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Beiträge von falcocgn

  • DPVT

    • falcocgn
    • 21. Juni 2009 um 12:00

    Hallo Fred,

    wenn ich nach den Informationen auf Eurer Website gehe, seid ihr Ordentliches Mitglied beim VPLT. Das Projekt Wollsiegel, bzw das Ergebnis DPVT wird im Verband seit Jahren diskutiert, vorbereitet und die Schritte auf den üblichen Wegen kommuniziert. So wie ihr euch darstellt und nach außen wirkt, solltet ihr am allerwenigsten Probleme haben, eine Zertifizierung zu erreichen. Vieles was abgefragt wird, scheint ihr schon implementiert zu haben.

    Nach QM-Standards (egal welche) zertifizierte Firmen, die nur zum Wiederholungsaudit ihre "Dicken Ordner mit den Unterlagen" herausholen, haben ein Grundprinzip des QM nicht verstanden: den kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP). Außerdem existiert dann in derjenigen Firma sowieso ein Problem auf der obersten Führungsebene, denn QM muss von der Leitung gewollt, gelebt und von allen Mitarbeitern unterstützt werden. In der Firma mit den dicken Ordern hat dann auch schon der Zertifizierer versagt. Ich habe aktuell eine VT-nahe Security-Firma bei der Zertifizierung nach der DIN 77200 aktiv beraten und deren QM-Handbuch erstellt. Mit allen Ablaufdiagrammen, Formularen und Beschreibungen sind das ca. 60 Seiten.

  • Belehrung Praktikum

    • falcocgn
    • 21. Juni 2009 um 11:41

    Der Tobi meint sicher die vorgeschriebene Unterweisung über die Tätigkeiten und die dabei möglichen Gefahren und deren Abwehr. In der Gegend, in der Fürstenwalde liegt, wurde früher, also vor ca. 20 Jahren, "belehrt".

    Informationen und Handlungshilfen bieten die BGen. Hier besonders die Metall-BGen http://www.bg-metall.de und http://www.mmbg.de. Dort ist z.B. die DVD "Top-Info" mit Unterweisungsfilmen und bei der VBG die CD-ROM "Unterweisungsprogramm für die Zeitarbeit" erhältlich.

  • DPVT

    • falcocgn
    • 19. Juni 2009 um 18:20

    Ja, Skyper, Du sprichst mir aus der Seele. Das sind die ganzen anderen Punkte, an denen noch gearbeitet werden kann. Doch mit der derzeitigen Lage bekommen die Nachfrager/Kunden wieder Oberwasser. Ich habe von großen Firmen gehört, die z.B. wieder die ganz, ganz, ganz billigen Hands buchen. Da kann zumindestens nach innen wieder gespart werden. Die Verrechnungspresie ändern sich sicher nicht...

  • AsiG Betriebsanweisungen f. technische Geräte der VT

    • falcocgn
    • 19. Juni 2009 um 15:35

    Hallo,

    schau doch mal auf die Seite der DGUV http://www.arbeitssicherheit.de und such dort nach BGI 578 - "Sicherheit durch Betriebsanweisungen". In dieser BGI wird dir genau erklärt, wie eine Betriebsanweisung aufgebaut ist. Damit kannst Du dir eine selber erstellen.

  • Wie buche ich eine Band?

    • falcocgn
    • 18. Juni 2009 um 12:19

    Ich schmeiss mich weg...

  • Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz - schon reagiert?

    • falcocgn
    • 18. Juni 2009 um 12:10

    Hallo wora,

    genau, keine Probleme. Es gilt Bestandsschutz. Du musst eine Weiterbildung absolvieren. Bis zum 10.09.2014. Es gelten Flexibilisierungen, um die Gültigkeitsdauer deines FS, der FK und der Weiterbildung zu synchronisieren. Mein FS gilt z.B. bis zum 09.09.12., also sollte ich bis dahin auch die WB im Kasten haben.

  • Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz - schon reagiert?

