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  2. falcocgn

Beiträge von falcocgn

  • Studium bald zu ende, was nun [Krankenversicherung, abgaben]

    • falcocgn
    • 15. Januar 2010 um 09:05

    Meine Lieblingsempfehlung wurde schon genannt: die freiwillige (Unfall)-Versicherung in der BG. Dazu möchte ich noch meinen Senf dazugeben.

    Diese Unfallversicherung ist meiner Meinung nach die wichtigste überhaupt für den selbständigen, da nirgendwo sonst so gut für so wenig abgesichert werden kann. Ich selber zahle bei einer Versicherungssumme von 50.000€/Jahr ca. 380€ Beitrag. Das dann auch erst nach dem abgelaufenen Versicherungsjahr. Dafür bekomme ich im Ernstfall bei Unfall mit Krankenhausaufenthalt 110€ Verletztengeld ab dem ersten Tag täglich. Bei ambulanter Versorgung ab dem 27. Tag. Zusätzlich erhalte ich eine komplette Wiederherstellung. Bei kleineren Arbeitsunfällen werde ich in den Krankenhäusern von spezialisierten Ärzten behandelt und diese Kosten werde auch von der BG getragen und belasten meine KV nicht. Die Zahlen gelten für die VBG, in der ich unsere Branche noch am besten aufgehoben sehe. Abgesehen von Strom-, Holz- oder Metall-Lastigen Kollegen natürlich.

    Die Aussage, die Mitgliedschaft in der BG koste nichts, stimmt so also nicht. Abgesehen von den Leistungen im Unfalle kann der Versicherte dann auch noch von den unzähligen Seminaren der BGen profitieren. Seminare, Übernachtung und Essen umsonst. Oder von den zahlreichen Infos und Arbeitshilfen, die die diversen BGen ihren Mitgliedern zur Verfügung stellen.

    http://www.vbg.de, http://www.mmbg.de, http://www.holz-bg.de

  • Risiko Schlafmangel

    • falcocgn
    • 13. Januar 2010 um 10:16

    Die Frage von Chris lässt sich relativ einfach beantworten. Richtige Antwort: 1 - Der Disponent/Auftraggeber

    Im Ernstfall zunächst der Verantwortliche der Auftraggebenden Firma vor Ort, weil er die Umstände mitbekommt. Im Rahmen seiner ihm übertragenen Unternehmerpflichten (in der idealen Welt schriftlich) hat er auch die Koordinationspflichten und andere Pflchten nach dem Arbeitsschutzgesetz übernommen (das wissen die wenigsten). Somit sollte ihm klar sein, dass das (vor allem auch bei diesem Wetter) hinterherfahren und im Auto schlafen der "local Crew" nichts mit einer ordentlichen Ruhezeit zu tun haben. Das ist einfach nur Menschenverachtend. Da er auch für den Gesundheitsschutz seiner ihm direkt unterstehenden Leute zuständig ist, müsste er, um Gefahren von denen abzuwenden, den "local"-Jungs Zimmer besorgen und auf die Zeiten achten.

    Im nächsten Schritt ist dann das auftraggebende Unternehmen direkt dran. Stichwort dafür ist "Organisationsverschulden". Im Speditionsgewerbe hat es wegen soetwas schon Haftstrafen und Berufsverbote gegeben.

  • Risiko Schlafmangel

    • falcocgn
    • 12. Januar 2010 um 13:48

    Ein sehr schöner Beitrag von Dan auf seinem Blog. Dazu fällt mir spontan die Begegnung mit der Prinzen-Frühjahrstour 2009 ein. Dabei waren vier Tourhands aus Deutschlands Osten, die mit dem eigenen Fahrzeug von Ort zu Ort unterwegs waren. Diese wirklich netten Kollegen hatten definitiv ein Schlafmangel-Problem und, wenn ich das richtig beobachtet habe, auch kein Hotel, Tageszimmer oder ähnliches. Ist ja auch klar, der Vorteil der Tourhands ist ja nur dann einer, wenn gewisse Kosten wegfallen :evil: . Ebenso ist es immer noch Praxis, dass gewisse Deutschlandweit-Crew-Anbieter ihre Crews von Ihrem Standort aus auf Tagesproduktionen in alle Teile der Republik versenden. Es ist zwar schön, dass der Disponent der diese Crew buchenden Firma dann Kosten sparen kann gegenüber einem lokalen oder regionalen Crew-Anbieter, doch zu welchem Preis? Oft siind diese Firmen dann auch auf wirklich großen Baustellen von namhaften Firmen oder Anstalten zu finden, die in Ihren Ausschreibungsunterlagen mit Sicherheit auf die Einhaltung aller Regeln pochen.

