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Beiträge von falcocgn

  • LKW-Führerschein und gewerblicher Güterverkehr / Werkverkehr

    • falcocgn
    • 2. Januar 2011 um 12:50

    Die alte "Henne-Ei" Diskussion.

    Das GüKG und die Regelungen auch zum Werkverkehr stammen von 1931 (!). Nur weil sich in unserer Branche Dinge komplett anders entwickelt haben wie in vielen/den meisten anderen Wirtschaftsbereichen, muss sich die Welt ja nicht um uns drehen. Auch wenn Tonleute aus historischen Gründen das so sehen möchten "der Herr SPRACH, es werde Licht..." :wink:

    Es ist also nicht so, dass "die Bösen in der EU" sich das neu ausgedacht haben, sondern wir überschreiten ständig die Grenzen lange geltender Gesetze. Nur durch die Erhöhung der Kontrollaktivitäten fällt das nun auf. Wir sollten uns daran gewöhnen, dass die alten Zeiten ein aussterbendes Modell sind und uns ganz schnell der Zukunft zuwenden. Das können wir sonst ja auch. Mit den neuen Führerscheinregelungen ist der 7,5t ein Auslaufmodell. In 10 Jahren spätestens will dann sicher auch keiner der Oldies mehr auf den Bock zusätzlich zu der VA, die er aufbauen und betreuen muss. Die Zukunft gehört richtigen LKW, ob 12t, 18t wie auch immer und vernünftig für diese Aufgabe qualifiziertem Personal. Machen wir ja auch in unserem Kerngeschäft so, oder? Daran sollten wir uns gewöhnen und handeln.

  • LKW-Führerschein und gewerblicher Güterverkehr / Werkverkehr

    • falcocgn
    • 2. Januar 2011 um 00:32

    N'abend zusammen,

    schönes Thema dieser Werkverkehr. Hier in D ist der Werkverkehr eine Sonderregelung des Güterkraftverkehrs und im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) geregelt. Das hat erstmal nicht mit dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) zu tun.

    Im Werkverkehr (ab 3,5t) darf ein Selbständiger nicht fahren, wenn er nicht seine eigenen Sachen fährt. Fährt er Sachen eines anderen Unternehmens und das womöglich noch mit dessen LKW ist das verboten. Punkt.

    Wer als Unternehmer Sachen eines anderen Unternehmers befördert, betreibt gewerblichen Güterkraftverkehr. der ist erlaubnispflichtig und kann bei nicht-vorliegen der Genehmigung mit bis zu 20.000€ (!) Strafe belegt werden. Siehe GüKG.

    Im Werkverkehr darf der ANGESTELLTE Techniker dann das Material, das er benötigt durch die Gegend fahren. das Fahren darf nicht die Haupttätigkeit (> 4 Stunden/Tag) sein. Punkt.

    Nun zu der anderen Rechtsquelle: BKrFQG. Dieses gilt auch ausdrücklich für den Werkverkehr und Transporthilfstätigkeiten. Der allerspäteste Termin, an dem die Quali eingetragen sein muss ist der 09.09.2016. Diese Frist dient dazu, die Gültigkeiten von Führerschein und Weiterbildung/Grundqualifikation anzupassen. Ich vermute, wer bis 2016 mit einer Maßnahme wartet, wird Probleme haben, einen Platz zu bekommen.

    Im BKrFQG ist tatsächlich eine Ausnahme verankert: Transporte, die zur Beförderung von eigenem Material und Asurüstungen dienen und das Fahren ist nicht die Haupttätigkeit... Aber Achtung, in mehreren Gesprächen und bei Vorträgen haben Behördenvertreter darauf hingewiesen, dass diese Auslegung erstmal nur für D gilt. Wie andere Länder diese europäische Regelung auslegen ist nicht bekannt. Es kann also durchaus passieren, dass ab dem 10.09.2016 der Kollege in Frankreich stehen bleibt, weil der Gendarm nicht die Schlüsselnummer 95 im Führerschein sieht!

    Bei all diesen Diskussionen vermisse ich einen nüchternen Blick auf die Inhalte der Weiterbildung. Es handelt sich um 5 definierte Module à 7 Stunden: 1. Eco-Training, 2. Vorschriften für den Güterverkehr, 3. Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit, 4. Schaltstelle Fahrer: Dienstleister/Imageträger/Profi, 5. Ladungssicherung. Nach meinen Recherchen werden die Module schon ab 65€ angeboten. Lasst euch das auf der Zunge zergehen, ein Ganztages-Seminar für unter 10€ die Stunde! Auf meinen Schulungen werbe ich mittlerweile für den Besuch dieser Weiterbildung, da es sich immerhin um wichtige und teilweise langfristig Geld-sparende Informationen handelt.

