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Beiträge von falcocgn

  • Preis für sicherste Schulbühne

    • falcocgn
    • 4. August 2007 um 11:10

    So liebe Leute, die Ferien sind in NRW am Montag zuende, in anderen Bundesländern auch bald. Was tun wir also jetzt? Ich finde diese Idee mit der "Safer Schulbühne" super. Meine Tochter wird ab Montag in eine große reine Mädchenschule in Köln kommen. Ich habe mir daher vorgenommen, mal in der Schule nachzufragen, wie die es in der Aula halten mit Sicherheit und mich dann entsprechend ehrenamtlich einzubringen, wenn gewünscht...

    Das bringt mich dazu Euch zu fragen, ob ihr denn keine Kinder habt? Wäre es nicht ein schöner Ansatz, wenn jeder in die Schule seines Kindes geht und sich dort anbietet?

    Also, was tun? Die Idee von Markus Verza ist m.E. die richtige. An den GUV herantreten, evtl auch die DTHG involvieren und lokale Technikdienstleister. Bei der GUV ist das Problem, daß sie nicht besonders aktiv ist, um ihre Kurse zur sachkundigen Aufsichtsperson zu promoten. Die angebotenen Kurse sind zu lang (5 Tage) und die Gewichtung der Inhalte stimmt nicht. Dann stellt sich die Frage WIE und WER den Kontakt und die Gespräche sucht.

    Die Dinge, die Philip beschrieben hat, sind typisch für den Umgang mit diesen Themen bei den Kommunen. Das geht in den Schulen los, setzt sich bei den Bürgerhäusern fort und endet nicht bei den kleinen Theatern. Die kleinen Theater haben ja auch kein Geld. Deswegen arbeiten dort i.d.R. nur Leute, deren Arbeitsplatz gefördert wird und mit ihren Aufgaben allein gelassen werden. In Kölner Bürgerhäusern habe ich auch haarsträubende Dinge gesehen. Besonders in dem, in dem ich die praktische Übung meiner Sachkunde-Fortbildung gemacht habe. Es war schwer zu unterscheiden zwischen den für die Prüfung eingebauten Fehlern und den Dauerfehlern. Schauderhaft.

    Loss jonn, ich bin dabei.

    Grüße,
    Falco

  • Mischen "gefühlsecht"

    • falcocgn
    • 3. August 2007 um 12:49

    Erstaunlich in welche Sphären diese Diskussion geht.

    1. Ein Pult -FoH oder Monitor egal- mit der Peripherie ist offiziell ein "elektrischer Betriebsraum". Wenn Strom und Wasser zusammenkommen ist das selten gut. Es darf also -wie bereits gesagt wurde- nicht um Vermeidungstaktiken gehen, sondern es muß vorher geklärt werden ob ein ordentlicher Frontplatz vorhanden ist oder nicht. Wenn nicht, muss dafür gesorgt werden, daß eine Hütte dahin kommt.

    2. Der Veranstalter und der Betreiber -beide bei vielen Baustellen in einer Person- hat die Pflicht, die für die VA notwendigen baulichen Anlagen zu planen, genehmigen zu lassen und zu errichten. Das alles im Rahmen der beliebten anerkannten Regeln der Technik. Das Schutzziel ist der Personenschutz (Besucher und Beschäftigte) und nicht zuerst der Geldbeutelschutz. Also ist es nicht Sache des FoH-Manns oder -Frau einen Pavillon mitzubringen. Wenn es knallt und Leute kommen zu Schaden wird immer zuerst der Betreiber/Veranstalter gefragt, wie das denn sein konnte.

    3. Alternativ können gewisse Veranstalter ja mal darüber nachdenken, die komplette Hardwarebesorgung auszulagern: Besucher bringt ein Stück Barrier mit, Gitarrist ein Stück Bühne, Security ein Stück Strom...

    4. Wir reden über VA in Deutschland mit seinem "gemäßigtem" Klima. Gewisse Dinge sind daher eigentlich Standard bei Open-Air: Abzieher, gute Planen, Frischhaltefolie für die Wedges, Strömender Regen pünktlich zu Aufbau und Abbau...

