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Beiträge von falcocgn

  • Erstelle Energiekonzepte für Veranstaltungen

    • falcocgn
    • 21. Januar 2008 um 19:48

    Hallo Timo,

    wieso diese Geheimniskrämerei? Dieses Forum ist auch dazu da, Reputation aufzubauen. Wenn denn wirklich alles so dufte ist, dann sehe ich keinen Hinderungsgrund dafür, daß Du Dich, Deine Leistungen und Dein Profil entsprechend anpreist. Die Website der Limette ist ja auch nicht grade einen Offenheitspreis wert.

    Grüße,
    Falco

  • Schulung Digitaler Tacho + Lenkzeiten

    • falcocgn
    • 20. Januar 2008 um 13:24

    Am 11. April 2007 wurden nach 20 Jahren die gesetzlichen Regelungen für Lenk- und Ruhezeiten bei Gütertransporten grundlegend geändert. Gleichzeitig löst der Digitale Tacho die bekannten Fahrtenschreiber in LKW ab 2,8t zGG ab. Für Unternehmer, Disponenten, freie Mitarbeiter und alle anderen, die Fahrzeuge im Güterverkehr ab 2,8t fahren oder disponieren, können bei Verstößen die Fahrer mit bis zu 5.000€ und die Unternehmer mit bis zu 15.000€ (!) zur Kasse gebeten werden.

    Vermeiden Sie dieses Risiko und schulen Sie sich und Ihre Mitarbeiter -ob frei oder fest angestellt- zu den neuen Regeln rund um die Fahrpersonalvorschriften und den Digitalen Tachographen. Die Schulung geht intensiv auf die besonderen Vorgehensweisen und Bedürfnisse der Veranstaltungsbranche ein.

    Schulung - Inhouse
    Regeln des Güterverkehrs (auch für Veranstaltungsdienstleister)

    -> Lenk- und Ruhezeiten, Nachweispflichten, Digitaler Tacho

    Zielgruppe
    Unternehmer, Disponenten, Techniker, Auszubildende und alle weiteren Personen, die Fahrzeuge im Güterverkehr führen und disponieren.

    Inhalte/Ziele
    Mit dieser Schulung sollen die Teilnehmer in die Lage versetzt werden, die neuen Regelungen und technischen Einrichtungen sicher anzuwenden, um sich und dem Unternehmer Zeit und Geld zu sparen.

    Während der Schulung werden folgende Themen behandelt:

    -> gesetzliche Grundlagen
    -> Definitionen
    -> Lenk- und Ruhezeiten in der Neufassung und im Vergleich
    -> Digitaler Tacho, Anwendung und Fallen
    -> Nachweispflichten im Analog-, Digital- und Mischbetrieb
    -> Praxisbeispiele und -tipps

    Dauer
    ca. 6 Stunden

    Teilnehmerzahl
    Individuell bis maximal 15 Personen

    Teilnahmezertifikat
    Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat. Bei Inhouseschulungen werden die Teilnehmer gesammelt aufgelistet. Diese Liste kann als Nachweis über die vorgeschriebene Unterweisung benutzt werden

    Ein individuelles Angebot erstelle ich gerne: falco.zanini@onlinehome.de


    Dozent

    Falco Zanini ist Betriebswirt IHK und angehender Meister für Veranstaltungstechnik Bühne/Studio. Er ist seit über 20 Jahren in der Veranstaltungsbranche tätig als Teamleiter, technischer Leiter und Berater. An praktischen Erfahrungen mit dem Güterverkehr zählen u.a. 6 Jahre als Trucker auf Tournee für Trucking Service.

  • Infos über Woodstock- PA

    • falcocgn
    • 20. Januar 2008 um 12:25

    Die Antworten gibt es bei: http://en.wikipedia.org/wiki/Woodstock_festival

    Dort steht speziell zur PA:"Sound for the concert was engineered by Bill Hanley, whose innovations in the sound industry have earned him the prestigious Parnelli Award. "It worked very well," he says of the event. "I built special speaker columns on the hills and had 16 loudspeaker arrays in a square platform going up to the hill on 70-foot [21 meter] towers. We set it up for 150,000 to 200,000 people. Of course, 500,000 showed up."

