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Beiträge von falcocgn

  • BAP/Warm-Up, Gersthofen, Stadthalle, 12.1.2006

    • falcocgn
    • 16. Januar 2006 um 11:03

    Hallo,

    hier bei uns in Köln in der Kölnarena gestern und vorgestern kam JBL Vertec und VRX zum Einsatz. Das Material kam von Sirius.

    Falco

  • Kurzfristige Hilfskraft engagieren: Steuern zahlen?

    • falcocgn
    • 22. Dezember 2005 um 13:02

    Hallo zusammen,

    richtig, einen externen Dienstleister zu beauftragen, ist natürlich die einfachste Variante. Besonders dann, wenn man Leute benötigt, die wissen was sie tun und nur Tage- oder Projektweise gebraucht werden.

    Die Lücke-Partner sind eher spezialisiert auf den TV und Filmbereich. Für unseren Bereich fallen mir da noch ein:
    http://www.em-works.de/ für BW
    http://www.klangstrahl.de/german/index.htm für NRW
    http://www.r-plus-r.de/ für den Osten
    http://www.main-support.de/de/ für Rhein-Main

    Für alle anderen Gebiete kann man gerne auch dort anfragen.

    Grüße,

    Falco

  • Technikerverträge

    • falcocgn
    • 22. Dezember 2005 um 11:10

    Hallo zusammen,

    so wie es aussieht, ist der Download nicht direkt ansteuerbar.

    Versucht es so: auf vplt.org > Recht und Regeln > dort auf "Muster Allgemeine Geschäftsbedingungen" klicken. Dann funktioniert es.

    Grüße,

    FalcoCGN

  • Kurzfristige Hilfskraft engagieren: Steuern zahlen?

    • falcocgn
    • 22. Dezember 2005 um 11:05

    Hallo zusammen,

    so einfach, wie DJ_Uwe es damals hatte, ist es heute eben nicht mehr. Eigentlich war es schon damals nicht mehr so einfach, Steuerberater sind auch nicht allwisssend.

    Grade im Bereich des Arbeits- und vor allem Sozialrechts hat sich in den letzten Jahren sehr viel weniger gutes getan. Die Regeln zu den befristeten Arbeitsverhältnissen sind immer komplizierter geworden.

    Ich kann nur nochmal dringend raten, nicht irgendwelche Schnellschüsse zu machen. Bei den Meldepflichten heutzutage und der verqueren Arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung kann es ganz schnell teuer und unangenehm werden.

    Also: erst informieren bei der Minijob-Zentrale, beim BDA oder bei der IHK (ihr zahlt ja schließlich Beiträge/seid Mitglieder) und dann handeln.

    Grüße,

    FalcoCGN

  • Kurzfristige Hilfskraft engagieren: Steuern zahlen?

    • falcocgn
    • 22. Dezember 2005 um 09:42

    Hallo Spocky80,

    die für Dich interessanteste Lösung ist die sogenannte "kurzfristige Beschäftigung" eines Studenten oder Schülers.

    Wesentliche Merkmale dieser Sonderform der befristeten Arbeitsverhältnisse sind:

    - maximal 2 Monate am Stück
    oder
    - nicht mehr als 50 Arbeitstage im Kalenderjahr
    und
    - nicht Berufsmäßig ausgeübt
    - nicht mehr als 400€ im Monat

    Wichtig ist dabei, dass das Arbeitsverhältnis angemeldet werden und Du darauf achten musst, dass der AN nicht mehrere Arbeitsverhältnisse hat. Am besten, Du baust Dir ein kleines Formular, welches gleichzeitig als Arbeitsvertrag dient.

    Als Arbeitgeber führst Du pauschal 11% Krankenversicherung, 12% Rentenversicherung und 2% Lohnsteuer ab.

    Da die verschiedenen Regelungen nicht so einfach sind, wie es sein sollte, ist es ratsam, sich Hilfe zu holen. Vertiefende Informationen, eine Broschüre, Formulare und Hilfe bekommst Du hier: http://www.minijob-zentrale.de/

    Und Achtung, als Arbeitgeber unterliegst Du diversen Melde- und Nachweispflichten.

    Grüße,

    FalcoCGN

  • Traversenlift-Bühnendach erlaubt?

    • falcocgn
    • 16. Dezember 2005 um 17:48

    Hallo zusammen,

    gestern abend stand ich noch hinter genau solchen Liften.

    Diese Lifte, sei es Genie oder Boecker oder auch diese Lifte aus dem ersten Beitrag sind reine Aufbauhilfen. Bei Genie und Boecker steht außerdem dick und fett auf dem Aufkleber, auf den der kurbelnde Mensch schaut: "Nur für Verwendung in geschlossenen Räumen" oder sinngemäß.

    Eine Verwendung wie auf diesen gruseligen Fotos zu sehen, würde ich als "grob fahrlässig" und vor allem "nicht bestimmungsgemäß" einstufen.

