Hallo Berlin, hallo Smitty,
wie gesagt, wenn sich genügend Kollegen zusammenfinden mache ich gerne ein Angebot fürs dicke "B"...
Grüße,
Falco
Hallo Berlin, hallo Smitty,
wie gesagt, wenn sich genügend Kollegen zusammenfinden mache ich gerne ein Angebot fürs dicke "B"...
Grüße,
Falco
Kostenloses Seminar "Die Regeln des Güterverkehrs (auch für Veranstaltungsdienstleister)"
In Zusammenarbeit mit der Timeskill GmbH http://www.timeskill.de wird Falco Zanini am Mittwoch, den 22. Juni im Schauplatz in Langenfeld http://www.schauplatz.de ab 14:00 Uhr interessierte Fahrer/Techniker, Firmeninhaber, Fuhrparkverantwortliche, Disponenten und alle anderen, die in der Veranstaltungsbranche LKW ab 3,5t fahren oder disponieren, schulen.
Die Schulung dauert ca. 4 Stunden. Behandelt werden:
- gesetzliche Grundlagen des Güterverkehrs in Deutschland und Europa
- Definitionen
- Lenk- und Ruhezeiten in der Neufassung
- Digitaler Tacho, Anwendung und Fallen
- Nachweispflichten im Analog-, Digital- und Mischbetrieb
- Kontrollen und Verhalten bei Kontrollen
- Mitführ- und Archivierungspflichten der Aufzeichnungen
- Praxisbeispiele und -tipps
- Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
Eine gedruckte Schulungsunterlage kann gegen 10 Euro Aufwandsersatz erworben werden.
> Die Teilnehmerzahl ist begrenzt! Bitte anmelden! info@falco-zanini.de <
> Die Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs vergeben.<
Ich rate zu Fuji-Kompaktkameras. Aktuell fotografiere ich mit einer F80 EXR. Die Fujis haben spezielle CCD, die grade bei Dunkelheit ohne große Verrenkungen sehr gute Aufnahmen mit bis zu 3.200ASA machen. Ohne Blitz versteht sich. In den reinen Testergebnissen schneiden andere Marken wir z.b. Panasonic oder Canon besser ab. Aufgrund der speziellen Ergebnisse bei schlechten Lichtverhältnissen hatte ich mich zweimal ganz bewusst für Fuji entschieden.
Lieb Kollegen,
die Praxis und die immer kurzfristiger agierende Kundschaft holt mich ein. Ein Kunde, für den ich ein Sicherheitskonzept erstelle, hat kurzfristig ein Gesamt-Gewerkemeeting für Dienstag (!) angesetzt. Da muss ich leider hin. Ich könnte K...
Es tut mir wirklich leid und ist überhaupt nicht mein Stil, aber ich muss Euch leider absagen. Dafür habt ihr etwas gut bei mir. Entschuldigt bitte.
Falco
Aus aktueller Erfahrung folgendes zu Pavillion-Zelten, egal ob MasterTent, Quick-up, Easy-Up usw.
Zu diesen Zelten gehört i.d.R. eine Gewichtsbodenplatte, in die die Füße geschoben werden. An der langen Seite der Platte ist ein Haken und an jeder oberen Zeltecke eine Öse. Es muss zwingend die Bodenplatte vorhanden sein und zwischen Öse und haken abgespannt werden. Die Abspannung muss mit Flatterband gekennzeichnet werden. In Köln waren wir kurz davor, mehrere Pavillons zu schleißen und abbauen zu lassen. Das Bauamt zieht das im Zuge der allgemeinen Gefahrenabwehr jetzt durch. Der nahegelegene Baumarkt hat nach meiner Ermahnungsrunde ein gutes Geschäft mit Kordel und Gewichten gemacht!
Und jetzt bitte nicht heulen, die Platten sind schwer, aber das muss.
Die Zelte, für die der hersteller keine Platten anbietet, haben Löcher in dem Fuß-Dreieck. Diese müssen dann mit Heringen genagelt werden. Je nach Untergrund viel Spaß.
Warum denn immer so weit weg und online? In Zeiten des WWW scheint nur noch zu zählen, wer den meisten online-bling-bling bietet. Sucht doch einen lokalen Drucker oder Druckladen. Für die meisten Profis sind das kleine Fingerübungen.
e.M. works! arbeitet in Teilbereichen in BW mit artlogic zusammen, ist aber nach wie vor ein starker regionaler Dienstleister, die auch eine kleine aber feine Abteilung in Berlin haben. Das wird zwar nicht ausdrücklich beworben, ist aber so. Den Kollegen, der das vor Ort leitet, kenne ich gut. Zuverlässig, nett und kompetent.
Catering in Holland ist doch wie Viedotechniker im Truck...
Im Ernst, kennst Du einen holländischen Koch von Weltruf? Nein? Ich auch nicht. Es gibt nur Frikandel, Kipfilet, Fritjes. Das einzige Highlight sind Broodjes. So klein sich das auch anhört, so super-lecker können die sein. Ansonsten geht nur Indonesisch!
