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  2. falcocgn

Beiträge von falcocgn

  • ... wenn der Künstler vom Rig ins Publikum springt.

    • falcocgn
    • 20. November 2013 um 17:02

    Arbeitsschutz mit Augenmaß ist auch meine Devise. Darum buchen mich meine Kunden. Damit ich aber das Augenmaß auch maßgerecht einstellen kann, muss ich erst alle Vorschriften kennen und anwenden können. Die ständige Negiererei aller Vorschriften ist hier nicht zielführend und zeugt von einer rückwärtsgewandten "damals-war-alles-besser"-Haltung. Und das in einer Branche, die von ständiger Innovation lebt...

    Und das mit dem Knast ist auch so eine Sache. Es gibt genügend Urteile, in denen immer die gleiche Vorgehensweise seitens des Richters festzustellen ist: Der Inhaber/Geschäftsführer einer Firma ist IMMER dran, wenn er nicht Teile der Verantwortung wirksam, also schriftlich delegiert hat. Wenn er außerdem überhaupt nichts von den relevanten Regelungen umsetzt, wird er definitiv, je nach Schwere des Unglücks, bestraft werden. Im Umkehrschluß sollte sich ein Firmeninhaber tunlichst an die Regeln halten. Wie er sich an die Regeln halten kann, ohne seinen Betrieb stillzulegen, erklärt ihm zum Beispiel eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die mit Augenmaß hantiert...

  • ... wenn der Künstler vom Rig ins Publikum springt.

    • falcocgn
    • 20. November 2013 um 16:12

    niggles: lass den billbo doch. Der mag keine Gesetze, Vorschriften, Regeln oder sonstigen überflüssigen Behördenkram. Es sind ja alle so erwachsen und vernünftig, immer das richtige zu tun, damit niemand zu Schaden kommt. Und wenn jemand zu Schaden kommt... na, kein Problem. Dann geht der, der sich nicht an die Vorschriften gehalten hat, eben in den Knast und/oder zahlt bis ans Lebensende irgendwelche Renten...

  • I don't need that, 2.0

    • falcocgn
    • 20. November 2013 um 14:57

    Zum Thema Strahlen, besonders inkohärente Strahlung ein Link zu einem Artikel https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=565261353541683&id=150147335053089

    Ja, jede inkohärente Strahlung und wenn ich mir so die aktuellen Lampen ansehe, wird mir schlecht... Bei Martin schon Risikogruppe 3 gefunden...

  • Kabelbrücken - Definition/Regelung

    • falcocgn
    • 18. November 2013 um 17:11

    Nanana, wer ruft denn hier nach Vorschriften... ;)

    Es gibt nur die, die ich angeführt habe. ArbSchG -> Arbeitstättenverordnung -> ASR für den Schutz von Beschäftigten. Im öffentlichen Bereich (Publikum, Gäste) gilt die Verkehrssicherungspflicht. Da dazu nichts geschrieben steht, nehme ich die passende Rechtsquelle. Wenn ich es ganz richtig machen möchte im Arbeitsschutz, erstelle ich eine Gefährdungsbeurteilung dazu. Zu den Verkehrssicherugspflichten finden sich bestimmt diverseste Urteile.

  • Kabelbrücken - Definition/Regelung

    • falcocgn
    • 18. November 2013 um 16:02

    Hallo Stephan,

    im Arbeitsschutz finde ich die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.5/1,2, die sich zunächst um die Sicherheit der Beschäftigten kümmert. Dort steht unter 4. Allgemeines:
    (1) Fußböden müssen so beschaffen sein, instand gehalten und gereinigt werden, dass sie unter Berücksichtigung der Art der Nutzung, der betrieblichen Verhältnisse und der Witterungseinflüsse sicher benutzt werden können.

    Und weiter unter 5. Schutzmaßnahmen gegen Stolpern:
    (1) Eine geeignete Maßnahme zur Vermeidung von Stolperstellen an Höhenunterschieden bis 2 cm ist z. B. eine Anschrägung mit einem Winkel von
    höchstens 25°, z. B. bei Kanten an Bodenbelägen.