    Eine Betriebshaftpflicht würde hier im Schadensfall nicht zahlen.

    Grüße aus Köln,

    Falco

  • Stage Hands und Side-Crew Großraum Duisburg/Moers

    • falcocgn
    • 9. November 2005 um 21:46

    Liebe Kollegen,

    ich bin der Meinung, die Kollegen aus Chemnitz sollten dort ihre Jobs machen und nicht den zahlreichen und guten Kollegen hierzulande zu Dumpingkursen und miesen Bedingungen aufzutreten.

    Grüße,

    FalcoCGN

  • extreme Arbeitszeiten: was kann man dagegen tun? IDEEN?

    • falcocgn
    • 3. November 2005 um 17:48

    Mit anderen Worten:

    das mit der Bewilligung wird nichts. Der LKW-Fahrer unterliegt der FahrpersonalVO. Für die Kontrolle der Einhaltung sind Polizei und Bundesamt für Güterverkehr zuständig. Bei LKW gibt es eine maximale Schichtzeit von 12 Stunden. Arbeiten die im Zusammenhang mit der Fahrt durchgeführt werden gehören da mit rein. Also 12 Uhr laden, zum Job fahren, Aufbau, 3 Stunden Nickerchen, Abbau, zurückfahren sagen wir mal 04:00 Uhr zurück, sprengt die Schichtzeit.

    Es sei denn, die Ruhepause sind 9 Stunden am Stück. Dann ist wieder alles o.k.

    Das Problem bleibt dasselbe: zu viel Arbeit, zu wenig Schlaf.

    Grüße

    Falco

  • extreme Arbeitszeiten: was kann man dagegen tun? IDEEN?

    • falcocgn
    • 3. November 2005 um 09:40

    Hallo zusammen,

    eine sehr interessante Diskussion, die sich hier ausbreitet. Da ich grade einen Artikel über das Thema Arbeitszeiten schreibe, gebe ich auch mal meinen Senf dazu.

    Die Arbeitsgesetze wie z.b. das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) oder das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind SCHUTZgesetze, die den Beschäftigten vor sich selbst und seinem Arbeitgeber vor Schäden schützen sollen.

    Mir als Freelancer und vor allem dem Amt für Arbeitsschutz und auch den Versicherungen ist es egal, welchen Status der übermüdete und verstrahlte Kollege hat, der mir etwas auf den Kopf schmeisst und mich verletzt. Wie schon richtig geschrieben, wird im Zweifel eine bestehende Norm herangezogen (ArbZG), um den Vorgang zu beurteilen.

    Wichtig in diesem Zusammenhang ist es, die Gesetze richtig zu lesen. Nach ArbZG ist ARBEITSZEIT die Zeit von Beginn bis Ende der Arbeit OHNE RuhePAUSEN.

    RuhePAUSEN sind nach längstens 6 Stunden Arbeit zu halten und dürfen nicht unter 30 Minuten betragen.

    Die maximale werktägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden. Werktag ist auch Samstag. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen die 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

    Das Gesetz geht hier von normalen Arbeitsverhältnissen aus, also 6(!)-Tage Woche und der Monat als arbeitsvertraglicher Bezugszeitraum.

    Weiterer wichtiger Punkt ist die vorgeschriebene RUHEZEIT. Sie beträgt mindestens 11 Stunden ununterbrochen nach der täglichen Arbeitszeit.

    Bei 24 Stunden, die der Tag gewöhnlich hat, minus 11 Std. Ruhezeit gibt es nun die Möglichkeit, 13 Stunden auf der Baustelle zu sein, wenn 3 Stunden in irgendeiner Form RuhePAUSE sind.

    Das viele Veranstalter so tun, ob sie das alles nichts angeht oder sie noch niiiiie davon gehört haben, verstehe ich gut. In der Praxis ist es so, dass die meisten im IDKV organisiert sind, der als Vorstand einen sehr engagierten Anwalt hat, der sehr engagierte Lobbyarbeit betreibt. Sie wissen sehr wohl was los ist.

    Der Ansatz, die ach so bösen vorschriften für unsere Branche zu ändern, weil man ja nicht so arbeiten kann, mag auf der entsprechenden kleinen Insel funktionieren. In dieser Welt muss man, um etwas zu bewegen, sich zusammenschließen, z.b. zu einem Berufsverband oder einem existierenden Verband beitreten und sich einbringen.

    Grüße,

    Falco

  • Auftragsbedingungen einer Firma...

    • falcocgn
    • 2. November 2005 um 09:40

    Hallo zusammen,

    also mal wieder das beliebte Wettbewerbsverbot bei einer Handagentur... Der § 8 ist reines Wunschdenken der ausstellenden Firma, denn das Wettbewerbsverbot kommt aus dem Arbeitsrecht.

    Dort werden Wettbewerbsverbote allerdings üblicherweise nicht unterhalb der Leitungsebene vereinbart oder mit Handelsvertretern. Ein Wettbewerbsverbot ist zudem zweiseitig verpflichtend.