    Soviel für heute.

  • Fahrtenschreiber: Definition "z.Gesamtgewicht"

    • falcocgn
    • 2. Januar 2011 um 00:04

    Hallo Daniel,

    tja, tut mir leid aber Deine Rechtsauffassung ist hier leider nicht richtig.

    Es steht in der Verordnung EG 561/2006, Artikel 2, Abs. 1: "Diese Verordnung gilt für folgende Beförderungen im Straßenverkehr: a) Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5t übersteigt (...)"

    Somit hat die Polizei recht.

    Beginn Werbeblock: (Wieder etwas, das in meinem Seminar für deutlich weniger Geld zu erfahren gewesen wäre...) Werbeblock Ende...

  • Spider-Man Musical in NY von Unglücken verfolgt

    • falcocgn
    • 23. Dezember 2010 um 15:23

    Hallo zusammen,

    das neue Musical am Broadway "Spider-Man", bei dem massiv Personen geflogen werden, ist vom Pech verfolgt. Mehrere Künstler verletzten sich bei Stürzen, teilweise 10 m tief. Hier ein paar Links zu den Nachrichten.

    http://www.nytimes.com/2010/12/23/theater/23spider.html?src=un&feedurl=http%3A%2F%2Fjson8.nytimes.com%2Fpages%2Ftheater%2Findex.jsonp

    http://my.earthlink.net/article/ent?gu…53-4e3143912d85

    http://www.nytimes.com/2010/12/22/theater/22spider.html?_r=1&emc=eta1

    Ein Statement des Local One der Gewerkschaft:
    http://my.earthlink.net/article/ent?gu…53-4e3143912d85

  • Notfall dringend Info benötigt.

    • falcocgn
    • 21. Dezember 2010 um 11:10

    Hallo Sebastian,

    mir erschließt sich auch nicht, wieso Du ausgerechnet eine Arbeit übernommen hast, mit der Du noch nie zu tun hattest und nicht der geringste Berührungspunkt vorhanden ist. Das kann nur eine riesengroße Falle werden. So wird ein angehender Meister immer nur ein Thema wählen, an dem er direkt beteiligt ist/war.

    Wenn Du es trotzdem durchziehen willst: Der Veranstalter in MC ist der monegassische Automobilclub. Wie alles dort sind auch die natürlich "fürstlich". Die Tribünen kommen von einem italienischen Gerüstbauer, der nur noch neuestes (natürlich) Material hat. Der Abbau von der Stahlausstellung zieht sich bis zu vier Wochen hin. Ansonsten empfehle ich, wenn du die zeit dafür hast, einen offiziell begleiteten Ortstermin. Wenn du den nicht offiziell hinbekommst: vergiss es!

  • Dach des Minneapolis Metrodome stürzt ein - Video

    • falcocgn
    • 15. Dezember 2010 um 23:58

    Hallo zusammen,

    im Stagecraft-Forum wurden neue Hintergrund-Informationen zu dem Vorfall gepostet. Ich denke, ich muss das nicht übersetzen. Auf jeden Fall sehr interessant zu lesen, wie dort hantiert wird:

    "In this morning's Minneapolis Star-Tribune there were a couple of pretty good articles that provide answers to Chip 1 and others who have posted
    their "why don't they"s. Relevant sections appear below, as well as links to the full articles. Also, there was a fantastic diagram of exactly how the roof is constructed but, alas, I cannot find it anywhere online (I was reading the newspaper in a waiting room; I only have the "weekend subscription").

    <snip> The roof consists of two layers: the outside Teflon membrane surface, 1/32nd of an inch thick, and the inner liner of woven fiberglass, 1/64th of an inch thick. <snip>

    <snip> In preparation, the inside of the dome was heated to nearly 80 degrees by 5 p.m. Friday.

    "We wanted to get the 'bowl' warm,'' Maki said Monday. "We took extra steam from the city's energy center and, with a damper button, we shot
    the warmed air between the two fabrics. With those two steps we've been able to handle 90 percent of all the snowfalls we've had here.''

    That night, as the storm surged, the roof held its own. But sometime after 8 a.m. Saturday, Leo Pidde, the dome's technical services manager,
    emerged into a puffy world of flakes and high winds on top of the roof to gauge whether he needed to call in his crew. The snow was falling too
    fast, the wind was gaining speed as it hit the roofing, causing snow to blow unevenly. He called his crew to get in immediately.

