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Beiträge von falcocgn

  • Der Schliermann - Zusammenfassung relevanter Vorschriften

    • falcocgn
    • 12. November 2008 um 10:20

    Hallo zusammen,

    im Alltag stellt sich häufig die Frage "in welcher Vorschrift steht..." und vor allem was steht da drin. Bei diesem Unterfangen hat mir und den Kollegen in der Fortbildung das selbstverlegte Buch von Dieter Schliermann geholfen:

    Bühnentechnik, Bühnenbeleuchtung - Grundlagen und Richtlinien. Für 18€ (ja, tatsächlich nur so wenig) bei http://www.schliermann.de zu bestellen.

    Dort sind in Kurzfassung alle relevanten Vorschriften samt Tabellen und Rechtsquellenangabe zu finden. Im Format A4 mit z.Zt. 122 Seiten kann man es auch überall hin mitnehmen.

    Grüße,
    Falco

  • I don't need that, 2.0

    • falcocgn
    • 11. Oktober 2008 um 13:23
    Zitat von "Sven H"


    - Hands von einer Agentur? 2 Stunden
    - Helfer: Lass es und mach es selbst :)

    Was kennst Du denn für Hands? Die billigen? Billig ist eben nicht preis-wert.

  • Köln 14.10. - Schulung Digitacho und Lenk- und Ruhezeiten

    • falcocgn
    • 29. September 2008 um 19:12

    Hallo Kollegen,

    es wären noch drei Plätze zu haben.

    Bei Interesse sendet mir bitte eine kurze Mail mit Euren Daten über die email-Funktion unten. Ich werde dann umgehend das Anmeldeformular versenden.

    Grüße und allzeit gute Fahrt
    Falco

  • Köln 14.10. - Schulung Digitacho und Lenk- und Ruhezeiten

    • falcocgn
    • 19. September 2008 um 10:37

    Falco Zanini in Kooperation mit der Deutsche Werbewelt bieten an:

    Dienstag, 14.Oktober 2008 um 10:30h
    in den Räumen der Deutsche Werbewelt
    Deutz-Mülheimer Str. 129
    51063 Köln

    Schulung - Die Regeln des Güterverkehrs
    (auch für Veranstaltungsdienstleister)

    Am 11. April 2007 wurden nach 20 Jahren die gesetzlichen Regelungen für Lenk- und Ruhezeiten bei Gütertransporten grundlegend geändert. Gleichzeitig löst der Digitale Tacho die bekannten Fahrtenschreiber in LKW ab 2,8t zGG ab. Für Unternehmer, Disponenten, freie Mitarbeiter und alle anderen, die Fahrzeuge im Güterverkehr ab 2,8t fahren oder disponieren, können bei Verstößen die Fahrer mit bis zu 5.000€ und die Unternehmer mit bis zu 15.000€ (!) zur Kasse gebeten werden.

    Vermeiden Sie dieses Risiko und schulen Sie sich und Ihre Mitarbeiter -ob frei oder fest angestellt- zu den neuen Regeln rund um die Fahrpersonalvorschriften und den Digitalen Tachographen. Die Schulung geht intensiv auf die besonderen Vorgehensweisen und Bedürfnisse der Veranstaltungsbranche ein.

    Zielgruppe
    Unternehmer, Disponenten, Techniker, Auszubildende und alle weiteren Personen, die Fahrzeuge im Güterverkehr führen und disponieren.

    Inhalte/Ziele
    Mit dieser Schulung sollen die Teilnehmer in die Lage versetzt werden, die neuen Regelungen und technischen Einrichtungen sicher anzuwenden, um sich und dem Unternehmer Zeit und Geld zu sparen.

