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Beiträge von falcocgn

  • Einstieg in die Veranstaltungstechnik

    • falcocgn
    • 2. Oktober 2011 um 22:02

    @ jedi:

    arbeite doch nach Deiner Lehre erst mal weiter in Deinem erlernten Beruf. In Deutschland fehlen Fachkräfte in allen Ecken und Enden der Republik. Warum willst Du aus einem Beruf mit Zukunft und vernünftiger finanzieller Perspektive in die VT umsteigen? Was für ein Wahnsinn und eine Verschwendung von Lebenszeit!

  • Wer möchte Epirent Lizenz erwerben?

    • falcocgn
    • 2. Oktober 2011 um 21:58
    Zitat von "bernd1989"

    EasyJob ist natürlich mächtiger, kostet dafür aber auch eine gute Stange Geld mehr.


    Na ja, wenn ich den Preis für easyjob durch die Zahl der möglichen, gleichzeitigen Benutzer (fünf) teile, ist das auch nicht mehr so teuer...

  • Autovermietung Digitaler Tachograph

    • falcocgn
    • 28. September 2011 um 14:15

    @ all: Werkverkehr ab 3,5t zGG, dort Pflicht zu eigenem (angestelltem) Personal. Trotzdem ist "fahren" im Auftrag eines dritten als Einzelunternehmer scheinselbständig!

    @ j:hein: Ja, JEDER, der ein "Fahrzeug zur Güterbeförderung" bewegt muss sich diesen Regeln unterwerfen und 24/7 nachweisen, was er nicht nur letzten Sommer getan hat! Leider ist unsere Branche der Meinung, dass sich alles um uns herum drehen muss. Das ist falsch. Diese Regeln wurden geschaffen, um andere Verkehrsteilnehmer vor übermüdeten Fahrern zu schützen. Im Zweifel ist mir egal, wer jemanden platt fährt. Und Ja, dieses Blatt muss tatsächlich jeder mitführen.

    Das Recht wird auch durchgesetzt. In der letzten Zeit bekam ich wieder mehrere Anrufe und Mails, in denen sich erkundigt wurde, nachdem es eine Kontrolle gab. Da war alles dabei. Die Krönung war der Messebauer, der seinen eigenen Sattel von einem Subunternehmer fahren liess, der wiederum einen freien draufsetzte. Ende vom Lied: Anzeige wegen unerlaubtem Güterkraftverkehr. Das kann bis zu 25.000€ kosten! Vor die Autovermietung stellen, ist finanziell langweilig für die Behörden. Die stehen lieber vor Güterverteilzentren oder auf der BAB und machen dann regelmäßige Betriebskontrollen. DAS wird teuer!

  • Autovermietung Digitaler Tachograph

    • falcocgn
    • 28. September 2011 um 11:57

    So langsam kommen wir in den Bereich, wo ich tatsächlich auf meine Dienstleistung in der Signatur verweisen muss. Ein bischen Lebenshilfe zwischendurch ist ja ok. Mache ich auch gerne. ABER. Wenn es darauf hinausläuft, dass ich hier im Rahmen eines kostenlosen Webinars mein gesamtes angesammeltes Wissen Stück für komplett auf den Teller lege...

    Ja, die Regeln zum Güterverkehr sind tatsächlich kompliziert, teilweise widersinnig und auf verschiedene Rechtsquellen verteilt, die immer gerne munter durcheinander gewürfelt werden. Meine Schulung biete ich seit vier Jahren an. Erstaunlicherweise werde ich oft erst gebucht, wenn es richtig brennt. Dabei dauert die Schulung nur 4 Stunden. Danach muss niemand mehr stundenlang ins Netz gehen, um sich mühsam die oft veralteten Infos zusammen zu sammeln. Ich verspreche Euch, ich bin viel, viel, viel preis-werter als für 28 Tage keinen Urlaubsschein dabei zu haben (das macht 2.000€ für den Fahrer). Gerne komme ich zu euch, tut euch zusammen, kein Problem bis 15 Teilnehmer. Aber irgendwann muss ich die Leine ziehen - das wäre jetzt!