    Still, Pidde and Maki believed they were prepared. They would use fire hoses stretched out on the roof in October to blast water heated from
    steam, melt the snow, and the water would run down the roof's valleys into gutters. At least, that was the plan.

    In the high winds, Pidde and five others, all highly trained in this dangerous snow removal exercise, began working. By 11 a.m. Saturday, the
    crew couldn't keep up and Maki pitched in as well. "I still thought we had a chance,'' he said.

    About 4 p.m., a wind gust knocked Maki "on my butt'' and he faced a decision. The roof was sagging in the center. Hot water from the hoses
    was not working. "There was a watery, slushy layer building up,'' Maki said. "Life safety took precedence. I made the call.'' By 6 p.m. the men
    were off the roof.

    Inside, a Fox news crew setting up cameras for the game saw water leaking from the roof and left their cameras on all night. They captured
    the roof ripping, water and ice crashing to the turf.

    Terwilliger denied the hot water and steam contributed to the roof's fall, saying it survived such treatments in the past. But this time, low
    temperatures turned water into sheets of ice, he said.

    Complete article found here:
    http://www.startribune.com/local/11180192…ArksUUUycaEacyU
    And another article found here:
    http://www.startribune.com/local/11174853…mP:QMDCinchO7DU

    This blizzard was a sort of "perfect storm", if you will--a LOT of snow, significant winds, and near-or-below-zero temperatures. The Metrodome
    has been able to withstand ~27 years of blizzards and bad weather (the roof collapsed a few times in the early-mid 1980s; it was constructed in
    1981 and last collapsed in 1983) This time around the triumvirate just proved too insurmountable.

    Allison Koster
    Northfield, MN"

  • Dach des Minneapolis Metrodome stürzt ein - Video

    • falcocgn
    • 13. Dezember 2010 um 13:01

    Warum führen wir hier in D immer solche Nebenkriegsschauplatz-Grundsatzdebatten? Auf dieses Thema bin ich beim Stagecraft-Forum in USA gestoßen. Dort in dem Kollegenforum IST das ein Thema.

    Damit klinke ich mich aus der "ich-hab-grad-nichts-besseres-zu-tun-Debatte" aus, melde mich aber gerne zum Thema.

  • Dach des Minneapolis Metrodome stürzt ein - Video

    • falcocgn
    • 13. Dezember 2010 um 12:54

    Nun, vielleicht weil es eine Versammlungsstätte ist und sicher interessant zu sehen, wie es aussieht wenn man nicht über Schneelasten nachdenkt? Was stört Dich denn konkret an meinem Beitrag?

  • Dach des Minneapolis Metrodome stürzt ein - Video

    • falcocgn
    • 13. Dezember 2010 um 12:22

    Hallo zusammen,

    in Minneapolis ist das Dach des Metrodome unter der Schneelast eingebrochen. Das ganze wurde von den Überwachungskameras live verfolgt. Hier das Video dazu: http://fifthdown.blogs.nytimes.com/2010/12/12/vid…oof-collapsing/

  • Welche AGB gelten

    • falcocgn
    • 9. Dezember 2010 um 23:07

    Bei der Anwendung des HGB sollten wir etwas vorsichtiger sein. Das HGB richtet sich zwar an Gewerbebetriebe, doch schon in §1 steht:
    § 1
    (1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
    (2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.

    und weiter:

    § 2
    Ein gewerbliches Unternehmen, dessen Gewerbebetrieb nicht schon nach § 1 Abs. 2 Handelsgewerbe ist, gilt als Handelsgewerbe im Sinne dieses Gesetzbuchs, wenn die Firma des Unternehmens in das Handelsregister eingetragen ist.

    Daraus ist zu schließen, dass i.d.R. ein nicht eingetragener Betrieb (selbständiger Einzelunternehmer, wie die meisten) auch nicht als Handelsgewerbe im Sinne d.G. gilt. Ein selbständiger Einzelunternehmer und auch eine GbR sind nicht berechtigt, eine "Firma" zu führen. Mit "Firma" ist z.b. so etwas gemeint wie "Worldwide Supa-Dupa Enterprises". Eine GbR darf sich zwar z.B. "Supa-Ton-Tech" nennen, muss aber den Zusatz " Jupp Schmitz und Heini Schulz GbR" tragen.

    Also: BGB! Hier sind die Grundlagen von Verträgen, Schuld- und Sachenrecht niedergeschrieben, die für alle gelten.