    Der Schlafmangel wird durchaus in einem Regelwerk geregelt: dem Arbeitszeitgesetz. Nun kann der geneigte Freelancer zwar sagen: "gilt nicht für mich, da ich nicht angestellt bin". Im Falle eines (un-)falles wird ein Richter aber schon die geschriebenen Erkenntnisquellen heranziehen. Dazu gehören das Arbeitszeitgesetz, die nationalen und EU-Regelungen zu den Sozialvorschriften im Güterverkehr und diverse Tarifverträge, in denen einige Abweichungen vom ArbZG geregelt sind.

  • Teilnahme an der externen Prüfung zum VT

    • falcocgn
    • 7. Januar 2010 um 18:19

    Erst dachte ich, es wäre gut. Doch nach den letzten Einträgen juckt es mich in den Fingern. Da haben wir einen jungen und anscheinend motivierten Kollegen, der erkannt hat, dass er aus dem irgendwie-irgendwas rausmöchte und rausmuss. Der hat sich mit sich und seinem Geschäft auseinandergesetzt und möchte sein Wissen und Können auf eine legale und fundierte Basis stellen und fragt in dieser Runde nach Einschätzungen zu seiner Idee einen Lehrberuf mittels Externenprüfung und entsprechender Vorbereitung nachträglich zu erlernen.

    Und dann kommt Andi als Handwerksmeister und Skyworker als Meister VT (und Journalist) die beide mit und in der Branche ihr Auskommen haben und beide raten ihm ab, weil ja mit der Qualifikation und so und überhaupt. Nun lässt Bernd seinen Kopf hängen und zweifelt wieder selber. Oh Leute, was ist das denn für ein Quark? :evil:

    Ich gebe allen recht, die sagen nur ein Schein allein reicht nicht. Aber Kollege Bernd hat ja wohl schon einen Teil seiner Hausaufgaben gemacht. Im Umkehrschluß müssten Andi und Skyworker eigentlich ihre Scheine zurückgeben, den ein Schein ist ja nichts :shock: und vollkommen überbewertet...

    @ bernd: lass Dich nicht entmutigen. Zum weiterinformieren schau doch mal auf diese Seite http://www.lange-ohlemeyer.de/download.html Dort findest Du Prüfungsfragen und anderes zum Thema.

  • PA-Forum laut BTR das zweitbeste virtuelle Netzwerk

    • falcocgn
    • 7. Januar 2010 um 10:45

    Hallo zusammen,

    in der Ausgabe 06/09 der BTR wurde die Analyse virtueller Netzwerke der VT-Branche veröffentlicht. Anhand wissenschftlicher Methoden und eines Testfadens erfolgte die Bewertung und Beurteilung. Das PA-Forum schnitt nach dem Lichtlerforum als zweiter ab.

    Einen Auszug kann der ADMIN sicher vom Friedrich Verlag bekommen...

    Grüße

  • VStättVO NRW wird zum Ende des Jahres abgelöst

    • falcocgn
    • 7. Januar 2010 um 09:29

    So, da haben wir jetzt endlich auch den Link http://www.mbv.nrw.de/Service/Downlo…rbau-SBauVO.pdf für die VO

    Die Anlagen 1 und 2 http://www.mbv.nrw.de/Service/Downlo…-Anlage_1_2.pdf

    Hier noch mal für die Vollständigkeit die Erläuterungen zur VStättVO, die noch dieselben sind. http://www.mbv.nrw.de/Service/Downlo…ten-Erlaeut.pdf

    Das ist eine gaaanz tolle Verwaltungsvereinfachung.

  • Bedeutung von Warnbändern

    • falcocgn
    • 7. Januar 2010 um 09:16

    Hallo Marce,

    von dieser doppelt-gemoppelten Klebung habe ich hierzulande noch nichts gehört. Vielleicht ist das ja eine regionale Besonderheit. Üblich ist es, lediglich die Absturzkante/Bühnenfront und Kanten von Podesten mit weißem Gaffa zu markieren. das kommt der Forderung aus der BGV C1 nach. Nach meiner Meinung ist es auch deutlicher sichtbar bei abgedunkelten Räumen als Biene-Maja-Tape.

