Heilige Sch..... :shock:
Wenn das unser Sänger sieht, kommt der gar nicht mehr zum Gig, sondern läßt sich die Gage nur noch überweisen. ![]()
Aber mal im Ernst: gaaanz toll :cry:
Heilige Sch..... :shock:
Wenn das unser Sänger sieht, kommt der gar nicht mehr zum Gig, sondern läßt sich die Gage nur noch überweisen. ![]()
Aber mal im Ernst: gaaanz toll :cry:
Falsch!
Die Umsatzsteuer entsteht NICHT durch Rechnungsschreibung, sondern durch Verwirklichung des Tatbestands. (Es sei denn bei der Ist-Versteuerung, da erst mit Vereinnahmung)
Also: Egal, ob Rechnung oder nicht, es ist ein USt-barer und pflichtiger Umsatz in Höhe von 1.000,-- EURO ausgeführt worden und die USt ist abzuführen.
Wenn jetzt eine Spende in Höhe von 1.190,-- erfolgt, zahlt der Unternehmer die USt trotzdem (aus seiner Tasche).
Deshalb besser (aus Unternehmersicht): Spende in Höhe von 1.000,-- EURO. Dann muss der Verein allerdings 190,00 EURO zahlen. (was unter dem Strich ja wohl trotzdem ein Schnapper ist!). Es sei denn, die Leistung erfolgte an den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Vereins und dieser (Teil) ist vorsteuerabzugsberechtigt. Dann hat er sogar KEINE wirtschaftliche Belastung.
Wenn ich übrigens die Leistung nicht berechne und trotzdem unentgeltlich tätig werde, liegt ein "einer Lieferung/Leistung gegen Entgelt gleichgestellter Umsatz" (früher: Eigenverbrauch) vor, der widerum für sich genommen Ust auslöst. Bemessungsgrundlage sind die entstandenen Kosten. Hierzugehören u.a. die Abschreibung für Material und Personalkosten. Mach ich den Job als Unternehmer höchstpersönlich gehört meine Arbeitsleitung nicht dazu.... usw.
Also aus der Nummer kommt man nicht raus...
ABER ZUM THEMA:
Nutzungen und Leistungen können nach § 9 Abs.2 Satz 2 KStG nicht zugewendet werden. Hmmm schöne Sch...- aber wenn Du Vereinsmitglied bist und der Erstattungsanspruch für den Aufwand satzungsgemäß verankert ist, kannst Du auf den Ersatz verzichten (wie z.B. Übungsleitervergütumg bei Sportvereinen). Das wäre dann Deine Spende.
Klingt komisch, ist aber so.
Deshalb ist wahrscheinlich nur eine Geldspende möglich/sinnvoll.
stb
Volker: wie wahr, wie wahr!!! ![]()
...ähhmmm....
XLR-Stecker (eine Seite male/ andere Seite female) direkt ans Kabel löten (Spleiss) wär doch ´ne Option. Müßte mit dem Quantum doch auch gehen. Und dann bämbeln beim Aufwickeln auch keine Stageböxchen am Ende rum.
Hab ich so als Unterverteilung mit 5er Cores gemacht. Kann man dann in beiden Richtungen ohne Patches nutzen (notfalls mit sexchanger).
Micromann: Das ist auch ´ne geniale Lösung!
Oder noch besser: an beiden Enden Neutrik GenderchangerStecker dran und fertig. Finde ich zumindest.
Dies ist zwar etwas off topic, aber lustig:
Da wollte der Gitarrist einer von mir betreuten Band den Gig mit DREI Amps (Clean, crunch und solo) fahren. Nachdem ich ihn überredet hatte das Ganze auf 2 Amps zu reduzieren ist dann bei Soundcheck sein Netzteil des Umschalters abgeraucht und wir haben´s ganz konventionell mit EINEM Amp und EINEM Micro auf EINEM Kanal gemacht. Hat gar keiner gemerkt...
Außerdem gibt´s in der Band ja noch einen zweiten Gitarristen...
Aber im Ernst: Ich hab´s mal mit dem simplen C300 Comp. von tc im Gitarrenkanal probiert. Durch die Parallelkompression (oder so) wird das schon etwas fetter. Versuchs mal damit. Ist allerdings nicht wirklich "doppeln".
Gute Nacht
stb
Na dann will ich mal...
