzen, die für den Verein z.B. die A3-Prüfungen bei eigenem Material machen können oder dem Hobby-VTler zur Seite stehen können. Oder vernünftige Konstruktion fachgerecht bauen können. Und manchmal kann bei einem Fachgespräch auch rauskommen, dass eine zu bezahlende Dienstleistung oder Materialanmietung/-einkauf auf Dauer günstiger ist, als das Gebastel jedes jahr aufs neue.

    So einfach kann das sein.

    Ich ergänze noch, dass jeder Verein sich natürlich an entsprechende Fachleute wenden kann für eine Erstberatung. Außerdem existieren mehrere Vereins-Dachverbände in Deutschland, wie z.B. der BDVV.de, der seinen 10.000den Mitgliedern genau dazu Informationen liefert...

  • Anwesenheit Meister VT

    • falcocgn
    • 3. Februar 2014 um 22:27

    Hallo Floyd. Generell gibt es keine "privaten" Veranstaltungen im Baurecht. Dem Totengräber ist es egal, ob jemand privat zu Schaden kommt... Wie groß ist denn die Szenenfläche? Es ist auch egal, ob da "nur" der DJ drauf steht.

    Außerdem ist euer Saal mit ca. 600 Personen zu voll, da ihr ja nur 233m² Nettofläche habt. Und über die vorhandenen Notausgangsbreiten haben wir noch nicht gesprochen...

    Gehen wir mal von einer Szenenfläche größer als 50m² aus und die Technik wird aufegbaut, aber nicht verändert. Nach § 40 SBauVO NRW reicht dann eine Aufsicht durch eine FkVT mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung(!) für Auf- und Abbau und die Veranstaltung. Für die genannte Art von Veranstaltungen möchte ich eine "Gefahr" nicht ausschließen. Wichtig ist, dass die FkVT mit den (sicherheits-)technischen Einrichtungen vertraut(!) ist. Da wird es schon schwierig. Außerdem sollte der Betreiber eine verantwortliche Person stellen.

  • Notfalldurchsage für Festivalbetrieb

    • falcocgn
    • 30. Januar 2014 um 21:41

    Das Wort heisst "Sprachalarmanlagen". Ich zieitere von der VdS: "SAA sind nach DIN VDE 0833, Teil 4 auszuführen. Die DIN VDE 0833 Teil 4 gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Anlagen mit Einrichtungen für die Alarmierung, mittels Durchsagen, zu deren Ausgabe sie von einer Brandmeldeanlage angesteuert werden, zusammen mit DIN VDE 0833 Teil 1 und Teil 2 und DIN 14675"

    Aber das wollt ihr nicht. Da geht es hauptsächlich um feste Gebäude. Ihr solltet auch Begrifflichkeiten, die in die Richtung gehen vermeiden. Sprecht lieber von Durchsageanlagen und da ist es unerlässlich, die Sprachverständlichkeit nach EN 60286-16 von einem STI-Index von mindestens 0,45 zu bringen.

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    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
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    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
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    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

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  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

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