    Zu Kabelmatten oder -brücen finde ich nichts konkretes. Die ASR umzusetzen ist allerdingsnicht verkehrt, da mindestens Erkenntnisquelle.

  • Statusfeststellungsverfahren DRV - akurate Beurteilung?

    • falcocgn
    • 25. Oktober 2013 um 12:29

    Danke niggles für Deinen Text. Die Frage nach dem einfachen Zugang zum gesetzlichen Sozialsystem musst Du den Politikern und Lobbyisten stellen, die damals, vor ca. 14 Jahren eben nicht den Weg gegangen sind, sondern das bestehende System nicht angerührt und noch verkompliziert haben. Frau von der Leyen hatte ja vor, eine Pflicht-RV für selbständige einzuführen, aber dagegen gab es hier und auch ganz oben ebenfalls Widerstände. In den meisten anderen europäischen Ländern ist es längst die Regel, dass auch Selbständige in die gesetzlichen Sicherungssysteme einzahlen. Für normales Geld und damit auch abgesichert. Die Franzosen haben für Bühnenangehörige sogar einen Sonderstatus, der auch bei uns Sinn machen würde. Aber hierzulande meckern erst alle über Verbände und nur, wenn "man" etwas tun soll, dann schreien alle wieder nach ihnen...

    Die Haltung von billbo kenne ich zur Genüge und die kann auch Sinn machen, wenn man einer derjenigen ist, die für niemanden (angestelltes) Verantwortung haben und für sich selber tatsächlich ordentlich vorgesorgt haben. Da ich selber seit 1980 in der Branche bin und als Hand angefangen habe, kenne ich ein wenig von der Branche und die geschilderten Bedingungen habe ich selber erleiden müssen. Ja, war auch cool und wir haben es gerockt, aber manches muss nicht nochmal sein.

    Die andere Seite ist die Regelungswelt, egal ob Norm, Stand der Technik, Vorschrift oder Gesetz, um es von hinten aufzudröseln. Man muss sich nicht daran halten. Aber wehe, WENN etwas passiert und man hat sich nicht an das geschriebene gehalten. Dann gibt es keine Versicherung der Welt, die zahlen wird. Ob es um Material geht oder Personenschäden. Was nutzt mir als Geschädigtem der obercoole Alt-Firmeninhaber, der jedes Kabel mit Namen kennt, wenner sich nicht an die regeln gehalten hat. Dann kann ich nur hoffen, dass er genügend Kohle auf Tasche hat um meinen Schaden, meine Rente oder wasweissich zu zahlen. DAS ist nicht cool. Sollte dieserjenige dann auch noch Angestellte haben, für die er verantwortlich ist und er hält sich auch dort nicht an Regeln... Gute Nacht und komplett verantwortungslos.

  • Statusfeststellungsverfahren DRV - akurate Beurteilung?

    • falcocgn
    • 22. Oktober 2013 um 10:58

    Im Rahmen des Anfrageverfahrens wird zu der angefragten Tätigkeit beim angefragten Auftrag-/Arbeitgeber geprüft. Ich kann jedem nur dringend empfehlen, sich mit dem PDF aus dem Link auseinanderzusetzen. Da steht alles drin. Wer das nicht gelesen hat, dem fehlt das essentielle Grundlagenwissen zu dem Thema und verliert sich in Mutmaßungen und Hörensagen.

    Bei den Thesen bin ich ganz bei Dir, Michael. Kurz und knackig. Ansonsten gilt, dass ein Werk abgrenzbar sein muss. Das wird schon schwiering bei einem "enfachen" Lichttechniker oder Tontechniker. Nicht umsonst gehört in der sogenannten "Mainzer Liste" (die sich in dem PDF im Anhang befindet) der FoH-Mann zu den nicht-selbständigen. es sei denn, er bringt sen eigenes Pult mit. Stichwort ist hier "programmgestaltend". Und diese Liste ist noch älter als die Scheinselbständigkeitsgesetzgebung.