    DJ-JAJA: ich sehe grade Dein Profil und das sagt mir, dass Du Dipl.-Betriebswirt bist. Worüber sprechen wir denn dann hier? Rechtliche Fingerübungen von Betriebswirt zu Betriebswirt (ich bin auch einer)? Dann weisst Du ja, was der Jurist sagt: "ein Blick ins Gesetz schützt vor Geschwätz"

  • Welche AGB gelten

    • falcocgn
    • 9. Dezember 2010 um 00:29

    Klassisches BWL-Thema: Antrag und Annahme. Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende (zweiseitige) Willenserklärung zustande.

    Im Fall 1 bietet A zu seinen Bedingungen an (Antrag A). B hat andere Bedingungen (neuer Antrag B) = zwei nicht übereinstimmende Willenserklärungen. Ein Vertrag kann so eigentlich nicht zustande kommen. Wenn A aber nun liefert, so akzeptiert er konkludent die Bedingungen des Antrags B.

    Siehe BGB § 150 - Verspätete und abändernde Annahme:
    (2) Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag.

    Im Fall 2 müsste B die Bedingungen des A mittels Auftragsbestätigung angenommen haben und alles wäre gut.

    Interessant sind auch § 154 Offener Einigungsmangel; fehlende Beurkundung und § 155 Versteckter Einigungsmangel und überhaupt sollte das BGB bei allen Gewerbetreibenden auf dem Nachttisch stehen.

    In die AGB gehört eigentlich nur der Verweis auf

    BGB § 286 Verzug des Schuldners
    (2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
    1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist

    mit anderen Worten ich schreibe auf die Rechnung "Zahlungseingang bis zum xx.xx.xxxx" und der Schuldner ist automatisch in Verzug.

    Das funktioniert natürlich nur, wenn der Kunde die AGB des A auch annimmt...

  • Geräteprüfung nach BGV A3 bzw BetrSichV, TRBS 1111

    • falcocgn
    • 7. Dezember 2010 um 11:28

    Zur zurückgezogenen, bzw. gestrichenen TRBS 2131 ist folgender Fachartikel interessant: http://www.mebedo.de/beratung/techn…trbs/trbs-2131/

    Übrigens, gehört der Faden nicht besser in "Strom"?

  • Love Parade - Parallelen / Los Angeles

    • falcocgn
    • 7. Dezember 2010 um 11:11

    Hallo zusammen,

    in L.A. scheint es da eine Tradition zu geben. Beim Wattstax-festival 1972 gab es eine ähnliche Situation. Die Bühne stand dort in der Mitte und das betreten des Rasens war verboten. Bei einem Act stürmten dann Besucher über die Begrenzung auf den Rasen. Der Künstler, der grade auftrat, stoppte seine Vorstellung und forderte die Besucher ebenfalls auf, wieder zurückzugehen. Es hat funktioniert.

  • Einplanung wie für Zeltsystem/ Marktschirme

    • falcocgn
    • 2. Dezember 2010 um 11:02

    Komisch, wenn ich bei Gurgel eingebe: Planen Dortmund dann bekomme ich jede menge Ergebnisse...

  • Laser

    • falcocgn
    • 29. November 2010 um 12:04

    Hallo zegi,

    geh doch mal auf die Seite http://www.arbeitssicherheit.de und such dort nach der BGV B2 Laserstrahlung und BGI 5007 Lasereinrichtungen für Show- und Projektionszwecke. In diesen Vorschriften steht eigentlich alles drin. In der schönen Schweiz gibt es noch die Schall- und Laserverordnung der SUVA: http://www.admin.ch/ch/d/sr/c814_49

  • Installation in Gastro-Betrieb und Zusammenhänge

    • falcocgn
    • 26. November 2010 um 08:58

    Das ist kein Vertrag, sondern ein Roman, den keiner liest und keiner ernst nimmt. Die Zeit, die dafür im Internet und sonstwo vergurkt wurde kann ich mir sparen, indem ich einen Anwalt meines Vertrauens beauftrage, einen Text zu entwerfen. Der nimmt dann aus seinem Sachverstand seine Textbausteine die rechtssicher sind und gut is.

    Der Teil zur Gewährleistung ist bereits haarig. Es ist zu unterscheiden zwischen Garantie (des Herstellers), Mängelgewährleistung und Produkthaftung.

    Mach dich nicht unglücklich.

  • Fahrerkarte auslesen und so...

    • falcocgn
    • 18. November 2010 um 11:21

    Hallo LEIF,

    in Cash und Co wurden diese Themen mehrfach behandelt, speziell in 2009.

    Bevor hier wieder Halb- oder Viertelwahrheiten wiederbelebt werden (Achtung, Klugsch...modus) mal einige Infos.