  • Teilnahme an der externen Prüfung zum VT

    • falcocgn
    • 6. Januar 2010 um 19:54

    Mensch Andi,

    jetzt hör doch mal auf mit dieser rummäkelei an einer Ausbildung in der VT-Branche. Der Kollege hat doch schon einen Weg hinter sich gebracht und wohl seine Erfahrungen gesammelt. Da finde ich es umso schöner, daß er an eine solide Basis denkt. Auch wenn Du in einem anderen Faden das bestreitest, ist es doch immer noch eine Ausbildung, die Grundlagen schafft. Nach Deinem Profil und der Webseite zu urteilen, scheinst Du ja auch nicht an der VT zu verzweifeln...

    @ Bernd:

    eine sehr gute Entscheidung, die externen Prüfung abzulegen. Wie dienervt schon richtig schreibt, solltest Du den Stoff keinesfalls unterschätzen. Das Lernen in der festen Gruppe kann enorme Vorteile haben und erledigt den inneren Schweinehund von selbst durch die Vorgaben.

  • Bedeutung von Warnbändern

    • falcocgn
    • 6. Januar 2010 um 12:34

    skyper: steht alles in der BGV A8 mit DA (Durchführungsanweisungen) drin.

    Grüße,
    Falco

  • Bedeutung von Warnbändern

    • falcocgn
    • 6. Januar 2010 um 11:42

    Hallo zusammen,

    hier aus der BGV A8:

    Abschnitt D. Besondere Bestimmungen für die Kennzeichnung von Hindernissen und GEfahrstellen sowie zur Markierung von Fahrwegen

    § 12
    Hindernisse und Gefahrstellen
    Die Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen muss durch
    gelb-schwarze oder rot-weiße Streifen gemäß Anlage 1 Abschnitt 6
    deutlich erkennbar und dauerhaft ausgeführt werden.

    DA zu § 12:
    Es wird empfohlen, gelb-schwarze Streifen vorzugsweise für ständige
    Hindernisse und Gefahrstellen zu verwenden. Dies sind z. B. Stellen, an
    denen die Gefahr des Anstoßens, Quetschens, Stürzens, Ab- oder Ausrutschens,
    Abstürzens, Stolperns von Personen oder des Fallens von
    Lasten besteht.
    Es wird empfohlen, rot-weiße Streifen vorzugsweise für zeitlich begrenzte
    Hindernisse und Gefahrstellen zu verwenden. Dies sind z. B. Kranhaken,
    Baugruben.
    Die Kennzeichnung soll den Ausmaßen der Hindernisse oder
    Gefahrstellen entsprechen.

    Sichere Grüße,
    Falco

  • Kleingewerbe Ausgaben

    • falcocgn
    • 30. Dezember 2009 um 08:34

    Hallo Martin,

    auch als "Kleingewerbetreibender" kannst Du alle Kosten ansetzen, die Dir im Rahmen Deiner Gewerbeausübung angefallen sind. Dazu gehören auch Kommunikationskosten und Fahrtkosten. Bei den Fahrtkosten solltest Du mit Kilometerpauschalen arbeiten. Pro Km 0,30€. Zusätzlich setzt du den Verpflegungsmehraufwand an. Bei Neuanschaffungen musst Du unterscheiden zwischen GWG/geringwertigen Wirtschaftsgütern und WG, die über die Nutzungsdauer abzuschreiben sind.

    Da ich zwar einiges weiss, aber nicht alles und ich auch keine Steuerberater bin, Du als Selbständiger dich aber selber um diese Dinge kümmern und darüber Bescheid wissen musst, empfehle ich dringend den Kauf des Buches "1000 ganz legale Steuertricks" von Franz Konz. Darin sind alle diese Dinge hervorragend erläutert und in einer verständlichen Sprache mit Beispielen.

  • Berufskraftfahrer Gesetz

    • falcocgn
    • 25. Dezember 2009 um 16:24

    Hallo zusammen und ein frohes Fest vor allem denjenigen, die jetzt arbeiten.

    Zur Handwerkerregelung: diese ist auch in der EU-VO verankert. Nur in D gibt es den Quark mit unter 3,5t. Wie schon richtig befürchtet, muss auch ein SUV/Geländewagen/whatever tatsächlich einen Digitacho eingebaut haben, wenn es mit Hängerausrüstung über 3,5t ZULÄSSIGES Ges.-gewicht geht. Dafür wird seit neuestem ein Adapter angeboten.

    sebastian: so teuer finde ich ein Modul nicht. Eine 7-stündige Schulung für um die 100€ ist nicht teuer. Für einen Azubi sollte m.E. sowieso der Lehrherr zahlen, wenn ermöchte, dass die LKW vom Azubi geschaukelt werden.