1. Ich sehe das genauso wie Volker.
2. Klaus hat Recht, wenn er sagt, dass es unterschiedliche Regelungen für unterschiedliche Tätigkeiten gibt und deshalb siehe 1. !
3. Klaus hat auch Recht mit seiner zweiten Aussage... ![]()
Grüsse vom Niederrhein
stb
toadie: Das kannst Du nicht plausibel machen, weil es nicht plausibel ist.
Aber es ist DEINE Meinung und die ist Dir unbenommen. Ich kann diesen sozialistischen Grundgedanken sogar nachvollziehen, dennoch verstöß er gegen MEIN Gerechtigkeitsempfinden (wobei der Gesetzgeber offensichtlich ein ähnliches hat).
Du sagst ja selbst, dass Du Deine "Erfindungen/ Entwicklungen" auch gegen Entgelt vermarkten würdest, wenn auch vielleicht zu einem möglichst geringen Preis, was Dich dann vielleicht von den "Heuschrecken" unterscheiden würde. Darüber hinaus bist Du offensichtlich bereit, die Früchte Deiner "Denkarbeit" für private Zwecke oder Einzelfälle unentgeltlich zu überlassen. Auch das ist sehr edel. Aber bitte akzeptiere einfach, dass es auch Menschen gibt, die dies eben soo nicht machen würden oder wollen. Und deshalb kann man denen auch nicht einfach ihr geistiges Eigentum wegnehmen.
Das würde nach meiner Meinung letztlich dazu führen, dass überhaupt keiner mehr nachdenkt und etwas entwickelt, weil es sich ja eh nicht lohnt.
Den Nuhr kannst Du behalten und über den Humboldt würd ich an Deiner Stelle nochmal nachdenken.
Noch´n Zitat: " Handle stets so, dass die Maxime deines Handeln jederzeit zum Prinzip erhoben werden kann." Immanuel Kant (kategorischer Imperativ)
So - Peace now!
...öh!? :shock:
Ich musste jetzt grad mal echt nachsehen, ob ich im PartyPA gelandet bin.
Mann, Mann, Mann...das meint Ihr doch wohl nicht ernst. Geistiges Eigentum ist Allgemeingut?? Das ist ja schon ein Widerspruch in sich: EIGENtum <> ALLGEMEINheit
toadie: bring mir doch bitte mal Dein Material vorbei, ich brauch das mal für ´n paar Jobs. Kann auch sein, dass ich es einfach verkaufe, wenn ich die Kohle brauche. Das ganze natürlich unentgeltlich. Ist ja egal, denn Eigentum ist ja Diebstahl und Diebstahl ist eine Straftat. Ich zeig Dich dann an und Du gehst in den Knast... Boah ey, was für´n Schwachsinn.
Zum Thema "Befähigungsnachweis": Grundsätzlich dient so etwas dem Verbraucherschutz. Mir ist es lieber wenn der Arzt, der mich operiert, so einen Nachweis erbringen kann, als jemand der solch eine OP auch mal bei Stern-TV gesehen hat...
So, und nu kann ich mich wieder abregen. Mann, Mann, Mann...
ZitatIch Geschäftsführer einer GmbH bin, die ist in der Insolvenz.
Ich habe noch ein Einzelunternehmung und diese bekommt kostenlose Hilfe von Angestellten der GmbH und die GmbH schiebt mir Jobs rüber??
... dann frag mal den Insolvenzverwalter, was der davon hält. Im Zweifel wird der Dir die Aufträge "verkaufen" und unentgeltlich wird er Dir die Arbeitnehmer eh nicht überlassen, da er sonst die Masse schädigt und sich selbst haftbar macht.
Wenn die GmbH noch Arbeitnehmer hat, die NACH Insolvenzeröffnung weiterbeschäftigt werden, MUß die Gesellschaft wohl noch Geld verdienen, sonst macht´s keinen Sinn. Dann sollte der IV aber die Jobs mit den Arbeitnehmern selber machen. Sofern sich dies nicht rechnet (oder einer Sanierung dient = anderes Thema) könnte er für bei Insolvenzeröffnung vorhandnen Aufträge den Nichteintritt erklären. Damit wäre der Auftraggeber frei diese neu zu vergeben. Dies wird der IV immer tun, wenn er nicht erfüllen kann oder will (wenn´s sich nicht lohnt).