    Während der Schulung werden folgende Themen behandelt:

    > gesetzliche Grundlagen
    > Definitionen
    > Lenk- und Ruhezeiten in der Neufassung und im Vergleich
    > Digitaler Tacho, Anwendung und Fallen
    > Nachweispflichten im Analog-, Digital- und Mischbetrieb
    > Praxisbeispiele und -tipps
    > Vorführung von zwei Softwarelösungen zum Auswerten und zur Archivierung der Daten

    Dauer
    ca. 5 Stunden

    Gebühr/Anmeldung
    € 95,00 pro Person zzgl. 19% MwSt = €113,05. Zahlbar vor der Schulung gegen Rechnung. Bei Interesse bitte per Email das Anmeldeformular anfordern.

    Teilnehmerzahl
    mindestens sechs bis maximal zwölf. Bei nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl werden bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.

    Teilnahmezertifikat/Unterlagen
    Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat. Bei Inhouseschulungen werden die Teilnehmer gesammelt aufgelistet. Diese Liste kann als Nachweis über die vorgeschriebene Unterweisung benutzt werden. Jeder Teilnehmer erhält ein Handout der Schulung sowie weiteres Informationsmaterial für die tägliche Praxis.


    Dozent
    Falco Zanini ist Betriebswirt IHK und Meister für Veranstaltungstechnik Bühne/Studio. Er ist seit über 20 Jahren in der Veranstaltungsbranche tätig als Teamleiter, technischer Leiter und Berater. Zu seinen praktischen Erfahrungen mit dem Güterverkehr zählen u.a. 6 Jahre als Trucker auf Tournee für Trucking Service.

  • An unsere Personalfachleute

    • falcocgn
    • 18. September 2008 um 16:06

    Hallo Kalle,

    willkommen im Dschungel der deutschen Arbeits- und Sozialgesetzgebung, die in Ihrer kranken Ausgestaltung der Grund für die Arbeitslosigkeit und andere Verwerfungen ist.

    Zum Thema. Die Beschäftigungsart "kurzfristig" existiert tatsächlich und wird anders gewertet wie ein 400€-Job. Aber- hier kommt es darauf an, dass die Dauer von vornherein auf 2 Monate ODER maximal 50 Kalendertage im Jahr festgelegt ist. Dies z.B. durch einen entsprechenden Vertrag. Es können auch nicht mehrere dieser Verträge beim selben AG hintereinander gehängt werden. Die Begrenzung gilt auch Jahresübergreifend. Du kannst also nicht am 1.10. anfangen, 50 Tage in diesem Jahr und dann nochmal 50 Tage im nächsten Jahr arbeiten.

    Diese Regeln verlangen von dem/den AG höchste Aufmerksamkeit und verschlingen Zeit, Lust und Geld. Daher wird sich sicher kein AG darauf einlassen, der etwas von der Materie versteht. Alle anderen erleben spätestens bei der Betriebsprüfung ihr blaues Wunder.

    Insofern war die Auskunft der Minijob-Zentrale nicht ganz richtig, wenn die das wirklich so gesagt haben, wie Du schreibst.

    Wenn Du dich da einlesen möchtest, geh bitte auf die Seite der Minijob-Zentrale in den Arbeitgeberbereich. Dort findest Du einen Punkt Downloads. Bei den Downloads findest Du "Rundschreiben". Eines der Rundschreiben ist das zum Thema geringfügig.

    Mit diesen Rundschreiben einigen sich ALLE Sozialversicherungträger in einem unglaublich komplizierten Verfahren auf die Auswirkungen in der Praxis, die einige tolle Politikerideen mit sich bringen. Lies das mal: es sind über 80 Seiten, auf denen neben Erklärungen auch mit Beispielen den armen Personalsachbearbeitern in den Firmen geholfen wird, die richtigen Schlüsselnummern einzutragen. Wenn du das gelesen hast, weisst Du warum es in D nicht so richtig läuft. Ich habe es gelesen.

    Grüße

  • einheitliche steuer id ? nö !

    • falcocgn
    • 17. September 2008 um 21:12

    ADMIN: das Volk ist der Souverän. Bloß sind wir hier in D anscheinend alle der Meinung, daß es reicht alle 4 Jahre sein Kreuz zu machen.