    @ Armin: wenn der Betrieb vom Hersteller eine Maschine abholt, um sie zum Betrieb zu bringen, ist das der "Transport von Betriebseinrichtungen" der ausgenommen ist.

    Grüße,
    Falco

  • Berufskraftfahrer Gesetz

    • falcocgn
    • 23. Dezember 2009 um 10:12

    Hallo Sebastian,

    das steht nirgendwo. Da es sich bei dem BKrFQG um eine nationale Umsetzung einer EU-Richtlinie handelt, gelten alle Auslegungen nur für die zuständigen Stellen des Bundesgebietes. Darauf hat die BAG hingewiesen, nachdem der Auslegungsvorschlag unterbreitet wurde (siehe auch Newsletter Verkehr AprilMai2009 der IHK Köln). Ebenso Behördenvertreter bei der Fachkonferenz der Verkehrsrundschau, die ich Mitte des Jahres besuchte. Im Ausland kann und wird sicher restriktiver verfahren werden. Außerdem stellt sich in der Praxis die Frage, wie Du einem Beamten diesen Sachverhalt erklären möchtest, wenn Du dessen Sprache nicht sprichst?

    Zur Weiterbildung möchte ich anmerken, dass die 5 Module durchaus sinnvoll sind.

  • Berufskraftfahrer Gesetz

    • falcocgn
    • 23. Dezember 2009 um 00:58

    Hallo zusammen, Armin hat recht, wurde alles schon besprochen. Zu dem hier geschriebenen ist allerdings noch einiges zu sagen. Die Ausnahme analog zur Handwerkerregelung gilt AUSSCHLIESSLICH in Deutschland. Wenn also die Möglichkeit besteht, daß es in Ausland geht, ist die absolvierte Qualifizierung/Weiterbildung und die Schlüsselnummer 95 Pflicht.

    @ hs: Du fährst auch für andere Firmen? Da Du in deinem Ausbildungsbetreib festangestellt bist, wird das legal nicht gehen. Im Werkverkehr, den wir alle betreiben, darf nur eigenes (angestelltes) Personal fahren.

    @ Sebastian: Für Dich gilt das oben geschriebene in Bezug auf das Ausland.

    Grüße,
    Falco

  • GWG

    • falcocgn
    • 18. Dezember 2009 um 12:53

    Es wird Änderungen geben. Zum einen die schwachsinnige Senkung der Umsatzstezer bei Hotelübernachtungen auf 7%.

    Dann wird bei den GWG fast der alte Zustand wiederhergestellt. Aus dem Haufe.de Service:

    "Über das Unternehmensteuerreformgesetz mussten geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bei Nettopreisen ohne Umsatzsteuer bis 150 EUR beim Erwerb ab 2008 zwingend sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden (§ 6 Abs. 2 EStG). Kostete das Anlagegut zwischen 150,01 und 1.000 EUR, gibt es gem. § 6 Abs. 2a EStG eine zwingende Poolbewertung über 5 Jahre mit jeweils 20 % AfA.

    Hier soll bei den Gewinneinkünften ab 2010 ein Wahlrecht eingeführt werden:

    * Die Sofortabschreibung für GwG bis 410 EUR ist alternativ zur Höhe von 150 EUR möglich. Wirtschaftsgüter, deren Wert 150 EUR übersteigt, sind in einem laufend zu führenden Verzeichnis zu erfassen.
    * Die Poolabschreibung für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150,01 und 1.000 EUR gilt nur, wenn die Sofortabschreibung für GwG bis 150 EUR gewählt wird.

    Erstmalige Anwendung
    Die Neuregelung ist erstmals bei Wirtschaftsgütern anzuwenden, die nach dem 31.12.2009 angeschafft, hergestellt oder ins Betriebsvermögen eingelegt werden (§ 52 Abs. 16 Satz 14 EStG-E).

    Für die einheitliche Wahlrechtsausübung gibt es eine wirtschaftsjahrbezogene Betrachtungsweise.

    Durch das Wahlrecht werden Unternehmer, bei denen die Sammelposten-Regelung zu einer spürbaren Reduzierung der Aufzeichnungspflichten geführt hat, nicht gezwungen, sich erneut umzustellen.
    Hinweis
    Die Regelung bei den Überschusseinkünften gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 Satz 2 EStG bleibt inhaltlich erhalten. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter bis zu 410 EUR können weiterhin sofort als Werbungskosten abgezogen werden."

