Hab ich auch schon gehört. Ich meinet aber die Tom-Mics. Darum geht es ja hier in diesem Faden. ![]()
Beiträge von stb
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btw.: hat schon jemand die Lewitt-Mikros ausprobiert?
(Zur Zeit lohnt sich eine Anschaffung mangels (Test-)Einsatzmöglichkeiten ja nicht wirklich.)
Das MTP 440 nutze ich gern an der Snare (Top), klingt offener als ein SM57 und ist auch haltbarer, da kein Plastik.
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diese mikros habe ich schon immer für diesen zweck verworfen.
und zwar genau aus diesem grund

...und haben sich schonmal leicht von dieser "komischen Halterung" verabschiedet, wenn man beim Ausrichten nicht aufgepasst hat und den Verriegelungsmechanismus ausgelöst hat. Gern auch mal erst während der Show...

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Autsch! Der Willi hätte DAS niemals getan...

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Die hier?
...ok, ich weiß. ER ist eine Biene.
SCNR
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Zitat
Mein Vater rät mir nicht dazu und ist Direktor AD und Steuerberater.
Dann sollten wir vielleicht mal auf Vater´s Rat hören.

Mein Vorschlag war ja auch eher ironisch gemeint - So für die "ganz Mutigen".

Allerding könnten die Mischgeräte vom Christian aka WW schon fast in die Kategorie fallen. Das sind ja irgendwie doch überwiegend Computer...

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Vielleicht treffen wir uns ja mal zum Fachsimpeln, Kempen ist ja von Kevelaer nicht sooo weit entfernt...
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Zitat von Dr. Volker Endert, BBK Nr. 6 vom 19.03.2021 Seite 273
...eine umfangreiche und eher theoretische Definition von Computer-Hardware und Software. Ein Computer wird zunächst definiert als ein Gerät, das Logikoperationen ausführt sowie Daten verarbeitet; das in der Lage ist, Eingabegeräte zu nutzen, Informationen auf Anzeigegeräten auszugeben und das i. d. R. eine Zentraleinheit beinhaltet, die Operationen ausführt. Ist keine Zentraleinheit vorhanden, muss das Gerät als Client Gateway zu einem Computerserver fungieren, der als Computerverarbeitungseinheit dient.
Anschließend werden die Subdefinitionen für Computer und Zubehör genannt, im Einzelnen die folgenden Komponenten:
- Desktop-Computer,
- Notebook-Computer (unterteilt in Tablet- und Slate-Computer sowie mobile Thin-Clients),
- Desktop-Thin-Client,
- Workstation,
- mobile Workstation,
- Small-Scale-Server,S. 275
- Dockingstation,
- externes Netzteil,
- Peripheriegeräte (inkl. USB-Sticks, Bildschirme und Drucker u. a.).
Die Definitionen sind recht umfangreich und erstrecken sich über mehr als zwei Seiten im Schreiben. In der Praxis dürften Computer, die unter den o. g. Oberbegriffen erworben werden, meist auch unter die jeweilige Definition des BMF-Schreibens fallen. Dennoch ist ein Abgleich mit der jeweiligen Definition im Einzelfall geboten, um das Risiko zu vermeiden, dass im Rahmen einer ggf. später stattfindenden Betriebsprüfung die Anwendung des Schreibens verneint und eine längere Nutzungsdauer zugrunde gelegt wird.
Offenbar wurde seitens der Finanzverwaltung befürchtet, dass der Begriff der Computer zu umfangreich verstanden werden könnte und ggf. auch computergesteuerte Maschinen mit unter den Anwendungsbereich des Schreibens fallen könnten, soweit keine hinreichende Abgrenzung bestünde.
Man könnte also auch sagen, das ein Mischpult oder ´ne GrandMA eine computergesteuerte Maschine ist. Dann wäre die bisherige Nutzungsdauer maßgebend.
Volker: Grundsätzlich ist das aber ein guter Ansatz. Ich befürchte, aber dass es genau darauf (s.o.) hinaus laufen wird. Du kannst ja mal die Kollegen fragen, wie die das sehen....

Wer will es ausprobieren? Freiwillige vor!

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...und bei den heute gebräuchlichen Trommelgrößen (HiTom12" oder gar13" =>Retro!) ist das RackTom (HiTom) ja eigentlich ein MidTom.

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Zitat
Der Unterschied ist nur, daß die, die nicht reinhauen, auch ein "sehr beschauliches" Leben führen können ohne Angst, pleite zu gehen.
Nun ja, auch das ist nur so ein Gerücht... Auch bei Steuerberatern herrschen die Gesetze der Marktwirtschaft.
billbo: ja so schnell, denn Deine Beiträge stehen immer auf Platz eins, wenn ich mal etwas gute Laune brauche.

Aber Du hast Recht. Das Verhalten des Kollegen war wohl etwas "ungeschickt"...
Ich könnte mir auch vorstellen, dass speziell Deine Situation etwas mehr "Hirnschmalz" erforderlich macht und nicht nach Schema F abzuarbeiten ist. Da haben die Hilfsprogramme nämlich doch so ihre Tücken.
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guma:
"Unsinn, du siegst und ich muß untergehn!
Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens.
Erhabene Vernunft, lichthelle Tochter
Des göttlichen Hauptes, weise Gründerin
Des Weltgebäudes, Führerin der Sterne,
Wer bist du denn, wenn du dem tollen Roß
Des Aberwitzes an den Schweif gebunden,
Ohnmächtig rufend, mit dem Trunkenen
Dich sehend in den Abgrund stürzen mußt!
Verflucht sei, wer sein Leben an das Große
Und Würdge wendet und bedachte Plane
Mit weisem Geist entwirft! Dem Narrenkönig
Gehört die Welt –"Aber Bildung ist ja für dieses "neureiche Pack" eh ein Fremdwort...




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"Je länger das Ssssstt, desto lauter der BUMMS!" oder so ähnlich...


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Ein altes D12 funktioniert bestimmt noch besser, da die "plane" Aufschlagfläche deutlich mehr Punsh gibt. Eben nicht nur "Pick,Pick, Pick" wie bei Herrn Metallica.

Und hey, näher an den Aufschlagpunkt kommst Du sonst nie mit ´nem Mic ran...

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Ist das die Kickdrum von Lars Ulrich?

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Äh -Jein! Ganz so einfach isses dann doch nicht...
Wenn die GmbH die Grätsche macht ist Dein "Gesellschafter-Darlehn" (Eigen-)Kapitalersatz. Und dient so, auf diese Weise (
) ..., zunächst mal dazu, die Überschuldung zu vermeiden. Wenn das dann nicht mehr reicht, darfst Du es gar nicht mehr zurückzahlen. Und wenn Du es trotzdem tust, wird es der Insolvenzverwalter später zurückverlangen (Insolvenzanfechtung!). Im übrigen ist das dann eine nachrangige Insolvenz-Forderung. Kurzum: Die Kohle ist weg, die siehst Du nicht mehr wieder, futsch, der Papagei ist tot. -
Hund, Katze, Maus...
bzw. in diesem Falle : Hund, Känguru, Pferd!

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23:40 "Let me hear you ganz dahinten!" Wie geil!

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