    Jeder Bürger hat einen Abgeordneten, der ihn in den jeweiligen Themenkreisen (Stadt, Bundesland, Bund, Europa) vertritt, auch wenn der jeweilige Bürger mal kein Kreuz gemacht hat. Mir fällt es auch immer schwerer, einen angemessenen Ort für mein Kreuz zu finden...

    Der geneigte Bürger sollte den/seinen Vertreter nur häufiger daran erinnern, dass er der Vertreter ist. Das kann dadurch geschehen, dass der jeweils zuständige Abgeordnete identifiziert wird http://www.abgeordnetenwatch.de und dessen Adressdaten gespeichert werden. Dann sollte bei entsprechendem Bedarf auch mal kommuniziert werden.

    Ich wage zu behaupten dass, wenn sich nur 5% des Souveräns zu Wort melden würden, die Abgeordneten ganz anders arbeiten würden.

  • Anhänger 3,5T und Fahrerlaubnis

    • falcocgn
    • 17. September 2008 um 21:02

    Richtig mringhoff, es ist die jeweilige Nutzung entscheidend. So muss der Fahrer eines eigentlich privaten PKW mit einem Anhänger bei gewerblicher Nutzung nach der FPersV Aufzeichnungen über die Lenk- und Ruhezeiten machen, wenn das zulässige GEsamtgewicht des Zuges zwischen 2,8t und 3,5t ist.

    Das Schaubild vom ZDH ist so schön, dass ich mir von denen die Erlaubnis geholt habe, es in meinen Schulungen vorzustellen.

    Grüße

  • einheitliche steuer id ? nö !

    • falcocgn
    • 17. September 2008 um 14:15

    Richtig Volker, sehe ich genauso. Es gibt zuviel Datenbanken und zuwenig Venetzung. So muss man für eine Gewerbeummeldung zweimal zum Amt: zum Ordnungsamt für die Gewerbeummeldung und nochmal zum Finanzamt, weil die beiden Behörden in diesem Fall nicht vernetzt sind.

    Beispiel Schweden: alle Welt findet das Schwedische Sozial- und Steuersystem ja sooo toll. Das funktioniert nur, weil es dort genau diese eine Nummer ab der Geburt gibt. Die muss man überall angeben und nicht mal diese, mal jene Nummer.

    Grüße,
    Falco

  • EG Kontrollgerät auslesen

    • falcocgn
    • 12. September 2008 um 13:25

    gerald1 und die Leipziger Kollegen:

    zur VDT-Tagung könnte ich in Leipzig einen netten Schulungsraum bei einer befreundeten Firma bekommen. Welchen Tag würdet ihr als vernünftig ansehen? Do., Fr.,? Es sollten schon so sechs Teilnehmer sein.

    Grüße,
    Falco

  • Frage zumr Präsentation und Fachgespräch // Meister f. VT.

    • falcocgn
    • 9. September 2008 um 12:01

    Fabi:

    Fangfragen sollen laut BiBB ncht sein. Das gehört definitiv nicht zu einem ordentlichen Fachgespräch. Entweder man hat den Stoff und speziell den Inhalt seiner Projektarbeit drauf oder nicht. Diese sollte man nochmal selber überprüfen. Wo sind Schwachstellen nach der reinen Lehre? Wo war die Lösung in der Praxis nicht ganz so toll? Wo hat es definitiv gehakt? Das sind bei einem ordentlichen Fachgespräch die Ansatzpunkte für die Prüfer.

    Viel Erfolg,
    Falco

  • Frage zumr Präsentation und Fachgespräch // Meister f. VT.

    • falcocgn
    • 3. September 2008 um 20:28

    Mein Fachgespräch hatte ich in Hannover, da ich bei der DEA den Kurs gemacht habe. Die Vorbereitung auf die Prüfung war exzellent, wir wussten alle Bescheid. Einige der Dozenten saßen auch in dem Prüfungsausschuß.