    Auf gut deutsch können z.B. Computer über 410€ wieder über die Nutzungsdauer von z.B. 3 Jahren abgeschrieben werden.

  • Sinnvolle Weiterbildung/Umschulung mit Bildungsgutschein.

    • falcocgn
    • 6. Dezember 2009 um 23:32

    Hallo Daniel,

    es gibt zwar nicht direkt eine Umschulung zur Fachkraft. Allerdings kannst Du u.a. bei der http://www.deutsche-event-akademie.de in Hannover einen Vorbereitungskurs auf die Externenprüfung zur Fachkraft besuchen. Dort wird auch der Bildungsscheck entgegengenommen.

  • Praxis mit Kunden

    • falcocgn
    • 30. November 2009 um 14:00

    Leute, Leute. In dem geschilderten Fall gibt es doch nichts zu sprechen. Vereinbart war Vorkasse/vor Ort. Wenn der Schuldner das nicht leistet, ist der Vertrag nicht eingehalten und ich bin nicht verpflichtet, meinen Teil einzuhalten. Ich wäre dann gefahren. Besonders im Gastrobereich ist Bargeld immer noch der King.

  • Fachkräfte VT unzufrieden?

    • falcocgn
    • 20. November 2009 um 14:17

    Zurück zum Thema. Da ich anhand des bundesweiten Ausbildungsreports die Pressemitteilung nicht nachvollziehen konnte (kein Hinweis auf bundesweite Unzufriedenheit bei FfVt), habe ich beim DGB nachgefragt. Die erstmalige Listung unserer FfVt kommt alleine aus NRW. Den Report für NRW bekam ich per Mail als PDF. Bei Interesse kann ich die gerne weiterleiten.

    Bei Licht und ohne Scheuklappen betrachtet ist es natürlich traurig, dass dieser Beruf erstmalig und dann auch noch negativ auffällt. Dagegenhalten muss man jedoch, dass es andere, klassische Berufe gibt, die regelmäßig negativ auffallen. Soll man nun daraus schließen, dass es in diesen Berufen keine Azubis mehr geben sollte, da es ja so schlimm ist? Sollten die Restaurantfachleute lieber gleich Restaurantmanagement studieren? Sollten die Maler lieber Designer werden? Nein, denn es muss immer Indianer geben, nicht nur Chefs. Stellt euch vor (hallo hasenfuß) alle FfVt würden Studieren, was passiert denn wenn die fertig sind? Da bleiben doch nur ganz viele arbeitslose, perspektivlose Dipl.-Ing übrig, die noch nicht mal etwas mit der Hand gemacht haben.

    Und, lieber Hasenfuß, Dein Vergleich mit den Berufen hinkt. Du vergleichst einen Malergesellen (Person) mit einer Firma für VT-Vermietung. Ein Maler, der eine Firma eröffnen möchte, muss Meister sein und nicht unerhebliche Investitionen in seine Betriebsausstattung tätigen.

  • Fachkräfte VT unzufrieden?

    • falcocgn
    • 19. November 2009 um 19:18

    Hallo Philipp,

    ich kann Deine Äußerungen nicht nachvollziehen. Ich finde es sogar unverantwortlich. Meiner Meinung nach ist es tausend mal besser, ein Handwerk solide und "von der Pike auf" zu erlernen, als nichts zu "können", nichts zu wissen und dann direkt ins Prekariat abzugleiten. Das Problem in Deutschland ist schließlich der nicht kleiner werdende Anteil von Jugendlichen, die nichts (er-)lernen.

    Die Probleme, die es scheinbar in manchen Betrieben geben mag sind nichts neues. Die gab und gibt es in allen Berufen schon seit Zeiten des Mittelalters. Die guten und engagierten kommen weiter, die mittelguten auch irgendwie, die anderen - na ja.

  • LKW Sonn- und Feiertagsfahrverbot - Dauerausnahmegenehmigung

    • falcocgn
    • 17. November 2009 um 22:47

    Hallo MasterX,

    wie hat Dein Landratsamt denn die Auskunft begründet? Immerhin existiert ein Verkehrsministererlass zur Vereinfachung bei der Erteilung von Sonntagsfahrgenehmigungen. Darin ist Veranstaltungstechnik ausdrücklich als zu genehmigen erwähnt. Da ihr mit dem neuen LKW ja auch mittelbar Einnahmen der Kommune generiert, würde ich an Deiner Stelle mit dem Erlaß in der Hand nochmal beim Amtsleiter auflaufen. Den Erlaß kann ich gerne rauswühlen und Dir per Mail zusenden.

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