Billig sollte ein Programm auch nicht sein, sondern preis-wert. Von Easyjob existiert eine preislich interessante "S"-Version für einen Nutzer. Einfach mal nachklicken.
Beiträge von falcocgn
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Hier habe ich mal ein paar Infos zur freiwilligen Mitgliedschaft bei der VBG mit dem ein Kollege bereits sofort die Mitgliedschaft erreicht hat:
VBG-Gefahrtarifstelle
- 03 "Unternehmen des Ingenieurwesens" Gefahrklasse 0,91 -
konkret für unsere Branche: Arbeitssicherheitsbüros – Baustatikbüros – Beratende Ingenieure – Fachkräfte für Arbeitssicherheit – Unternehmen für technische Projektplanung – Unternehmen für technische Überwachung, technische Prüfung- 23 "Unternehmen für Kunst und Kultur" Gefahrklasse 3,00
konkret: Artisten – Kabaretts – Künstler der Bereiche Wort, Musik, bildende, darstellende Kunst – Kunstmaler – Museen – Musicaltheater – Musiker – Orchester – Puppentheater – Regisseure – Sänger – Schauspieler – Schriftsteller – Sprechtheater – Stuntmen – Tänzer – Theater – Tourneetheater- 26 "Vermietung beweglicher Sachen" Gefahrklasse 2,52
konkretisierend:"Vermietung von Licht- und Tonanlagen"- 29 "Veranstaltungsunternehmen" Gefahrklasse 1,68
Konkret: Hallen-, Standvermietungen – Konzert-, Sport- usw. Veranstalter
– Messe- und Ausstellungsunternehmen – Messeorganisationen –Veranstaltungsorganisationen -
Hallo zusammen,
in einem anderen Forum kommt zutage, dass die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) teilweise mit Unverständnis reagiert, wenn Kollegen sich als freiwilliges Mitglied dort versichern wollen. Obwohl die VBG sachlich definitiv zuständig ist und auch entsprechende Gefahrtarifstellen (Vermietung von Licht- und Tonanlagen, Veranstaltungsunternehmen) vorhanden sind, scheint das bei einigen Mitarbeitern in der ein oder anderen Bezirksverwaltung dort nicht bekannt zu sein.
Daher also die Frage:
- wer hat/hatte Probleme in die VBG zu kommen. Egal ob als selbständiger und freiwilliges Mitglied oder als Firma.
- wer ist in welcher BG (teuer) versichert. BGHW?, BGETE?, BG BAU? oder wo?Grüße,
Falco -
Hallo zusammen.
In der Rental-Branche existiert aus den o.g. genannten Gründen noch kein Tarifvertrag und auch kein Arbeitgeberverband. Ein Tarifvertrag kann aber nur zustandekommen, wenn Tarifpartner vorhanden sind. Also ein Arbeitnehmerverband (Verdi) und ein Arbeitgeberverband (fehlt).
Die in unserer Branche üblichen Arbeitszeiten und Anstellungsvarianten könnten "in einem oder aufgrund eines Tarifvertrages" endlich mal einigermaßen in Richtung Legalität gegenüber dem Arbeitszeitgesetz gebracht werden. In der Theaterbranche/feste Häuser existiert der sogenannte Normalvertrag Bühne (NV Bühne). In der Film- und Fernsehwirtschaft der TV FFS - "Tarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende" anzusehen auf http://www.connexx-av.de. Hier trat zum Jahresbeginn der neu ausgehandelte TV in Kraft, der weitestgehende Flexibilisierungsmöglichkeiten besonders im Hinblick auf temporär Beschäftigte ermöglicht. Sehr interessant.
Aber wie schon erwähnt, gibt es zur Zeit eben noch nicht die erforderlichen Strukturen. Vielleicht kommt ja mal Bewegung in die Sache.
