Weiss die BA, was sie da tut? Ein Bauantrag für die Zaunanlage, aber nicht für die VA? Dann besteht für mich keine Rechtsgrundlage. Ein Zaun ist zwar eine bauliche Anlage nach LBO. Deine VA ist aber nicht der Gegenstand des Bauantrags? Versuch es doch mal mit § 65, Punkt 40 LBO "Genehmigungsfreie Anlagen". Da sie sich nicht auf die VA bezieht, errichtest Du "...bauliche Anlagen, die zu Straßenfesten, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen nur für kurze Zeit aufgestellt werden und die keine Fliegenden Bauten sind" oder?
Beiträge von falcocgn
-
-
Hallo David. Willkommen in der Welt des Bauordnungsrechts. Das Amt will hier nichts "kippen", sondern handelt nach Verordnungslage. Ein Opne-air ist baurechtlich ein "Sonderbau". Dafür musst Du einen Bauantrag einreichen (nicht nur für den Zaun). Bei einem Sonderbau ist ein Brandschutzkonzept nach BauPrüfVO zwingend vorgeschrieben. Streng rechtlich kann das nur ein staatlich anerkannter Sachverständiger für den Brandschutz (SaSV) erledigen. Ing.-Stunde 100 bis 120€. Manchmal und sehr selten kann das ein sehr erfahrener Meister mit Zusatzquali :wink: erledigen, nachdem die Bauaufsicht zugestimmt hat. Das Verfahren ist sehr formal aufgebaut und unterliegt strengen Regeln.
Allerdings finde ich es sehr ungewöhnlich, dass die Bauaufsicht nicht zum gemeinsamen Termin erschienen ist. War sie eingeladen? Ich finde es auch bedenklich, dass die BA sich nicht rechtzeitig gemeldet hat. Die mir bekannten BA drängeln schon viel früher. Zwei Wochen vorher ein BSK aufzustellen ist fast unmöglich. Selbst ich hätte da Probleme und auch grad keine Zeit und könnte mir auch nur die Finger verbrennen. Sprich nochmal mit denen. Für dieses Jahr sollen die aufgrund der (hoffentlich) geringen Gefährdungslage darauf verzichten und Du solltest denen für das nächste Mal versprechen, dass dann alles vorliegt.
Viel Erfolg,
FalcoEdit liest grade auf Deiner Homepage "FullService Dienstleistung rundum Ihr Event", "Organisation sämtlicher peripheren Ereignisse der Veranstaltung", "Transparenz und Kompetenz". Sorry, aber das mit dem BSK hättest Du dann wissen müssen oder jemanden fragen, der Erfahrung in Genehmigungsverfahren hat. Ist denn wenigstens einer von euch MVT?
-
Jetzt habe ich mehrfach die Frage, die diversen Antworten und die Erwiderungen darauf gelesen und verstehe die Problematik nicht, da es keine gibt. Das einzige Problem ist das bunte Durcheinanderwürfeln von Rechtsquellen und mangelhaftes Lesen.
Bühne in Versammlungsstätte: Bühne ist Bühne und dort befinden sich zunächst Mitarbeiter und Künstler = Thema Arbeitsschutz = BGV C1 §6, Abs. 1 und 2.
Auf Bühne sollen Besucher als Mitwirkende = Arbeitsschutz = BGV C1, § 17, Abs. 2 und DA zu § 17, Abs. 2.
Auf Bühne sollen Besucher, die NICHT Mitwirkende sind, weil die Bühne z.B. als Tanzfläcjhe dienen soll = Sonderbauverordnung (SBauVO NRW) da wir über NRW sprechen. Dort § 11. Also Abschrankung. Wo ist denn bloss das Problem???
Dazu brauche ich noch nicht mal Kommentare, sondern da reicht (für NRW) die SBauVO, die Erläuterungen zur VStättVO-NRW, und die BGV C1.
-
'schuldigung...
-
Hier ist ein gaaanz toller Artikel aus Spiegel-Online... Da sollte vielleicht einiges grade gerückt werden...
-
Na dann trifft den Veranstalter ja gar keine Schuld, so wie es auch in dem tollen Artikel der lokalen Zeitung zu lesen ist. Das böse Wetter ist Schuld...
-
Für sachdienliche Kommentare bietet sich FB an: https://www.facebook.com/sylterrundschau
-
Na toll. Keiner ist schuld. Verkehrssicherungspflicht? Fehlanzeige. Wer schreibt einen Kommentar zum Artikel?
-
Tobias: ich WEISS es zwar nicht, aber ich war oft geug auf Sylt und an der Küste. Eine starke Böe, die genau unter das Spielzeug weht und es ist vorbei mit der Schönheit... Bei diesem Teil fehlte an diesem Tag mindestens ein Vorschotmann, um den Schoner zu schonen... Kurz und gut: weggesegelt, es hätte an dem Tag da nicht stehen dürfen.