    Dort werden Dir zu deinem Projekt Fragen gestellt, die in den Augen der Prüfer offen sind und/oder besondere Beachtung verdienen. Es ist allerdings immer noch ein GESPRÄCH auf Augenhöhe. Stell Dir vor, Du bist Meister und diskutierst mit anderen Meistern im Catering eine Fachfrage im langen und breiten...

    Bei mir ging es um Evakuierungsfälle einer Traglufthalle (mein Thema), Potentialausgleich und Wind. Solltest Du zu den stillen, verschlossenen Menschen gehören, kann sich das durchaus in der Note niederschlagen.

    Mich würde auch interessieren, wo Du den Kurs machst. Gute Vorbereitung ist die halbe Miete.

    Grüße aus Köln,
    Falco

  • EG Kontrollgerät auslesen

    • falcocgn
    • 20. August 2008 um 10:54

    Hallo Markus,

    zum Auslesen der Fahrerkarte (alle 28 Tage) reicht irgendein Chipkartenleser, auch vom großen C. Dort kannst Du auch eine sehr einfach gemachte SW dazu kaufen.

    Zum Auslesen des Gerätes (alle 3 Monate) benötigst Du entweder einen Downloadkey von Siemens oder eine der -wenigen- anderen Lösungen auf dem Markt. Bei den meisten professionellen SW-Anbietern kannst Du den DL-Key im Bundle mit der SW erwerben. Dadurch reduziert sich der Preis dafür von den "normalen" 350€ um mindestens 100€.

    Einen knappen Tausi musst Du dafür nicht ausgeben. Info gerne per PN.

    Für die Zeiträume der Privatfahrten musst Du dir einen Nachweis nach §20 der FPersV ausstellen, leider. Bei dem "Umzug" wäre ich seehr vorsichtig. Das Umzugsgut sollte möglichst nicht aus vielen hölzernen Schachteln mit Rollen drunter bestehen. Die Jungs von der BAG sind nicht so doof.

    gerald1: vielleicht sollte ich doch mal eine Schulung in Leipzig anbieten? Leipzig ist eine schöne Stadt.

    Grüße,
    Falco

  • Helmpflicht - auch für Techniker

    • falcocgn
    • 20. August 2008 um 10:36

    Hallo Kux,

    wie soll ich es am besten ausdrücken. Diese Helme erfüllen, da für den US-Markt gefertigt, alle US-Sicherheitsbestimmungen. Die sind dort sicher nicht schlechter als unsere.

    Da hier ja keine Shopverlinkungen eingestellt werden dürfen, geh doch mal auf das Ami-Google oder Ami-Yahoo und suche nach "Full Brim Hard Hat" oder, das ist meiner "Omega II Full Brim". Miene habe ich vom ABCsafetymart.

    Die Helme sind übrigens nicht soo teuer, das teuerste ist das Shipping.

    Grüße,
    Falco

  • Umzug mit Gewerbe

    • falcocgn
    • 20. August 2008 um 01:10

    Hallo Krusty,

    die Ummeldung ist nach §14, Abs. 1, Nr1 der Gewerbeordnung eine "Verlegung der Betriebsstätte". Hier in Köln ist das problemlos möglich. Ok., ich bin von einem Stadtteil in den nächsten gezogen. Aber vorsicht, es geht hier um zwei verschiedene Sachverhalte.

    1. Gewerberechtlich betrachtet musst Du bei einer Adressänderung dies wie oben anzeigen. Dies geschieht bei der Gewerbestelle.

    2. Finanzamtstechnisch musst Du dich neu melden, da Du ja eine komplett neue Steuernummer bekommst (siehe weiter oben).

    2b. In Köln funktioniert der Austausch bei einer Ummeldung nicht. Unglaublich aber wahr. Daher musste ich dem Finanzamt auch noch einen Brief schreiben.

    An deiner Stelle würde ich nochmal nachfragen.