    Sonnige Grüße aus Köln,
    Falco

  • Schulung 21. 8. Lenk- und Ruhezeiten, Digi-Tacho in Köln

    • falcocgn
    • 20. Juli 2007 um 16:42

    Hallo zusammen,

    das Thema über das alle sprechen, keiner was genaues weiß, dann aber richtig teuer werden kann.

    Wir, die GvWD bR, bieten in Zusammenarbeit mit der ebi media produktions gmbH eine Ganztagesschulung zum wichtigen Thema Lenk- und Ruhezeiten, Digitaler Tacho und Nachweispflichten an.

    Vortragen wird Falco Zanini, der Artikel zu diesem Thema bereits im VPLT-Magazin veröffentlicht hat und regelmäßig Kollegen berät.

    Schulung am 21. August bei emp ebi media produktions gmbh, Von-Hünefeld-Str. 37, 50829 Köln um 09:00 Uhr, EUR 95,00 zzgl. 19% MwSt.

    Schulung
    Regeln des Güterverkehrs (auch für Veranstaltungsdienstleister) - Lenk- und Ruhezeiten, Nachweispflichten, Digitaler Tacho


    Zielgruppe

    Unternehmer, Disponenten, Techniker, Auszubildende und alle weiteren Personen, die Fahrzeuge im Güterverkehr führen und disponieren.

    Inhalte/Ziele
    Seit 11. April diesen Jahres ist die Neuregelung der Lenk- und Ruhezeiten bei Gütertransporten in Kraft. Die Verordnung EG 561/2006 ändert nach über 20 Jahren einige Dinge, die bei Benutzern von LKW ab 3,5t und Disponenten bereits in Fleisch und Blut übergegangen sind. Die Nachweispflichten der Fahrer und Unternehmer sind dabei ebenfalls geändert worden. Gleichzeitig wird löst der Digitale Tacho die bekannten Fahrtenschreiber in LKW ab.

    Mit dieser Schulung sollen die Teilnehmer in die Lage versetzt werden, die neuen Regelungen und technischen Einrichtungen sicher anzuwenden, um sich und dem Unternehmer Zeit und Geld zu sparen.

    Während der Schulung werden folgende Themen behandelt:
    - gesetzliche Grundlagen
    - Definitionen
    - Lenk- und Ruhezeiten in der Neufassung und im Vergleich
    - Digitaler Tacho
    - Nachweispflichten im analogen, digitalen und Mischbetrieb
    - Praxisbeispiele und -tipps

    Dauer
    ca. 7 Stunden

    Teilnehmerzahl
    maximal 10, da Platz begrenzt.

    Info unter http://www.gvwd.de
    Adresse unter http://www.emp-web.de

  • Kölner Lichter

    • falcocgn
    • 17. Juli 2007 um 20:12

    Hallo zusammen,

    ausführende Firma waren Sound Bros. aus Köln http://www.soundbros.de/ mit zugemietetem Material von Graumann und BTL.

    Es waren d+b C4 Top und Sub sowie an einigen Türmen besagte GAE Monitore als Nearfill. Übertragung per Funkstrecke.

    Grüße aus Kölle,
    Falco

  • Schulung "Sachkundige Aufsichtsperson f. Vers.-stätten&

    • falcocgn
    • 17. Juli 2007 um 16:05

    Die von mir mitbegründete GvWD bR bietet nach einer ersten, erfolgreichen Inhouse-Schulung das erste offene Seminar zur "Sachkundigen Aufsichtsperson für Versammlungsstätten" an.

    Termin ist vom Mo. 06.- Mi. 08. August in Köln im Konferenzzentrum des AAA Budgethotel.

    Preis als einmaliges Sommerspecial ist € 350,00 zzgl. 19% MwSt.

    Weitere Info auf unserer Seite http://www.gvwd.de

    In Kürze bieten wir Tagesseminare zu Lenk- und Ruhezeiten und zum Digitalen Tacho an. Info in kürze.

    Grüße,
    Falco

  • Gewerbeschein für Mitarbeit bei einer Veranstaltungsfirma

    • falcocgn
    • 13. Juli 2007 um 19:50

    Also liebe Leute. Für alle, die das Thema Scheinselbständigkeit interessiert und sich von (bestenfalls) halbwissen entfernen möchten, ist hier von mir für euch der ultimative Link. Das Rundschreiben der Sozialversicherungsträger:http://212.227.101.181/aok/service/ru…elbststaend.pdf

    Alles was zu sagen ist steht hier drin, oder wie mein BWL-Jura Dozent sagte: "ein Blick ins Gesetz schützt vor Geschwätz"...