    • falcocgn
    • 17. Juni 2009 um 22:38

    Hallo Porky,

    wenn Du noch einen Platz in der Fahrschule bekommst und VOR dem 10. September die Prüfung durch hast und vorher noch einen EU-Kartenführerschein beantragst, DANN fällst Du unter den Bestandsschutz. Das heißt, du hast bis zum 10.09.2014 Zeit, die Weiterbildung von 35 Stunden zu absolvieren. Danach wird die Schlüsselnummer 95 in den FS eingetragen. Die IHK Köln hat dazu Infos unter "Verkehr und Logistik".

    Grüße,
    Falco

  • Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz - schon reagiert?

    • falcocgn
    • 17. Juni 2009 um 14:59

    Hallo Porky,

    richtig, es gibt eigentlich keine selbständigen Fahrer. Ein zusammenfassendes Statement zum Thema dauert bei mir 2 Stunden für die Gesetze und zwei Stunden für das Gerät. Einen Teil der Essenz kann man in diesem und den anderen Fäden nachlesen. Zusätzlich empfehle ich die Bücher vom Verlag Heinrich Vogel oder natürlich... siehe Signatur...

    @ Alexei: ich kenne genug Kunden, die es anders machen und in die Verantwortung gehen. Diese Firmen, ganz kleine bis ganz große, lassen sich und ihr Personal schulen und werden (nahezu) gesetzeskonform. Ein Modell wäre z.B. den Fahrer auf Minijob mit allen Flexibilisierungsmöglichkeiten anzustellen. Dieses ständige unterbieten, genauso wie das Fahren auf Stunde ist nicht mehr zeitgemäß. Der niedrigste Satz für einen freien Trucker (den es nicht gibt) liegt bei 150€. Pauschal. Ich kenne Firmen im Westen von Köln, bei denen ich als Trucker ohne sprechen 180€ abrechnen kann. Deine Frage nach dem ausrechnen des SV-beitrags ist auch nicht die richtige Reihenfolge.

    Denke bitte an die Verantwortung, die ein Trucker trägt. Der Booker dieses Truckers ist mit in der Garantenstellung. Wenn dieser unterbezahlte, nicht geschulte Trucker dann für jene Firma fährt und es einen Schaden gibt, bist Du dran! Übrigens, die Firma, die Du meinst, hatte Anfang letzen Jahres vier verantwortliche Personen zur IHK Köln auf eine ganztägige Info-Veranstaltung geschickt. Die Jungs kennen die Gesetze. Lass Dir nichts erzählen. Nach einem recht aktuellen Urteil kann übrigens ein Trucker die entsprechende Arbeit verweigern, wenn eine Beauftragung offensichtlich zu einem Gesetzesverstoß führt.

    Grüße,
    Falco

  • DIE HÄRTESTEN SPRÜCHE DIE EIN PA TECHNIKER

    • falcocgn
    • 16. Juni 2009 um 22:22

    Vom Manowar-Stagemanager bem beladen des viel zu kleinen Trucks: "OK, let's Fistf... it in the back of the Truck"

  • Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz - schon reagiert?

    • falcocgn
    • 16. Juni 2009 um 21:44

    Hallo Alexei,

    in beiden Punkten ist es "eigentlich" ganz einfach.
    1. Nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben wir Werkverkehr.
    2. Im Werkverkehr darf der Unternehmer (der den LKW hat/mietet) nur EIGENES Personal beschäftigen. Damit ist ANGESTELLTES Personal gemeint.
    3. Die Kontroll- und Bußgeldbehörden legen die Regelungen so aus, dass in dem Fall, in dem ein Unternehmer (der Freelancer in diesem Fall) ein entsprechendes Fzg. fährt, er der UN im Sinne des GüKG ist. Er muss also die UN-Karte haben, usw...
    4. Damit betreibt er gewerblichen Güterkraftverkehr, der wiederum genehmigungspflichtig ist (GüKG).
    5. Zuguterletzt existiert ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 28.11.08, welches von für uns großer Bedeutung ist:

    "Der Fahrer verdingte sich - wie dies heute häufig anzutreffen ist - als Mietfahrer. Er hatte keine eigenen LKW. Nun sollte einer seiner “Anmieter” als Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge abführen. Weiter aus der entsprechenden Pressemitteilung des LSG:

    “Der LKW-Fahrer hatte in einer „Werbeanzeige“ geworben, dass er als Aushilfsfahrer Klasse 2 für nationalen und internationalern Fernverkehr zur Verfügung steht. Er „vermietete“ sich für die Durchführung von Transporten zu einem Stundenpreis von DM 25,00 (Fahrten bis zehn Stunden) bzw. zu einer Pauschale von DM 250,00 (Fahrten ab zehn Stunden), wobei er über keinen eigenen LKW (mehr) verfügte. Zu seinen Auftraggebern zählte auch der Kläger, der eine Speditionsfirma betreibt.Nach Rechtsauffassung des Senats übt derjenige, der sich als LKW-Fahrer ohne eigenen LKW „vermietet“, eine abhängige und damit dem Grunde nach sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus. Denn der Betroffene setze nur seine Arbeitskraft und - anders als ein Unternehmer - keine eigenen Sachmittel ein. Auch hat er als Gegenleistung für seine Tätigkeit einen festen Stundenlohn bzw. eine feste Pauschale entsprechend seinem Zeitaufwand erhalten, was einer typischen Entlohnung eines abhängigen Beschäftigten entspricht und gerade kein unternehmerisches Risiko in sich trägt. Gegen die Annahme einer abhängigen Beschäftigung sprach nicht, dass der LKW-Fahrer eine „Werbeanzeige“ veröffentlichte und damit werbend am Markt auftrat. Die Anzeige war nach Auffassung des Senats lediglich als Suche nach einer (abhängigen) Stelle zu werten.”

    Noch Fragen?

  • DPVT

    • falcocgn
    • 16. Juni 2009 um 21:07

    Hallo Admin,

    unter Beachtung aller Umstände ist die Aussage 2005/2002 schon korrekt. Die DPVT arbeitet insofern schon seit der Zeit, als damals das Thema konkret angegangen wurde. Also Inhalte festlegen, Auditfragen erstellen usw, usf... Vorbereitung gehört halt auch dazu.

    Beim großen "P" ist es leider auch so, wie schon geschrieben. Die Einhaltung von Zahlungszielen ist nicht zertifizierungsrelevant. Wobei die Frage erlaubt sein muss, wessen Zahlungsziele hier diskutiert werden. Die, denen P zugestimmt hat? Die, die P in ihren AGB hat? Oder gar die, die der Freelancer nie benannt hat, weil ja angeblich 4 Wochen üblich sind? Sorry, aber das musste raus. Ich als selbständiger Einzelunternehmer bin halt ständig in der Pflicht. Wenn eine Firma mich buchen möchte, die ein besonderes Zahlungsverhalten hat, muss ich entsprechende Vereinbarungen treffen.

    Grüße,
    Falco

  • Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz - schon reagiert?

    • falcocgn
    • 16. Juni 2009 um 20:50

    Hallo Matthias,

    der hell§dunkel (hallo Armin) war schon auf meinem Seminar. Im Dezember im verschneiten Schwabenland. Ich denke er wollte den Kollegen Porky darauf hinweisen, dass Lesen von Signaturen von Vorteil sein kann. Schließlich bin ich nicht nur vom Fach seit ungefähr vorgestern, sondern kann auch was zu diesem spannenden Thema beitragen...

    Der simonstpauli hat es genau erkannt. Es gibt keine selbständigen Fahrer. Punkt. Ich kenne genau eine Person, die das darf und die ist weiblich und aufgrund von vorangegangener Arbeitsamt-Förderung aus allem raus. Und die ist auch noch verdammt gut. Ich habe ihre Karte ausgelesen und noch nie so eine durchgehend grüne Linie und sauberes, gesetzeskonformes Verhalten gesehen. Das ganze auch noch im Tourneebereich.

    Grüße,
    Falco

  • EG - Kontrollgerät

    • falcocgn
    • 9. Juni 2009 um 19:52

    Hallo uncelsam,

    an dem Samstag fährst Du drei Stunden - aber im Lager musst Du doch noch bestimmt vier Stunden arbeiten oder nicht;-)

  • Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz - schon reagiert?

