Stimmt, David.
Die AUSBILDUNG nach BGG 966 ist eben eine Ausbildung. Die Unterweisung ist eine Arbeitgeber-/Unternehmerpflicht.
Der von Dir zitierte GUV-G 966 ist genau dasselbe wie der BGG, nur mit der Aufmachung der Unfallkassen. Der Staplerschein ist auch in einem BGG (925) geregelt.
Aber eigentlich drehte sich der Faden um Gabellifte. Die sind in der BGV D 8 geregelt.