Falls das Insolvenzverfahren aber noch nicht eröffnet ist und wir uns im Antragsverfahren befinden (= Zeitraum zwischen Insolvenzantrag und Insolvenzeröffnung), bist DU als Geschäftsführer noch VOLL in der Pflicht. Das "Verschieben" von Jobs unter Zuhilfenahme der Arbeitnehmer (ohne Entgelt an die GmbH) dürfte dann eine unzuässige Vermögenverschiebung darstellen (Betrug, Unterschlagung, Vorenthalten von Arbeitsentgelt und /oder Sozialabgaben, Steuerhinterziehung etc. -such Dir was aus!). Auf jeden Fall ist´s eine Insolvenzstraftat und der spätere Insolventverwalter wird den Wert zur Masse zurückfordern und Du hast ein Date mit dem Staatsanwalt...(gilt abernur für den Fall des sogenannten "schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters".)
ZitatMit O98ern als Werkstattbeschallung - das ist mal nice
![]()
... und CEE-Anschluss haben die auch!!! ![]()
SCNR
stb
... da ist man mal eine Zeit lang nicht auf Sendung, und dann das! ![]()
Sorry, daß ich da ein wenig widersprechen muß.
Die Behörden haben da nix zu interpretieren. Man muß (leider) die ertragsteuerliche und die umsatzsteuerliche Definition unterscheiden:
EST: Gewerbebetrieb - wenn u.a. die GEWINNerzielungsabsicht vorliegt
UST: Unternehmer - gewerbliche Tätigkeit = mit EINNAHMENerzielungsabsicht
deshalb kann zwar USt-lich ein Unternemen vorliegen - also mit Umsatzsteuererhebungs- und abführungspflicht (oder eben auch Kleinstunternhmer), ESt-lich aber eben keine Gewinnerzielungsabsicht gegeben sein und deshalb sogn. "Liebhaberei" vorliegen. (Klingt komisch - is aber so).
So - genug geklugscheissert. Wie immer mein Rat an den Threatstarter:
Such dir einen kompetenten Steuerberater und investier die paar EURO (bitte jetzt keine Diskussion über Seuerberaterhonorare etc. - Danke) für eine vernünftige Beratung. Glaube mir, Du sparst möglicherweise viel Geld (und Nerven).
Gruß
stb
ZitatIn eine Artemide Tolomeo passt garantiert keine ESL oder LED.
Das sind Design Klassiker für die gilt das, was auch für Fahrzeuge mit H Kennzeichen gilt.
:shock: Da hast Du aber Recht: DAS SÄHE SCHEISSE AUS!!!
...., dann muss ich schnell mal zum Baumarkt!! Obwohl ich hab immer nur 75er drin... ![]()
Der Lichtler liest die "Welt" - der Toni die "Bild".
Sollte uns das zu denken geben? ![]()
billbo: 100% Zustimmung - genau so ist es!
@all: Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Hallo Tom,
wie Du schon selbst herausgefunden hast, ist die Bestimmung des "Ortes der sonstigen Leistung" (ja ich weiß, klingt komisch - ist aber so) eines der schwierigeren Kapitel des Umsatzsteuerrechts. Am besten fragst Du mal Deinen Steuerberater. Wenn Du keinen hast, such Dir schnellstens einen, der sich möglichst auch mit der Veranstaltungs-/Künstler-Branche auskennt.
In der Tat ist es so, daß der Ort der SoLei grundsätzlich der Sitzort des Leistenden Unternehmers ist. Aber es gibt auch abweichende Regelungen wie z.B. §3a Abs.4 UStG (das wären u.a. die von Dir erwähnten "interlektuellen Leistungen"- hab ich zwar so noch nie gehört, klingt aber lustig). Hierunter fällt Deine Leistung aber nicht (was nichts mit Deinen interlektuellen Fähigkeiten zu tun hat - genauso wenig wie mit denen eines Anwalts oder Steuerberaters
)
Deine Leistungen könnten unter § 3a Abs 2 UStG fallen: Hier finden sich neben den von von Dir schon erwähnten SoLei an einem Grundstück oder an beweglichen körperlichen Gegenständen insbesondere auch de künstlerischen Leistungen wieder. Künstlerische Leistung ist klar: Musiker, Sänger usw. Aber auch die tontechnischen (lichttechnisch wohl auch) Leistungen im Zusammenhang mit einer künstlerischen Leistung fällt hierunter (also Beschallung mit einem gewissen Anspruch, eben nicht nur laut-leise hell-dunkel) (siehe EUGH: Dudda-Urteil)
Jetzt bleibt nur noch das Finanzamt davon zu überzeugen, dass die Tätigkeit eines DJ ebenfalls künstlerisch ist und schon ist der Ort der SoLei dort, wo die Leistung (überwiegend) ausgeführt wird. In Deinem Fall also in Luxemburg.