    Und mal ganz im Ernst: Wenn jemand für ein Tour "gebucht" wird, warum kann man diesen Kollegen dann nicht für die Dauer der Tour anstellen? Projektbezogen befristet. Der Kollege hat ja schon "JA" gesagt und wird sicher nicht während der Tour "Och nö" sagen. Die Anstellung wäre nur ein klares Bekenntnis zu Nachhaltigkeit und sozialer Verantwortung.

    Kontrollen gab und gibt es. Der ein oder andere überregional tätige VT-Dienstleister durfte schon die Bekanntschaft mit dem Zoll machen. Die Securityfirmen haben Dauerbesuch. Jetzt sind auch die Gerüstbauer dran. da gibt es nämlich eine Sozialkasse der Gerüstbauer und wie ich hörte, schreiben die auch Firmen an, die nur mal ein Bühnchen oder ein FoH bauen.

  • Statusfeststellungsverfahren DRV - akurate Beurteilung?

    • falcocgn
    • 21. Oktober 2013 um 10:22

    Seit Beginn der Scheinselbständigkeitsthematik hat sich viel geändert. Zuletzt wurde am 13.04.2010 ein gemeinsames Rundschreiben der Sozialversicherungsträger zur Statusfeststellung herausgegeben: http://www.aok-business.de/fileadmin/user…eststellung.pdf

    Das sogenannte Anfrageverfahren ist danach nur noch anzustreben, wenn der potentielle Arbeitgeber Zweifel an der Selbständigkeit des Selbständigen hat... Das weiss leider kaum einer und die Latrinenparolen von mindestens fünf Auftraggebern und hohen Strafen werden munter weiter verbreitet.

    Es kommt immer auf den einzelfall an und die Prüfung dauert auch keine Jahre. Allerdings gibt es keine harten Fakten, so dass das Ergebnis oft von der Laune der Sachbearbeiter abhängt. Faustregel ist, dass je weniger jemand selber über die Ausführung der Arbeit entscheiden kann, er umso mehr scheinselbständig ist. Daher sind Hands generell als Arbeitnehmer einzustufen und dieser Gewerbezweig ist fast komplett in zeitarbeit überführt worden.

    Eine Statusfeststellung ist auch nicht in stein gemeißelt. Beurteilt wird immer nur die eine Tätigkeit mit den spezifischen Merkmalen, die überprüft wird. Jemand der sagt, er hätte die Freistellung, liegt falsch! Neue Baustelle, neue Ausgestaltung der Tätigkeit und schon ist es vorbei.

    Was passiert denn, wenn die Schein-Selbständigkeit festgestellt wird? Der selbständige wird dann zum Angestellten und fertig ist die Laube. Der Arbeitgeber muss dann bis zu vier Jahre rückwirkend die Sozialbeiträge nachzahlen. Bemessungsgrundlage ist der Bruttorechnungsbetrag. Außerdem hat er einen neuen Angestellten.

    Ich weiss auch nicht, was an angestellt sein so schlimm ist. Die Firmen unter meinen Kunden, die das umsetzen und somit ein soziales Verantwortungsbewusstsein zeigen, fahren damit nicht schlechter. Es gibt genügend Flexibilisierungsmöglichkeiten im Arbeits- und Sozialrecht. Als ich 1980 als Hand angefangen habe, war ich bei dem Laden auch angestellt. Wo ist das Problem?

  • Sicherheit vor/bei/auf Veranstaltungen–Prüfung laut BGV A3

    • falcocgn
    • 9. September 2013 um 12:30

    @ Andi: wenn das hier nicht ein öffentliches Forum wäre und ich eine recht gute Kinderstube genossen hatte, würde ich Dir auf Deine Kaffeemaschinenbemerkung ein paar ganz andere Sachen sagen. Hier nur soviel: Den Schrei nach dem toten Mann habe ich live gehört. Der Mann ist auf meiner Baustelle gestorben, weil er ein Herz-Kreislaufproblem hatte und ich bin zu der Familie hin, um mein Mitleid auszudrücken. ICH WEISS WOVON ICH SCHREIBE!!! Mit diesem unsäglichen Spruch hast du Dich menschlich komplett disqualifiziert.