    • falcocgn
    • 7. Juni 2009 um 14:11

    So wie simonstpauli und niggles sehe ich das auch. Die Branche ist eine ernstzunehmende, erwachsene geworden. Damit müssen sich zwangsläufig Prozesse/Abläufe ändern. Böse Zungen würden sagen: "Der Rock 'n' Roll ist tot", das ist er noch nicht, es hört nur langsam auf mit der gnadenlosen Selbstausbeutung und -gefährdung. Als Fazit aus meinen Schulungen zum Thema (ich bin buchbar) ziehen die meisten Schulungsteilnehmer, dass die Tätigkeiten Fahren und Aufbau/Operating wo möglich getrennt werden. Es werden Abläufe geändert, Minijobber, wie z.B. rüstige Rentner oder andere interessierte eingestellt. Ein guter Techniker ist nunmal der teuerste Lagerist, den es geben kann.

    Darauf warten, dass jemand an einer Flasche reibt und der gute Dschin alle ach so bösen Gesetze wegzaubert, die dem selbständigen das Leben so schwer machen, ist fahrlässig. Ich empfehle das Studium des neuen Bußgeldkatalogs. Aus der Praxis kenne ich genug Firmen, denen z.B. die Höchststrafe von 15.000€ bereits angedroht wurde genauso wie Firmen, in denen der Azubi 2.000€ Bußgeld zahlen durfte, weil er keine Nachweise dabei hatte.

    Zurück zur Ausgangsfrage: Habt ihr denn schon reagiert? Schulungen/Weiterbildung geplant? Oder plant ihr gar, noch ganz schnell den Lappen vor dem Stichtag zu erwerben? Input dazu würde mich interessieren.

    Grüße von Falco, der am Mittwoch zu einer ganztägigen Konferenz der Verkehrs-Rundschau in Hannover geht, bei der alle diese Themen in Praxiserfahrungen besprochen werden.

  • Zwei Hands für TV Abbau am 9.6. am Wolfgangsee gesucht

    • falcocgn
    • 4. Juni 2009 um 21:11

    Hallo Reinhold,

    geplante Arbeitszeit 12-15 Stunden bei einer TV-Produktion zuzüglich der Anfahrt von/nach Minga? Warum lässt Du Dir ausgerechnet bei einer TV-Produktion so etwas aufdrücken? Bei den Öffentlich-Rechtlichen ist bei der genannten Arbeitszeit die zweite Schicht fällig. Wenn da etwas passiert, will es wieder keiner gewesen sein und der Staatsanwalt freut sich über deinen Forenbeitrag. Schon bist Du im Knast.

  • Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz - schon reagiert?

    • falcocgn
    • 3. Juni 2009 um 11:07

    Hallo Wolfgang,

    die zugelassenen Anbieter sind erstmal alle Fahrschulen, die auch die C-Klassen unterrichten. Daneben sind es TÜV und DEKRA (natürlich) und andere Anbieter. Informationen sollte Dir Deine IHK geben können, da die auch die Prüfungen abnehmen und die Straßenverkehrsgenossenschaft SVG http://www.svg.de. Die Preise für ein 7-stündiges Modul bewegen sich nach einer Erhebung der Verkehrs-Rundschau zwischen 95€ und 125€.

  • Das Handy für den Veranstaltungstechniker

    • falcocgn
    • 3. Juni 2009 um 09:58

    Seit fast zwei Jahren habe ich ein Nokia E90, den Nachfolger des Communicators. Es ist stabil, getestet mittels Absturz aus Alplift aus 8m Höhe. dabei ist es noch nicht mal ausgegangen. Hat Blauzahn, UMTS, WLAN, Intenet, Office-kompatibilität usw.

  • Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz - schon reagiert?

    • falcocgn
    • 3. Juni 2009 um 09:54

    Hallo Gemeinde,

    auch der Engländer wird seinen Leitsatz ändern oder hat es sogar getan. Diese Regelung kommt, wie fast alles, aus Brüssel und gilt in ganz Europa. Die Engländer setzen übrigens die Regeln im Tourneegeschäft vorbildlich um. Dort werden mittlerweile nicht mehr nur Doubledrives sondern, wenn nötig Triple-drives gefahren. Die Fahrer werden bei namhaften Truckingfirmen nicht nur eingeflogen, sondern können vorher ins Hotel und sich ausruhen und nachher teilweise ebenso. Das ganze wird dann auch bezahlt.

    Die Regel an sich finde ich auch recht gut. Endlich werden alle auf einen Mindestausbildungsstand gebracht.