EDIT hat sich das Video nochmal genau angesehen: Starker Wind von Süden, Bühne mit Bühnenöffnung nach Süden...
-
Nun habe ich bereits bei drei nahmhaften Herstellern, bzw. Vertrieben von diesen Pavillons nach Windlasten gefragt. Alle sagen dasselbe: bis Windstärke 6 ist gut, danach aber definitv Ende! Wer also glaubt, dass sein Equipment bei den mittlerweile herrschenden Winden und Wetterverhältnissen sicher ist, oder er nach einem Schaden Geld von der Versicherung bekommen würde, sei gewarnt. Wer dann noch keine Heringe setzt oder die, als Extra-Zubehör zu kaufenden, Ballaste nicht dabei hat (die kosten ja Geld und sind so schwer...), der hat bei mir keine Chance mehr.
-
...aber es ist doch sooo coool, direkt auf der Westerländer Strandpromenade eine Bühne aufzubauen und ein Event durchzuführen... Da muss man doch nicht mit so einem Kleinkram kommen... Mal im Ernst: bei jedem mittleren bis großen Konzert laufe ich mit allen relevanten Behördenvertretern 1.2 Stunden wegen Bauabnahme rum. Das, obwohl das Niveau echter Sicherheit bereits immens ist. Zur gleichen Zeit hätten es dutzende Klein-VA mehr als verdient, dass da mal eine Behörde nachschaut!
-
Wieso denn übersetzen? Ich kann den ja mal anschreiben...:-)
-
Für alle historisch interessierten wird es bald ein Buch geben, das die Geschichte von SHOWCO, der kleinen Firma aus Texas, die den Stadion Rock-n-roll erfand beschreibt. Ein junger Fan hat sich aufgemacht und viele der damaligen Firmenangehörigen und Crewmitgleider interviewt... Ich kann es kaum erwarten...
-
Wie jedes Jahr organisieren die Azubis der Halle Münsterland wieder das Forum VIA mit einem vorbildlichen und ausgewogenen Vortragsprogramm. Am 17. und 18. September findet dieser Kongress statt, für den das Frühbucherprgramm bis 8. August verlängert wurde.
http://www.forum-via-muenster.de/de/programm/vortragsprogramm
Mein Vortrag zur dritten Säule der Nachhaltigkeit, der sozialen Komponente in Form der Arbeitssicherheit, ist am 18.09. ab 10:15h zu hören.
-
andy006: das hatte ich letztens auch. Nach einer sehr schönen Einweihungsparty um 03:30h nach Hause gekommen, wunderten wir uns im treppenhaus schon über die laute Mucke und verdächtigten die WG über uns. Aber nein, schräge gegenüber im Hof war Vollgas-Party mit leutem Mitsingen! Um 01:00 hätte ich zu dieser jahreszeit noch nihcts gesagt, wenn es dnach leise/r geworden wäre. Men Schlafzimmer liegt ganze 15m weg von der Lärmquelle... Da hab ich halt direkt die Polizei angerufen, weil ich mittlerweile auch kein Verständnis mehr für so ein Ars...-verhalten mehr habe. Die Polizie kam und musste in den Innenhof laufen und rufen. Die Party war so laut, dass noch nicht mal das laute rufen gehört wurde. Also nahme der frendliche Polizist die MAG 2000
und leuchtete in deren Fenster. Nach der folgenden kurzen Debatte war dann Schluß. Muss doch nicht sein, sowas... -
Ein Supervideo zeigt den aktuell verstorbenen Mark Fisher und seinen Vortrag zur Geschichte der Rock 'n' Roll Tourbühne. Ein hervorragender Vortrag mit einmaligen Bildern:
-
Schönes Thema. Ich werde in dieser Festival-Saison meinen Pegelmesser mitnehmen und die typischen Dengel- und Nebengeräusche messen. Bin gespannt. Grob geschätzt kommen wir beim Truss-dengeln auf über 90 db(A). Damit ist der Tages-Lärmexpositionspegel schon nach 30 bis 15 Minuten erreicht...
-
Fahrzeuge unter 3,49t...
-
Hallo WoMü,
bei den "Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen" (!) von 2,8t bis 3,49t gilt die Fahrpersonalverordnung und somit die gleichen Regeln. Dort muss auf den sogenannten Tagekontrollblättern aufgezeichnet werden.
Bei dem selbständigen, der das Fahrzeug des Auftraggebers fährt greift zwar nicht das GüKG, doch das Thema Selbständiger Einzelunternehmer, der das Fahrzeug seines Auftraggebers fährt, existiert eine sehr harte Rechtsprechung. Ich wäre vorsichtig.
-
Hallo zusammen,
zu den beiden großen Themen in unserer Branche, Güterverkehr und Personal schrieb ich einen Artikel für den Eventshop-Katalog. deiser ist jetz auch beim EventElevator erschienen: http://www.eventelevator.de/reportagen/22-…personalpolitik