    ALEC designed 4 - 15 marine ply cabinets that weighed in at half a ton a piece, stood 6 feet straight up, almost 4 feet deep & a yard wide. Each of these woofers carried four 15-inch JBL LANSING D140 loudspeakers. The tweeters consisted of 4 x 2-Cell & 2 x 10-Cell Altec Horns. For many years this system was collectively referred to as the WOODSTOCK BINS."

    Über Bill Hanley: http://www.billhanley.org/

    Grüße,
    Falco

  • Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik Bühne/Studio

    • falcocgn
    • 19. Januar 2008 um 10:45

    Hier handelt es sich wohl um eine Fortbildung, die dem fachrichtungsspezifischen Teil der Meisterfortbildung entspricht. Bei den Kollegen in Hannover von der DEA läuft das unter "Assistent für Veranstaltungstechnik". Ich vermisse hier den Hinweis auf eine Möglichkeit zur Fachrichtungswahl. Wenn diese Teilbildung angerechnet werden soll, muss zwingend eine Fachrichtungsspezialisierung stattfinden. Zusätzlich muß dann bei der FR Beleuchtung noch die Elektrofachkraft vorgewiesen werden.

    Ich persönlich finde dieses Bildungsangebot für halbgar und auf der HP stehen ja deutliche Hinweise auf das eigentliche Ziel, nämlich das "Qualifizieren" von Arbeitslosen und das entsprechende einkassieren von staatlichen Zuschüssen für dieses Angebot. Zu bedenken ist auch, daß die Prüfungsordnung radikal geändert werden wird. Die Fortbildung in dem bisherigen Rahmen wird wohl nicht mehr stattfinden können. Was wird denn dann aus der Anrechnung? Das ist immerhin vom Wohlwollen der jeweiligen IHK abhängig.

    Grüße,
    Falco

  • Hands, Aufbautechniker, Operator München

    • falcocgn
    • 17. Januar 2008 um 08:35

    Ich empfehle immer gerne:

    Exact-Events, Wolfgang Baumgärtel, Tel: 0171-8035685

    Der macht viele große und auch kleine Veranstaltungen in und um München. Olympiahalle, Industrieshows usw. Die ganze Bandbreite und eine nette Crew, die weiß, was sie tut.

    Grüße,
    Falco

  • Suche Praktikanten Aushilfen und Techniker in Ludwigsburg

    • falcocgn
    • 15. Januar 2008 um 19:10

    Hallo Micha,

    kennst Du die Kollegen von E.M.Works? Die sitzen bei Dir um die Ecke und bieten Premium-Stagehands an.

    E.M.Works! GmbH
    Nicole Ehm
    Osterholzallee 140
    71636 Ludwigsburg

    Tel.: 07141-4889141
    http://www.em-works.de

    Grüße,
    Falco

  • World of Events - Spontantreffen?

    • falcocgn
    • 15. Januar 2008 um 09:57

    Hallo zusammen,

    ist von Euch zufällig jemand morgen in Wiesbaden auf der World of Events unterwegs? Eventuell könnte man sich spontan treffen.

    Grüße
    Falco

  • Konkurrenz

    • falcocgn
    • 12. Januar 2008 um 17:25

    Tja, der Kaufmann lernt in der Berufsschule beim Thema kaufmännisches Rechnen, daß Skonti, Boni, Nachlässe und Rabatte selbstverständlich in den Preis eingerechnet werden. In unserer Branche ist es leider so, daß ein großer Teil der handelnden Personen eben nicht über kaufmännisches Wissen verfügt. Ein guter Teil davon ist dann auch noch beratungsresistent und/oder informiert sich nicht. Und nach drei Jahren kommt dann endlich der Bescheid für die Einkommensteuer und uups, der Mensch muß noch 20% des Gewinns als Einkommensteuer abdrücken. Wieso hat ihm das bloß keiner gesagt???

    Grüße,
    Falco

  • GWG's und die neuen Unternehmenssteuerreform

    • falcocgn
    • 12. Januar 2008 um 17:19

    Hallo Michaela,

    Du hast recht und ich hab nochmal nachgeschaut. Ein PC ist "regelmäßig kein selbständig nutzbares WG, also über die Nutzungsdauer abzuschreiben". Die ND ist bei PC drei Jahre. Dazu gibt es ein Urteil des BFG.