    Zurück zum Kernthema: Die BAG und der Bund-LänderAusschuss, in dem solche Auslegungsfragen behandelt werden, sagen ganz klar, dass die Auslegung für die Haupttätigkeit NUR in Deutschland greift. Ein Fahrer, der also ins Ausland fährt und dann nach Ablauf aller Fristen nicht die Schlüsselnummer 95 im Führerschein stehen hat, bleibt stehen und zahlt.

    Abgesehen davon gilt im Werksverkehr, dass der nur von EIGENEM PERSONAL durchgeführt werden darf. Damit ist ganz explizit ANGESTELLTES Personal gemeint.

  • EG - Kontrollgerät

    • falcocgn
    • 3. Juni 2009 um 09:31

    Hallo Gemeinde,

    es ist leider nicht ganz so einfach, wie manche denken. Außerem ist für das interpretieren, bzw. im Amtsdeutsch "auslegen" eben das Amt zuständig. Das "Amt" ist in diesem Fall die Polizei, der Zoll und die BAG als Kontrollbehörden bzw. -organe und das jeweilige Regierungspräsidium als Bußgeldbehörde.

    Es gilt folgendes:

    - Vergesst die Schausteller! Ihr seid nur dann Schausteller, wenn ihr der Definition entsprecht und auch so gemeldet seid. Die Definition steht beim DSB http://www.dsbev.de auf der Seite.

    -Im Werksverkehr darf der Unternehmer NUR EIGENES Personal fahren lassen. Genau, gemeint ist ANGESTELLTES Personal. Hier beginnt unsere Brancheneigene Grauzone.

    - Die Umkreisregelung wurde mit der neuen Fahrpersonalverordnung (FPersV) ab 31.01.2008 geändert! Der 50Km-Umkreis gilt nur noch ab 3,5t zulässiges Gg. Aber Achtung: dieses Fahrzeug darf dann diese Zone NIE verlassen.

    - Immerhin entfällt der Umkreis BIS 3,5t ZULÄSSIGES Gg. Aber wenn der Fahrer nun eine Woche später ein nachweispflichtiges Fahrzeug fährt hat er keinen Nachweis auf seiner Karte. Er bräuchte dann wieder einen Urlaubsschein.

    Bei der "Haupttätigkeit" wird zur Zeit immer noch auf den TAG abgestellt. Der Tag sind acht Stunden. Also ist alles über vier Stunden und ein bischen die Haupttätigkeit.

    Ich empfehle in meinen Schulungen, die Handwerkerregelung nicht in Anspruch zu nehmen. Der Aufwand, alle Fahrten entsprechend einzuordnen und nachzuhalten ist hoch und kann im Zweifel teuer werden. Der Begriff zulässiges Gesamtgewicht bezieht sich außerdem auf das eingetragene GG, egal ob der Hänger nun dran ist oder nicht.

    Pro 24h-Zeitraum ohne Nachweis fallen für den Fahrer 75€ Bußgeld an, für den Unternehmer 90€. Bei mehreren festgestellten Verstößen erhöht sich das ganze nach Katalog.

  • Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz - schon reagiert?

    • falcocgn
    • 2. Juni 2009 um 13:57

    Hallo Gemeinde,

    der 10. September rückt näher. Ab diesem Stichtag dürfen Fahrzeuge zur Güterbeförderung nur noch gefahren werden, wenn Fahrer, die nach diesem Termin ihren Führerschein der C-Klassen bekommen, eine "beschleunigte Grundqualifikation" von 140 Stunden absolviert haben.

    Fahrer mit FS-erteilung vor diesem Tag haben Zeit, bis 10.09.2014, in bestimmten Fällen auch bis 2016 eine Weiterbildung von 35 Stunden zu absolvieren. Diese kann auch in je 7-stündige Einheiten aufgeteilt werden.

    Die in dem Gesetz verankerte Ausnahmeregel für "Handwerker" greift NUR für Deutschland.

    Wie steht ihr dazu? Habt ihr davon noch gar nicht gehört? Wisst ihr schon davon und habt ihr Maßnahmen für die Zukunft z.B. bei euren Azubis geplant? Über eure Meinung und Infos bin ich gespannt.

    Grüße,
    Falco

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