Folge: Rechnung ohne (deutsche) USt. Rechnungsempfänger in Luxemburg muß, wie auch schon von Dir herausgefunden, wohl die luxemburgische USt einbehalten und abführen ( ich kenne jetzt das luxemburgische Umsatzsteuerrecht nicht, aber da das EG-Regelungen sind, gehe ich davon aus, daß dies wohl auch so in Luxemburg gilt - zumindest gibt´s hier bei uns im UStG eine entsprechende Regelung - Ubergang der Steuerschuldnerschaft).
Ich persönlich würde mich jedoch schwertun die DJ-Tätigkeit als künstlerische Leistung einzustufen. Es gibt aber hierzu auch (wie ich meine recht aktuell) Rechtsprechung, daß auch die Tätigkeit eines DJ künstlerisch sein kann, wenn er z.B. nicht nur auflegt, sondern auch gestalterisch tätig wird (Mixen oder sonstwie in die Musik eingreifen - hab keine Ahnung wie das geht, soll aber funktioneren, steht jedenfalls in dem FG-Urteil - oder war´s sogar der BFH?)
Hier sollte , wie bereits gesagt, eine Einzelfallprüfung durch einen entprechenden Fachmann oder Fachfrau erfolgen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Hoffe geholfen zu haben!
stb
Hallo tubetom,
Du hast die Antwort schon selbst gegben:
[quote][Der Sänger hat den Monitor ziemlich laut und die Sängerin eher leise/quote]
Der Herr erscheckt sich wahrscheinlich immer wegen des lauten Monitors, also geht er mit dem Mikro weiter weg. Wäre zumindest eine (oft erlebte) plausible Erklärung. Lösung: Monitorpegel runter - Mikro näher an die Quelle UND evtl. ein Mikro mit weniger ausgeprägtem "Bassbereich/ Nahbesprechnungseffekt" (wie schon von den Kollegen empfohlen: ausprobieren, vielleicht einfach mal mit ´nem profanen SM58 anfangen- als Referenz sozusagen).
Übrigens - sind auch noch Notenpulte im Spiel?
Gerade am Freitag wieder erlebt: Monitor -> Notenpult -> Sängerin => "Meine Stimme bitte lauter auf meinem Monitor!" FIIIEEEP! Dann: (er)klärendes Gespräch => Notenpult zur Seite => "Oh, jetzt hör ich mich viel besser!" Ach, was für ´ne Überraschung!?!
Also auch hier könnte ein Ansatzpunkt sein.
Irgendwie spricht das alles für ein Handlingproblem, aber auch das haben die Kollegen bereits schnell erkannt.
Vielleicht hilft´s Dir ja weiter...
...ich hab´s ja gesagt: Ich trau diesem ganzen digitalen Braten nicht! Und außerdem macht ´ne X-Eight mit ordendlich Siderack viiiieel dickere Hose ![]()
Bis Freitag
Thomas
... ok, war nur´n Spass! Ich freu mich ja auch schon.
na, dann werf ich mal das OPUS39 von Beyer in die Runde
- Hat deutlich mehr Pfeffer als das SM58 und klingt ...hmm... irgendwie anders (aber nicht schlechter), aber das ist halt Geschacksache. Preis: unter 40,--EURO!!!
stb
ZitatWerk 3 hat der Kollege im Lager: Schreinern, Schlossern und Lackieren - bei Rockline wird alles selbst gemacht
neeneeneeneeneee Stefan, der Herr UKW meinte da wohl eher sein eigenes Werk ![]()
Gruß
stb
Hallo,
mal bei otztronics (http://www.otztronics.de) nachschauen und anfragen. Der Rammi hat genau sowas, was Du suchst, entwickelt und gebaut - und zwar in höchster Perfektion! Modell ZKM401 müsste gehen.
Hoffe geholfen zu haben.
Stb