    Grüße,
    Falco

  • GWG's und die neuen Unternehmenssteuerreform

    • falcocgn
    • 12. Januar 2008 um 12:08

    Hallo Oliver,

    Du solltest zunächst prüfen, ob ein Mic ein selbständig nutzbares WG ist oder nicht. Dies kannst Du mit Deinem FA zusammen tun. Frage dort einfach nach. Grade im Hinblick auf die neuen Regelungen würde ich dazu tendieren, ein Mic NICHT als selbständig nutzbar zu deklarieren. Was kann es denn auch tun ohne Strom und Kabel?

    Der Vorteil bietet sich, daß die Mics dann der normalen AfA unterliegen. Ein Drahtlosmic ist dann nach drei Jahren und ein Kabelgebundenes Mic nach fünf Jahren abgeschrieben. Verluste oder Verkäufe können weiter normal gehandhabt werden per Entnahme und Erlöse aus Anlageverkäufen.

    Zu deiner Frage ganz konkret: Das GwG geht im Pool auf. Es gibt keine individuellen Buchwerte mehr. Nach den 5 Jahren bleibt auch kein Erinnerungswert von 1€ mehr. Der Verkauf ist m.E. ein Erlös aus Verkäufen von AV.

    (dieser Beitrag stellt keine Steuerrechtliche Beratung dar, sondern ist meine persönliche Meinung)

    Grüße,
    Falco

  • Brauche ein Stagehand in Montabaur / Limburg für den 5.2.08

    • falcocgn
    • 11. Januar 2008 um 20:05

    Sind Eure Telefone kaputt oder die PN = private Nachricht-Funktion???

  • GWG's und die neuen Unternehmenssteuerreform

    • falcocgn
    • 10. Januar 2008 um 09:33

    Aus dem WRS-Handbuch Steuern und Buchhaltung 2008 entnehme ich folgendes:

    Überblick Rechtslage:

    Wirtschaftsgut -> beweglich, abnutzbarer Gegenstand des betrieblichen Anlagevermögens, selbständig nutzbar? JA oder NEIN?

    wenn JA
    -> Netto max. 150€ -> Zwingend Sofortabzug
    oder
    -> Netto zwischen 150€ und 1.000€ -> Zwingend in Sammelposten, 5 Jahre
    oder
    -> Netto mehr als 1.000€ -> AfA über Nutzungsdauer/Tabelle

    wenn NEIN

    -> AfA über Nutzungsdauer/Tabelle

    -----------------
    Drucker ist nicht selbständig nutzbar-> AfA über Nutzungsdauer/Tabelle
    TFT ist nicht selbständig nutzbar-> AfA über Nutzungsdauer/Tabelle

    => Wenn kaputt oder veraltet = Sonderabschreibung
    -----------------
    Ist ein Mikrofon selbständig nutzbar? Diese Frage wird sicher in den Finanzämtern nicht einheitlich behandelt.


    Grüße,
    Falco

  • GWG-Stellungnahme der IHK auf Kritik

    • falcocgn
    • 9. Januar 2008 um 13:57

    Hallo zusammen,

    heute habe ich folgende Email an meine IHK in Köln gesandt:

    "Sehr geehrter Herr Dr. Ferger,

    die IHK ist meine Interessenvertretung. Schön und gut und wichtig. Doch wo war die IHK und vor allem der DIHK als über die Unternehmenssteuerform verhandelt wurde?

    Speziell die neuen Regeln zur Sofortabschreibung der geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) sind ein Horrorroman.

    - Sofortabschreibung nur noch bis 150€
    - Güter zwischen 150€ und 1.000€ müssen in einen Sammelposten eingestellt werden, der dann 5 (fünf) Jahre abgeschrieben werden muss. Defekte oder gestohlene Güter dürfen nicht entnommen werden. Wer denkt sich denn soetwas aus?