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Hallo zusammen,
auch wenn es nicht direkt mit laut und leise, hell uund dunkel zu tun hat, empfehle ich unbedingt dieses kleine Buch:
Das kleine Platin-Buch für klingelnde Kassen: Strategien für mehr Zufriedenheit, Motivation und Geld auf Ihrem persönlichen Erfolgskonto, Jeffrey Gitomer, Redline Verlag, €19,90
Der Titel hört sich zwar reißerisch nach Multi-Level-Marketing an, aber der Autor schreibt hier über die ehernen Prinizipien des Verkaufens im postiven Sinne. Er hat dazu ein 120 Jahre altes Buch des Gründers von NCR ausgewertet.
Sehr anschaulich, sehr einprägsam und absolut empfehlenswert.
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"Don't be shy, your mother wasn't" sagte der englische Trucker um die Hands zu bewegen IN den Truck zum ausladen zu kommen.
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Hallo zusammen,
nach den vorliegenden Informationen würde ich bei diesem Raum bei einer NEUerrichtung davon ausgehen, dass die VStättVO nicht gilt. ABER, der Raum existiert bereits, da greift womöglich Bestandsschutz bei Sitzabständen, Reihenabständen und Fluchtwegsbreiten. Es müsste doch "eigentlich" einen genehmigten Bestuhlungsplan und andere Pläne geben? Lose Stühle würde ich nur in Einvernehmen mit der Bauaufsicht hinstellen. Bezüglich der Brandschutzanforderungen würde ich auf jeden Fall mit der Baubehörde Rücksprache halten und Einvernehmen herstellen. Da kann man noch so viel die VStättVO samt Erläuterung herunterladen. Auch ich würde mich jederzeit an der VStättVO orientieren.
Wenn sich die Vereinsvorstände nicht einsichtig zeigen bei bestimmten nicht verhandelbaren Dingen, dann frage sie doch mal, ob sie Lust haben nach einem Katastrophenfall als persönlich Verantwortlicher in den Knast zu gehen oder Lebenslang zu zahlen. Es ist immer wieder schön anzusehen, wenn Leute Geld ihrer Besucher nehmen und dann nicht für deren Sicherheit (und der der Beschäftigten) sorgen wollen.
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@ Tomy:
ob der Chor im Publikumsraum oder auf der Toilette ist, ist nicht relevant. Der Chor, bzw. Künstler/Auftretende zählt nicht als Besucher. Anders ist es, wenn das Publikum oder Teile davon aktiv mitwirken an der Darbietung. Dann sprechen wir von "Mitwirkenden", die sehr wohl in die Berechnung einzubeziehen sind.
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Hallo gberg,
in der VStättVO wird bei den Paragraphen zu Notausgängen, BESUCHERzahlen und Fluchtwegsbreiten eindeutig von "Besucherplätzen" gesprochen. Hinweise findest Du in der Begründung bzw. Erläuterung zu der gültigen VStättVO. Der Chor zählt nicht zu den Besuchern.
Grüße,
Falco -
Hallo zusammen,
die SP 25 1-2 wurde ersetzt durch die BGI 810-3 "Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Lasten über Personen". In dieser finden sich alle relevanten Informationen zum Thema veranschaulicht durch Tabellen.
Sichere Grüße,
Falco -
Ich kann die Meinung von mister.lange nur unterstützen. Im Vergleich mit anderen ähnlichen Programmen, die außerhalb unserer Branche auf dem Markt sind ist EJ viiel zu billig. Die hier häufig vertretene Ansicht, man könne mit "ein bischen" basteln eine ähnliche Lösung mal eben selber stricken führt in die Irre. Nehmt doch mal Eure Tagessätze, die ihr mit selber machen und ärgern/anpassen verplempert und addiert die Summe. Heraus kommt etwas, mit dem ich mir EJ (einmal) kaufen und Anpassungen und Formulare auf meine Firma anpassen lassen kann.
