Tobias, ERST informieren, dann handeln.
Beiträge von falcocgn
-
-
Einspruch! Das ist der falsche Weg. Richtig ist, daß es sich um die Ausübung eines Gewerbes handelt. ABER, bevor Tobias "sich einen Gewerbeschein holt", sollte er unverzüglich mit der für ihn zuständigen IHK sprechen und sich über die Sachverhalte aufklären lassen, die auf ihn zukommen.
Denn Unternehmer haben die Informationspflicht und können nachher nicht sagen "wusste ich nicht". Ich kenne zuviele Leute, die sich erst einen Gewerbeschein "geholt" haben, ohne zu wissen was das alles bedeutet. Nach wenigen Jahren waren sie pleite und hatten das FA am Hals.
BITTE handele nach dem was ich oben gesagt habe, durchforste das Brett nach "Gewerbe" und informiere dich zuerst.
Wohlmeinende Grüße,
Falco -
Hallo Bastian,
das ist leider so. Nach der Fahrpersonalverordnung (FPersV) muss der Mieter eines Mietfahrzeugs das Fzg. auf sein UN anmelden. Das geschieht mit der Unternehmerkarte des mietenden Unernehmens. Danach die Fahrerkarte. Am Ende des Mietzeitraums müssen die Daten aus dem Gerät ausgelesen, gespeichert und archiviert werden. Sollte, warum auch immer, die UN-Karte nicht vorliegen und das Auslesen nicht möglich sein, dann muß zu Beginn und am Ende des Mietzeitraums ein Ausdruck gemacht werden.
Übrigens, die Vermieter haben die Verpflichtung, dem Mieter auf dessen Verlangen die Daten zur Verfügung zu stellen. Auch das steht im Gesetz wird von den Vermietern aber ignoriert.
Wer diese und andere Fragen hat, kann ja gerne auf der PLS am Donnerstag nachmittag meinem Vortrag lauschen oder mal bei protonic/easyjob vorbeischauen. Dort bin ich die ganze PLS anzutreffen.
Im übrigen wundere ich mich, daß anscheinend diese Thematik zur Zeit low-profile läuft, denn: Die Höchst-Fahrer Buße beträgt € 5.000, die Höchst-Unternehmer-Buße 15.000€! In den Seminaren, die ich zu diesem Thema halte, hatte ich schon Firmen, denen genau das angedroht wurde.
Grüße,
Falco -
Liebe Kollegen,
in der letzten Zeit häuften sich Anfragen nach Stagehand-Adressen in Nachbarländern. Sollten wir nicht anfangen, hier mal die guten Adressen zusammenzutragen? Ich meine nicht die deutschen "wir-können-alles-überall" Anbieter, sondern echte Adressen von Stagehand-Agenturen in den anderen Ländern.
Vielleicht in folgendem Format:
Land,
Stadt,
Name Firma,
Name Ansprechpartner
Kommunikationsdaten
Tätigkeitsbereich,
Bewertung,Grüße,
Falco -
Liebe Kollegen,
in der letzten Zeit häuften sich Anfragen nach Stagehand-Adressen in Nachbarländern. Sollten wir nicht anfangen, hier mal die guten Adressen zusammenzutragen? Ich meine nicht die deutschen "wir-können-alles-überall" Anbieter, sondern echte Adressen von Stagehand-Agenturen in den anderen Ländern.
Vielleicht in folgendem Format:
Land,
Stadt,
Name Firma,
Name Ansprechpartner
Kommunikationsdaten
Tätigkeitsbereich,
Bewertung,Grüße,
Falco -
Hallo Gerch,
als größere Firma mit mehreren Standorten kenn ich GL-Events http://www.gl-events.com
Ansonsten schau mal bei http://www.labelspectacle.org/ eine Qualitätsgemeinschaft Französischer VT-Dienstleister.
Grüße,
Falco -
Hallo dechnikusch,
beim Steuerberater sind wir einer Meinung. Das eine Mal wo ich auf einen Steuerberater gehört habe, hat es mich viel Geld gekostet. Nie wieder! Es sei denn es ist vorgeschrieben.