    Im Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) ist eine Ausnahmeregel für "Handwerker" installiert. Die zuständigen Stellen verweisen allerdings darauf, dass die Bedingungen zur Erfüllung dieser Ausnahme nur für Deutschland klar sind. Und das obwohl es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie handelt. Wer nach Ablauf der maximalen Übergangsfrist (10.09.2016) ins EU-Ausland fährt, ohne mit der Schlüsselnummer 95 im FS die Qualifikation nachzuweisen, muss damit rechnen, dass er stehen bleibt.

    Nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) ist im Werkverkehr, den wir betreiben, das führen von Fahrzeugen dem eigenen Personal (Angestellten) vorbehalten. Freelancer dürfen "eigentlich" nicht fahren. Zusätzlich gibt es bereits Urteile, inwieweit ein LKW-Fahrer selbständig oder nicht ist.

    Generell ist es übrigens so, dass ein Fahrzeug mittels Unternehmenskarte auf das Unternehmen des Halters oder Mieters angemeldet werden muss, bevor der Fahrer sich anmeldet. Wer das nicht macht, kann die Fahrzeugdaten aus dem Tacho nicht auslesen. Für das Bußgeld pro 24 Stunden nicht auslesen könnt ihr mich für eine Komplette Inhausschulung buchen!

    madmax:

    Nicht wirklich richtig. Das Auslesen der Fahrerkarte ist die Aufgabe des "Arbeitgebers". Das muss elektronisch erfolgen, ebenso wie die Archivierung für ein Jahr. Die Kassenzettel haben keinerlei Nährwert und sind ein nicht korrektes Vorgehen. Selbstverständlich muss jedes Unternehmen, welches LKW einsetzt, die komplette Hard- und Software zum Auslesen und Archivieren sowie das Know-how dafür besitzen. Im übrigen ist es mit täglichen Lenk- und Ruhezeiten alleine nicht getan, da sind noch ein paar mehr Sachen zu beachten.

    Mit den Ausnahmen ist es noch komplizierter. Bitte nicht die Rechtsquellen vermischen (GüKG, BKrFQG, FPersV, EU 561/2006)!

    Gute Fahrt.

  • I don't need that, 2.0

    • falcocgn
    • 15. November 2010 um 00:26

    Andi, was denn nun? Bist du der technische Leiter des Vereins oder nicht? Firma anrufen, antanzen lassen und nach Herstellervorgaben richten lassen. Ihr habt ein Recht auf sach- und fachgerechte Ausführung. Wenn sich das jetzt schon durchbiegt, wird das in der nächsten Zeit und speziell nach Ablauf der Garantiefrist nicht besser. Oder möchten eure Mitglieder nochmal in vielleicht ein-zwei Jahren in die Tasche greifen, um den Fehler dann auf eigene Kosten richten zu lassen? Ich hoffe, ihr habt noch nicht gezahlt.

  • Hazer vs. Rauchmelder

    • falcocgn
    • 15. November 2010 um 00:20

    Hallo Peter,

    ich nehme mal an, Du meinst Bodenheim am Rhein im schönen Rheinland-Pfalz. Der Heimat der dienstältesten VStättVO der Republik. Lies Deiner Feuerwehr doch mal den § 116 der VStättVO-RP vor:
    § 116
    Brandsicherheitswache
    (1) Eine Brandsicherheitswache muß anwesend sein:
    1. bei jeder Vorstellung und bei jeder Generalprobe mit und ohne Zuschauer auf Vollbühnen,
    auf Mittelbühnen sowie auf Szenenflächen mit einer Grundfläche über 200 qm;
    2. bei zirzensischen Vorführungen auf Spielflächen innerhalb von Versammlungsräumen;
    3. bei Vorführungen mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor innerhalb von Versammlungsräumen.
    (2) Im übrigen kann eine Brandsicherheitwache verlangt werden, wenn dies zur Gefahrenabwehr
    erforderlich ist.
    (3) Die Brandsicherheitswache wird von der örtlich zuständigen Feuerwehr gestellt.
    (4) Den Anordnungen der Brandsicherheitswache ist zu folgen.

    Damit dürfte sich die Ablehnung erledigt haben.

    In manchen Bundesländern, wie z.B. bei mir in NRW können auch private Firmen die BSW übernehmen.

  • I don't need that, 2.0

    • falcocgn
    • 11. November 2010 um 18:40

    Tobias,

    schöne Grüße aus dem Gürzenich zu Köln. Hier ist das normal. Band kommt auf die Bühne mit Karnevalsbesteck, Stecker rein, Strom an, los gehts. Heute wieder live am 11.11. und ab Januar jeden Tag.

    Dreimol Kölle alaaf

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