Arbeitsschutz mit Augenmaß ist auch meine Devise. Darum buchen mich meine Kunden. Damit ich aber das Augenmaß auch maßgerecht einstellen kann, muss ich erst alle Vorschriften kennen und anwenden können. Die ständige Negiererei aller Vorschriften ist hier nicht zielführend und zeugt von einer rückwärtsgewandten "damals-war-alles-besser"-Haltung. Und das in einer Branche, die von ständiger Innovation lebt...
Und das mit dem Knast ist auch so eine Sache. Es gibt genügend Urteile, in denen immer die gleiche Vorgehensweise seitens des Richters festzustellen ist: Der Inhaber/Geschäftsführer einer Firma ist IMMER dran, wenn er nicht Teile der Verantwortung wirksam, also schriftlich delegiert hat. Wenn er außerdem überhaupt nichts von den relevanten Regelungen umsetzt, wird er definitiv, je nach Schwere des Unglücks, bestraft werden. Im Umkehrschluß sollte sich ein Firmeninhaber tunlichst an die Regeln halten. Wie er sich an die Regeln halten kann, ohne seinen Betrieb stillzulegen, erklärt ihm zum Beispiel eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die mit Augenmaß hantiert...