    Viel Spaß beim lesen.

    Grüße aus Köln von Falco
    ... der gespannt ist, wie sich diese mittlerweile OT-Diskussion hier weiter entwickelt.

  • Gewerbeschein für Mitarbeit bei einer Veranstaltungsfirma

    • falcocgn
    • 13. Juli 2007 um 19:39

    Künstler sind Künstler. Wir reden hier über potentielle Angestellte.

    Gruß,
    Falco

  • Gewerbeschein für Mitarbeit bei einer Veranstaltungsfirma

    • falcocgn
    • 13. Juli 2007 um 13:12

    Hallo Carlo,

    Minijob ist Angestellt, zählt bei der Berechnung der Angestellten einer Firma mit 1/4 Stelle.

    - Alle Rechnungen an eine Agentur=Scheinselbständig
    - da Scheinselbständig, im Falle einer Prüfung und negativem Bescheid= Arbeitnehmerüberlassung.
    - AÜ ist erlaubnispflichtig und Strafbewehrt.

    Versicherungen alleine sind nicht maßgeblich. Das unternehmertypische Verhalten ist immer nur ein weiteres indiz Pro oder Contra. Zuerst ist die tatsächliche Ausgestaltung der zu beurteilenden Tätigkeit entscheidend. Die reihenfolge des Katalogs macht es. Wird die gleiche Tätigkeit auch von Angestellten durchgeführt bist du raus, bzw. drin als AN.

    Angestellte in der Veranstaltungstechnik finden sich in Theatern, TV-Studios, Opernhäusern, VT-technikfirmen usw.

    Die Scheinselbständigkeit wird von der "Clearingstelle" der BfA verfolgt. Die schaffen es aber nicht, hinterher zu kommen. Es gilt aber, wenn es eine Baustellenkontrolle gibt, dann wird auch genau danach gefragt.

    Entgegen anderer Latrinenparolen ist dieses Gesetz nicht aufgehoben.

    Ich empfehle immer noch die Lektüre des Besprechungsergebnisses...

    Grüße,
    Falco

  • Gewerbeschein für Mitarbeit bei einer Veranstaltungsfirma

    • falcocgn
    • 13. Juli 2007 um 09:01

    @ Mod: bitte nach Cash und Co. verschieben

    @ alle anderen: Vorsicht, hier wird gefährliches Halbwissen dargestellt.

    simonheld:
    da du anscheinend Schüler bist, sollte die Firma dich ohne Probleme als geringfügig-kurzfristig oder per Minijob anstellen können. Die Aufforderung an dich, einen Gewerbeschein "zu holen" ist grob fahrlässig. Die beantragung eines GS zieht weitreichende Konsequenzen nach sich. Bitte suchen im forum mit: "Gewerbe" oder "Gewerbeschein". Eine flexibilisierung des Arbeitsverhältnisses ist auch keine Problem. Dazu habe ich den text eines Artikels von mir in dieses Forum gestellt, das im VPLT-Magazin erschienen ist. Suche über meine Beiträge.

    @ Mehti: Falsch, nicht simon macht sich strafbar, die Firma auch nicht. es ist eine Ordnungswidrigkeit und die firma hat dann endlich den Angestellten, vor dem sie sich gesträubt hat.

    @ Carlo:
    auch hier falsch interpretiert. Die BfA prüft nicht, in wie weit jemand selbständig ist, sondern wie viel Arbeitnehmer er ist. Da ein Azubi ein Angestellter ist und z.b. Simon ähnliche arbeiten durchführt, und vor allem auch vor seiner "Selbständigkeit" bereits als Angestellter in der Firma gearbeitet hat, ist das Thema durch. Simon ist Scheinselbständig.

    Auch deine Deklination von Punkt 4 ist falsch. Ich kann dir eine Ablehnungsbegündung vorlegen. Die Ablehnungsgründe sind -für deine/unsere Augen- haarsträubend. Aus Amtssicht aber nachvollziehbar. Unternehmertypische Merkmale sind z.B. Volles Unternehmerrisiko, Werbliches Auftreten usw. Da aber bereits Punkt 3 negativ ausfällt braucht hier nicht mehr weiter diskutiert werden.