Auch ich mache meine FiBu selber und nehme mir gerne die Zeit zum Belege einhacken und Steuergestalten. Viele UN vergessen, daß der "Berater" nur ein Erfüllungsgehilfe ist und Beratung erfragt und erkauft werden muß. Und ja, diese, unsere Branche ist sehr speziell. Deshalb sind Adressen von Beratern, die sich auskennen gerne genommen.
Meine Anmerkung bezog sich darauf, daß das DATEV-Format nicht alle Änderungen, die in einer FiBu-Software gemacht werden klaglos hinnimmt. Deshalb sollten alle, die mit Stb und SW mit Datenübergabe arbeiten, den Stb fragen, bevor sie etwas ändern.
Mit dem SKR03 kann ich gut leben. Anpassungen nehme ich wie beschrieben vor, wenn es nötig ist.
-
Hallo dechnikusch,
ich arbeite (in D) mit Lexware Buchhalter und dem SKR03. Zum differenzieren der Erlöse kannst Du zusätzliche Erlöskonten oder auch Aufwandskonten anlegen. Das Erlöskonto ist z.B. die 8400, dann lege für jede Erlösart ein neues Erlösunterkonto an: 8401, 8402... Solltest Du mit einem Steuerberater arbeiten und ihm deine Daten zur Weiterverarbeitung übergeben, dann stimm das vorher mit ihm ab. Die DATEV-Abstimmung funktioniert nicht immer so, wie es die Werbung glauben macht.
Grüße,
Falco -
Hallo David,
in Ludwigsburg sitzt e.m.works! Sehr gute und kompetente Leute, erfahren in Messe, Industrie und Rock `n`Roll (Schleyerhalle)
e.m.-works GmbH
Osterholzallee 140
71636 Ludwigsburg07141-4889141
ehm@em-works.deGrüße,
Falco -
Hallo Chrickel,
mit diesen Haken und Gaze werden bei der IAA immer die Zwischenräume im Monsterrig geschlossen. Die Konstruktion vor 2 Jahren kam von Procon. Vielleicht wissen die etwas. Oder die Frankfurter Rigger.
Grüße,
Falco -
Hallo Thorsten,
diese Information ist sicher auch für einen größeren Kreis der Kollegen interessant. Genauso wie die Adressen von Stagehand-Firmen in Frankreich, Italien, Spanien, Schweiz und Österreich.
Warum so geheomnisvoll?
Grüße,
Falco -
Rheinischer Karneval? Da kann ich was zu erzählen. Hier in Köln heisst das Fastelovend und gerufen wird "Alaaf!".
In diesem Jahr betreute ich als freier Veranstaltungsleiter (oder Chef vom Dienst-CvD) den Gürzenich in Köln an 13 Tagen. Allein in der letzten Woche hatte ich So., Mo. und Mi. jeweils Doppelsitzung.
Das bedeutet Dienstbeginn um 17 Uhr, die erste Sitzung der einen Gesellschaft (meistens Mädchensitzung) läuft noch. Da mal wieder überzogen wird, sind nur noch 1,5 Stunden Zeit für Gäste rausschmeißen, Tische neu eindecken, Stühle rücken, Orchester raus, Elferratsgestühl raus, Elferratsgestühl der anderen Gesellschaft rein, anderes Orchester rein.
Zwischendurch Mitarbeiter begrüßen, Putzkolonne kontrollieren, Aufbauten checken ("nein, gekauschte Stahlseile machen wir dieses Jahr nicht wie immer..."), Vertreter der Gesellschaft begrüßen, usw. Immer mal wieder kontrollieren, ob Notausgänge nicht mit nicht benutzten Stühlen zugestellt werden, usw. Dann noch die Kollegen Techniker der Bands begrüßen. Manche zum zweitenmal an diesem Abend.
Ein guter Act hat am Abend 6-8 Auftritte á 20 min in Köln und Umgebung. Die Kollegen sind nicht zu beneiden: Vollgas, raus aus dem Auto, rein in die Halle mit Karnevalsbesteck, Show und weiter...