  • Sicherheit vor/bei/auf Veranstaltungen–Prüfung laut BGV A3

    • falcocgn
    • 8. September 2013 um 18:14

    Eine interessante Wendung, die unsere kleine Dabatte genommen hat. Allerdings wundere ich mich, dass es so lange gedauert hat, bis die üblichen Totschlagargumente kommen.

    Argument 1: "Es gab doch nur 4 Stromtote in 2011 nach der Statistik" Worauf können wir das zurückführen? Vielleicht darauf, dass die Regeln in der "normalen" Wirtschaft großenteils eingehalten werden...? Oder darauf, dass in Deutschland sehr schnell geholfen wird? Oder dass die Spannung bei den Unfällen eher niedrig war? Ein Stromunfall kann auch nach Tagen noch zum Tod führen. Lesen wir doch mal die ganze Statistik: http://www.bgetem.de/arbeitssicherh…r-stromunfaelle Dort lese ich in der ersten Tabelle schon: meldepflichtige Stromunfälle 2010: 599 und 2011 652. eine Steigerung von 8.8%! In 2011 gab es zudem 2577 gemeldete Stromunfälle, von denen die 652 meldepflichtig waren. Also Statistik bitte richtig lesen.

    Argument 2: "Ist doch gar nicht so schlimm, verglichen mit anderen Unfallorten". Was ist denn das für ein Argument? Das ist ein typisches Relativieren durch Ausweichen. Wir reden eben NICHT über die anderen Unfallmöglichkeiten, sondern konkret über den von uns beeinflussbaren Teil.

    Argument 3: "(Zitat) Bürokratismuswahn". Moment mal. Es geht darum, geltende Gesetze und den Stand der Technik einzuhalten, also rechtskonform zu sein. Es geht auch um den Schutz von Menschen. Anscheinend auch um den Schutz vor geizigen, uneinsichtigen und Risiken bewusst in Kauf nehmenden Zeitgenossen. Ich glaub es hackt! Wenn bei billbo bishe noch nichts passiert ist, dann hat er Glück gehabt. Ich wünsche weiterhin viel Glück. Aber nicht billbo, sondern den Menschen, die im schlimmsten Fall unter seiner hier zugegebenen Sorglosigkeit (vorsichtig ausgedrückt) zu Schaden kommen könnten. Schon mal der Frau eines auf Deiner Baustelle verstorbenen Kollegen die Todesnachricht überbracht? Nein? DAS wünsche ich keinem! Diesen Schrei werde ich meinen Lebtag nicht vergessen.

    Ich missioniere nicht. ich weise auf die geltenden Regeln hin. Das ist mein Beruf und meine Verantwortung.

  • Sicherheit vor/bei/auf Veranstaltungen–Prüfung laut BGV A3

    • falcocgn
    • 5. September 2013 um 21:01

    Das angespannte Atmen habe ich auch wahrgenommen...

    Dennoch, jede Diskussion über Sicherheit und jedes Posten von "lustigen" Bildchen ist Augenwischerei, solange nicht das ganz kleine 1x1 der Sicherheit erfüllt wird. Ich hoffe es nicht, doch es wird irgendwann knallen und dann schauen einige dumm aus der Wäsche. Mir ist klar, das hier zwei essentielle Themen, mit der Nachhaltigkeitsnummer sogar drei, angesprochen werden.

    Ich betreue unter anderem große und größte Veranstaltungen. Was ich teilweise als Koordinator mitbekomme ist eine Schande für die Veranstaltungswirtschaft in Deutschland. Wie gesagt, es nutzt nicht, bei jedem Bühnenunfall in USA mit dem Finger drauf zu zeigen. Wer mit dem Finger auf andere zeigt, zeigt mit drei Fingern auf sich selber...