    Für alle, die sich wirklich für das Thema interessieren, empfehle ich einen Besuch auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung - ex-BfA. Dort bitte nach den "Besprechungsergebnissen" suchen und dann nach Selbständigkeit. Die Besprechungsergebnisse sind die Ergebnisse der Diskussion der Sozialversicherungsverbände zu den gesetzl. Vorgaben des SGB. Mit diesen wird für alle Soz.-vers. verbindlich die Handhabung in der Praxis geregelt. es sind weit über 30 Seiten. Nach der lektüre wirst Du verstehen, wie die Leute ticken.

    Ich habe es mehrfach gelesen.

    Ich bin erstaunt, das es in diesem Forum immer noch so viel Unwissen über die regelungen zur Scheinselbständigkeit gibt!

    Bei Fragen bin ich gerne beratend tätig.

    Grüße aus Köln,
    Falco

  • Powerlock

    • falcocgn
    • 23. Juni 2007 um 18:57

    Hallo Nikita,

    an diese Anschlüsse darf ein Laie, also jemand, der nicht elektrofachkraft ist, definitiv nicht drangehen. Es handelt sich hier um Drehstrom bis 400A. Beim ziehen unter Spannung kann/wird es einen Überschlag geben.

    Ziehen/Stecken darf nur eine Elektrofachkraft und nur nachdem die Spannungsfreiheit nachgeprüft hergestellt wurde.

    Grüße aus Köln,
    Falco, der bestanden hat...

  • Feuerlöscher und Verbandskasten

    • falcocgn
    • 3. Juni 2007 um 16:13

    Hallo zusammen. Ich komme grade aus dem Kurs "Erste-Hilfe", der zwei Tage gedaurt hat. Es ist zu unterscheiden zwischen "Sofortmaßnahmen am Unfallort" und dem EH-Kurs. In dem EH-Kurs (ich war beim ASB) bekommt man sehr wohl Info zum Thema Asthma, Hitzschlag und anderem. Dazu gehören auch praktische Übungen. Die Kosten (35?) werden Versicherten von der BG erstattet.
    Ich fand den Kurs sehr informativ, nur das Thema Stromunfälle wurde leider nicht behandelt.
    Ich bin der Meinung, daß es grade bei potentiell nötiger Hilfeleistung nicht darum gehen darf, Geld oder Platz zu sparen. Viel zu oft ist unsereiner an Orten, wo es noch nicht oder nicht mehr nichts und niemanden gibt, der Hilfe leisten kann. Ein kleiner Betriebsverbandkasten sollte also mindestens dabei sein, ergänzt um extra Pflaster (Aluderm-beschichtet), eine Rettungsdecke und eine Beatmungshilfe.
    Übrigens, die Vorschrift, die die Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern regelt ist die BGR 133, herausgegeben von Hauptverband der BG.

    Grüße,
    Falco

  • ev. Kirchentag in Köln - 19' Talk?

    • falcocgn
    • 29. Mai 2007 um 23:46

    Ich mache am 9. den Chef vom Dienst im Gürzenich und würde mich nach VA-Ende gerne anschließen, um den Kollegen zu zeigen, daß Kölsch keine Plörre ist.

    Ich weiß sowieso nicht wieso ein Schwabe das behaupten kann/darf... Ihr könnt doch nur Wein wirklich gut. Dinkelacker, CD und Schwabenbräu ist das schlimmste was Hopfen und Malz passieren kann... :wink:

    Grüße,
    Falco

  • gvwd.de - Seminare und Schulungen

    • falcocgn
    • 20. Mai 2007 um 11:26

    Hallo zusammen,

    wir bieten seit kurzem Seminare und Schulungen zu "Lenk- und Ruhezeiten", zur Digitalen Fahrerkarte und zur "Sachkundigen Aufsichtsperson" an.