Ende gewöhnlich gegen 0:30, dann noch "Nachfeier" im Saal-Foyer. Wenn wir Glück haben läuft zur Untermalung nur eine Karnvals-CD und ich mache eine Stunde später aus. Wenn wir Pech haben spielt noch ein Alleinunterhalter für zwei Stunden. Danach Berichte schreiben und tschö.
Ob ich noch Karneval leiden kann? Es gibt wirklich gute Künstler auch bei den Rednern und ich habe meine Lieblinge, die ich immer wieder hören kann.
Die Woche ist noch nicht zuende: Do., Fr. und Sa. hatte ich dann noch Bälle. Im großen Saal die üblichen Verdächtigen unterstützt von einem Karnevalsorchster und einer Showband. Wirklich spannend ist die Tatsache, daß die Karnevalsorchester bei weitem die besseren Musiker mit größerer Spielfreude und Vielseitigkeit hatten als die Showbands!
Dann noch Disse im kleinen Saal, Top-40 Band im EG-Foyer mit 2. Kapelle im Wechsel und Entertainer im Keller. Das ganze bis 4-5 Uhr morgens. Hier müssen die ganzen Fremdfirmen kontrolliert werden, ob deren Technik o.k. aufgebaut ist. Später kümmer ich mich um die Gäste und die Koordination der Security und überhaupt.
Und Montag? Rosenmontag? Da bin ich "privat" auf die Tribüne von KölnKongress gegangen und habe mir den Zoch angeschaut und gefeiert. Dreimol Kölle alaaf! Natürlich mussten alle Gesellschaften inklusive Dreigestirn bei uns stoppen und Kamelle werfen.
Das war mein Karneval 2007/08
Grüße
Falco -
Übrigens, eine der sinnvollsten und ertragreichsten Anlagen ist das bezahlen von Eingangsrechnungen innerhalb der gewährten Skontofrist mit dem entsprechenden Abzug.
Grüße,
Falco -
Ja, ja die Fonds und die tollen Wertentwicklungen... Diese Wertentwicklungen haben zunächst nichts mit der jährlichen Auszahlung zu tun. Es handelt sich hier um eine Art "innerer Wert".
Ich bin mittlerweile für eine Grundanlage bei Bundesschatzbriefen angekommen. Bei der Bundeswertpapierverwaltung ist die Kontoführung online möglich und kostenlos. Der Anfangszins beträgt zwar nur z.Zt. 3,25% im ersten Jahr, entwickelt aber über die 7 Jahre Laufzeit bis über 4% Durchschnittsverzinsung. Rückgabe nach einem Jahr Bindefrist jederzeit möglich und geht innerhalb einer Woche.
Alle, die sich unter die magische Grenze für eine Bausparförderung rechnen/steuergestalten können, sei auch der "poplige" Bausparvertrag empfohlen. Es gibt Förderung vom Staat (also von Dir selber).
Grüße,
Falco -
Ich musste schwer schlucken als ich von den grandiosen Erträgen gelesen habe, die der Fredanfänger zu erzielen glaubt.
5.000 auf zwei Jahre? Tritt den Bänker in den A...:
- Postbank Kapital plus direkt ab 2.500€ bei 2 Jahren 3,80%
- Sparcard 3000 plus zur Zeit 4,1 %Und der Fond? Der ist auch nicht so prickelnd. Fonds sind eine mittel- bis langfristige Anlageform. Für Laufzeiten bis zwei Jahre wie in diesem Fall lohnt sich das nicht, denn es fallen in der Regel Ausgabeaufschläge, Verwaltungskosten und beim Verkauf ein Abschlag an. Und wenn Du 100 % der eingezahlten Beträge zurückbekommst, stimmt das nur in Zahlen. In der Realität hast Du den Inflationsverlust zu beklagen. Das sagt Dir natürlich SO keine Bänker gerne.
Grüße
Falco -
Richtig! Aber, wie ein Vorredner schon sagte: Gefährdungsanalyse machen, Ersatzmaßnahmen vornehmen usw.