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Hallo Daniel,
schau doch malc auf die Seite der BGETEM http://www.bgetem.de/htdocs/r30/vc_…14_a01-2010.pdf
Dort kannst Du eine ganz neue Broschüre "Gehörschäden vorbeugen" runterladen. Nicht mehr als 10 Seiten inkl. Deckblättern.
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Hallo zusammen,
die EU hatte ein Einsehen und zum Jahreswechsel ein deutlich verbessertes Formblatt zum Nachweis der nachweisfreien Tage (Urlaubsschein) veröffentlicht. Hier können jetzt Vorgänge wie z.B. Lagerarbeiten und anderes endlich korrekt bescheinigt werden. Dieses gilt ab sofort und ist zu benutzen. Alle, die diese Dinge "zu Fuß" erledigen, können sich das Formblatt als Word-Dokument hier runterladen:
Download über die BAG-Seite:http://www.bag.bund.de/cln_009/nn_462…eis__FahrP.html
Alle, die eine Software zum Auslesen und Auswerten von Fahrerkarte und Digitacho benutzen, sollten mit dem Hersteller ihrer Software Kontakt aufnehmen, wenn es noch kein Update gab.
Grüße und gute Fahrt,
Falco -
Hallo Tobias,
nein, nein, Du mopperst nicht nur. Das war von mir ein allgemeiner Appell in die Runde, da zum Thema Ausbildung hier, nett ausgedrückt, differierende und teilweise fest geschlosserte :wink: Meinungen existieren. Grüße an den Kollegen Müller übrigens.
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Macht euch selbst ein Bild: http://www.world-of-eps.com (Google war mein Freund)
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binson: das ist nicht mehr ganz aktuell. Die BGI 810-0 wurde abgelöst durch die BGI 810-1 "Sicherheit auf Produktionen und Veranstaltungen" Stand 2008, erhältlich mit einer sehr interessanten CD-ROM bei der VBG. Die Tabelle findet sich dort im Anhang.
Grüße,
Falco -
In der Tat eine angeregte Diskussion. Da möchte ich auch noch ein bischen Senf dazu packen. Warum glauben eigentlich viele in dieser, unserer schönen Branche, dass wir alle, die ausgebildet werden zu 100% die Supercracks werden und alle einen Arbeitsplatz finden müssen? Schaut euch doch bitte mal alle anderen Branchen an. Egal ob kaufmännisch oder gewerblich, überall werden mehr Menschen ausgebildet als der tatsächliche Bedarf hergibt. Auch dort regelt sich der Markt selbst durch Interesse, Qualifikation, "Willen zu mehr" und andere "Soft Skills". Auch dort werden Azubis ausgebeutet oder vorbildlich gefördert. Auch dort finden wir Großunternehmen, die kaum ausbilden oder KMU, die alles geben für ihre Azubis.
Ich denke, es in an der Zeit, ein bischen gelassener bei diesem Thema zu werden. Eine andere Möglichkeit außer "moppern" wäre z.B. selber auszubilden und das dann vorbildlich oder auf den Baustellen den Azubis mehr zu zeigen als sie an Ihrer Ausbildungsstelle bekommen. Oder?
Grüße,
Falco -
Hallo Pit,
dann hat Dein Kollege Pech gehabt. Er kann und muss seine Forderungen beim IV anmelden. Tut er das nicht, bekommt er garnichts. Während des Verfahrens geht alles was dieser bestimmte insolvente Kollege verdient in die Masse ein.
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Hallo Funzelpit,
sollte es darum gehen, dass Du insolvent bist und trotzdem weiter als selbständiger am Markt bleiben möchtest, dann darfst Du die selbständige Tätigkeit ausschließlich mit Genehmigung des IV weiterführen. Er ist der Herr über Dich und dein Fortkommen. Du gefährdest den Erfolg Deines Insolvenzverfahrens und der anschließenden Restschuldbefreiung, wenn Du dich nicht mit ihm abstimmst.
Weiterführender Link: http://www.forum-schuldnerberatung.de
Ich drücke die Daumen!
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