    Beim sogenannten nachvertraglichen Wettbewerbsverbot ist folgendes zu beachten:

    - Höchstgrenze 2 Jahre
    - zwingendes Schriftformerfordernis

    aber vor allem:

    - Zahlung einer Karenzentschädigung(!) durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer. Diese beträgt in der Regel die Hälfte des letzten Monatsgehaltes pro Monat Laufzeit.

    Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, ist die Klausel unwirksam.

    Also kannst Du dort ruhig tätig werden und selbstverständlich auch für andere Handagenturen arbeiten. Ob diese Firma sich bewusst ist, dass solche Verträge sehr schnell aus selbständigen Scheinselbständige, also Arbeitnehmer machen?

    Der §9.2 ist auch nicht haltbar. Schadensersatz nach BGB ja, aber 1000€ sind in dem Fall kein Schadensersatz. Es sei denn, er kann Dir nachweisen, dass wirklich ein so hoher Schaden eingetreten ist. Das ist allerdings ein Fall fürs Gericht. Deine Rechnung ist erstmal prinzipiell ohne Abzüge zahlbar.

    Alles in allem ein nicht seriöses Geschäftsgebaren.

    Grüße,

    Falco

  • Wie einen JOB als Stagehand bei grossen Konzerten bekommen

    • falcocgn
    • 5. Oktober 2005 um 08:53

    Hi,

    @ shark150:
    einen Job als stagehand bekommt man, wenn man sich bei einer der ansässigen Handfirmen bewirbt/meldet. Für München kann ich Dir Wolfgang Baumgärtel empfehlen:0171-8035685. Für gewöhnlich wirst du ein Gewerbe anmelden müssen. Ansonsten ist die Job-description von Skyper schon recht zutreffend.

    lara:
    willst du das wirklich? Bist du schon lange genug im Business, um die Vorgänge und Preise zu kennen? Oder willst du auch einer von den Dumper-Helferschiebern werden? In Hessen/Rhein-Main gibt es ausreichend Agenturen. Du musst nicht dafür sorgen, dass es dort Verhältnisse gibt wie in NRW, wo es um die 40 konkurrierende Agenturen, Sub-Agenturen und Möchtegern-Agenturen gibt. Darunter leiden auch die hier arbeitenden Hands.

    Die Vermittlung von Helfern ist ein hartes Geschäft, das nur die wenigsten länger als 5 Jahre ohne Blessuren überstehen. Du bewegst dich ständig am Rand einer gerne genutzten Grauzone (Arbeitnehmerüberlassung ohne Genehmigung), die Zahlungsziele der Kunden sind selten unter 4 Wochen oft über 8 Wochen. Die Jungs wollen ihr Geld aber früher sehen...

    Außerdem muss deine Buchhaltung 100%ig korrekt sein und die Gewerbescheininhaber alle Nachweise bringen und tatsächliche Unternehmer sein. Sonst wird nach einer Betriebsprüfung der Vorsteuerabzug aberkannt und du darfst die Umsatzsteuer nochmal zahlen.

    Also: lass es bleiben.

    Wohlmeinende Grüße,
    Falco

  • Zuviele Job Bezeichnungen in der Branche

    • falcocgn
    • 2. Oktober 2005 um 12:03

    Hallo zusammen,

    ich ergänze nochmal ein bischen.

    Stagehand:
    Ohne geht es nicht, die Bandbreite an Qualität ist allerdings immens. Es gibt die beschriebenen mit der Kippe in der Hand und auch die, die häufig den Techs den A... retten. Der Kaffee in der (Hand)-Hand setzt übrigens voraus, dass es den Stagehands überhaupt gestattet ist, sich am wenn überhaupt vorhandenen Catering zu bedienen.

    Climber:
    Der Original Englische Begriff aus der Bühnenanweisung lautet "Climbing Hand". Aufgabe ist das Hochreichen von Gerüstbühnenteilen (Layher oder andere) in der Kette nach oben an den Scaffer. Voraussetzung ist Schwindelfreiheit. Der deutsche Gerüstbauer ist somit in der Bezeichnung geteilt.

    Scaffholder oder Scaffer:
    Das ist der Gerüst-BAUER: er setzt die Teile zusammen.

    Steelhand:
    Eine Sonderform der Stagehands. Die Steelhands setzen das Grundgerüst auf dem Boden zusammen (erste Lage), reichen das Material an die Climber weiter und sorgen beim Abbau dafür, dass das nach unten kommende Material wieder ordentlich (!) in den Rungen verstaut wird.

    Ansonsten gibt es noch den Runner:
    Beim TV/Film der Produktionsfahrer. Hier reicht es in der Regel nicht ein Auto zu haben, sondern muss noch die einschlägigen Geschäfte kennen (Musikbedarf, Rauchwaren für die Roadcrew, unmögliches aus dem Rider).

    Grüße aus Köln

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