Grüße,
Falco -
Hallo Manuela,
am besten die Tabellen- und Formelsammlung "Veranstaltungstechnik" von Kay Grossigk. Erhältlich z.B. über den VPLT-Bookshop oder DTHG.
Grüße,
Falco -
Hallo Rick,
was macht die Projektarbeit?
Ich bin alle Tage auf der PLS bei protonic/easyjob und freue mich, wenn Du zu meinem Vortrag am Donnerstag kommst.
dreimol Kölle alaaf!
Falco -
Es geht weiter. Die Leute von United Casting haben jetzt Details aus dem Urteil veröffentlicht unter:
http://www.unitedcasting.eu/forum/forum_posts.asp?TID=414Zum nachlesen hier der Beitrag:
"...So jetzt ist ein wenig Zeit, um tiefer in die Problematik mit der Deutschen Rentenversicherung einzugehen.
Wie ich schon zuvor erwähnte, wurden die wichtigsten Auszüge aus dem Dienstvertrag unseres Unternehmens seitens des vorsitzenden Richters Prof. Dr. Becker vorgetragen.
Dazu zählten:
1. Vertragsgegenstand und Tätigkeit
2. Laufzeit und Kündigung
3. Vergütung
4. Grundsätze der Leistungserbringung
Vor Gericht wurde ja ein Fall verhandelt, welcher als Musterprozess gelten sollte. Alle andere Fälle wurden per Gerichtsentscheid entschieden, was nach § 105 Abs. 1 des Sozialgerichtsgesetz (SSG) zulässig ist.
Im verhandelten Fall waren neben dem Dienstvertrag, die Messevereinbarung und Rechnungen der Beigeladenen über 160 und 170 € beigefügt.
Entscheidungsgründe des Gerichts, warum der Klage stattgegeben wurde und warum die Beklagte (Deutsche Rentenversicherung) die Rechte der Klägerin (PER4MANCE Deutschland) verletzte.
Die Beklagte ist nach § 7a Abs. 1 und 2 SGB IV verpflichtet festzustellen, dass die Beigeladene ihre Tätigkeit für die Klägerin nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt hat. Die Tätigkeit als Hostess, die die Beigeladene für die klägerin ausübt, stellt keine Beschäftigung i.S.v. § 7 Abs. 1 SGB IV dar.
Auszüge der Entscheidungsggründe:
"Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV ist Beschäftigung die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für das Vorliegen einer entsprechenden Beschäftigung sind nach § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV gegeben, wenn eine Tätigkeit nach Weisungen erfolgt und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers vorliegt. Für die Frage, ob eine Tätigkeit selbständig ausgeübt wird oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses erfolgt, sind jedoch neben den im Gesetz ausdrücklich genannten Anhaltspunkten auch noch andere Merkmale heranzuziehen, so dass die Frage des Vorliegens einer Beschäftigung i.S.v. § 7 Abs. 1 SGB IV insgesamt auf einer Gesamtbewertung aller Umstände beruht.