  • Sicherheit vor/bei/auf Veranstaltungen–Prüfung laut BGV A3

    • falcocgn
    • 5. September 2013 um 19:43

    Hallo Uwe,

    die von Dir gefertigte Aufstellung ist korrekt.

    Zu der "Besitzstandsregelung" aus 39, 4 zitiere ich aus der Erläuterung zur VO aus NRW:

    "...4. technische Bühnen- und Studiofachkräfte, die das Befähigungszeugnis nach der bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden „Verordnung über technische Fachkräfte (TFaVO)“ erworben haben.

    Auf Antrag stellt die nach § 1 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik" in den Fachrichtungen Bühne/Studio, Beleuchtung, Halle zuständige Stelle auch den Personen nach Satz 1 Nummer 1, 2 und 4 ein Befähigungszeugnis nach Anlage 1 aus. Die in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Befähigungszeugnisse gelten
    auch in Nordrhein-Westfalen..."

    Damit sollte klar sein, dass eben NICHT jeder alte Hase einfach so machen kann, was er will. Deine Haltung dazu ist korrekt und ich sehe das genauso. Ohne das Wissen und die erfahrung geht es nicht. Das sagt ja auch die TRBS 1202-Befähigte personen klar. Befähigung wird erworben
    durch:
    - Berufsausbildung,
    - Berufserfahrung und
    - zeitnahe berufliche Tätigkeit

    Viele Grüße,
    Falco

    ...der sich wundert, warum es hier ansonsten so ruhig ist...

  • Sicherheit vor/bei/auf Veranstaltungen–Prüfung laut BGV A3

    • falcocgn
    • 5. September 2013 um 12:28

    Hallo Uwe (und auch die stillen Mitleser). In der 9001 werden die wesentlichen Prozesse der Firma geprüft, aufgeschrieben und festgeschrieben. Da sind auch die Prozesse der Verantwortung und Haftung mit drin. Auch müssen Leitlinien festgeschrieben werden und die Konformität mit den rechtlichen Vorgaben wird geprüft. Das tolle CSR, also corporate social responsability, wird leider viel zu oft falsch verstanden und angewendet. Es erschöpft sich dann oft in tollen "wir helfen mal im Kindergarten"-Aktionen. Die social responsability beginnt aber beim Mitarbeiter und geht natürlich weiter zum Kunden/Gast. Diese Basis wollen viele nicht sehen, sondern kaufen sich z.B. bei Nachhaltigkeit mit "ich bezahl jemanden, der in der Arktis einen Baum pflanzt" frei.

    Die Wunde begutachten tust Du, weil es so jemanden geben muss und immer wieder geben wird. Andersrum, haben wohl alle weggesehen oder sind bisher falschen Fährten nachgerannt.

    Die Schriftstücke zur Verantwortung und Haftung sind auf jeden Fall was für den Aufsichtsrat/Vorstand. Siehe Unternehmensleitbild, Haftung und Verantwortung.

    An der ASA-Sitzung nehmen die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Unternehmer oder sein Beauftragter, der Betriebsrat, und der/die Sicherheitsbeauftragten teil.

    Dein MVT scheint ein sehr bequemer Mensch zu sein oder nicht viel zu wissen

    Die A3, bzw. das fehlen derselbigen ist ein großes Problem unserer Branche. Da könnte ich auch kotzen. Sowas höre ich auch von großen und bekannten Firmen. Ich werde den Finger in die Wunde legen. Was Dich betrifft, muss Du dir überlegen in welcher Position und Haftung Du stehst. du kannst die Dinge zunächst nur ansprechen. Wenn es nicht in Deiner Verantwortung steht, solltest Du nach dem Ansprechen zunächst abwarten und dann versuchen, die Leute auf Deine Seite zu ziehen. Es geht ja auch um die Qualitiät, die die Firma abliefert und nach außen propagiert. Da sollte es egal sein, ob es das kerngeschäft ist oder ein Nebenbereich.