    - Und was soll ich machen, wenn ich 2 Jahre nach Anschaffung eines PC ein zusätzliches Gerät dafür erwerbe, welches nicht selbständig nutzbar ist? Ich darf es nicht als eigenständiges WG erfassen, ich darf aber auch nichts an der Abschreibung des PC ändern. Was nun?

    Bitte antworten Sie mir nicht, es handele sich um steuerrechtliche Fragen, für die Sie nicht zuständig sind. Die IHK ist mein Interessenvertreter, mein Lobbyist, mein Sprachrohr in Berlin. Doch hier sehe ich ein eklatantes Versagen.

    Diese Neuregelung trifft besonders die KMU, die Basis der deutschen Wirtschaft, die ja immer so hochgehalten wird, wenn man sich der Presse gegenüber gut darstellen möchte und zufällig ein Ereignis, ein Pressefotograf, ein oder mehrere Politiker und ein Kölschglas zusammentreffen...

    In Erwartung einer Stellungnahme"

    Die Antwort:

    "Sehr geehrter Herr Zanini,

    vielen Dank für das heute an Herrn Dr. Ferger per Email gerichtete Schreiben. Als zuständige Fachreferentin möchte ich Ihnen gerne stellvertretend auf die von Ihnen zum Teil berechtigten kritischen Einwände zu den neuen Abschreibungsregeln für GWGs antworten.

    Nach ursprünglichen Plänen der Koaltionsregierung sollte die Möglichkeit der steuerlichen Sofortabschreibung für GWGs komplett gestrichen werden. Für alle Unternehmen hätte dies einen nicht bezifferbaren bürokratischen Aufwand zur Folge gehabt. Über die letzten Jahre hinweg und bis zuletzt hatte sich im Gegensatz dazu die IHK-Organisation dafür ausgesprochen, die GWG-Grenze sogar auf mindestens 1.000 Euro anzuheben. Die Notwendigkeit einer teilweisen Gegenfinanzierung der geplanten Reformmaßnahmen hat den Gesetzgeber dazu veranlasst, nur unwesentlich trotz massiver Einwände der Wirtschaftsverbände von den ursprünglichen Plänen abzurücken. Als Alternative wurde schließlich die Poolabschreibung in den politischen Diskussionsprozess eingebracht und in der von Ihnen korrekt beschriebenen Form umgesetzt. Auch an diesem Punkt hatte die IHK-Organisation gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden der Wirtschaft Nachbesserungen eingefordert (siehe Anlage: Stellungnahme der Wirtschaftsverbände).
    Die jetzige Regelung ist durchaus eine mit Abstrichen praktikable Lösung. Durch die Typisierung der einheitlichen Nutzungsdauer von fünf Jahren im Rahmen der Poolabschreibung unterbleibt zwar die individuelle Ermittlung der Nutzungsdauer für jedes einzelne geringwertige Wirtschaftsgut; Entnahmen, Verkäufe, Wertminderungen oder Zerstörungen bleiben jedoch unberücksichtigt. Abgesehen von der Erfassung des Zugangs bestehen keine weiteren Dokumentationspflichten.
    Die Anwendung der steuerlichen Vorschriften für geringwertige Wirtschaftsgüter setzt voraus, dass es sich um abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter handelt, die zu einer selbständigen Nutzung fähig sind. Nicht erst im Rahmen der Poolabschreibung, sondern auch bei der bisherigen 410 GWG-Euro Grenze konnten deshalb bspw. Computer-Bestandteile nicht sofort abgeschrieben werden, sondern mussten über die individuelle Nutzungsdauer hinweg abgeschrieben werden. Das wäre auch jetzt für Ihr zusätzliches Gerät der Fall.

    Der Gesetzgeber ist nicht zuletzt auf Drängen der Wirtschaftsverbände von Seiten des Bundesrates verpflichtet worden, erste Auswirkungen der gesetzlichen Neureglungen im nächsten Jahr zu überprüfen. Rückmeldungen aus der Unternehmerschaft - wie Ihre - sind für uns als Interessenvertreter äußerst wichtig, um den Nachbesserungsbedarf der Steuergesetze besser dokumentieren und dem Gesetzgeber gegenüber sachgerechte Forderungen stellen zu können. Mit der beschlossenen Reform ist keinesfalls das Bemühen unserer IHK-Organisation im Sinne einer gesamtwirtschaftlichen Interessensvertretung beendet worden. Wir werden uns auch weiterhin für eine praktikable Steuergesetzgebung im Interesse des Mittelstands einsetzen.