  • Autovermietung Digitaler Tachograph

    • falcocgn
    • 28. September 2011 um 11:09

    Hallo j:hein,

    Der Urlaubsschein (richtig: Nachweis über die nachweisfreien Zeiten) muss ab 2,8t immer vorhanden sein, wenn nachweisfreie Zeiten angefallen sind. Unabhängig von HWR oder nicht. Die 50Km-Grenze gilt ab 3,5t im Umkreis um den Standort und ist eine Ausschlussregel: einmal drüber und vorbei für immer. Der Urlaubsschein muss vor Fahrtantritt vorliegen und mitgeführt werden. Pro 24h(!), die Du nicht nachweist, kostet es den Fahrer 75€ Bußgeld und den Unternehmer 250€, plus eventuell Strafverschärfung!

    Darf ich übrigens auf das Angebot in meiner Signatur hinweisen... :wink:

  • Autovermietung Digitaler Tachograph

    • falcocgn
    • 28. September 2011 um 09:24

    Hallo j:hein,

    Unter 3,5t kann die Handwerkerregel ohne Km-Begrenzung in Anspruch genommen werden. ABER die Zeiten, für die der Fahrer dann keinen Nachweris hat, weil er die HWR nutzt, müssen trotzdem nachgewiesen werden. Dies geschieht mit dem sogenannten Urlaubsschein nach § 20 FPersV. Bei der HWR ist die Auslegung für die Haupttätigkeit zu beachten. Der deutsche Arbeitstag hat 8 Stunden Arbeitszeit. alles was mehr als die Hälfte ist, ist die Haupttätigkeit.

    Und dann müsst ihr noch nachschauen, ob der 3,5t Sprinter wirklich ein 3,5t Sprinter ist. Es gelten die eintragungen in den Papieren. wenn das Auto also einen Hänger ziehen kann kommt es über die 3,5t. Dann ist ein Kontrollgerät drin und das muss benutzt werden...

  • DIN 15750 - Technische Dienstleistungen in der Veranstaltung

    • falcocgn
    • 7. September 2011 um 13:24

    Die Norm ist nicht neu, sondern die erste Fassung von 2008 wird grade turnusgemäß überarbeitet. Jeder von euch, der Einwände hat, kann sie auf der Entwürfe-Seite des DIN einbringen und muss damit rechnen, nach berlin zur Einspruchssitzung eingeladen zu werden. So haben Kollegen von mir und ich das damals auch gehandhabt.

    Übrigens, alle Verbände sitzen im DIN und zahlen pro Jahr 5.000€ dafür, dass sie teilnehmen dürfen. Ein Grund mehr für Verbandszugehörigkeit.

  • ÜberprüfungVeranstaltungssicherheit und InfrastrukturOpenAir

    • falcocgn
    • 17. August 2011 um 09:44

    Hallo Niko, das ist kein Job für einen EM. Der EM hat keinerlei formale Qualifikation. Hier bedarf es profunder Kenntnisse des Baurechts und aller rechtlichen Nebenbaustellen. Es ist auch kein Job für Securityleute, die in einem für die Inhalte viel zu teuren Zertifikatskurs versuchen, sich diese Dinge reinzuprügeln.

    @ Volker: ?

  • ÜberprüfungVeranstaltungssicherheit und InfrastrukturOpenAir

    • falcocgn
    • 16. August 2011 um 23:18

    Hallo Julian. Warum denn bitteschön VABEG? Nur weil die so einen schönen Namen haben und werbeaktiv sind...?

  • ÜberprüfungVeranstaltungssicherheit und InfrastrukturOpenAir

    • falcocgn
    • 16. August 2011 um 20:25

    Sage mal Julian, der Veranstalter fragt/bittet/beauftragt Dich, ihm dabei zu helfen, seine VA ordentlich zu planen und Du musst Dir dann Hilfe für das Eingemachte bei uns Kollegen hier im Forum holen? Meinst Du nicht, es wäre besser, ehrlch zu Dir und zu deinem Veranstalter zu sein und ihm zu sagen, dass Du dieses spezielle Wissen nicht hast?

    So gut ich es finde, wenn jemand nachfragt, das Grundlagenwissen zu der jeweils gestellten Frage sollte schon vorhanden sein. Aufgrund Deiner Frage muss ich das Vorhandensein dessen klar verneinen. Natürlich gibt es MEHR Vorschriften auch zu Hygienefragen und und und. Einen Tip gebe ich Dir: grade in Bayern existieren einige gute Arbeitshilfen und Infoblätter der zuständigen Stellen ganz besonders zu Festen und Feiern durch Vereine. Google ist hier klar Dein Freund. ich halte zwar sonst nichts von herrschaftswissen, ABER...