    Schaut dochmal rein: http://www.gvwd.de/

    Falco

  • Einnahmen / Ausgaben Kalkulation

    • falcocgn
    • 19. Mai 2007 um 10:41

    Hallo Daniel,

    ein Gewerbe ist eine dauerhaft auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit. Das ist sinngemäß die Definition. Gewinn heisst, das Du mit deinem Unternehmen davon leben kannst und bestrebt bist, den Gewinn zu maximieren.

    Du darfst nicht nur mehr verdienen als den Grundfreibetrag von 7.664€, sondern musst es sogar. 7.664 ./. 12 = 638,67€/p.M. ist zu wenig zum leben!

    Nach Deiner Fragestellung zu urteilen, solltest Du dich dringend mit Fragen des Steuerrechts beschäftigen und/oder beraten lassen oder es sein lassen.

    Sorry, aber das musste jetzt so hart sein.

    Grüße,
    Falco

  • Gewerbeanmeldung *offene Fragen*

    • falcocgn
    • 8. Mai 2007 um 09:18

    @ Broadway

    Bitte lehn dich nicht so weit aus dem Fenster, vor allem nicht, wenn man Rechtsbegriffe so durcheinanderwürfelt wie du.

    Wenn vor der Anmeldung eines Gewerbes bereits eine Leistung erbracht wird, ist es ratsam und richtig, den Zeitpunkt des Gewerbebeginns entsprechend zu legen. Da eine Leistung von einem Unternehmer an einen Unternehmer erbracht wird, muss eine Rechnung ausgestellt werden, die den Erfordernissen es § 14 UStG genügt. Darin wird auch geregelt, daß eine St-Nummer erforderlich ist. Hat der leistende UN zum Zeitpunkt der Leistungserbringung noch keine St-Nr, muss der Leistungsempfänger damit rechnen, daß der Vorsteuerabzug im Zuge einer Betriebs-/steuerprüfung aberkannt wird!

    Eine Rechnung ist keine Quittung!

    Vorsicht bei der MwSt. Kollege Busemann sprach von "Kleingewerbe". Dieses ist in § 19 UStG geregelt. Ein Klein-UN ist jemand, der zunächst nicht mehr als €17.500 UMSATZ pro Kalenderjahr plant. Als solcher muß er keine USt. berechnen. Sollte dieser UN allerdings den Fehler machen, mit seiner ersten Rechnung (nicht Quittung) USt zu erheben, hat er nach Abgabenordnung die USt-erhebung für sich optioniert.

    Meine Äußerungen zur St-Nr-erteilung sind sehr wohl ganz richtig und vor allem ganz aktuell. Telefonische Auskünfte des Finanzamtes..., haben keinen Bestand.

    Die IHK-Mitgliedschaft ist prinzipiell NICHT kostenlos. Je nach IHK gibt es Freigrenzen. In Köln bist du bis €5000,00 Jahresgewinn BEFREIT. Die Motivation einer IHK ist es, zahlende Mitglieder zu bekommen. Die generiert man nur durch ordentliche Beratung. Jede IHK bietet Erstberatungen und auch kostenlose bis sehr preiswerte Existenzgründungskurse. NUTZEN!

    Eine Personengesellschaft ist auch etwas anderes als ein Einzelunternehmen mein lieber Broadway! Maik möchte ein Einzel-UN gründen. Meine Bemerkungen zum Firmennamen, bzw. zur "Firmierung" (das ist auch nicht dasselbe) sind korrekt. Es muss immer Vorname/Nachname genannt sein.

    Weitere richtige Tips und Beratungen biete ich gerne gegen Entgelt.

    Falco Zanini
    Betriebswirt IHK

  • Staplerschein

    • falcocgn
    • 7. Mai 2007 um 18:33

    Ich schon wieder. Da habe ich doch ein paar Quellen zu der von mir geübten Praxis gefunden:

    http://www.bgfe.de/bilder/pdf/bgv_d27_a11-2004.pdf

    BGV D27 - Flurförderzeuge: (1) Flurförderzeuge im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Fördermittel, die ihrer Bauart nach dadurch gekennzeichnet sind, dass sie
    1. mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar,
    2. zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten eingerichtet
    und
    3. zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt sind.