Fränkie: Du müsstest auf http://www.bag.bund.de nach dem lokalen Ansprechpartner der BAG suchen und den anrufen. Dabei wirst Du zwar Auskünfte bekommen aber die sind dann mündlich also nicht gehaltvoll und erst recht nicht verbindlich. Ein Bußgeldbescheid kommt dann sowieso nicht von der BAG, weil Kontrollbehörde sondern von der Bezirksregierung, weil Bußgeldbehörde. Also solltest Du auf jeden Fall dort anrufen. all zu viel Hoffnung mache ich Dir aber nicht.
Viel Erfolg,
Falco
Hi Billbo. Die private Nutzung muss nachgewiesen werden. In der Praxis hilft es, nett, sauber und kooperativ zu sein, sagen zumindestens die Autobahn-Sheriffs.
Hallo BillBo,
richtig so. Der Mieter von Fränkies Auto muss natürlich eine Unternehmenskarte haben und sein Fahrer eine Fahrerkarte. Fränkie benötigt natürlich auch eine UN-Karte.
Grüße und gute Fahrt,
Falco
Danke Andreas. Diese Debatten auf den Baustellen immer wieder, ich kann es nicht mehr leiden. Einfach machen: it's my way or the highway!
Daniel, das hatte ich doch oben schon geschrieben!
Hallo Kollegen,
ich denke, das ist interessant. PRG hat 400Mio$ eingesammelt undzahlt bis 2019 dafür 8,875% Zinsen! Achtet auch auf das Rating von Moodys: B3! Griechenland hat B1...
Aus Wiki: B1, B2, B3: Moody judges obligations rated B as speculative and "subject to high credit risk", and have "generally poor credit quality."
Die PSA sollte dann auch aus Goldkettchen, sehr bunten, schlecht sitzenden Anzügen und weißen Slippern bestehen. Bitte nicht die Sammelbüchse für das im Winter notleidende Lama vergessen... (soviele Klischees...)
Matthias, das meinst Du doch ironisch oder?
Billbo, fließt Geld bei der Band? Aufwandsentschädigungen, Gage, irgendwas? Oder seid ihr "on a mission from god"? Der Bus wird ja im normalen Leben nicht benutzt, damit Mutti die Kinder in den Kindergarten bringt, sondern es hat einen Grund, dass ein Bus und ein Hänger gekauft und betrieben werden. Deine Äußerung sehe ich daher als Umgehungstatbestand.
Die Schaustellerausnahme gibt es immer noch, doch Bömmels und Zuckerstangen in der Kabine reichen nicht, um als Schausteller zu gelten. Schausteller gründet sich auf der Gewerbeordnung und einem Zusatz dazu, mit dem der Deutsche Schaustellerbund http://www.dsbev.de ein für alle mal definiert hat, wer Schausteller ist und vor allem wer nicht.
Der Fall der parlamentarischen Bestuhlung ist tatsächlich nicht geregelt. Die VO geht bei "Tischplätzen" von Esstischen aus, die im Raum verteilt sind. Dort ist der Abstand von Tischkante zur gegenüberliegenden Tischkante zu messen. Die 1,50m dienen nach der amtlichen Erläuterung der VStättVO dazu, sicherzustellen dass 0,50m Durchgangsbreite zwischen den Stühlen zur Verfügung stehen.
Als Ableitung für unser Problem würde ich daher sagen, die Breite sollte 1,0m betragen= 50cm für den Stuhl und 50cm für den Durchgang dahinter. Wenn du enger stellst, werden Deine Gäste sich massiv beschweren, weil sie im Normalfall schon nicht durchkommen. So praxisfremd ist die SBauVO also nicht. Der entscheidende Punkt ist zudem, dass Du einen Bestuhlungsplan einreichst, der genehmigt werden muss. Somit ist der beantragte Abstand dann Fakt.
Da ich unterwegs bin konnte ich noch nicht in Löhr oder Xemp nachblättern, doch ich kenne Leute bei der Bauaufsicht, die das so rechnen.
Tobias, aber natürlich Frieden. Wir machen ja auch keine statistisch korrekte Erhebung, sondern ermitteln das Bauchgefühl. Dir geht es bestimmt auch so, dass Du manche Kollegen mit ihrer Quali kritisch beurteilst... es hängt auch immer vom Einzelnen ab, wie sehr er sich reinkniet und wie flexibel er die Rolle ausfüllt, ohne unsichere Lösungen zu suchen. Oder wie sehr er rein auf die §§ schielt.
Guten Morgen. Ich kenne eiinen Kollegen, der vor drei jahren in DA war und einen, der aktuell dort ist. Die Meinung beider ist so, wie ich es geschrieben habe. Tobias, meine Prüfung war nicht ohne in Hannover. Mir wurde nichts geschenkt, obwohl ich die Prüfer kenne.