    Viele Grüße,
    Falco

  • Bühnenhöhe und Absturzsicherung - jetzt mal Fakten bitte!

    • falcocgn
    • 2. September 2013 um 18:13

    Eine Band, die gerne mal das halbe Publikum nach oben holt, sollte ganz klar und deutlich auf die möglichen Folgen ihres Handelns hingewiesen werden. Es sind ja immer dieselben, wenigen Vögel, die sowas toll und cool finden. Lass die mal eine Haftungsübernahme unterschreiben...

  • Bühnenhöhe und Absturzsicherung - jetzt mal Fakten bitte!

    • falcocgn
    • 2. September 2013 um 16:29

    Nun hat sich keiner mehr hier verewigt, da gebe ich nochmal, hoffentlich erhellend und abschließend ein bisschen Info.

    In dem zweiten Fall mit "mitwirkenden Zuschauern" können wir unterschiedlicher Meinung über die heranzuziehenden Rechtsquellen oder die genauen Bezeichnungen sein. Für mich ist das Schutzziel entscheidend und das ist der Schutz von Menschen. In dem Augenblick, in dem ich Besucher auf der Bühne/Szenenfläche zulasse, kann ich schlecht ein Geländer oder Fangnetz aufziehen. Daher sollte der Besucher eine kurze Einweisung bekommen: "Achtung. Da vorne ist die Bühnenkante. Absturzgefahr!" Sollte ein Mucker einen Besucher auf die Bühne holen, ist er derjenige, der auf seinen Gast/Fan aufpassen sollte.

    Alles gut jetzt?

  • Sicherheit vor/bei/auf Veranstaltungen–Prüfung laut BGV A3

    • falcocgn
    • 2. September 2013 um 11:08

    Guten Morgen Uwe,

    MVT= Meister für Veranstaltugnstechnik, Fasi=Fachkraft für Arbeitssicherheit, FF=Fremdfirma

    Ist Deine Firma 9001-zertifiziert? Hat Dein Arbeitgeber mit seinen Hauptprodukten eine hohen Qualitätsstandard? Hat er gar einen CSR/Compliance-Kodex?

    Wenn ja, warum sollten diese Gesichtspukte beim "Nebengeschäft" Veranstaltungen ausgeblendet sein? Es geht um Verantwortung und Menschenleben.

    Die BGV C1 und die BGI 810 geben ganz klare Vorgaben für Aufsicht und Leitung. Sollte also der jeweils Befähigte nicht anwesend sein wegen Urlaub oder Krankheit, muss es eine Vertretung geben. Es muss nicht immer ein MVT sein. Bei eingerichteten, unkomplizierten VA kann auch eine FVT (Fachkraft für VT) die Aufsicht und Leitung durchführen. Hier ist auch zu unterscheiden zwischen Betreiberfunktion und Aufsicht. Die Betreiberfunktion kann auch der AL wahrnehmen, wenn er die Bedingungen der VStättVO erfüllt. Idela wäre natüröch FVT und MVT, die Betreibervertreter=Veranstaltungsleiter und Aufsicht gleichzeitig erledigen.

    Zur Erhellung bei Verantwortung und Haftung empfehle ich die DIN 15750 und das "little white book", das Du beim VPLT http://vplt.org/Bookshop/Sonstige.php erhalten kannst.

    Du scheinst grade in einer unglücklichen Lage zu sein, als jemand der neu ist und die richtigen "falschen" Fragen stellt. Meine Erfahrung ist, dass es manchmal besser ist, irgendwann wieder auf die Bremse zu treten. Du solltest das ganze beim Betriebsrat und bei der nächsten ASA-Sitzung (Arbeitsschutz-Ausschuß=Pflicht in Betrieben ab 20 MA) anbringen und erstmal laufen lassen. Manches braucht eben.