    Gerne stehen wir Ihnen auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. "

    Fazit: das Chaos kommt aus Berlin. Schreibt euren Wahlkreisbeauftragten und euren IHKen in Massen.

    Grüße,
    Falco

  • Deutsch Truck laden

    • falcocgn
    • 9. Januar 2008 um 13:51

    Deutsch (Truck laden): Alles was da ist, muß in den einen Truck rein. Von vorne bis hinten und von unten bis oben unter maximaler Eliminierung von freiem Platz. Motto: Lieber jeden Tag stundenlanges Tetris als ein zusätzliches Fahrzeug. Kost' ja Geld. Hands sind sowieso da... Ganz wichtig ist der Verzicht auf jede Form von Ladeplan und/oder Reihenfolge oder das ständige, eigenmächtige Ändern der Reihenfolge und die Abwesenheit von Ladeansagern.

    Steigerung ist das Buchen von zuwenig Hands, das Fehlen von Verständnis und Koordination bei Technikern für die Bedürfnisse des Frachtführers und das "eigene-Gewerk-nicht-ladefertig-beim Truck-abliefern-und warten-bis-es-geladen-ist".

    Formel für die Ermittlung notwendigen Lade-Personals bei Sattelzügen: 4 Personen zum Stapeln + 1 Person zum Bremsen/annehmen + 2 Personen links und rechts der Rampe zum unterstützen des Schiebers + mind. 1 weitere Person zum raufschieben = 8 Personen Minimum. Hierbei ist zu bedenken, daß Weglängen, Hindernisse (Treppen, Rampen, Aufzüge, Lauflängen, paralleles Abbauen) weitere Personen erfordern.

    Grüße,
    Falco

  • Berufsgenossenschaft: Einordnung Gefahrenklasse

    • falcocgn
    • 9. Januar 2008 um 13:13

    Um Himmels Willen, GK 5,5???

    Ich bin in der VBG in der Gefahrtarifstelle 29, Veranstaltungsunternehmen mit Gefahrklasse 1,68. In Zahlen ausgedrückt: Für das Jahr 2006 habe ich bei einer Versicherungssumme von 50.000€ einen Beitrag von 353,43€ gezahlt. Sie zu, daß Du da wieder rauskommst. Die sind sachlich gar nicht zuständig. Schließlich werden alle branchenrelevanten Vorschriften von der VBG erlassen.

    Grüße,
    Falco

  • GWG's und die neuen Unternehmenssteuerreform

    • falcocgn
    • 9. Januar 2008 um 11:18

    Nochmal zu dem Kabelbeispiel. Wenn EIN Kabel z.B. 200€ kostet ist es klar, dann muss es in den Pool. Wenn aber mehrere Kabel angeschafft werden, die zusammen 200€ kosten, dann ist selbstverständlich jedes Kabel unter 150€ einzeln zu bewerten und abzuschreiben.

    mringhoff

    richtig, sagte ich ja schon. Kein Wahlrecht mehr ab 150,00€.

    Ich habe übrigens eine Email an meine IHK geschrieben und meine Kritik an dem offensichtlichen Versagen des DIHK geäußert. Macht das doch auch mal und meckert hier nicht nur. I have a dream: Fluten von Emails ergießen sich über die IHKen und vielleicht sogar die Wahlkreisverantwortlichen.

    Grüße,
    Falco

  • GWG's und die neuen Unternehmenssteuerreform

    • falcocgn
    • 9. Januar 2008 um 10:05

    Hi djobi,

    ist doch kein Problem. Der Nettobetrag des Wirtschaftsguts wird in dem Jahr des Kaufes in den Sammelposten/Buchungskonto/Tabelle eingestellt. Güter die in 2008 angeschafft werden, heißen z.B. Sammelposten08, Güter in 2009 Sammelposten09 usw. Jedes dieser Sammelpostenkonten wird dann 5 Jahre lang abgeschrieben. Sch**egal, ob das Gut dann noch existiert oder nicht.