  • LKW-Führerschein und gewerblicher Güterverkehr / Werkverkehr

    • falcocgn
    • 12. August 2011 um 13:32

    Hallo danny. Umgekehrt wird beim GüKG ein (Arbeits)-Schuh draus. Du kannst nach allen Regeln des GüKG und der angegeliederten Vorschriften durchaus ein echter Güterkraftverkehrsunternehmer werden. Die Bedingungen stehen im GüKG. Bei der IHK machst Du einen Vorbereitungskurs zur Sachkundeprüfung. Die IHK, bei der Du ja sowieso Zwangsmitgleid bist, hat ein reichhaltiges Informationsangebot dazu. Bei Bedarf kann ich dir auch die Infos per PN senden, die ich habe, allerdings erst nächste Woche. Und dann sind noch ein paar mehr Dinge zu beachten und zu beantragen.

    Wenn Du das dann alles hast, kannst du Deine Tätigkeit als GÜ-UN anbieten. Idealerweise mit eigenem oder gemieteten LKW.

    Ansonsten ist der selbständige Einzelunternehmer (bitte streicht dieses gräßliche "Freelancer" oder noch schlimmer "Freiberufler") immer als Fahrer ein scheinselbständiger.

    Sonnige Grüße,
    Falco

  • LKW-Führerschein und gewerblicher Güterverkehr / Werkverkehr

    • falcocgn
    • 11. August 2011 um 11:17

    monithor: richtig wie Daniel schreibt. Den Urlaubsschein schreibst Du als Unternehmer für dich selber.

    @ danny def: GüKG und BKrFQG sind zwei verschiedene Rechtsquellen! Der Werkverkehr ist eine Ausnahme vom gewerblichen Güterkraftverkehr. Bitte, bitte les Dir das GüKG durch. Das ist nicht so lang und recht verständlich. Diese Bitte gilt auch allen anderen.

  • LKW-Führerschein und gewerblicher Güterverkehr / Werkverkehr

    • falcocgn
    • 10. August 2011 um 15:02

    Hallo zusammen. Da schreibe ich aus dem Urlaub auch mal was zu.

    Schöner als die BAG hätte ich es auch nicht ausdrücken können. Das sage ich sowieso immer in meinen Schulungen zum Thema ;) Die Strafe für den unerlaubten Güterkraftverkehr kann bis zu 25.000 (!) Euro betragen!

    Das BKrFQG kennt eine Ausnahme analog zur sogenannten Handwerkerregelung bei der FPersV/EG 561-2006 (fahren nicht die Haupttätigkeit, Beförderung von Material und Ausrüstungen zur Berufsausübung). ABER, die auslegung dafür gilt ausschließlich für Deutschland. solltet ihr also nach Ablauf der allerletzten frist (10.09.2016) im Ausland ohne Schlüsselnummer 95 im FS erwischt werden, steht das Auto und es kann richtig teuer werden.

    Bei den vorgeschriebenen 5 Modulen der Weiterbildung nach BKrFQG (für FS-Inhaber von vor dem 10.09.2009) handelt es sich meiner Meinung nach übrigens um wirklich sinnvolle Themen. In NRW und NDS sind die Weiterbildungen auch förderfähig (Bildungsscheck, IwiN, Bildungsprämie) und sowieso nicht so teuer (ca. 70-90€/Modul).

    Zur Scheinselbständigkeit bei "selbständigen" LKW-Fahrern gibt es seit Novemeber 2008 ein Urteil des LSG aus BW, dass eben genau das sagt: Scheinselbständig. Übrigens habe ich das, glaube ich, schon das ein oder andere Mal geschrieben...

    Grüße und gute fahrt

  • Sprinter weitervermieten

    • falcocgn
    • 10. August 2011 um 14:41

    Denkt auch bitte daran, dass, falls die Kiste während der Vermietung kaputtgeht, ihr also als Vermieter in der Pflicht seid, sie wieder ans laufen zu bekommen. Zur Not müsst ihr eben ein Ersatzfahrzeug ranschaffen...

  • Fahrtenschreiber: Definition "z.Gesamtgewicht"

    • falcocgn
    • 7. August 2011 um 20:36

    Bei uns in D dürfen die Schausteller auch so einiges. aber nicht jeder kann ein Schausteller sein.