    die Haltung von dem Doppelmeitster kann ich nicht nachvollziehen. Soll er doch seine beiden Titel zurückgeben und die Klappe halten. In der deutschen Struktur der beruflichen Bildung ist die Kette eben Ausbildung (FVT) -> Weiterbildung (MVT). Das eine geht nicht ohne das andere. Solltest Du den Meister machen wollen, empfehle ich Dir entweder die DEA http://www.deaplus.org/ in Hannover und Hamburg oder, wenn Du es Maschinenmäßig richtig wissen willst, Darmstadt http://www.gftn.de

    Die Frage nach dem Nutzen kann ich nur damit beantworten, dass es keinen "Nutzen" gibt, wenn sich eine Firma nicht gesetzeskonform verhält, außer finanzieller Ersparnis. In Deinem Fall ist es wohl eher komplette Gedankenlosigkeit mit einem lästigen Nebengeschäft. Außerdem bist du wohl grade organisatorischen Mängeln auf der Spur... Deine Beobachtungen mit den externen VT-firmen sind korrekt. Die meisten kümmern sich leider nicht um die essentiellen Dinge und fallen aus allen wolken, wenn dann mal 100% Arbeitsschutz und Regelerfüllung gefordert werden. Du glaubst hoffentlich nicht, dass beim IAA-Aufbau alles konform ist...

    Abschließend zur Strategie. Den Mund halten kann ich auch nicht. Ich spreche, schreibe https://www.facebook.com/pages/Falco-Za…150147335053089 und auch im VPLT-Magazin
    und versuche, aufzuwecken, zu interessieren. Besserwisser sind nie gern gesehen. Wie gesagt, ansprechen, drüber sprechen und dann laufen lassen. Manches dauert leider, grade ich Deiner Position. Ich habe da, je nach Auftrag, andere Möglichkeiten, doch 100% gehen nie.

  • Fragen zur Abwicklung von Gast verursachtem Haftpflichtschad

    • falcocgn
    • 28. August 2013 um 21:30

    Hallo Sebastian, hier kann die "Weisheit" den Internet echt in die Hose gehen. Fotos gemacht? Personalien des Gastes aufgenommen? Veranstalter eine Schadenmeldung gemacht und ihn zu seiner Haltung befragt? Und vor allem: was sagt Dein Versicherer?

  • Sicherheit vor/bei/auf Veranstaltungen–Prüfung laut BGV A3

    • falcocgn
    • 28. August 2013 um 21:23

    Hallo Uwe,

    eine Menge Fragen. Doch zum Glück stellst Du dir diese Fragen. Als MVT, Fasi und Koordinator habe ich schon so manches erlebt und höre immer wieder die selben (falschen) Argumente und sehe immer wieder die gleichen, massiven Mängel im gaaanz kleinen 1x1 des Arbeitsschutzes deutscher VT-Dienstleister, auch der ganz großen.

    Zitat

    Reicht es denn aus, wenn die Pflichtenübertragung in einer Firma (meine Firma: deutscher Produktionsgroßkonzern mit großem Bedarf an Kleinst- bis Großveranstaltungen) an eine externe Firma durch schriftliche, jährliche Sicherheitsunterweisung und erstmalig durch mündliche Einweisung der Fremdfirmenmitarbeiter getätigt ist?


    Nein, das reicht nicht. Eine Pflichtenübertragung kann regelmäßig nur dann wirksam sein, wenn sie schriftlich geschehen ist. Das gilt auch für Unterweisungen. Du musst mindestens von der Fremdfirma deren allgemeine Unterweisungen und vor allem deren UW-Nachweise anfordern, um zu sehen, wo die stehen. Oder Du erstellst eine spezifische UW für Deine Firma/Gelände/Halle/Produktion und forderst von den FF, dass damit nachweislich unterwiesen wird. Die durchgeführten UW musst Du dir nachweisen lassen. Also UW senden, druchführen lassen, alle FF-MA unterschreiben und Du bekommst das dann gescannt zugemailt. Du kannst nach meinen Erfahrungen davon ausgehen, dass bestenfalls 10% bis 20% der deutschen VT-Firmen bei Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und allem, was dann noch kommt, rechtskonform sind. Traurig, aber wahr. Aber Hauptsache es wird sich über lustige Bilder im Web aufgeregt...