    Zu Deinem Beispiel:

    Mikrofon -> Sammelposten -> 5 Jahre abschreiben, oder mit Händler sprechen und Preis auf 149,99 reduzieren. Dumm ist hier nur, daß nach der AfA-Tabelle für die Fernseh-, Film- und Hörfunkwirtschaft von 1990 drahtgebundene Mics über 5 Jahre und drahtlose Mics nur über 3 Jahre abgeschrieben werden müssen/können. Also hast Du bei Drahtlosmics mit der Neuregelung einen Riesennachteil.

    Kabel -> EIN Kabel für 200€??? -> jedes Kabel einzeln ansetzen = Vorteil, da bei Regel-AfA über 5 Jahre ein defektes Kabel normal aus der AfA entnommen werden kann.

    XYZ -> ??? -> siehe oben

    WEnn XYZ ein Compi sein soll, dann stellt sich mir z.B. die Frage, ob ich entweder die Dose auf über 1.000 netto bringe oder mir dann doch endlich einen Apfel kaufe...

    Grüße,
    Falco

  • GWG's und die neuen Unternehmenssteuerreform

    • falcocgn
    • 8. Januar 2008 um 09:08

    Die alte GwG-Regel ist tot, es lebe die Abschreibung.

    Wie ihr alle und auch mittlerweile alle Steuerberater wisst, können geringwertige Wirtschaftsgüter nur noch bis € 150,00 netto sofort abgeschrieben werden. GWG im Bereich zwischen 151,- und 1.000,- müssen in einen Sammelposten eingestellt und 5 (fünf) Jahre lang linear abgeschrieben werden.

    JETZT macht es Sinn ein Wirtschaftsgut bei der Anschaffung wenn möglich auf über 1.000,- netto aufzublasen. Bei einem PC besonders, weil der dann nach drei Jahren voll abgeschrieben ist. Das ach so tolle Schnäppchen zu 499,- muss dagegen fünf Jahre zu je 100,- mitgeschleppt werden.

    Grüße,
    Falco

  • Amerikanisch Truck laden

    • falcocgn
    • 7. Januar 2008 um 18:43

    Hi,

    ein Ladeplan und ordentlich und ausführlich bezeichnete Cases ist Standard bei allem was länger als nur 3-5 Tage auf Tour geht. Das vorhandensein desselben ist kein Merkmal Ami oder nicht.

    Bei der Definition zu britisch muß ich simonstpauli widersprechen, es sei denn ich habe die letzten 27 Jahre nicht aufgepasst ;)

    Der Ladeplan gehört in D leider zur aussterbenden Spezies. Ebenso wie der Vorteil von ausführlich und nachvollziehbar beschrifteten Cases in D immer noch nicht so richtig angekommen ist. Da meckert man lieber und die Zeitverschwendung, die beschriften darstellt, um dann den Hands in jeder Stadt immer wieder zu erklären, man benötige die "schwarze-Kiste-die-wo-so-aussieht-und-dann-mit dem Kratzer links-unten..."

    Als positives Gegenbespiel kann ich da die Kollegen von Satis&Fy nennen.

    In der Hoffnung auf Besserung,
    Falco

  • Amerikanisch Truck laden

    • falcocgn
    • 7. Januar 2008 um 15:57

    Amerikanisch (Truck laden): Cases werden in den Truck geschoben, bleiben -gesichert- auf Rollen stehen und gut ist. Vorteil dabei ist, daß der Ladevorgang irre schnell geht. Besonders auf Open-Air Touren mit viel gleichförmigen Cases oder z.B. Boxen ideal. Hierbei wird durch die Geschwindigkeit die größere Zahl an Trucks teilweise ausgeglichen.

    Variante ist:

    Doppelrampe: Nachdem der Truck mit z.B. PA auf Rollen zu 2/3 geladen ist, wird auf diese Lage Plywood gelegt, eine zweite Rampe an die jetzt vorhandene obere Ebene gelegt und oben weiter geladen. Erfordert gute Koordination und gute Stagehands.

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