    Durchführungsanweisungen zu § 2 Abs. 1:
    Wird öffentlicher Verkehrsraum benutzt, gelten hierfür zusätzlich die Vorschriften für den öffentlichen Straßenverkehr. Dies gilt sowohl für die Ausrüstung des Flurförderzeuges, als auch für die Fahrerlaubnis des Fahrers. Zulassungen oder Ausnahmegenehmigungen erteilen die nach Landesrecht zuständigen Behörden.

    So ist das halt in Deutschland.

    Grüße,
    Falco

  • Staplerschein

    • falcocgn
    • 7. Mai 2007 um 18:20

    Richtig, der Bagger fährt im Bereich seiner Baustelle. Diese ist abgesperrt gegenüber der Öffentlichkeit und diese Baustelle ist entsprechend angemeldet und abgesichert.

    Fahre ich in Köln auf dem Roncalliplatz (neben dem Dom) einen Stapler, ist eine entsprechende Absperrung nicht gut machbar. Es sei denn, Du stellst alles mit Heras voll. Dafür wird eine entsprechende Genehmigung benötigt, mit "definieren" ist es da nicht getan. Die Ordnungsbehörde würde sicher gerne ein Ordnungsgeld definieren.

    Grüße,
    Falco

  • Staplerschein

    • falcocgn
    • 7. Mai 2007 um 10:33

    Bei einem Stapler ist auch wichtig, welches zulässige Gesamtgewicht er hat. Sollte dieses über 7,5t liegen, ist zum Fahren auch ein LKW-Führerschein notwendig.

    Man sollte sich auch immer bewusst sein, daß z.b. bei Open-Air Veranstaltungen der Stapler "eigentlich" nicht legal auf öffentlichem Verkehrsgrund bewegt wird. Dort ist offiziell ein Stapler mit Straßenzulassung erforderlich.

    Grüße,
    Falco

  • Gewerbeanmeldung *offene Fragen*

    • falcocgn
    • 6. Mai 2007 um 19:51

    Die Erteilung der Steuernummer dauert tatsächlich bis zu acht (!) Wochen wie ich selber vor kurzem feststellen musste. Da du ein Einzelunternehmen gründest, kannst Du dich nicht Fa. XY nennen, sondern firmierst unter deinem Namen.

    Ich kann Dir auch nur dringend empfehlen zu deiner IHK zu gehen. Du wirst dort sowieso Zwangsmitglied. Daher solltest du mit all deinen Fragen und Ideen dort hin und einen Termin machen.

    Grüße,
    Falco

  • Suche Personal, mehr als 120 Jobs im Sommer/Herbst möglich

    • falcocgn
    • 19. April 2007 um 08:26

    Ich bin der Meinung, daß es hier z.B. beim thema "Stagehand direkt" vs. "über Agentur" definitiv nicht darum geht, den Leuten etwas gutes zu tun. Die bundesweit übliche Mindestberechnung schützt die Kollegen vor genausolchen Ansätzen, wie sie hier vertreten werden. Was ist an 7x12€= 84€ für einen ganzen langen Tag denn Kollegenfreundlich? Ich kenne keinen vernunftbegabten Kollegen in unseren Breiten, der für so einen Hungerlohn in der gesamtheit betrachtet rausgehen würde. Dann doch lieber 2x6x10,25€=123€.

    So würde ich rechnen, wenn ich als Hand arbeiten würde. Natürlich berechnet die Agentur dir dann z.B. 14,50/h = 174€. Der Roherlös dient allerdings dazu, dir möglichst gleichbleibende Qualität zu liefern, dir Verwaltungskosten (viele Rechnungen) zu sparen, den Kollegen Fahrtkosten und evtl. Catering zu sparen und dafür zu sorgen, dass die Rechnung schon nach vier wochen bezahlt wird, ohne zu telefonieren, während bei solchen unrealistisch kalkulierenden Firmen wie deinem Kunden das Ausfallrisiko als extrem hoch einzukalkulieren ist.

    Zum Thema Catering muss ich sagen, daß es schon vor 15 Jahren, zu den Zeiten als ich noch mit Mobildiscos und kleinen Bands losgefahren bin, ganz selbstverständlich Catering gab, für jeden Beteiligten und ohne zu sprechen. Danach hat man zwar alle Schnitzel Deutschlands kennengelernt, doch es gab was warmes zu essen.

    Einen verwunderten Gruß,
    Falco

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