  • Günstigen Händler

    • falcocgn
    • 19. August 2008 um 15:39

    Da werfe ich mal http://www.eventshop.info ins Feld. Umfassend, freundlich, schnell.

  • Umzug mit Gewerbe

    • falcocgn
    • 17. August 2008 um 20:49

    Was sind denn das wieder für neue Begrifflichkeiten?

    Timo, Du musst in der neuen Stadt zum Ordnungsamt, bzw. zu der Stelle, die dort für Gewerbeangelegenheiten zuständig ist. Du nimmst Deine alte Gewerbeanmeldung und den Perso mit und machst eine "Gewerbe-Ummeldung" mit dem Grund "Verlegung der Betriebsstätte" und (fast) fertig ist die Laube. Da wird nichts hin- oder hergerechnet!

    Die Falle und der Grund für einigen Ärger ist die "Geschwindigkeit" mit der Du eine neue Steuernummer bekommst. Das kann schon mal einige Wochen (!) dauern, denn das Finanzamt ist trotzt Elster und anderer moderner Kommunikationsmittel tatsächlich sooo langsam. Die neue Steuernummer bekommst Du, weil jetzt da FA am neuen Ort für Dich zuständig ist. Erkundige Dich bitte bei Deinem neuen, für Dich zuständigen FA, wie Du nun mit den UVA verfahren sollst. UVA bis zur Erteilung der neuen StNr an altes FA oder wie?

    Und denke bitte daran, auch beim FA sitzen Menschen, mit denen man sprechen kann, sprich mit Ihnen.

    Grüße,
    Falco

  • Hilfe beim ausfüllen des Finanzamt Fragebogens

    • falcocgn
    • 11. August 2008 um 22:05

    Hallo Maik,

    ein kleiner Fragebogen mit vielen Fallen. Die folgenden Sätze ersetzen auf gar keinen Fall eine steuerrechtliche Beratung. Vor allem bitte ich Dich, daß Du alle entsprechenden Beiträge in diesem Forum suchst und durchliest und dir mindestens eine Gründungsberatung bei der IHK geben lässt. Da wirst Du sowieso Zwangsmitglied.

    Bei den voraussichtlichen Einkünften solltest Du tiefstapeln. Die Summe, die Du hier einträgst dient tatsächlich zur Berechnung eventueller VORAUSzahlungen, die das FA dann auch ganz schnell haben möchte. Also ICH hatte erstmal keine Einkünfte angesetzt, denn die 5.000€ sind ja nicht Deine Einkünfte, sondern Dein Umsatz. Davon müssen alle Kosten abgezogen werden.

    Mit Sonderausgaben sind nicht Deine Kosten gemeint, sondern solche Dinge wie Krankenversicherung usw.

    Gewinnermittlung ist Einnahmen-Überschußrechnung.

    Bei der Lohnsteuer musst Du nichts angeben. Das ist nur für Unternehmen, die Angestellte beschäftigen und Lohnsteuer anmelden. Darüber hinaus bist Du nicht Dein Angestellter, sondern ein Gewerbetreibender mit allen Rechten und vor allem Pflichten. Der Gewinn, den Du ermittelst wird Dein Einkommen erhöhen, Du musst jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben und jedes Jahr zusätzlich die Anlage GSE ausfüllen. Außerdem hast Du als Gewerbetreibender die Pflicht, Dich über alle für Dich geltenden Regeln zu informieren. Nichtwissen schützt nicht vor Strafe.

    Bei der Kleinunternehmerregel ist zu beachten, daß Du in Deinen Rechnungen keine MwSt ausweisen darfst.

    Alles Gute für den Start und nochmal die ernstgemeinte Bitte: laß Dich beraten und informiere Dich.