Diese Gesamtbewertung führt im vorliegenden Fall dazu, dass die Hostess-Tätigkeit der Beigeladenen, die sie für die Klägerin ausübt, als selbständige Tätigkeit anzusehen ist, die nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses zur Klägerin ausgeübt wird. Dies ergibt sich aus einer Gesamtbewertung der von der Beigeladenen für die Klägerin ausgeübten Tätigkeit: Die Klägerin hat mit der Beigeladenen einen Rahmenvertrag geschlossen, nach der die Beigeladene stundenweise für Projekte von Kunden der Klägerin tätig wird. Benötigt ein Kunde der Klägerin für bestimmte Veranstaltungen wie Messen, Kongresse, Tagungen, Promotion-Veranstaltungen, Service-Events, Werbemaßnahmen oder Verkaufstätigkeiten stunden- oder tageweise zusätzliches Personal, beauftragt der Kunde die Klägerin damit, dieses Personal zur Verfügung zu stellen. Die Klägerin bietet diese Tätigkeiten ihrerseits geeigneten Personen an, mit denen sie einen entsprechenden Rahmenvertrag geschlossen hat. Diese Personen können dann entscheiden, ob und in welchem Umfang sie die angebotene Tätigkeit wahrnehmen und schließen dann mit der Klägerin einen entsprechenden Vertrag. [...] Da die Beigeladene den Kunden der Klägerin bei einer von diesem durchgeführten besonderen Veranstaltung nur punktuell und vorübergehend für wenige Stunden unterstützt, ist die Beigeladene nicht in die normale Arbeitsorganisation des Kunden der Klägerin eingebunden. [....] Dabei unterliegt die Beigeladene aber nicht einem Weisungsrecht dieses Kunden. Auch ein Weisungsrecht der Klägerin hinsichtlich der Ausübung der Tätigkeit besteht nicht. Hier bestimmt die Beigeladene selbst, ob und wie sie für die Klägerin bei einem Kunden der Klägerin tätig wird. Dabei ist sie auch nicht in die Arbeitsorganisation der Klägerin eingebunden und ist gegenüber der Klägerin lediglich verpflichtet, die vom Kunden der Klägerin für die Ausübung der Tätigkeit gemachten Vorgaben zu beachten. Deshalb besteht bei der Ausübung der Tätigkeit der Beigeladenen keine persönliche Abhängigkeit von der Klägerin oder ihrem Kunden.
Damit liegen die vom Gesetz ausdrücklich aufgestellten Anhaltspunkte für eine Tätigkeit im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, d.h. dass die Tätigkeit nach Weisungen erfolgt und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers gegeben ist, nicht vor. Auch die übrigen Merkmale, die zur Abgrenzung einer selbstständigen Tätigkeit von einer Tätigkeit im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, herangezogen werden können, sprechen dafür, dass die Tätigkeit, die die Beigeladene für die Klägerin ausübt, eine selbständige Tätigkeit darstellt. Dies ergibt sich insbesondere daraus, dass die Beigeladene für mehrere Auftraggeber tätig ist und dass sie Zeit und Kapital [...] investieren muss, um von diesen Auftraggebern jeweils Aufträge zu erhalten. Damit ist sie unternehmerisch tätig und trägt ein unternehmerisches Risiko. Für eine selbständige Tätigkeit der Beigeladenen spricht auch, dass sie die von ihr übernommenen Tätigkeiten nicht in eigener Person erfüllen muss, sondern das Recht hat, eine andere Person zur Wahrnehmung dieser Tätigkeit zu schicken, dass in ihrem mit der Klägerin ge-schlossenen Rahmenvertrag keinerlei Kündigungsfristen vorgesehen sind, dass sie keinen Anspruch auf Vergütung im Fall von Krankheit oder Urlaub hat [...]. Im Übrigen spricht gegen eine Ausübung der Tätigkeit der Beigeladenen im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, dass sie von der Klägerin nicht wirtschaftlich abhängig ist und auch kein soziales Schutzbedürfnis besteht [...]. Die geringen Beitragsleistungen, die die Klägerin für die von ihr ausgeübte Tätigkeit für die gesetzliche Rentenversicherung entrichten müsste, würden keinen relevanten Rentenanspruch begründen, der die Klägerin im Alter absichern könnte. [...] Insgesamt sprechen die beiden vom Gesetz zur Abgrenzung aufgestellten Anhaltspunkte und alle weiteren [...], dass die stundenweise Tätigkeit der Beigeladenen für die Beklagte nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird. [...]
Die vom vorsitzenden Richter Prof. Dr. Becker aufgestellten 14 Kriterien zur Prüfung, ob eine selbtständige bzw. nicht selbstständige Tätigkeit vorliegt, werden wir in den nächsten Wochen behandeln..."Grüße,
Falco -
Tach zusammen,
warum kann nicht einfach akzeptiert werden, daß manche Dinge so sind wie sie sind?
Der Spanngurt wurde zum niederzurren von Lasten auf/in LKW konstruiert. für nichts anderes. Punkt.
Anschlagmittel/Hebezeuge wurden zum Anschlagen/Heben von Lasten konstruiert. Punkt.