    Durch eine Art Aktenvermerk zur Gewerbeordnung, in der der Schausteller geregelt ist, konnte der Deutsche Schaustellerbund http://www.dsbev.de erreichen, dass nicht nur genau geregelt ist, wer Schausteller ist, sondern auch wer nie einer sein kann. So z.B. Zeltverleiher, Festgastronomen usw. Also, Bömmels an die Windschutzscheibe und eine Popkorntüte hinterm Sitz reicht nicht.

    Vergesst einfach diese ganze Schausteller-Ausnahme-Grütze.

  • Panik und Eskalation bei der Rheinkultur in Bonn am 02.07.

    • falcocgn
    • 9. Juli 2011 um 14:59

    Nachdem ich mir die Seite von Andre angesehen habe, meine ich zu wissen, wieso er so einen Ausbruch hatte. Ganz unten wirbt er damit, Sicherheitskonzepte zu erstellen und zu überprüfen. Andre, bist Du Meister VT? Welche Qualifikation und Fortbildung oder Erfahrung befähigen Dich Deiner Meinung nach dazu? Testfrage: Auf welcher Rechtsgrundlage und nach welchen Kriterien erstellst Du ein SiKo?

    Zu Bonn: Ich kenne die Erstellerin des Siko und Teile des Siko. Das hat Qualität und sie hat ein immenses Fachwissen.

  • ALternativen zu Layher Stapelrunge

    • falcocgn
    • 7. Juli 2011 um 13:48

    Hallo hs, ruf doch mal bei StageCo Deutschland an...

  • LKW-Führerschein und gewerblicher Güterverkehr / Werkverkehr

    • falcocgn
    • 7. Juli 2011 um 13:46

    Hi Wulfson,

    wie Daniel schon schreibt ist das alles nicht neu, sondern zu viele Leute haben sich zu lange anscheinend nicht an Regeln gehalten und sind durchgerutscht. Erst jetzt, nachdem die Kontrolldichte in den letzten 4 Jahren vervierfacht wurde, fällt es auf.

    Die Regeln gibt es im Grundsatz schon seit fast 25 Jahren (Fahrpersonalgesetz) bzw. seit 1931 (GüKG)!

  • Fotos von Aufbauten auf Veranstaltungen, Kommentare bitte :)

    • falcocgn
    • 1. Juli 2011 um 11:23

    @ Reini: Das mit den Safeties ist für mich gar nicht mal so das Problem. Du nennst unbewusst die richtige Gefahrenquelle: die zu niedrige lichte Höhe. Aufgehängte Sachen sollten aus genau den Gründen 2,50m Unterkante haben!

    Zweiter Punkt ist die Tanzfläche: Kein Geländer bei der Höhe. Geht gar nicht.

    aber wie steht es so schön auf den Plakaten für dieses Festival auf Deienr Seite: "Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Körper- oder Sachschäden"... Hallo? Geht es noch? Das Österreichische Gesetzbuch kennt sicher ähnliche, wenn nicht gleich Regelungen für unerlaubte Handlungen (Körperverletzung) wie das deutsche BGB.

  • LKW-Führerschein und gewerblicher Güterverkehr / Werkverkehr

    • falcocgn
    • 27. Juni 2011 um 10:15

    Hallo Daniel. richtig beobachtet. nach GüKG beginnt der Werkverkehr ab 3,5t zGG. die Unmöglichkeit des "selbständigen" Fahrers ergibt sich auf Umwegen. Einerseits existiert ein Urteil des Landessozialgerichts BaWü von 2008. Dort wurde zwar ein Fall im Speditionsgewerbe entschieden, doch die Bedingungen waren dieselben (Tagespauschale, Stundensatz, keine EU-Lizenz usw.). Der Fahrer wurde dort als "scheinselbständig" bezeichnet. Zum zweiten ist es so, dass für die Bußgeldbehörden derjenige, der die Vorschirften zur UN-Karte und zu den Speicher- und Archivierungspflichten einhalten muss, der Unternehmer ist. Da der selbständige, der auf das Auto steigt ja ein Unternehmer ist, müsste er das alles bringen. Er fährt aber mit dem Auto eines dritten, mit dessen Zeug usw.

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  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

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