  • Symbole für Rettungs- und Feuerwerhpläne

    • falcocgn
    • 6. August 2008 um 15:53

    ähem, einer geht noch: http://praevention.portal.bgn.de/webcom/show_pa…lkm-6610/i.html

    allerdings .wmf und .gif

  • Schulung Digitaler Tacho, Lenk- und Ruhezeiten

    • falcocgn
    • 6. August 2008 um 15:36

    Falco Zanini in Kooperation mit der SET-Security GmbH und der Strategic Prevent Ltd. & Co. KG bieten an:

    Donnerstag, 04.September 2008 um 10:30h
    in den Räumen der SET-Security GmbH
    Ronsdorfer Str. 74
    40233 Düsseldorf

    Schulung - Die Regeln des Güterverkehrs
    (auch für Veranstaltungsdienstleister)

    Am 11. April 2007 wurden nach 20 Jahren die gesetzlichen Regelungen für Lenk- und Ruhezeiten bei Gütertransporten grundlegend geändert. Gleichzeitig löst der Digitale Tacho die bekannten Fahrtenschreiber in LKW ab 2,8t zGG ab. Für Unternehmer, Disponenten, freie Mitarbeiter und alle anderen, die Fahrzeuge im Güterverkehr ab 2,8t fahren oder disponieren, können bei Verstößen die Fahrer mit bis zu 5.000€ und die Unternehmer mit bis zu 15.000€ (!) zur Kasse gebeten werden.

    Vermeiden Sie dieses Risiko und schulen Sie sich und Ihre Mitarbeiter -ob frei oder fest angestellt- zu den neuen Regeln rund um die Fahrpersonalvorschriften und den Digitalen Tachographen. Die Schulung geht intensiv auf die besonderen Vorgehensweisen und Bedürfnisse der Veranstaltungsbranche ein.

    Zielgruppe
    Unternehmer, Disponenten, Techniker, Auszubildende und alle weiteren Personen, die Fahrzeuge im Güterverkehr führen und disponieren.

    Inhalte/Ziele
    Mit dieser Schulung sollen die Teilnehmer in die Lage versetzt werden, die neuen Regelungen und technischen Einrichtungen sicher anzuwenden, um sich und dem Unternehmer Zeit und Geld zu sparen.

    Während der Schulung werden folgende Themen behandelt:

    ➔ gesetzliche Grundlagen
    ➔ Definitionen
    ➔ Lenk- und Ruhezeiten in der Neufassung und im Vergleich
    ➔ Digitaler Tacho, Anwendung und Fallen
    ➔ Nachweispflichten im Analog-, Digital- und Mischbetrieb
    ➔ Praxisbeispiele und -tipps

    Dauer
    ca. 5 Stunden

    Gebühr/Anmeldung
    € 95,00 pro Person zzgl. 19% MwSt = €113,05. Zahlbar vor der Schulung gegen Rechnung. Bei Interesse sende ich Ihnen ein Anmeldeformular zu.

    Teilnehmerzahl
    mindestens sechs bis maximal zwölf. Bei nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl werden bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.

    Teilnahmezertifikat/Unterlagen
    Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat. Bei Inhouseschulungen werden die Teilnehmer gesammelt aufgelistet. Diese Liste kann als Nachweis über die vorgeschriebene Unterweisung benutzt werden. Jeder Teilnehmer erhält ein Handout der Schulung sowie weiteres Informationsmaterial für die tägliche Praxis.


    Dozent
    Falco Zanini ist Betriebswirt IHK und Meister für Veranstaltungstechnik Bühne/Studio. Er ist seit über 20 Jahren in der Veranstaltungsbranche tätig als Teamleiter, technischer Leiter und Berater. Zu seinen praktischen Erfahrungen mit dem Güterverkehr zählen u.a. 6 Jahre als Trucker auf Tournee für Trucking Service.

  • Symbole für Rettungs- und Feuerwerhpläne

    • falcocgn
    • 6. August 2008 um 10:46

    Hallo Martn,

    schau mal hier: http://forum.cptec.org

    Dort dürftest Du fündig werden.

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    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

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  • Competent Person for Event Rigging according to IGVW SQQ 2 | Level 1 | Munich (English)

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  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Donnerstag, 15. Oktober 2026

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