    Zitat

    "...Nach dem Motto: Die Unterschrift liegt vor, was sicherheitsrelevant einzuhalten ist, und somit bin ich (meine Firma-besser gesagt mein TL [techn.Leiter]u. Meister f. VA-Technik) aus der Verantwortung raus, nicht mehr haftbar und keine Fragen der Staatsanwaltschaft sind zu befürchten? Ist es so leicht zu handhaben, nicht weiter auf der Baustelle bei denen nachzufragen, zeigen zulassen, zu kontrollieren, zu überprüfen?


    Das reicht nicht. Deine Firma trifft die Auswahlverantwortung und die Kontrollpflicht.

    Zitat

    Gaaanz wichtig: Ich vermute, dass meine Firma nicht in den Bereich der offiziellen Veranstaltungen angesiedelt sein möchte, besser gesagt meint nichts annähernd damit zu tun zu haben, und somit die Versammlungsstättenverordnung und BGV C1 nicht angewendet werden braucht. Geht das, dass intern geführte Veranstaltungen (z.B. größer 50m², mehr als 200 Personen) bei Großunternehmen anderen Bestimmungen unterliegen, z.B. nur den eigenen betriebsinteren Vorschriften, und die üblichen für "draußen" geltenen Gesetze nicht relavant sind?


    Ganz großes NEIN! So etwas wie die "private VA" gibt es nicht, wenn wir über Gesetze und Vorschriften reden. Schutzziel ist immer gleich und unteilbar. Sind die Menschen auf einer "privaten" VA denn nicht schützenswert? Was ist das denn für eine Haltung von den Leuten, die Dir und anderen so einen Floh ins Ohr setzen? Wie sagte mein Jura-Dozent beim Betriebswirt: "ein Blick ins Gesetz schützt vor Geschwätz".

    Zitat

    Übrigens erzählen mir einige, dass es im Umland auf renommierten, internationalen Messe- und Eventhäusern immer ohne BGV A3 Prüfung geklappt hat.

    Das sollte Dir egal sein. Wenn es bei Dir geknallt hat, bist Du dran, oder der nächste, der eine rechtswirksame Pflichtenübertragung innehat. Bei Messebau und Catering ist es noch viel schlimmer als bei der VT. Caterer brauchen ja immer nur eine Schukodose...

    Zur Nachtlektüre empfehle ich die BGI 528 http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/librar…sundheitsschutz und die BGI 865 http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/librar…035,1,20101201/

    Viele Grüße,
    Falco

  • Brandschutzkonzept nach §9 BauPrüfVO für Jugendveranstaltung

    • falcocgn
    • 26. August 2013 um 21:40

    Nimm den 65 - genehmigungsfreie Anlagen, die vorübergehend Aufgestellt werden. Nicht den 68. Alles Gute.

  • Brandschutzkonzept nach §9 BauPrüfVO für Jugendveranstaltung

    • falcocgn
    • 26. August 2013 um 19:07

    Wenn sie nicht weiss, wie sie es machen soll, hat sie sich selber ein Bein gestellt. Nimm dir den MVT mit, lies dir noch die LBO und die BauPrüfVO durch und dann Volldampf. Zur Not musst Du sie hochhängen und ein Gespräch mit dem Amtsleiter führen. Aufgrund eines fehlerhaften Verfahrens kann doch die VA nicht platt gemacht werden. Was sagen denn der Bürgermeister oder andere, an dem Festival beteiligte Interessengruppen?

    Übrigens, im Chemiepark war diese Firmenveranstaltung vor ein paar Wochen. Ein Kollege hat mir die Pläne gezeigt und ich war entsetzt. Mangelhaft geplant und so wären die Pläne in anderen Städten nicht durchgekommen...

    In der kurzen Zeit ist ein Konzept auf gar keinen Fall mehr aufzustellen. Das wird niemand machen wollen.

Anstehende Termine

  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Sachkunde für Fliegende Bauten

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00

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